Sind das Fälle für die JS Garantie?
Hallo liebe Community,
ich fahre nun seit ca. 1, 1/2 Monaten ein W207 Coupe.
Das Fahrzeug habe ich beim Händler gekauft, somit habe ich auch die JS Garantie, nun habe ich aber 4 Problemchen mit dem Auto.
1.
Wenn das Fahrzeug kalt ist ein schlagender Gangwechsel von dem 5. auf den 4. Gang, habe ein wenig gelesen, dass ich nicht der einzige mit dem Problem bin. Aber man kann ja mal beim Händler anfragen, vielleicht Spülen sie es zumindest.
2.
Ein Knarzen in der Lehne des Fahrersitzes, des stört mich tierisch weil es doch recht häufig vorkommt.
Änderungen der Lehnenverstellung haben nichts gebracht.
Aber ob so etwas unter die Garantie fällt...
3.
Das kleine Fach unter den Bedienelementen der Klimaanlage, in der sich auch die 12V Dose befindet.
Wenn man die Abdeckung öffnet und dann wieder schließen möchte, schließt der Mechanismus nicht ganz und man muss die letzten 5mm manuell andrücken.
4.
Die linke Seitenscheibe quietscht nachdem es geregnet hat.
Ich denke mal mit Dichtungen einschmieren und im schlimmsten Fall Türeinstellen wäre der Fehler behoben.
Meint Ihr, dass die Punkte "echte" Mängel sind und ich die Chance habe, dass sie beseitigt werden.
Jedes w´für sich genommen ist eigentlich nicht so wild, bis auf die knarzende Lehne.
Aber in der Summe nerven sie schon ein wenig.
Und würdet Ihr eher in einer Niederlassung oder bei S&G vorstellig werden?
Würde mich über Tips sehr freuen.
Viele Grüße
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12 Antworten
...was steht denn in den Garantiebedingungen?
Lass dir vorher eine Kostenübernahme bestätigen. Ich würde sagen 100% Übernahme
Zu Punkt 1: Wieviel km hat der Runter? 5G , 7G oder 7G+?
Geräusche sind nur in der Neuwagen Garantie bzw. Unter der Gewährleistung abgedeckt.
Der TE befindet sich noch in der grundsätzlichen Händlergarantie. JS ist dabei Nebensache.
peso
Auto wurde mit 73.500km gekauft und hat jetzt ca. 75.000km.
Baujahr ist er 09.2013 und hat die 7G Tronic Plus. :-)
Also meint Ihr, dass ich durchaus mal beim Freundlichen vorbeischauen sollte.
Ölwechsel ist bei 125000km. Ölstand prüfen und mal Software prüfen ggf. Updaten lassen.
Alle genannten Punkte habe ich auch bei meinem 2015er...
Leider erst vor kurzem aus der Neuwagengarantie raus, somit fallen die Punkte 2,3,4 raus....
Punkt 1 könnte man über JS abwickeln lassen, muss man vorher mit dem Serviceberater besprechen und dieser setzt sich mit JS in Verbindung und prüft eine Kostenübernahme für die Überprüfung.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 20. Februar 2017 um 17:13:47 Uhr:
Der TE befindet sich noch in der grundsätzlichen Händlergarantie. JS ist dabei Nebensache.
peso
Was für ne Händlergarantie?
Der Wagen wurde 2013 ausgeliefert- da ist die MB Werksgarantie abgelaufen.
Bei Gebrauchtwagen gibt es keine "Händlergarantie" die gesetzlich festgeschrieben ist. Lediglich eine "Händlergewährleistung"- Gewährleistung und Garantie sind zwei paar Schuhe. Dazu "verkaufen" (denn es ist ja im VK eingepreist) Händler idR. eine Gebrauchtwagengarantie (sei es JS, oder eine andere) mit der sie bei Schäden ihre originäre Haftung für die Gewährleistungsansprüche auf den Garantiegeber überwälzen wollen….funktioniert auch idR. Daneben bleibt aber der Händler im Rahmen der Gewährleistung selbst verpflichtet.
Was richtig ist, ist dass gem. 476 BGB vermutet wird, dass etwaige Mängel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren da das Fahrzeug erst vor 1 1/2 Monaten beim Händler gekauft wurde. Dabei sollte man aber wissen, dass bei einem Gebrauchtwagen solche geringfügigen "Beanstandungen" in aller Regel keine Mängel sind, sondern dem gewöhnlichen Zustand eines Gebrauchtwagens entsprechen. Dabei sind Alter, Laufleistung ect. zu berücksichtigen. Das einzige was evtl. bei den beschriebenen Dingen des TE einen "Mangel" darstellen könnte ist der Gangwechsel- wobei das bei der Laufleistung auch schon zweifelhaft ist.
Daher ist der einfachste und gängigste Weg es über die JS zu versuchen. Das ist eine echte Garantie, die die in den Bedingungen genannten Schäden abdeckt. Ich habe bzgl. der JS bei den Fahrzeugen wo ich sie brauchte bislang auch nur positive Erfahrungen gemacht. Was übernommen wird steht in den recht verständlichen Garantiebedingungen und bei mir hat die JS nie rumgezickt wenn etwas übernommen werden sollte.
Gruß
Der Wagen wurde doch beim Händler gekauft? Der muss Dir die gesetzliche Gewährleistung einräumen. Wenn das Problem in den ersten sechs Monaten auftritt, liegt die Beweislast nicht beim Käufer. Einen Gewährleistungsausschluss gibt es nur bei Privat zu Privat.
Und bezüglich Deiner anderen Punkte ist es Auslegungs- oder Ermessenssache.
peso
Habe oben auch nicht gesagt dass es keine Gewährleistung gibt- aber es gibt keine "Händlergarantie"….es seidenn es wurde ausdrücklich zugesichert und der Händler hätte deutlich gemacht in jedem Fall für das Zugesicherte einstehen zu wollen (wird natürlich kein Händler tun).
Das mit der Beweislastumkehr bei Mängeln in den ersten 6 Monaten beim Verbrauchsgüterkauf ist richtig- aber wie schon geschrieben ist wenn überhaupt die Geschichte mit dem Getriebe bei einem Gebrauchtwagen ein Mangel….und auch da wäre ich mir längst nicht sicher ob das ein Richter bei 75tkm nicht als "normale Beschaffenheit" bei einem Gebrauchtwagen ansehen würde (solange es nur manchmal in kaltem Zustand auftritt wäre ich mir da sogar recht sicher dass er dies im konkreten Fall annehmen würde). Gebrauchsspuren und Abnutzungen die dem normalen Gebrauchsvorgang bei Alter und Laufleistung entstehen sind keine Mängel. Bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug mit 20tkm sind da natürlich andere Maßstäbe anzusetzen als bei einem 10 Jahre alten mit 300tkm.
Gruß
Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. M.E. liegt es hier aber am Empfinden des Käufers. Wenn z.B. bestimmte Geräusche nur zeitweise auftreten, dürfte es als Mangel anzusehen sein. Gerade bei MB, mit seiner Werbung, dürfte der Richter andere Maßstäbe als beim Fähnchenhändler ansetzen. Wenn ich bei MB ein Fahrzeug mit über 100.000 km erwerbe, dürfte dort nichts klappern oder knartzen.
peso