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Sichtpaket bestellt, aber nicht geliefert. Was nun?!

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 21. Juli 2012 um 16:46

Meine Frau und ich haben heute unseren neuen Ford Kuga beim Händler abgeholt.

Wir mussten soeben feststellen, dass das bestellte SICHTPAKET nicht eingebaut wurde! :mad:

Diese Sonderausstattung steht jedoch sowohl auf der Bestellung, als auch auf der Rechnung.

Was kann man in diesem Fall tun? Ist das Paket technisch überhaupt nachrüstbar?

Auf eine Erstattung der Preises für diese Ausstattung wollen wir uns auf jeden Fall nicht einlassen.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar! :)

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2012 um 10:16

Hi,

also auf irgendwelche Tauschgeschäfte würde ich mich nicht einlassen. Man ärgert sich ein Autoleben lang. Man hat sich das Paket ja nicht bestellt, weil man noch Geld übrig hatte und es ausgeben mußte, sondern weil man es haben wollte. Ich würde auf das Paket bestehen. Der Hauptgrund einen Neuwagen zu kaufen, ist ja gerade der alle gewünschten Pakete und die Lieblingsfarbe zu bekommen.

Ist aber nur meine Meinung. Ich glaube, man kann da keinen richtigen Rat geben. Jeder denkt da anders drüber.

Gruß

msp4773

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Es gab schon mal ein Problem wo Sound und Connect nicht eingebaut wurde! War irgendwo in einem anderen Forum!

Laut gewährleistung kann der Händler 3 mal das Auto nachbessern. Er muss dir aufjedenfall das gewünschte Feature liefern. Kann er das Nicht kannst du glaube ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sehe gerade Sichtpaket ist das mit dem Regensensor etc. Kommt nun drauf ob du die Richtige Windschutzscheibe hast und den richtigen Kabelbaum. Ansonsten wird es schwer das Nachzurüsten und für dein Händler were es günstiger den Wagen zurück zu nehmen und dir einen neuen zu bestellen und den anderen Gebraucht zu verkaufen.

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von ompre

Es gab schon mal ein Problem wo Sound und Connect nicht eingebaut wurde! War irgendwo in einem anderen Forum!

Laut gewährleistung kann der Händler 3 mal das Auto nachbessern. Er muss dir aufjedenfall das gewünschte Feature liefern. Kann er das Nicht kannst du glaube ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sehe gerade Sichtpaket ist das mit dem Regensensor etc. Kommt nun drauf ob du die Richtige Windschutzscheibe hast und den richtigen Kabelbaum. Ansonsten wird es schwer das Nachzurüsten und für dein Händler were es günstiger den Wagen zurück zu nehmen und dir einen neuen zu bestellen und den anderen Gebraucht zu verkaufen.

Das mit Sound und Connect hatte ich auch vor einiger Zeit mal gelesen, finde den Fred aber gerade nicht.

Mich würde halt interessieren, ob das Sichtpaket mit allen Komponenten (Automatik-Lichtschalter, Automatisch-Wischerhebel, Spiegel mit Regensensor und Lichtsensor) überhaupt technisch nachrüstbar ist, der Händler also mit anderen Worten überhaupt in der Lage ist, nachzubessern.

Wenn dem nicht so ist, könnte ich gleich wandeln oder vom Vertrag zurücktreten. Oder aber ggf. Schadenersatz in Höhe von x Euro verlangen.

Und dann ist sicherlich noch spannend, ob der Händler die Ausstattung überhaupt bestellt hat bzw. das in der Produktion übersehen wurde. Also die Frage: Wer trägt die Schuld, wer muss nacherfüllen? Oder ist der Händler immer automatisch der Erfüllungsgehilfe des Herstellers (haftet also stellvertretend für den Hersteller)?

Fragen über Fragen... :confused:

Der Ansprechpartner beim Händler will sich übrigens am Montag bei uns melden.

Vorneweg, da ich kein Anwalt bin kann ich dir leider keine Rechtshilfe geben, deshalb ist das hier gepostete nur meine Meinung:

Soweit ich weiß, kann es dir eigentlich egal sein wer es Vermasselt hat. Solange im Kaufvertrag klipp und Klar Sichtpaket steht, kommt der Händler da nicht mehr raus! Dein Ansprechpartner ist soweit ich weiß immer der der es dir Verkauft hat und lass dir nicht vom Händler andrehen das müsstest du selbst mit den Fordwerken klären. Der Händler ist hier soweit ich weiß in der Pflicht das ganze wieder gerade zur rücken. Er muss sich darum kümmern das dein Mangel beseitigt wird und wenn der Fehler im Ford-Werk geschah, dann muss er sich auch darum kümmern wie er an seine Kohle kommt.

