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sind ebay angebote bindend?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 3. Februar 2009 um 22:24

hi hab hier mal was bei ebay gelesen und gleich zugegriffen.

hat der nun das pech mir die dinger rauszurücken? ^^

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Beste Antwort im Thema
am 4. Februar 2009 um 10:51

Der Anbieter ist vermutlich froh, die Dinger überhaupt los zu werden. Da ist 1,- Euro Umsatz besser, als sie im Lager verstauben zu lassen oder als Sondermüll entsorgen zu müssen.

Brummel

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hi

 

ja es ist bindend er muss sie dir liefern

 

gruß

Für ein Euro hätte ich die auch genommen :)

 

Ansich ist auch für den Anbieter (Verkäufer) das Geschäft bindend. Durch den Sofortkauf wurde ja ein Rechtskräftiges Geschäft abgeschloßen.

Da allerdings die Ware so extrem Günstig ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob es nicht doch möglichkeiten für den Händler gibt um den Kaufvertrag wieder zu stonieren.

 

Wünsche dir viel Glück, gruss Frada

theoretisch ja...wird er auch als powerseller.hab mir aber grad überlegt wer seine leuchten sofort und neu für einen euro reinstellt??

hab grad nochmal durchgeguggt obs vielleicht nur ne bestellbescheinigung oder sonstiges ist aber scheint wirklich alles ok zu sein.kannst uns ja auf dem laufenden halten.

(und nicht doppelt posten ;) )

Der Verkäufer hat sich einfach vertan, als er den Artikel eingestellt hat. Der meinte mit 100% iger Sicherheit 1 Euro Startpreis.

Aber was solls.....gekauft ist gekauft.:D

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 23:33

Zitat:

Original geschrieben von _PDriver_

theoretisch ja...wird er auch als powerseller.hab mir aber grad überlegt wer seine leuchten sofort und neu für einen euro reinstellt??

hab grad nochmal durchgeguggt obs vielleicht nur ne bestellbescheinigung oder sonstiges ist aber scheint wirklich alles ok zu sein.kannst uns ja auf dem laufenden halten.

(und nicht doppelt posten ;) )

ich war schon lang nimma hier aufm forum tätig bis ich mal gefunden hab wo der thread is ^^ klar halte ich euch auf dem laufendem und wenns mir nicht gefallt kann ich mir en gutes geschäft damit machen :D

des war reiner zufall zudem dass ich keine kohle habe lol

habs auch sofort mit paypal bezahlt... schauen wa mal was er macht, vllt könnte es auch beschädigte ware werden.

da muss ich aufpassen. da steht ja auch neuware

am 4. Februar 2009 um 10:51

Der Anbieter ist vermutlich froh, die Dinger überhaupt los zu werden. Da ist 1,- Euro Umsatz besser, als sie im Lager verstauben zu lassen oder als Sondermüll entsorgen zu müssen.

Brummel

am 4. Februar 2009 um 13:58

LOL³!!!!

die hätte ich auch gekauft und gleich wieder reingesetzt für 120 eus :D immerhin 119 +gemacht :D

Zitat:

Original geschrieben von Brummel

Der Anbieter ist vermutlich froh, die Dinger überhaupt los zu werden. Da ist 1,- Euro Umsatz besser, als sie im Lager verstauben zu lassen oder als Sondermüll entsorgen zu müssen.

Brummel

dann muss es aber dringend sein, wenn er eine negative Umsatzrendite in Kauf nimmt.....

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 16:04

der kerle hat mir geschrieben und gesagt dass er es zurückziegen will, und hat mich gefragt ob ich mit 50€ zuzahlung einverstanden wäre? damit es schnell über die bühne geht ??? was soll ich nun tun?

mfg öz

Dem ist wohl offensichtlich ein Fehler unterlaufen. Das kann jedem mal passieren. Wenn du die Dinger haben willst, dann nimm sie für 50 € und wenn du sie nicht willst, dann tret von dem Kauf zurück.

So würd ichs jedenfalls machen. Man muss ja nicht auf Biegen und Brechen jemandem schaden, nur weil ihm ein Fehler unterlaufen ist. Versetz dich mal in seine Lage.

Edit:

Nein, ich bin nicht der Verkäufer! Nur falls einer auf die Idee kommen sollte. :D

am 6. Februar 2009 um 16:34

Andererseits muss man auch mal schauen, wo man heutzutage überall abgezockt wird etc .. ich würd darauf pochen die für 1,- zu bekommen! Sein Fehler ist doch nicht dein Problem...

am 6. Februar 2009 um 16:52

Versuch mal bei Ebay Dein Recht durchzusetzen....

Für einen Euro wird er sie nicht bekommen, dagegen aber für fünfzig, und mit etwas Verhandlungsgeschick auch für vierzig.

Gruß

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 17:39

habs nicht lassen können, hab ebay angerufen und nach meinem recht nachgefragt, die sagen ich kann nix machen bis auf mein geldzurück und schlechte bewertung aber des würd bei ihm nix ausmachen da er ja reichlich hat ^^

also das einzigste worauf se mich verwiesen habn is dass ich nach meinem recht fechten könnt. und ihn zu knie zwingen könnt, aber hallo so ein arsch bin ich auch nicht ich schreib ihm ich geb ihm 5 euro damit er zumindest die ebay kosten bezahlt bekommt.

bin doch großherzig :D

ach keine ahnung wenn ich mir so überleg würd man mir doch auch die letzten socken wegnehmen, solche zustände gibts doch.

aber ich bin kein arsch, ich geb ihm die 50euro und die paar euros wo er miese macht soll ihm ne lehre sein. dass er besser aufpassen soll

am 6. Februar 2009 um 17:40

Hey..

ich würde drauf bestehen .. falls es drauf ankommt mit Strafanziege und Gericht drohen.

mfg

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