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Sirene für die Zentralverriegelung

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 7:45

Hallo Leute,

ich würde gerne meine Zentralverriegelung ein akustisches Horn verpassen wie bei einer Alarmanlage.

Kennt jemand etwas gescheites oder hat jemand bei seinem Auto schon soetwas verbaut.

Vielen Dank

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Nein, es ist nicht zugelassen, weil die Hupe als Warnsignal dient!

Korrekt.

Die Benutzung der Chirp-Funktion ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

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am 18. Juli 2009 um 8:59

Hi,

eine solche Einrichtung ist gem. StVO nicht zulässig, genau wie Chirp Module.

Grüße Panther13

am 18. Juli 2009 um 9:19

Nicht zu gelassen? Gerade gestern sah ich einen PT Cruizer, der ebenfalls kurz "hupte" (gutes Wort) beim schließen mit der ZV per Funk...

Nein, es ist nicht zugelassen, weil die Hupe als Warnsignal dient!

am 18. Juli 2009 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von Astraf1.616V

Nicht zu gelassen? Gerade gestern sah ich einen PT Cruizer, der ebenfalls kurz "hupte" (gutes Wort) beim schließen mit der ZV per Funk...

...was ja nicht heißt, daß es zulässig ist. Diese Regelung ist nicht Ländereinheitlich, d. h. es gibt Länder in denen es zulässig ist - aber Deutschland gehört nicht dazu.

Hier das passende Zitat aus der StVO §16:

 

Zitat:

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2.wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Astraf1.616V

Nicht zu gelassen? Gerade gestern sah ich einen PT Cruizer, der ebenfalls kurz "hupte" (gutes Wort) beim schließen mit der ZV per Funk...

Hallo muss Dir zustimmen auch ein KIA Carneval ist mit dieser Funktion ausgestattet ,beim schliessen der ZV ertönt ein kurzer Hupton.

gruss

am 18. Juli 2009 um 10:50

ya wundert mich halt.. sowas ham ja viele "prollos" an ihren dickn bmw´s. hihihih:p

am 18. Juli 2009 um 10:56

Amigedöns..........

Zitat:

Original geschrieben von descoderm

Amigedöns..........

Dort ist es auch erlaubt. Bei VW kann man es sogar für den US-Markt aktivieren. Es ist hier aber wirklich nicht erlaubt!;)

am 18. Juli 2009 um 14:01

hallo astritis,

kann ich verstehen, mein auto spricht auch bein ver- und entriegeln ...lach... sieh mal nach unter hiir.com, vielleicht wirst du da fündig - kannst auch töne individuell aufspielen.

ist übrigens für den straßenverkehr zugelassen durch TÜV süd!!!

gruß anna

am 18. Juli 2009 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von AnnaKreon

hallo astritis,

kann ich verstehen, mein auto spricht auch beim ver- und entriegeln ...lach... sieh mal nach unter hiir.com, vielleicht wirst du da fündig - kannst auch töne individuell aufspielen.

ist übrigens für den straßenverkehr zugelassen durch TÜV süd!!!

gruß anna

Meint der Threadersteller so etwas wie ein "dingdingdong", das ertönt, wenn z.B. die Heckklappe noch offen ist?

am 18. Juli 2009 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960

Meint der Threadersteller so etwas wie ein "dingdingdong", das ertönt, wenn z.B. die Heckklappe noch offen ist?

Das wäre ja dann vergleichbar mit dem Lichtwarner bei abgezogenem Schlüssel und offener Tür...

am 18. Juli 2009 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von AnnaKreon

...

ist übrigens für den straßenverkehr zugelassen durch TÜV süd!!!

...

Nicht ganz...Zitat der FAQ von www.hiir.de :

Ist das Produkt für den Straßenverkehr getestet?

Ja. hiir ist durch den TÜV Süd auf automobile Anforderungen getestet worden.

Wird die Sicherheit meines Fahrzeugs dadurch beeinträchtigt?

Bei ordnungsgemäßer Montage und Betrieb findet keine Beeinträchtigung der Sicherheit Ihres Fahrzeuges statt.

Wenn es zugelassen wäre, müßte oder würde dort sicher etwas von StVO stehen ;).

BTW - es gibt ja viele schöne Sachen die leider im Straßenverkehr nicht zugelassen sind, ist für mich ein Grund auf die HLS zu verzichten, auch wenn es schwerfällt :(.

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