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Sinn einer Verkehrsrechtsschutzversicherung

Themenstarteram 5. März 2013 um 13:36

Hallo,

bekanntermaßen kann man heutzutage nahezu alles versichern, allerdings sind sehr viele dieser Versicherungen in Wahrheit überflüssig oder durch etwas bereits Bestehendes abgedeckt und werden einen von den Unternehmen natürlich als äußerst sinnvoll unter die Nase gerieben. Was das Auto angeht ist die einzige Versicherung meine Kfz-Versicherung inkl. Schutzbrief, sonst habe ich nichts. In letzter Zeit wird mir allerdings im Bekanntenkreis häufig empfohlen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Argumentiert wird damit, dass es bereits zu fremdverschuldeteten Unfällen kam, bei denen sie einen Rechtsanwalt benötigten, um Schadensersatzansprüche wegen Schleudertraumen etc. zu erwirken oder man beispielsweise in einen Rechtsstreit mit der zuständigen Kommune gerät, weil man mit einer Geschwindigkeitsmessung nicht einverstanden ist.

Ist es denn eurer Meinung nach wirklich sinnvoll, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen um nicht in die Bredouille zu geraten oder kann man sich das sparen, weil es eh schon im Schutzbrief oder der Kfz-Versicherung abgedeckt ist ? Bin bei der Huk-Coburg, falls das eine Rolle spielt.

Danke euch! :)

Beste Antwort im Thema

Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Gutachter, Sachverständige...alle wollen sie Geld sehen. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.

Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.

Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.

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am 5. März 2013 um 13:53

auf jeden fall abschließen, eine der wichtigsten versicherungen im kfz bereich und auch nicht extrem teuer.

@Baulaender: Kannst du deine Einschätzung der Wichtigkeit auch begründen?

am 5. März 2013 um 14:08

Über eine solche Police werden alle Rechtsangelegenheiten abgewickelt, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben. Sie kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn man nach einem Unfall Schadenersatz fordern möchte. Auch wenn es wegen einer Reparatur Zoff mit der Werkstatt gibt oder man sich wegen eines Verkehrsverstoßes mit den Behörden streitet, gilt die Police.

Der Versicherer übernimmt alle Kosten, die mit dem Rechtsstreit auflaufen.  Das Honorar des Anwalts, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und bei Bedarf auch die Rechtskosten der gegnerischen Partei.

 

und es soll nicht selten vorkommen, dass irgendwelche hinterwäldler oder vericherungsabzocker versuchen, dich über den tisch zu ziehen.

Ich habe meinen Führerschein jetzt über 20 Jahre und hatte noch nie Bedarf an einer Verkehrsrechtschutzversicherung.

Ich denke, die Wichtigkeit muss jeder für sich selbst entscheiden. Es ist sinnvoll zu wissen, was eine solche Versicherung abdeckt. Das persönliche Risikopotential muss dann jeder selbst bewerten.

am 5. März 2013 um 14:13

Rechtsschutz ist mMn sinnvoll, aber dann sollte man eine umfassende Rechtsschutz nehmen und keine, die sich auf den Verkehr beschränkt.

am 5. März 2013 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Ich habe meinen Führerschein jetzt über 20 Jahre und hatte noch nie Bedarf an einer Verkehrsrechtschutzversicherung.

Ich denke, die Wichtigkeit muss jeder für sich selbst entscheiden. Es ist sinnvoll zu wissen, was eine solche Versicherung abdeckt. Das persönliche Risikopotential muss dann jeder selbst bewerten.

ich habe seit über 25 jahren eine hausratversicherung und sie auch noch nie gebraucht, ebenso eine privathaftpflicht ..... und jetzt ..... was willst du uns damit sagen, dass versicherungen unnötig sind .... erst im schadensfall/rechtsstreit lernt man versicherungen zu würdigen

In meinem zweiten Satz, den du ja auch mit zitiert hast, steht es doch drin: Jeder muss seine persönliche Risikoabwägung selbst treffen. wenn ich zu der Einschätzung komme, dass ich meinen Anwalt im Fall des Falles selbst bezahle, dann ist das auch ok.

Gleiches gilt doch auch für die Abwägung der Kaskoversicherung. Auch da sollte ich wissen, was die Versicherung mir bietet und muss dann für mich überlegen, wie hoch ich das Risiko einschätze und ob ich den Schadensfall finanziell allein schultern kann oder nicht.

Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Gutachter, Sachverständige...alle wollen sie Geld sehen. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.

Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.

Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.

Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.

Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.

Eben. Allein schon aufgrund der Betriebsgefahr eines KFZ, die immer dann zu einer Mithaftung bei einem Unfall führt, also zu einer Quote, wenn sich nicht der andere Verkehrsteilnehmer so grob verkehrswidrig verhalten hat, daß die Betriebsgefahr des eigenen KFZ völlig zurücktritt.

Und wenn bei einem Unfall ein Gutachter bestellt werden muß, der den Unfallverlauf rekonstruiert, und wenn Gutachterkosten beider Fahrzeuge wegen der Schadenshöhe im Raum stehen, und wenn der Gegenstandswert dann nicht völlig unerheblich ist, dann ist auch schon die Kostentragung mit einer eher geringen Quote (25%, wie so oft...) ein dicker Batzen.

