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  7. Shit! Unfall! Wie gehts weiter? Ärger mit Versicherung.

Shit! Unfall! Wie gehts weiter? Ärger mit Versicherung.

Themenstarteram 5. September 2008 um 13:14

Moin Leute,

ja, mich hats erwischt.

Ganz kurz: Letzten Montag an einer Ampel: ein Ortsunkundiger geht trotz voller Grünphase bei leichtem Regen voll in die Eisen - bin ich ihm rein, und in mir hinten dann gleich der nächste. Ich im Sandwich. Wie im Film.

Naja, für den Frontschaden bin ich (Teil)-Schuld, da nach § 1 Bs. 1 Straßenverkehrsordnung ich immer in der Lage sein muss, mein Fahrzeug in einem angemessenen Abstand zu meinem vorausfahrenden ... Ihr wisst schon. Gleiches gilt natürlich für den Hintermann.

Schaden: Nettoreparaturkosten gut 7.000 Euronen, etwa gleich verteilt vorn und hinten. Alle 3 Beteiligten bei der HUK. Zeitwert wurde mit ca. 13.200,- € festgelegt (vom HUK-SV). Was bei den Anderen ist, weiss ich nicht genau. Sicher in etwa dasselbe.

Was nun tun? Reparieren lassen? Ich weiß nicht, ich denke, den bekomme ich dann nie wieder halbwegs gut verkauft. Ein Aufkäufer hat mir bis jetzt ca. 4.500,- € geboten; komme ich auf netto 11.500,- €. Habe vor einem dreiviertel Jahr aber knapp 14.000 für den gelöhnt, und danach noch neue Winter- u. neue Sommerreifen, eine InPro-PDC, Mittelarmlehne (neue Karman) einbauen lassen. Macht zusammen bestimmt nochmals 1.500,- €. Geschweige denn die abgeschlossene händlereigene Garantieverlängerung (natürlich nicht übertragbar, nochmals 300,- €).

Mit einer Wertminderungszahlung durch die Versicherung wird nicht viel werden, da nach deren Aussagen ich

a) für den Frontschaden (Kasko) keinen Anspruch habe,

und

b) auch beim Heckschaden (Haftpflicht) durch den Auffahrunfall zumindest eine Teilschuld trage und somit auch nur anteilig was bekommen werde.

Außerdem bestimmt sich die Wertminderung nicht - wie mein Kleinhirn sich das so dachte - an der tatsächlichen (Markt-)wertminderung, die das Auto allein durch den nicht unerheblichen Unfallschaden am Käufer-/Verkäufermarkt "erleidet" (also was ist ein Vecci ohne und mit einem für 7.000,- € reparierten Schaden wert), sondern durch "Tabellenwerte, die von den Reparaturkosten abgeleitet werden" (so der O-Ton der Versicherungstante). Unter Wertminderung stelle ich einfacher Bürger mir zwar was anderes vor, aber so wurde mir das erklärt.

Hmmm, watt also nun?

Habt Ihr gute Ratschläge, kennt Ihr Hinweise oder "Tricks", wie man sich jetzt verhalten sollte? Ist das mit der Wertminderung wirklich eine so bescheuerte Regelung?

Bin für alles offen.

Euer Phill - derzeit mit geliehenem Wagen unterwegs...!

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14 Antworten

Erstmal die Schadensaufteilung abwarten. Und schauen, das die das nicht strategisch so verteilen, das sie am meisten gewinn damit machen (all haben ne Teilschuld, dann werden alle hochgestuft usw) Ist echt blöd das nicht eine 2. versicherung beteiligt ist.

Entweder jetzt weg, oder fahren bis er auseinander fällt. Alles andere macht nun wirtschaftlich keinen sinn. Kleinzeug notfalls ausbauen und in der Bucht verschleudern. (Armlehne, Reifensätze usw.) Ista uch legal. Alles was nicht fest, bzw, ohne Schäden vom fahrzeug entfernbar ist, gehört auch nicht zum Fahrzeug. Z.B: Unfalsl passiert im Winter, Auto geht mit Winterreifen auf Stahl zum verwerter. dann kann dieser nicht verlangen, das Du ihm die Serienmäßig montieren Alus (Sommerräder) aushändigst. Also nachgerüstetes Zubehört kannst Du, sofern mehr oder weniger spurlos entfernbar, gesondert selbst verwerten.

