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Sitze incl. Airbags aus andrem Fahrzeug in eigenes Übernehmen von VW erlaubt

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 18. Oktober 2006 um 9:16

So jetzt bin ich mal gespannt.

Ich hab mich jetzt eingehend mit dem Thema Airbags umbau beschäftigt und jetzt liegt mir ne definitive Meinung vor, deswegen sind nächste Woche meine neuen Sitze drinne :)

Ich hab mich mit der Dekra, dem TÜV und VW selbst in verbindung gesetzt, und auch ne unabhängige Werkstatt und ne VW werkstatt gefragt (sollte an meinungen ja reichen) ob man Sitze mit noch verbautem Sitzairbags aus einem andren Fahrzeug in das eigene Übernehmen darf ohne die Airbags umzurüsten.

Also TÜV und Dekra sind sich einig das da generell nix dagegen spricht, wäre sache des Herstellers. Die VW werkstatt sagte das entscheidet VW und die frei sagte solange dass keine fehlermeldungen gibt(schließlich wird ja vom Steuergerät getestet ob da alles Ordnungsgemäß funktioniert), wäre das kein Problem.

Und VW hat mir eben mitgeteilt dass

Zitat:

Nach unseren Unterlagen spricht nichts gegen den Einbau einer anderen

Sitzgarnitur aus einem Golf V in oben genanntes Fahrzeug. Der Umbau sollte mit

Unterstuetzung Ihres Volkswagen Partners durchgefuehrt werden, da die

Verkabelung der Seitenairbags getrennt werden und ansonsten

Fehlermeldungen in der Bordnetzdiagnose abgelegt werden.

Da mir bewußt war dass ich da nix selber machen darf und das auch nicht vorhatte geb ich ihn dann nächste woche in der werkstatt ab und gut ist.

Als nächstes versuche ich in erfahrung zu bringen wie das mit dem Lenkrad-Aribag aussieht, die hiesigen Experten waren sich ja einig dass da nur der alte eigene oder ein neuer von vw rein darf.

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10 Antworten

Bleibt zu ergänzen, daß Du dann wohl neue Sitze verbauen musst. ;)

Gebrauchte Airbags dürfen nicht in anderen Fahrzeugen wieder verwendet werden...

Themenstarteram 18. Oktober 2006 um 9:40

und eben dass mach ich weils vom TÜV, DEKRA und VW abgesegtnet ist.

Zitat:

Ich habe mir eine gebrauchte Sitzausstattung für den Golf V gekauft. In dieser sind die Seitenairbags noch verbaut.

Kann ich meine derzeitige Sitzausstattung von einer Fachwerksatt einfach durch diese ersetzen lassen, wenn kein airbagfehler auftritt, oder muß ich in jedem fall die alten airbags aus meiner derzeitigen sitzausstattung in die neue gebrauchte einbauen lassen?

das ist ein auszug aus meiner mail ans vw servicecenter, und die sind laut tüv entscheident.

sonst würd ichs ja hier nicht schreiben.

ne neue sitzaustattung hat natürlich auch neue airbags.es geht ja grad um bebrauchte airbags. und da sie aktuell noch verbaut sind, fallen sie noch nciht mal unters sprengmittelgesetz, da dass nur für umgang und lagerung von airbags die nicht verbaut sind greift.

und ich mein wenn mir dekra,tüv und vw alle bescheinigen dass das erlaubt ist, wer sollte es dann verboten haben?

Nochmal und wie schon x-mal geschrieben:

Selbst wenn Dir jemand was einträgt (nichtmal bezogen auf Airbags) heißt das noch lange nicht, daß das erlaubt ist und/oder geltendem Recht entspricht.

Am Ende haftet/zahlt der Fahrer, niemand anders.

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Nochmal und wie schon x-mal geschrieben:

Selbst wenn Dir jemand was einträgt (nichtmal bezogen auf Airbags) heißt das noch lange nicht, daß das erlaubt ist und/oder geltendem Recht entspricht.

Am Ende haftet/zahlt der Fahrer, niemand anders.

Tja er hat die "erlaubnis" von VW und lässt es dort umbauen...

ALSO...

FALLS sich später jemand aufregt darüber gibts nen Anwalt der macht das!

Keine Sorge. Du hast ja alles richtig gemacht!

 

Wünsche Dir viel Glück und Spaß mit den neuen Sitzen und danke für die Info`s :D

 

Mfg Christian

Dem ist nicht so.

Ein findiger Gutachter wird das im Schadensfall darlegen. Ich habe einige Zeit in der Schadenabwicklung bei einer großen Versicherung gearbeitet, seitdem braucht man mir diesbezüglich nicht mehr viel erzählen.

Aber aus Schaden wird man klug, mehr als aufklären kann ich nicht... ;)

Aha...

Man erkundigt sich bei allen betroffenen Stellen.