Du solltest eigentlich immer nur den Händler sehen mehr nicht. Falls der sich Weigert würde ich zum Anwalt gehen und mir vom Anwalt ne Frist zur Nachbesserung setzen lassen.

Da kommt dann meist einiges in die Gänge!

am 21. Juli 2012 um 18:57

Hallo Nordlicht69,

damit Du Dir über Deine mögliche Vorgehensweise Gedanken machst,

gibt es erst mal die Frage." Kannst Du auch ohne das Sichtpaket leben".

Wenn nein, fordere den Händler zur Nachbesserung auf, schriftlich Einsch.-Rückschein,

angemessene Frist 14 Tage.

Rücktritt und Neulieferung Kuga ist bei einer Summe von € 220,- wahrscheinlich schwierig

darzustellen.

Besser wäre es, Du kannst auch ohne Sichtpaket leben. Damit kommst Du in

eine gute Verhandlungsposition.

Die Nachrüstung kostet den Händler Geld(weit mehr als 220,-) und ihm bleibt ein eventuelles Risiko, dass es vielleicht nicht einwandfrei funktioniert.

Damit jeder der Gewinner bleibt, würde ich einen Satz Winterreifen auf Felge oder die Garantieverlängerung

auf 4 Jahre - inkl. 3 x Service - dem Händler als Basis zur Verhandlung vorschlagen.

Oder etwas ähnliches in der Art.

Gruß

Frank

 

 

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 19:42

Erst einmal vielen Dank für Eure Hinweise und Ratschläge! :)

Eine Wandlung halte ich bei 200 Euro auch nicht für den besten Weg.

Aber der Händler und unser Ansprechpartner dort sind per Mail von unserer Reklamation in Kenntnis gesetzt worden und wir warten nun mal die Rückmeldung am Montag ab. Wenn die Rückmeldung pampig ausfällt geht es auch gleich weiter an den Anwalt.

Allerdings wurmt uns, obgleich die SA in der Anschaffung günstig ist, das Fehlen dieser Ausstattung.

Da geht es dann nicht um 200 Euro, sondern um den Minderkomfort während der Nutzungsdauer.

Von daher sollte das "Angebot" des Händlers im Wert schon deutlich über dem Anschaffungspreis der SA liegen. Ich denke da so an einen Gegenwert von 1.000 Euro (zuzüglich Erstattung der gezahlten und nicht erhaltenen SA).

Ich berichte...

Zitat:

Original geschrieben von ebe-kuga

Hallo Nordlicht69,

damit Du Dir über Deine mögliche Vorgehensweise Gedanken machst,

gibt es erst mal die Frage." Kannst Du auch ohne das Sichtpaket leben".

Wenn nein, fordere den Händler zur Nachbesserung auf, schriftlich Einsch.-Rückschein,

angemessene Frist 14 Tage.

Rücktritt und Neulieferung Kuga ist bei einer Summe von € 220,- wahrscheinlich schwierig

darzustellen.

Besser wäre es, Du kannst auch ohne Sichtpaket leben. Damit kommst Du in

eine gute Verhandlungsposition.

Die Nachrüstung kostet den Händler Geld(weit mehr als 220,-) und ihm bleibt ein eventuelles Risiko, dass es vielleicht nicht einwandfrei funktioniert.

Damit jeder der Gewinner bleibt, würde ich einen Satz Winterreifen auf Felge oder die Garantieverlängerung

auf 4 Jahre - inkl. 3 x Service - dem Händler als Basis zur Verhandlung vorschlagen.

Oder etwas ähnliches in der Art.

Gruß

Frank

Es kommt auch auf den Kostendruck des Herstellers an. Wenn die Windschutzscheibe raus muss und ein Kompletter Kabelbaum neu rein Muss fährt man wahrscheinlich billiger wenn man das Auto zurück nimmt und Ihn als gebrauchten Verkauft!