-------Ganz kurz: Letzten Montag an einer Ampel: ein Ortsunkundiger geht trotz voller Grünphase bei leichtem Regen voll in die Eisen-----

Könntest du das bitte ausführlicher schildern.Warum ging er in die Eisen?Denn nicht immer hat der auffahrende immer Schuld,auch wenn die breite Masse das behauptet.Mir ist mal was ähnliches passiert.Der Kerl bremste,für mich,einfach grundlos.ich ihm auch hinten rein.Er gab an,dass eine Katze vor ihm den Weg kreuzte,weshalb er bremsen musste.Es kam zur Gerichtsverhandlung.Er 100% schuld,weil er laut Richter raufhalten müsse und die Katze notfalls überfahren müsse,um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.Also gut gelaufen für mich.

Er soll erst mal begründen,warum er gebremst hat.

Wie hoch ist denn der Restwert? Zeitwert und Reparaturkosten ist zwar schön, aber was ist der Vecci jetzt wert?

Ohne Restwert kann Dir hier keiner was vernünftiges sagen.

Deine Rechnung zum Aufkäufer stimmt sofern auch nicht. Denn von der Versicherung bekommst du, wenn du nicht reparierst und keine Teilschuld hast nämlich der Zeitwert minus Restwert ausgezahlt, und nicht die Reparaturkosten, sofern die Reparaturkosten höher sind als die Differenz Zeitwert-Restwert.

Wenn ich deine Geschichte lese, heisst das dass bereits ein Gutachter von der HUK da war?

Das ist blöd. Man fährt in 99% der Fälle besser damit wenn man seinem FOH einen Gutachter bestellen lässt. Die Kosten sind dabei egal, denn dafür kommt der von der HUK nicht raus.

Bestes Beispiel, Corsa B meiner Frau. Auffahrunfall, Heckschaden (nicht Schuld also), Unfallgegner bei der HUK.

Zeitwert laut Schwacke und DAT: 2300€.

Zeitwert laut Gutachten (Gutachter Dekra, bestellt vom FOH): 2850€. Reparaturkosten: 2490€. Restwert: 1150€.

Nicht reparieren lassen, 1700€ von der Versicherung bekommen (2850 - 1150).

Wenn ich den von der HUK hätte kommen lassen, wäre der Corsa ein Totalschaden gewesen.

Und dann geht der Salat erst richtig los. Dann musst du u.U. dein Auto einem Aufkäufer verkaufen, und die Versicherung gibt Dir den Rest bis zum Zeitwert.

Themenstarteram 5. September 2008 um 17:41

Hallo,

vielen Dank für die ersten Antworten.

Also: Die Pol. hat gemeint, auf der Kreuzung darf ein Fremder schon mal bremsen. Ob und wie stark, müssten Gerichte entscheiden. Für mich ändert sich da nicht viel: eine Teilschuld wird sicher bleiben, und somit meine Kasko in Kraft treten müssen.

Woher erfahre ich denn den Restwert? Die HUK meint, der Reparaturschaden liegt unter 70 % des Zeitwertes, also müsste ich reparieren lassen oder bekomme den Nettobetrag der Reparatur. Aus und fertig. Der Zeitwert interessiert die bisher nur zur Feststellung der 70 %-Grenze. Zum Restwert machen die überhaupot keine Aussage. Einen Ansatz des Restwertes habe ich bisher nur durch das Angebot des Aufkäufers.

Was kostet so ein Dekra-Gutachten (mit Anfahrt innerhalb der Stadt, da Kühler kaputt nicht mehr fahrtüchtig), hat da jemand Ahnung?

Shit das alles.

Interessant bleibt für mich auch die Sache mit der "Wertminderung".

Bin weiter auf Eure Ratschläge und Hinweise gespannt.

PHILL

Hallo Zusammen

Ich war auch mal Leidtragender Kunde bei der HUK (Teilkasko) , nach einem Wildunfall hatte Ich nur noch Ärger mit der HUK.

