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Sind Abgasgutachten "übertragbar"??
Hallo,
hier gehts zwar nicht um US-Cars aber immerhin generell um Importfahrzeuge. Im speziellen geht es um das Abgasgutachten, welches ja für die Vollabnahme benötigt wird, sofern keine EG-Zulassung bzw. CoC-Papiere vorliegen.
In meinem speziellen Fall geht es um einen Japaner, den ich importieren möchte. Das Auto wurde nie in Deutschland vertrieben und CoC-Papiere gibt es ebenfalls nicht, da Baujahr 1997. Über die technischen Umbauten (Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung, Nebelschlussleuchte) bin ich im Bilde aber zum Abgasgutachten hätte ich eine Frage: Gilt ein Abgasgutachten immer nur für exakt das vorgestellte und geprüfte Fahrzeug oder gilt das Gutachten eher generell für den Fahrzeugtyp/Modell/Motorisierung?
Beispiel: Karlchen Müller importiert sich nen serienmäßigen Mitsuyota aus Japan, baut den Wagen um und lässt nen teures Abgasgutachten durchführen. Alles läuft gut, er bekommt seinen Emissionsschlüssel und kann den Wagen zulassen. Nun importiere ich genau den gleichen Mitsuyota, ebenfalls im Serienzustand, baue ihn um und stelle den Kontakt zu Karlchen Müller her.
Ist es nun möglich, zusammen mit Karlchen, seinem Abgasgutachten und meinem Auto zum TÜV-Prüfer von Karlchen zu gehen und dort die Vollabnahme (§21) komplett durchführen zu lassen?
Oder muss ich trotz identischem Auto selbst ein Abgasgutachten durchführen lassen, welches dann wiederum ausschließlich für mein Auto gültig ist?
Wäre für Tips zu den Thema sehr dankbar, idealerweise mit Angabe einer "offiziellen" Quelle.
Danke und mfg,
1080p
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10 Antworten
gute Frage
wurde hier aber glaub ich schon mal erklärt, kann mich aber nch mehr erinner wann udn wo
Ja, gegoogelt habe ich zum Thema schon reichlich, aber jeder meint etwas anderes zu wissen. Daher hoffe ich hier jemanden anzusprechen, der verlässliche Quellen hat oder das Thema schonmal praktisch durchgespielt hat.
Wenn du dich erinnerst, gib bitte Bescheid :-)
Moin,
Das kommt im speziellen darauf an - welches Abgasgutachten Karlchen Müller hat erstellen lassen. Es gibt solche, die sich übertragen lassen und solche die sich nicht übertragen lassen. Das kannst du aber nur mit dem zuständigen TÜV und dem Gutachten klären. Meistens lassen Privatpersonen aber aus Kostengründen solche Gutachten erstellen, die nicht übertragbar sind. Unternehmen und Klubs hingegen lassen oftmals übertragbare Gutachten erstellen.
Wenn das Fahrzeug aus Japan kommt - wird es ein Gutachten nach japanischer Norm haben. Dieses Gutachten - kann wenn es gewisse Qualitätsstandards bzgl. der Messungen einhält - auch anerkannt werden. Normalerweise kann man damit Euro1 und Euro2 erreichen, damit lassen sich Fahrzeuge mit einer Zulassung vor 1998 noch relativ bequem zulassen. Nach '98 wird es aber in der Tat recht haarig und schwer.
MFG Kester
Hallo Rotherbach,
leider nehmen es die Japaner mit dem Abgasverhalten nicht so ernst, insofern wird es für Fahrzeuge mit Baujahr vor 2000 kaum Gutachten geben ... und wenn, dann kann von "Qualitätsstandards" keine Rede sein. Und selbst heutzutage prüfen die Japaner noch nach völlig anderen Regeln und Grundsätzen. D.h.: Ohne CoC-Papiere nützen die japanischen Angaben zum Abgasverhalten leider gar nichts, nichtmal nach kostenintensiver Übersetzung der japanischen Papiere unter notarieller Aufsicht.
P.S.: Der 97'er Mitsuyota, um den es hier geht, hat nen "zeitgemäßes" G-Kat System und erreicht beim Abgasgutachten EURO 2. Dieses Wissen nützt mir aber scheinbar garnix :-)
Dass es unterschiedliche Abgasgutachten für Privatpersonen und Unternehmen gibt, ist mir neu ... ich hatte sowas aber schon geahnt. Typisch deutsch: Es gibt 2 identische Gutachten mit identischem Prüfverfahren, aber eines kann auch auf andere Fahrzeuge angewendet werden, wenn man dafür ca. 200% mehr Euros auf den Tisch legt. Naja, was solls ... der Karlchen Müller, von dem ich spreche, wird wohl eine Privatperson sein und daher das "kleine" Gutachten gewäht haben. Und die Importeure und Händler haben zwar das "große" Gutachten, lassen sich ihre Dienste aber so bezahlen, dass es gerade so nicht mehr lohnenswert ist, selbst ein kleines Gutachten machen zu lassen.
