Sind schwarze Rückleuchten....
eintragungspflichtig wenn sie ein EG- Prüfzeichen haben ? Papiere sind keine vorhanden, es handelt sich um die "Lexus-Style" Leuchten.....
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30 Antworten
Das prüfzeichen gilt nur für die Rückleuchten nicht für die Schwärzung..... sprich - unerlaubt
Moment......die sind doch von "werk" aus schwarz, nicht nachträglich eingeschwärzt worden ?!
Zitat:
Original geschrieben von High-Power
Moment......die sind doch von "werk" aus schwarz, nicht nachträglich eingeschwärzt worden ?!
Ja von Werk aus geschwärzt, und das ist auch unerlaubt,
ich hab schon mal ein TÜV bericht hier verfasst,
must mal suchen, genau über diese Thema...!!!
Wenn Sie Original sind,und nicht verändert wurde und besagtes e Zeichen haben,sind sie auch erlaubt! Das e Zeichen,ist ja net aus Spaß da drauf Meine waren auch zugelassen
Ps. Von In Prob gibts ja auch schwarze!
Re: Sind schwarze Rückleuchten....
Zitat:
Original geschrieben von High-Power
eintragungspflichtig wenn sie ein EG- Prüfzeichen haben ? Papiere sind keine vorhanden, es handelt sich um die "Lexus-Style" Leuchten.....
meines erachtens nicht ..
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Wenn Sie Original sind,und nicht verändert wurde und besagtes e Zeichen haben,sind sie auch erlaubt! Das e Zeichen,ist ja net aus Spaß da drauf Meine waren auch zugelassen
Ps. Von In Prob gibts ja auch schwarze!
Ja limo320, aber wenn sie schwärzer als deine sind, sinds nicht mehr erlaubt...
(generell alle nachträglich geschwärzten sind nicht erlaubt)
Seine sind ja original,also wo ist jetzt das Problem? Du meintest doch"Ja von Werk aus geschwärzt, und das ist auch unerlaubt"
obwohl solche auch net eingetragen werden müssen ... allerdings wird auf der seite auch nichts von e-zeichen erzählt ..
Zitat:
Original geschrieben von Peschi
obwohl solche auch net eingetragen werden müssen ... allerdings wird auf der seite auch nichts von e-zeichen erzählt ..
Naja,wenn es drauf ist,reicht es ja!
naja bei anderen leuchten von dem tuner steht dann allerdings
"Die Klarglasrückleuchten brauchen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu werden, da Sie mit einem E-Prüfzeichen versehen sind und eine zusätzliche Bescheinigung beiliegt. Incl. Glühlampen. TüV-frei!"
anstatt " Rückleuchten brauchen nicht eingetragen werden "
find ich scho komisch
Hier mal ein Pic von den Leuchten :
Zitat:
Original geschrieben von High-Power
Hier mal ein Pic von den Leuchten :
wo sind die schwarz ???
frag ich mich aber auch ..
Zitat:
Original geschrieben von rix-passau
wo sind die schwarz ???
Das hab ich mich auch grad gefragt