Das sind Kosten von ich Schätze mal 2000 Euro wenn Kabelbaum und Scheibe neu gemacht werden muss! Der Schaden beträgt also 2000 Euro und dann nicht 220 Euro

Vielleicht hat dein Händler ja noch einen anderen Kuga mit der von dir gewünschten Ausstattung auf dem Lager, dann kann man vielleicht schon einen Tausch vornehmen. Ansonsten mach es soch wie Frank hier, bzw. ich im anderen Fred schon angemerkthabe, lass dir die Minderausstattung erstatten und noch ein dickes Guddie geben

am 22. Juli 2012 um 10:16

Hi,

also auf irgendwelche Tauschgeschäfte würde ich mich nicht einlassen. Man ärgert sich ein Autoleben lang. Man hat sich das Paket ja nicht bestellt, weil man noch Geld übrig hatte und es ausgeben mußte, sondern weil man es haben wollte. Ich würde auf das Paket bestehen. Der Hauptgrund einen Neuwagen zu kaufen, ist ja gerade der alle gewünschten Pakete und die Lieblingsfarbe zu bekommen.

Ist aber nur meine Meinung. Ich glaube, man kann da keinen richtigen Rat geben. Jeder denkt da anders drüber.

Gruß

msp4773

wenn der Preis passt warum nicht ??

Das Problem ist, das das Auto abgenommen, und bestimmt auch eine Unterschrift über die ordnungsgemäße Übergabe geleistet wurde. Deswegen kann ich jedem nur raten sich bei Abgabe der Zulassungsunterlagen sich das Fahrzeug genau anzuschauen. Sollte etwas nicht durch Produktwechsel oder technischer Notwendigkeit fehlen ist das nicht mein Auto und es gibt keine Papiere für die Zulassung.

So etwas ähnliches ist mir passiert (fehlende Colorverglasung), allerdings habe ich es noch in der Auslieferungshalle bemerkt und das schon zugelassene Fahrzeug nicht abgenommen. Gab dann noch ein großes Hickhack weil der Händler auf Abnahme bestand und mein Anwalt dann Lieferverzug geltend gemacht hat. Ergebnis war, ich brauchte das Fahrzeug nicht abnehmen, musste aber dann noch die entstandenen Kosten für die KFZ-Versicherung vom Händler einklagen da das Fahrzeug ca. 7 Wochen zugelassen bei ihm stand.

Ich würde mich auf keinen Deal einlassen, oder der Preisnachlass wäre so hoch, das ich jedesmal mit einem Grinsen ins Auto einsteigen würde (~20%), denn wenn ich so viel Geld ausgebe möchte ich auch das bekommen was ich bestellt habe, sonst könnte ich mir auch das Basismodell bestellen, und dabei ist es unerheblich ob das Gimmick 10.-€ oder 5.000€ kostet.

Themenstarteram 22. Juli 2012 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von j-zuchi

...Das Problem ist, das das Auto abgenommen, und bestimmt auch eine Unterschrift über die ordnungsgemäße Übergabe geleistet wurde. Deswegen kann ich jedem nur raten sich bei Abgabe der Zulassungsunterlagen sich das Fahrzeug genau anzuschauen...

Wir haben nur die Rechnung mit den aufgeführten Ausstattungsmerkmalen erhalten (darunter das Sichtpaket) und die darauf vermerkte Quittierung der Kaufpreiserhaltes. Ein separates Übergabeprotokoll gab es nicht. Ist sicherlich im Zweifel auch nicht gut für den Händler. Bei unserem Ford-Händler wirken alle Geschäftsprozesse aus meiner Sicht sowieso etwas unbeholfen, wenn ich da im direkten Vergleich an die Übergabe meines BMW bei der Hauptniederlassung von BMW in München denke. :D

Das Spannende ist nun jedoch, dass wir eine Tageszulassung gekauft haben (wurde aber eigens in der Wunschkonfiguration für uns bestellt). Der Wagen ist heute noch auf den Fordhändler zugelassen und sollte morgen auf mich umgeschrieben werden. Diese Umschreibung habe ich nun jedoch auf Eis gelegt bis zur Klärung des weiteren Vorgehens (Nachbesserung, Umtausch, Rücktritt... § 437 BGB eben...). Ford ist darüber mittlerweile schriftlich informiert und wird sich morgen bei uns melden. Ist ja auch im Interesse von Ford, dass nicht schon 2 Vorbesitzer im Brief stehen, sofern sie den Wagen zurücknehmen und anderweitig verkaufen wollen.

Mittlerweile tendiere ich auch zum Umtausch des Fahrzeugs, sofern dies möglich ist.

Ich werde berichten...

am 22. Juli 2012 um 19:09

hi...

wir hatten Automatik bestellt uns schaltgetriebe geliefrt bekommen.

die erste frage des händlers war, ob wir bei einem preisnachlass (500€) auch mit schaltgetriebe leben könnten...

allerdings wollten wir das auf keinen fall. zumal der wagen, wenn wir ihn mit schaltgetriebe bestellt hätten mehr als 500€ günstiger gewesen wäre =)

also wurde ein neuer bestellt... nochmal 6wochen lieferzeit aber die zusatzgarantie (1200€) gabs kostenlos dazu.

damit waren wir einverstanden.

würde mich nicht darauf einlassen das ganze so hinzunehmen.

würde auf alle fälle darauf bestehn.