Noch eine Frage: Hast du irgendwelche Quellen zu dem Thema "kleine" und "großes" Gutachten? Wie ernst wird das Thema vom TÜV genommen?
Und noch ein Beispiel: Karlchen hat also ein "kleines" Gutachten und sein Mitsuyota ist zugelassen und fahrbereit. Nach 2 Wochen fährt ein rücksichtsloser Dodge- ... ähhh.... BMW-Fahrer in seinen Mitsuyota und sein Auto ist Schrott. Weil Karlchen das Auto aber sooo gemocht hat, importiert er direkt das gleiche Auto nochmal aus Japan. Nun geht er mit seinem "alten" Abgasgutachten und seinem neuen Auto zum TÜV um die §21 durchführen zu lassen. Was bekommt er zu hören: "Nein! Dieses Gutachten gilt nur für dieses Fahrzeug mit der VIN ABCXX123" ? Oder eher: "Naja, Sie waren ja erst kürzlich hier ... es ist das gleiche Auto, gleicher Motor, gleiches Abgasreinigungssystem ... das machen wir schon"?
Du merkst, worauf ich hinaus will. Viele TÜV-Prüfer finden die Willkühr des Zulassungsprozesses selbst etwas fragwürdig und drücken ein Auge zu. Nicht legal, aber Schei*egal ... kein Hahn kräht mehr danach. In diesem Punkt ist also Erfahrung statt Paragraphen gefragt.
MfG, 1080p
bei den nicht übertragbaren gutachten sind es rein private gutachten, also ich bezahle für ein selbst gebautes/umgebautes fahrzeug das gutachten. der tüv kann es aber nicht bei anderen fahrzeugen verwenden da es mein eigentum ist. er kann mich fragen und gegen eine gebühr kann es dann verwendet werden sofern es ein gleiches fahrzeug ist. wenn ich nein sage, muss er sich ein neues gutachten erstellen lassen.
wenn man den karlchen kennt, fragt man ihn und der prüfer kann das gutachten verwenden. sagt karlchen nein, hat man pech.
gruß
Hallo V8-Triker:
Danke für deinen Beitrag. In meinem Fall würde ich behaupten, dass ich Karlchen ganz gut kenne oder dass ich zumindest "finanziell" mit Karlchen einig geworden bin. Meinetwegen kann Karlchen das Auto auch auf sich zulassen und es mir anschließend "verkaufen" ... das wär alles kein Problem solange Karlchen sein ursprüngliches "privates" Abgasgutachten für die Vollabnahme meines (bzw. "seines ;-))" Autos nach §21 verwenden darf.
In diesem Zusammenhang hast du von einer Gebühr gesprochen ... in welcher Größenordnung liegt diese Gebühr?
Ach ja, sprichst du aus Erfahrung oder kannst du Quellen für dein Wissen nennen? Falls du aus Erfahrung sprichst, aus welchem Bundesland kommst du, warst du beim TÜV oder bei der DEKRA?
P.S. Sorry für die vielen Anführungsstriche "" und Klammern () ... ich hoffe, ihr "blickt noch durch" :-)
P.P.S. Ach ja, ein (Abgas-)Gutachten, welches von einem Unternehmen in Auftrag gegeben wurde, kann auch nicht einfach von jedermann genutzt werden. Auch hier gilt das Urheberrecht ... eine Datenbank mit derartigen Gutachten bei TÜV/DEKRA gibt es schlichtweg nicht ! . Einzige Ausnahme sind Gutachten, welche vom Fahrzeughersteller selbst in Auftrag gegeben worden sind. Auf diese Gutachten kann der TÜV zugreifen und sie verwenden. Die Kosten für die Erstellung eines derartige (EG-)Gutachtens liegen aber in gaaanz anderen Größenordnungen :-)
MfG,
1080p
Moin,
Dein Problem ist offenbar - du rennst zu den falschen Stellen. Die TÜV Stelle vor Ort darf sowas meistens gar nicht - da er dir das nicht sagen will erzählt er "ist so unübersichtlich usw." (stimmt aber nicht - Normen und PRüfprozedere sind sehr klar definiert ... dafür gibt es Richtlinien und Normen). Dazu musst du üblicherweise zu den regionalen Hauptstellen. Da findest du dann auch diejenigen, die sich damit auskennen.