Auch bei Verkehrs-Owis ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da die Anwaltsgebühren sehr viel höher sind als die verhängten Bußgelder.

Sicher, man kommt ohne Verkehrsrechtschutz aus. Aus beruflicher Erfahrung heraus aber meine ich ebenfalls, dies ist eine der wichtigsten Versicherungen. Vor allem, wenn man nicht im Geld schwimmt und Prozesse aus dem Guthaben finanzieren kann.

am 5. März 2013 um 15:03

Ich bin jetzt seit fast 30 Jahren ohne selbst verschuldeten Unfall unterwegs … vor drei Jahren ist mir in Italien auf der Autobahn ein Italiener am Stauende hinten ins Auto gerauscht. Glücklicherweise kein Personenschaden. Die italienische Versicherung ist der Meinung "wir zahlen jetzt mal die Hälfte, die andere soll er sich doch einklagen". Ich hatte damals keinen Rechtsschutz und wäre auf ca. 3 T€ sitzen geblieben (der Rechtsstreit vor einem italienischen Gericht ist alles andere als lustig lt. ADAC-Anwalt), wäre da nicht der zweite Geschädigte – ebenfalls ein Deutscher – gewesen, der eine RV hatte und seinen Anwalt beauftragt hat. Der Geschädigte hatte nämlich auch nur die Hälfte seines Schadens ersetzt bekommen. Nachdem die Klage bei der Versicherung eingetrudelt war, hat sie anstandslos beiden Geschädigten (also auch mir) die volle Summe erstattet.

Für 3 T€ kann ich mich lang, sehr lang, rechtsschutzversichern. Jetzt bin ich es …

Ich hatte einen jahrelangen Rechtsstreit hinter mir, nachdem mir ein LKW Fahrer im Stadtverkehr die Fahrerseite von der hinteren Tür bis zu den Heckleuchten aufgerissen hatte und sich dann verdünnisierte.

Die gegnerische Versicherung wollte nicht zahlen, behauptete erst dass das gar nicht der LKW gewesen sein kann (hatte aber genug von meinem Lack abbekommen), beschuldigte mich, dass die (freie) Werkstatt viel zu teuer mit der Reparatur gewesen sei, verschlampte Dokumente die mein Anwalt denen wieder zusenden musste und ich durfte mehrmals vor Gericht antanzen weil es auch noch um Fahrerflucht ging.

Gutachten musste mit Gegengutachten gekontert werden und trotz fittem Anwalt zog sich das Drama fast drei Jahre hin.

Fazit: Versicherung durfte am Ende viel mehr bezahlen als wenn sie den Schaden gleich reguliert hätten und der LKW Fahrer wurde freigesprochen, weil es durchaus sein konnte dass er es tatsächlich nicht bemerkte.

Dank der Verkehrsrechtsschutz brauchte ich "nur" die Reparatur vorstrecken. Und das Geld bekam ich ja mit Zinsen wieder.

Es gibt sicher Nutzen einer solchen Versicherung, bei eindeutig fremdverschuldeten Unfällen sollte man sie aber nicht brauchen. In dem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Anwalt des Geschädigten bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars

Es gibt sicher Nutzen einer solchen Versicherung, bei eindeutig fremdverschuldeten Unfällen sollte man sie aber nicht brauchen. In dem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Anwalt des Geschädigten bezahlen.

Es zahlt immer erst der Mandant seinen eigenen Anwalt. Es gibt keinen Anspruch eines Mandanten, daß der Anwalt seine Gebühren bei der Gegenseite eintreibt (Kostenerstattungsanspruch im Obsiegensfalle).

Es ist reine Kulanz der Anwaltschaft, die Gebühren so lange zu stunden, bis die Gegenseite den Kostenerstattungsanspruch erfüllt. Einen Anspruch eines Mandanten hierauf gegen seinen Anwalt gibt es, entgegen einer ganz weit verbreiteten Meinung, nicht.

am 5. März 2013 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von Baulaender

Über eine solche Police werden alle Rechtsangelegenheiten abgewickelt, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben. Sie kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn man nach einem Unfall Schadenersatz fordern möchte. Auch wenn es wegen einer Reparatur Zoff mit der Werkstatt gibt oder man sich wegen eines Verkehrsverstoßes mit den Behörden streitet, gilt die Police.

Der Versicherer übernimmt alle Kosten, die mit dem Rechtsstreit auflaufen.  Das Honorar des Anwalts, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und bei Bedarf auch die Rechtskosten der gegnerischen Partei.

und es soll nicht selten vorkommen, dass irgendwelche hinterwäldler oder vericherungsabzocker versuchen, dich über den tisch zu ziehen.

Nur aber bedenken, daß diese seit Jahrzehnten nicht mehr Parkverstöße beinhaltet, weil davon ausgegangen wird, daß diese vorsätzlich begangen werden. Wer also denkt, daß er Verkehrsrecht versichert und dann die Parkverstöße "gratis" hat, der ist in den A.... gekniffen.

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