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SFK-Vorzugseinstufung von DEVK nach Allianz24 mitnehmen?

Themenstarteram 11. November 2006 um 10:05

Hallo!

Möchte gerne von der DEVK zur Allianz24 wechseln, da diese für mich über 100€ günstiger ist.

Ich wurde jedoch bei Erstversicherung meines Autos auf meinem Namen bei der DEVK sofort in SFK 2 eingestuft, da meine Eltern dort versichert sind und ich als Fahranfänger bei Versicherungsbeginn über 23 Jahre alt war.

Ich frage mich nun, ob meine SFK4 (ab 2007) bei der DEVK auch von der Allianz24 übernommen wird. Ich hatte nämlich meinen Führerschein auch erst Ende 2004 gemacht, so dass ich 2007 ja eigentlich erst zwei "echte" schadensfreie Jahre vorweisen kann und nicht vier wie bei der DEVK (ab 2007 SFK4).

Oder reicht der Allianz24 für die SFK-Übertragung die letzte Rechnung der DEVK mit der Angabe über die SFK?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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16 Antworten

Das Verfahren ist gesetzlich geregelt.

Sofern Dir die Allianz keine Vorzugseinstufung gewährt,

ist entscheidend wie viele schadensfreie Jahre Dir die DEVK attestiert.

Aufgrund Deines FS kannst Du als VN zur Zeit nur in SF 2 eingestuft werden.

Also Wechsel bleiben lassen.

Themenstarteram 11. November 2006 um 10:25

Danke madcruiser für die schnelle Antwort!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Sofern Dir die Allianz keine Vorzugseinstufung gewährt,

ist entscheidend wie viele schadensfreie Jahre Dir die DEVK attestiert.

Aber attestieren denn die Versicherungen nicht die zuletzt gültige SF-Klasse? Wenn ja, müsste ich doch meine SFK mitnehmen können.

Oder geben die Vorversicherer eine Mitteilung über die tatsächlichen schadensfreien Jahre - unabhängig von der SFK - an die neue Versicherung weiter?

Hi,

korrekt - aber ergänzend dazu:

Einige Versicherer akzeptieren wohl dennoch die SF4, wenn zum Zeitpunkt der Vorzugseinstufung (also vor zwei Jahren) die Vorgaben für die eigene verbesserte Zwetwagenregelung erfüllt gewesen wäre.

Also im Beispiel: Hat auch die Pfefferminzia36 die Regelung, dass bei Fahrern >23 und (!) Erstwagen dort, wird hier auch die SF4 akzeptiert.

Nur müste dann eben auch der Erstwagen dahin.

Insofern - madcruiser hat natürlich recht.

Wollte dies nur noch hinzufügen, weil ich letztens selbst den Fall hatte.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. November 2006 um 10:44

Schreddi, dein Beitrag verwirrt mich wieder:

Wenn also die Allianz24 vor zwei Jahren die gleiche Regelung hätte, wie die DEVK würde dies gehen?

Aber die Allianz24 gab es damals noch nicht, oder?

Schreddi, du spricht von "Zweitwagenregelung" und "Erstwagen", aber ich wurde Anfang 2005 von der DEVK mit meinem Erstwagen (auf meinem Namen zugelassen) in SFK2 eingestuft, also nichts mit "Zweitwagenregelung" u.ä.! Meine Eltern mussten zu dem damaligen Zeitpunkt lediglich auch dort versichert sein.

Ich interpretiere deine Aussage also so, dass es doch klappen kann, oder?

Hi,

wie gesagt - ich weiß, das bei einigen so geht. Eine allgemeine Aussage dazu lässt sich schlichtweg nicht treffen.

Frag dort nach und gut - die werden es dir sagen.

Letztlich hast du nur Anspruch auf SF2 - ob mehr drin ist kann dir nur der sagen, der es dir geben soll.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. November 2006 um 11:43

Alles klar! Werde mal bei der Allianz24 nachfragen.

Hätte ja sein können, dass jemand genauer weiß, wie die Allianz24 in solchen Fällen vorgeht.

Danke nochmals für die Antworten!

In der Regel werden "Zweitverträge", die ab Beginn in die SF2 eingestuft wurden nach 2 Jahren so behandelt als wäre die SF regulär zu Stande gekommen (Rabattgrundjahr wird angepasst).

Wenn der Zweitvertrag also im Jahr 2004 begonnen hat, sollte zum 31.12.2006 die SF 4 bestätigt werden.

Nachfragen beim derzeitigen Versicherer kann aber nicht schaden.

Zitat:

[Original geschrieben von Wuge

Rabattgrundjahr wird angepasst

D. h. dem Nachversicherer wird ein systemunstimmiger Sachverhalt bestätigt oder er darf dann relkonform desinformiert werden?

Bei einer Revision des Versicherers kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Manipulation keine Beanstandung finden wird.

Ich gehe mal von den TBs aus, die mir bekannt sind. Abweichungen bei anderen VR möglich.

Die Regelung zur Zweitwagensondereinstufung sieht vor, dass die Voraussetzungen für die günstigere Einstufung im ersten und zweiten Vertragsjahr nicht wegfallen dürfen. Danach kann z.B. ein jüngerer Fahrer eingeschlossen werden ohne dass dies Auswirkungen hat.