Holt die Erlaubnis von VW ein, fragt den TÜV.

Alle sagen geht i.O. kein Problem und dann soll man selber der Schuldige sein falls etwas passieren sollte???

Dazu gibts zum Glück ne Rechtsschutzversicherung...

Themenstarteram 18. Oktober 2006 um 13:33

jepp genauso seh ich das auch.ich hab ja eher zupft gefragt als zuwenig, und da ich nirgendwo ein negatives feedback bekommen hab seh ich auch keinen grund weiter zu hinterfragen.

aber da es bisher hier immer nur lautes geschreihe gab und meldungen wie böööööööööööse das ist fand ich die infos ziemlich überraschend

@Totti

wenn de mir nen § zitieren kannst oder irgend ne regel warum nicht dann mach das bitte. dann werd ich nämlich weiter nachforschen.

Zitat:

Original geschrieben von freakbaer

Aha...

Man erkundigt sich bei allen betroffenen Stellen.

Holt die Erlaubnis von VW ein, fragt den TÜV.

Alle sagen geht i.O. kein Problem und dann soll man selber der Schuldige sein falls etwas passieren sollte???

Dazu gibts zum Glück ne Rechtsschutzversicherung...

Hast du denn auch etwas Schriftliches ?????

 

Fals wirklich etwas passiert, wird sich kein Prüfer beim TÜV usw. die Finger verbrennen.

Themenstarteram 18. Oktober 2006 um 14:53

Zitat:

Hast du denn auch etwas Schriftliches ?????

logo. mündlich wär mir zu heiß. alle bestätigungen und freigaben hab ich schriftlich, keine der äußerungen oben nur mündlich.

am 18. Oktober 2006 um 15:51

Re: Sitze incl. Airbags aus andrem Fahrzeug in eigenes Übernehmen von VW erlaubt

 

Zitat:

Original geschrieben von irongate984

So jetzt bin ich mal gespannt.

Ich hab mich jetzt eingehend mit dem Thema Airbags umbau beschäftigt und jetzt liegt mir ne definitive Meinung vor, deswegen sind nächste Woche meine neuen Sitze drinne :)

Ich hab mich mit der Dekra, dem TÜV und VW selbst in verbindung gesetzt, und auch ne unabhängige Werkstatt und ne VW werkstatt gefragt (sollte an meinungen ja reichen) ob man Sitze mit noch verbautem Sitzairbags aus einem andren Fahrzeug in das eigene Übernehmen darf ohne die Airbags umzurüsten.

Also TÜV und Dekra sind sich einig das da generell nix dagegen spricht, wäre sache des Herstellers. Die VW werkstatt sagte das entscheidet VW und die frei sagte solange dass keine fehlermeldungen gibt(schließlich wird ja vom Steuergerät getestet ob da alles Ordnungsgemäß funktioniert), wäre das kein Problem.

Und VW hat mir eben mitgeteilt dass

 

Zitat:

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Nach unseren Unterlagen spricht nichts gegen den Einbau einer anderen

Sitzgarnitur aus einem Golf V in oben genanntes Fahrzeug. Der Umbau sollte mit

Unterstuetzung Ihres Volkswagen Partners durchgefuehrt werden, da die

Verkabelung der Seitenairbags getrennt werden und ansonsten

Fehlermeldungen in der Bordnetzdiagnose abgelegt werden.

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Da mir bewußt war dass ich da nix selber machen darf und das auch nicht vorhatte geb ich ihn dann nächste woche in der werkstatt ab und gut ist.

Als nächstes versuche ich in erfahrung zu bringen wie das mit dem Lenkrad-Aribag aussieht, die hiesigen Experten waren sich ja einig dass da nur der alte eigene oder ein neuer von vw rein darf.

Trotz alledem wirst Du nicht unbedingt einen VW-Servicepartner finden, der das umbaut !

Denn:

Für die Funktionsfähigkeit der Gebrauchtteile kann dieser und auch der Hersteller so nicht mehr garantieren !

Da er dass aber laut geltender Rechtslage müsste, wird dafür keiner die Haftung übernehmen !

Weiterhin ist für solche Freigaben nicht die Service-Abteilung zuständig, sondern der TECHNIKBEREICH !

Zum Thema Haftung beachte mal den Anhang!

Haftung gillt auch bei UMBAU !

Weiterhin noch eine Frage:

Da Du eine andere Sitzgarnitur INCL. Airbags erworben hast, was als Privatmensch schon nicht zulässig ist,

Liegt für die Lagerung dieser teile eine Sondergenehmigung des Amtes für Arbeitsschutz vor ?

Welche Auflage musst Du erfüllen ( Brandschutz / Zugängigkeit / Lagerbehältnisse ?

Wurde Versandt / Transport gemäß GGVS gekennzeichnet ?

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