Sind nicht gerade die besten KFZ Versicherer wenn ums Bezahlen geht.

Es ging Los das ich einen Gutachter hatte der vom FOH kam, denn wollten Sie nicht Bezahlen ,obwohl Sie es müssen laut Richterspruch.

Dann ging das gezettere Los mit dem Bezahlen des Schadens, der Gutachter meinte Fahrzeugwert vor Unfall 4500 Fahrzeugschaden 5500€ klar Wirtschaftlicher total Schaden.:(

Das KFZ wurde dann in einem Internetautionshaus für KFZ unfälle eingesetzt (vom Gutachter) um denn restwert des Wagen nach Unfall zu ermitteln und einer aus Berlin hat für denn Restwagen 750€ zahlen wollen.

Gut ich schnell gerechnet 4500€ minus 750€ gleich 3750€ von der Versicherung, denkste.

Die wollten dann mich mit schlappen 1500 abspeisen und kamen dann auch mit soner komischen Liste von dennen wo der Wagen nur noch 2250€ wert gehabt hätte.:confused:

Die rechenen da wohl nur mit KFZ in der grundausstatung ohne Extras, macht ja jedes Auto Billig:)

Zum guten Schluss ist alles vorm Richter gelandet denn wie gesagt sollte ich denn auch noch denn Gutachter selber bezahlen, der Richter meinte dann nur ob die von der Versicherung Geld zuviel haben.

Ich bekam Recht, HUK muste denn Restwert zahlen 3750€+Gutachter+meinen Anwalt+ Gerichtskosten (Gutachter hatte einen guten Stundenlohn :D) zum Schluss hat das die HUK bestimmt über 10.000€ gekostet.

Naja mein alter Astra fährt jetzt bestimmt in Polen rum, und Ich habe mein Moped und Auto bei einer anderen Versicherung versichert.

MFG

Denis

---Also: Die Pol. hat gemeint, auf der Kreuzung darf ein Fremder schon mal bremsen. Ob und wie stark, müssten Gerichte entscheiden. Für mich ändert sich da nicht viel: eine Teilschuld wird sicher bleiben, und somit meine Kasko in Kraft treten müssen.----

Was die Polizei meint ist irrelevant.In meinem Fall damals war ich für die auch der Schuldige.Eine Passantin hat mich sogar als Raser beschimpft.Am Ende entscheidet aber der Richter,und zwar nach Fakten und nicht nach Gefühl.Wenn ein Fremder auf der Kreuzung schon mal bremsen darf,dann ist im Himmel wohl auch mal Jahrmarkt.Die erzählen so einigen Schwachfug.Alles selber schon erlebt.

 

Die Polizei darf rechtlich gar keine Schuldzuweisung treffen. Definitiv nicht.

nach mehreren eigenen Unfallerfahrungen kann ich leider nur noch empfehlen sich eine Verkehrsrechtschutz zu besorgen und nach Unfällen direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

 

Die Verkehrsrechtschutz kostet nicht viel.

Gleich zum Anwalt hat den Vorteil, dass man sich selber nicht mehr mit dem ganzen Schriftkram rumärgern muss, sondern seine Abende mit was Sinnvollem verbringen kann. Ausserdem ist der Anwalt dann motivierter weil es dann um einen höheren Streitwert geht, als wenn die Versicherung zwar reguliert, aber von sich aus ein paar Hundert Euro kürzt. Dann ist der Streitwert nur noch die paar hundert Euro und der Gang zum Anwalt lohnt nicht mehr so recht.

Themenstarteram 7. September 2008 um 11:25

Hallo, vielen Dank an alle.

Das mit der Verkehrsrechtschutz ist schon richtig, für mich jetzt aber zu spät, da ich keine hab.

Auch die Diskussion mit der Polizei / Gericht, wieviel Abstand ich hätte einhalten müssen will und werde ich nicht eingehen, da erstens ich immer eine Teilschuld behalten werde und zweitens ich so immer meine Vollkasko in Anspruch nehmen muss. Hab so einen Tarif mit Rabattschutz, so dass ich zumindest durhc diesen Unfall nicht hochgestuft werde.