Zitat:

Original geschrieben von Nordlicht69

Zitat:

Original geschrieben von j-zuchi

...Das Problem ist, das das Auto abgenommen, und bestimmt auch eine Unterschrift über die ordnungsgemäße Übergabe geleistet wurde. Deswegen kann ich jedem nur raten sich bei Abgabe der Zulassungsunterlagen sich das Fahrzeug genau anzuschauen...

Wir haben nur die Rechnung mit den aufgeführten Ausstattungsmerkmalen erhalten (darunter das Sichtpaket) und die darauf vermerkte Quittierung der Kaufpreiserhaltes. Ein separates Übergabeprotokoll gab es nicht. Ist sicherlich im Zweifel auch nicht gut für den Händler. Bei unserem Ford-Händler wirken alle Geschäftsprozesse aus meiner Sicht sowieso etwas unbeholfen, wenn ich da im direkten Vergleich an die Übergabe meines BMW bei der Hauptniederlassung von BMW in München denke. :D

Das Spannende ist nun jedoch, dass wir eine Tageszulassung gekauft haben (wurde aber eigens in der Wunschkonfiguration für uns bestellt). Der Wagen ist heute noch auf den Fordhändler zugelassen und sollte morgen auf mich umgeschrieben werden. Diese Umschreibung habe ich nun jedoch auf Eis gelegt bis zur Klärung des weiteren Vorgehens (Nachbesserung, Umtausch, Rücktritt... § 437 BGB eben...). Ford ist darüber mittlerweile schriftlich informiert und wird sich morgen bei uns melden. Ist ja auch im Interesse von Ford, dass nicht schon 2 Vorbesitzer im Brief stehen, sofern sie den Wagen zurücknehmen und anderweitig verkaufen wollen.

Mittlerweile tendiere ich auch zum Umtausch des Fahrzeugs, sofern dies möglich ist.

Ich werde berichten...

Schau dir erst mal den Rest des Autos genau an. Hat es etwaige Mängel. Wie ist der Lackzustand und den Rest der Verarbeitung. Am Ende hast du Pech und bekommst ein schlechteres Auto als du jetzt gerade dastehen Hast. Wie gesagt wenn du Pech hast dann hast du z.B. wie ich dan Risse in der Dichtmasse im Unterboden. (Habe es bist jetz bei 2 neuen schon gesehen) Schelcht verarbeitet Plastikamaturen, irgendein Klappern etc.

Wenn du das alles nicht hast würde ich eher zu behalten mit Preisnachlass tendieren. Es kann dann nur schlimmer werden!

Also neu Bestellen will Gut überlegt sein! Gerade jetzt wo im Werk ein Modellwechsel vorliegt!

Zitat:

Das Spannende ist nun jedoch, dass wir eine Tageszulassung gekauft haben (wurde aber eigens in der Wunschkonfiguration für uns bestellt). Der Wagen ist heute noch auf den Fordhändler zugelassen und sollte morgen auf mich umgeschrieben werden. Diese Umschreibung habe ich nun jedoch auf Eis gelegt bis zur Klärung des weiteren Vorgehens (Nachbesserung, Umtausch, Rücktritt... § 437 BGB eben...). Ford ist darüber mittlerweile schriftlich informiert und wird sich morgen bei uns melden. Ist ja auch im Interesse von Ford, dass nicht schon 2 Vorbesitzer im Brief stehen, sofern sie den Wagen zurücknehmen und anderweitig verkaufen wollen.

Ich denke mal das es sich rechtlich nicht um den Kauf eines Neu- sondern eines Gebrauchtwagen handelt. Da diese meist verkauft wie gesehen werden dürfte eine Wandlung sich recht schwierig erweisen, ausser es wird explizit jedes Ausstattungsmerkmal aufgeführt. Zum weiteren ist Ford da völlig raus, da der Vertragspartner von Ford nur der Händler ist der den Wagen abgenommen und auf seinen Namen zugelassen hat. Er hätte das Fahrzeug auf Vollständigkeit prüfen und evtl. sofort bei Ford reklamieren müssen.

Ich wünsche trotzdem viel Glück und Verhandlungsgeschick. Vielleicht könnt ihr ihm ja die Kosten für das Sichtpaket und noch ein paar Inspektionen aus dem Leib leiern.

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