Und Sorry - aber auch japanische Modelle haben seit Ende der 80er Jahre ein vergleichbares Zulassungsprozedere - zwar sind die Messnormen nicht exakt vergleichbar - aber es gibt begutachtete amtliche Werte. Da die japanische Zulassungsseite etwas "blind" bzgl. der Stickoxide ist - reicht es meist nicht für die besten Einstufungen in der EU. Aber oftmals für eine darunterliegende. Ich kenne einige die so die ein oder andere Supra oder den ein oder anderen Skyline zugelassen haben. Interessant kann es auch sein, wenn die Fahrzeuge (Motor usw.) in UK liefen. Auch in UK gibt es Gutachten - so dass zumindest eine Zulassung möglich ist - auch wenn in UK auch Zulassungen möglich sind, wenn Fahrzeuge nicht die aktuellsten und strengsten Anforderungen erfüllen. Aber dir dürfte ja recht egal sein, ob am Ende Euro1 oder Euro2 im Brief steht.
Ab 98 klappt des nicht mehr - weil die ab da für Neuzulassungen obligatorische Prüfung den Kaltlauf berücksichtigt - den nur die EU damals kannte.
Und Nein - es gibt nicht Gutachten für Privatpersonen und Unternehmen, sondern es gibt ein "vereinfachtes" Verfahren und ein Verfahren, dass der ABE gleichgestellt ist. Das erste ist billiger als das zweite. Grundsätzlich kann JEDER beide Prüfverfahren verwenden.
@V8 Triker - wenn das Gutachten die Übertragung grundsätzlich ermöglicht und der Besitzer der Verwendung zustimmt gibt das keine Probleme
MFG Kester
ich beziehe mich mal nur auf die v8-trikes und boss hoss. bei den trikes gibt es keine abgasgutachten beim tüv, also für jederman zugänglich, die sind in privater hand und alle neu gebauten trikes kommen am inhaber der gutachten nicht vorbei und kein tüv nimmt das ding überhaupt ab, es gibt in d nur einen der es macht. damit meine ich nur die neu/erstabnahmen.
bei importierten boss hoss ist oder war es ähnlich, dort exestieren auch private gutachten. hat sich vielleicht mittlerweile geändert. kenne jedenfalls einen der ein abgasgutachten hat und verwendet es bei anderen/gleichen fahrzeugen gegen cash. bei den trikes wird es ebenfalls so gemacht.
die gutachten kennt der tüv, sind ja bei denen gemacht worden unter einer prüfnummer und sind registriert. nur kann er die nicht verwenden weil es im besitz des eigentümer ist. nur der eigentümer kann es verwenden unter vorlage des originalen prüfprotokols.
hatte 2 gutachten, eins von deutschland und eins von österreich von den v8-trikes.
@rotherbach
du meinst die abgasgutachten von firmen für serienfahrzeuge und die kleineren einzelgutachten, ich nenne sie mal private gutachten.
gruß
Danke euch für eure Antworten,
so richtig schlau bin ich aus der Sache aber noch nicht geworden. Wenn Karlchen nun ein kleines (bzw. vereinfachtes) Abgasgutachten hat, kann er mir nun erlauben sein Gutachten für meine Vollabnahme zu verwenden? Steht im Gutachten wirklich geschrieben, ob Dieses auch für andere (baugleiche) Fahrzeuge verwendet werden darf?
"Mein" Karlchen hat in jedem Fall das kleinstmögliche, private, vereinfachte Gutachten. Was muss ich bewerkstelligen, damit ich dieses Gutachten für die Vollabnahme meines Fahrzeuges verwenden kann? Reicht es wirklich, dass originale Prüfprotokoll vorzeigen zu können? Wer bestätigt mir, dass dieses Gutachten "original" ist? Schonmal ne wirklich gute Farbkopie gesehen? :-) Ok, eine schriftliche Vollmacht von Karlchen sollte ich bekommen können ... aber welcher TÜV-Prüfer lässt sich auf soetwas ein?
Ach ja, es geht hier nicht direkt um eine Neuzulassung sondern genau genommen um ein 15 Jahre altes Japanmobil. Es ist aber dennoch eine Neuzulassung, da das Fahrzeug zuvor noch nie in DE zugelassen war.
Und ach ja, das Auto erreicht "regulär" EURO 2 ... und diese Einstufung möchte ich auch haben. Das spart bei 2.0l Haubraum immerhin 155 EUR / Jahr gegenüber E2/EURO 1.
MfG, Benny
evtl eine Zulassung in Holland...
also über ein EG Nachbarland importieren?