Bleiben an dieser Stelle folgende Fragen:

- Wer hat Erfahrung zum Thema Wertminderung (siehe meinen ersten Threat)?

- Kaufe ich mir nun einen Ersatzwagen, bekomme ich dann die Bruttoreparaturkosten und wenn ja; für Vorder- und Hinterschaden, d.h. für Kasko- und Haftpflichtschaden?

- Hat jemand eine ungefähre Vorstellung, was die Dekra oder ein anderer unabhängiger Sachverständiger für ein halbwegs seriöses und vollständiges Schadengutachten nimmt?

- Hat jemand Erfahrung mit den "internationalen" Jungs, die das Unfallauto unrepariert kaufen würden? Worauf müsste ich bei einem solchen Verkauf achten? Gibt es "Gefahren"? Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Hoffe auf Eure weitere Mithilfe.

MFG - Phill

Wertminderung kannst du vergessen, da kommt bei unseren Opels nicht viel rum.

 

die Reparaturkosten mit Steuer bekommst du nur, wenn du auch reparieren lässt.

 

für den unabhängigen Gutachter kannst du mal so zwischen 500 bis 1000 € einplanen.

 

Themenstarteram 7. September 2008 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Loner

 

die Reparaturkosten mit Steuer bekommst du nur, wenn du auch reparieren lässt.

Hallo,

bist Du Dir da sicher?

Hab bei meiner kleinen Google-Recherche das so rauslesen können, dass, sofern man unmittelbar nach dem Unfall die Rechnung über einen tatsächlichen Ersatzwagenkauf inkl. MwSt. vorlegen kann, man auch die MwSt. (natürlich nicht die vollständige des Neuwagens, sondern die in Höhe der Reparaturkosten) erstattet bekommt. Irgendein BGH-Urteil aus 2005 glaube ich.

Bei Kauf von Privat geht das natürlich nicht.

Kann da jemand weiterhelfen? Würde meinen Interessen ja wenigstens etwas entgegen kommen...

Vielen Dank- Phill

kann sein, dass Google da Recht hat. Wo du eine definitive und rechtsverbindliche Anwort her bekommst, siehe mein erster Post ;)

 

du solltest noch klären, was mit deinem Unfallwagen passiert, kann sein, dass die Versicherung den Erlös anrechnet.

 

von daher nochmal die Empfehlung: geh morgen zu nem Anwalt, erklär deinen Fall, frage was die Vertretung kosten würde.

dann kannst du immer noch überlegen ob du ihm ein Mandat gibst oder nicht.

Geh zum FOH Deines Vertrauens. Der hat immer einen Anwalt zur Hand. Alles andere hier hilft Dir nicht weiter.

PS: Ich habe bei einem 2400 Euro-Schaden (Front) 200 Euro Wertminderung bekommen, obwohl keine Schweißarbeiten notwendig waren.

Die HUK hat versch. Verträge. So wird teilweise akzeptiert, dass der Gutachter von der HUK ausgewählt wird, ebenso wie die Werkstatt.

Themenstarteram 8. September 2008 um 10:27

Kurzer Zwischenstand nach Rücksprache mit HUK:

Man bekommt, sofern man innerhalb von 3 Jahren einen Ersatzwagen kauft und bei diesem vom Händler die MwSt. ausgewiesen wird, die MwSt. der Reparaturkosten - auch wenn die reparatur am Unfallwagen nicht durchgeführt wurde - bis zur Höhe der Reparaturkosten (bei mir also ca. 1.400 €) auszgezahlt.

Das relativiert meinen Schadensbetrag wie folgt: ca. 7.000,- € + 1.400,- € = 8.400,- € von der Versicherung, ich hoffe mindestens 4.600,- € für den Unfallwagen zu bekommen, macht zunächst 13.000,- € zzgl. Wertminderung von ca. 300,- € = 13.300,- €.

Naja, da reicht es auch noch für ne neue Rechtsschutzversicherung, man weiß ja nie...

Oder was sagt Ihr?

MFG - Phill-

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