D.h. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird aus der Zweitwageneinstufung ein regulärer SF, der dann auch in voller Höhe weiterbestätigt wird.

Somit ist die Vorgehensweise konform mit den Vertragsbedingungen.

Sorry,

FS Ende 2004 und Ende 2006 bereits SF 4?

PlfVersG ade?

Themenstarteram 12. November 2006 um 8:37

Mich würde doch noch mal der genaue Ablauf bei Versicherungswechsel und SFK-Mitnahme interessieren:

Ich stelle einen Antrag bei der A24 und gebe als derzeit gültige SF-Klasse wahrheitsgemäß SFK3 an.

Die A24 prüft den Antrag und die SFK und schickt mir ein Angebot/Vertrag zu.

Ich überprüfe die dort gültige SFK-Einstufung (ab 2007). Ist diese für mich in Ordnung (SFK4), nehme ich den Vertrag an und kündige meine alte Versicherung. Wenn nicht, widerrufe ich den Vertrag und bleibe bei meiner jetzigen Versicherung.

Kann ich mich nun darauf verlassen, dass die SFK-Einstufung von der A24 so bleibt, oder kann sie noch später die SFK ändern?

Prüft die A24 meine SFK bevor sie mir ein Angebot/Vertrag anbietet, oder übernimmt sie erstmal meine Daten aus dem Antrag und überprüft diese erst später? Das wäre schlecht, da ich ja dann bereits meine alte Versicherung gekündigt hätte.

Weiß vielleicht zufällig jemand, der schon bei der A24 ist, wie lange es ungefähr dauert, bis man den Versicherungsschein erhält?

Hi,

es ist immer so, dass das Angebot und der Antrag auf Basis der Angaben des Interessenten ausgestellt werden.

Und überall steht der Satz drunter "Dieses Angebot wurde auf Grundlage der Schadenfreiheitsklassen XY vorläufig erstellt. Eine endgültige Einstufung erfolgt erst anch Meldung Ihres Vorversicherers" und so ähnlich.

Insofern - wollte hier keinerlei Wind aufwirbeln - es sind Einzelfälle, die mir so bekannt sind. Als Regelfall gilt es keineswegs - dafür ist das PflVersG da.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von zeus.berlin

Mich würde doch noch mal der genaue Ablauf bei Versicherungswechsel und SFK-Mitnahme interessieren:

Ich stelle einen Antrag bei der A24 und gebe als derzeit gültige SF-Klasse wahrheitsgemäß SFK3 an.

Die A24 prüft den Antrag und die SFK und schickt mir ein Angebot/Vertrag zu.

Ich überprüfe die dort gültige SFK-Einstufung (ab 2007). Ist diese für mich in Ordnung (SFK4), nehme ich den Vertrag an und kündige meine alte Versicherung. Wenn nicht, widerrufe ich den Vertrag und bleibe bei meiner jetzigen Versicherung.

Kann ich mich nun darauf verlassen, dass die SFK-Einstufung von der A24 so bleibt, oder kann sie noch später die SFK ändern?

Prüft die A24 meine SFK bevor sie mir ein Angebot/Vertrag anbietet, oder übernimmt sie erstmal meine Daten aus dem Antrag und überprüft diese erst später? Das wäre schlecht, da ich ja dann bereits meine alte Versicherung gekündigt hätte.

Weiß vielleicht zufällig jemand, der schon bei der A24 ist, wie lange es ungefähr dauert, bis man den Versicherungsschein erhält?

Nein, die A24 prüft deinen SFR (Schadenfreiheitsrabatt) erst nach Ausstelliung des Versicherungsscheines. Das geht auch nicht anders, denn andersrum wenn der Vertrag aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommt und der SFR schon abgefragt wurde, ist er bei der alten Gesellschaft weg und kann bei der neuen mangels fehlender Versicherungsnummer nicht zugeordnet werden. So könte es passieren, dass er im Nirvana verschwindet.

Ich kann dich aber beruhigen - wenn die angegebene SF nicht mit der von der Altgesellschaft bestätigten übereinstimmt, muß dir die neue Gesellschaft ein neues Angebot (im rechtlichen Sinne) machen und du hast die Möglichkeit dieses nicht anzunehmen und bei der alten Gesellschaft die Kündigung zurückzuziehen.

 

Mal nur so nebenbei - habt ihr euch schonmal die Rückstufungstabellen bei den Direktversicherern angesehen? Wahrscheinlich nicht, denn dann würdet ihr darüber nicht mehr nachdenken... ;)

Gruß

Heiko

Der Nachversicherer (Allianz24) wird so ab 02/2007, i. d. R. wegen Kapazitätsauslastung, bei den K-VR mit den Vorversicherungsanfragen (hier DEVK) beginnen.

Die DEVK wird den SFR (hier SF 4) bestätigen oder nicht.

Vorbehaltlich der Bestätigung durch die DEVK wird dein Vertrag bis dahin gemäß deinen gemachten Angaben bei der Allianz24 gestuft. Erfolgt diese Bestätigung in diesem Umfang nicht, wird (muss) die Allianz24 entsprechend der Vorversicherermeldung umstufen.

Dieses Verfahren wird schon bei Antragstellung mit dem VN so vereinbart.

-VORBEHALTLICH DER BESTÄTIGUNG DURCH DEN VORVERSICHERER-_

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