Sitzetausch von A6 S-Line Bj03 zu Allroad Bj 03
Hallo Community,
ich möchte einen Allroad Bj.03 kaufen,in dem aber die Sitze schon ziemlich hin sind.Andererseits habe ich einen A6 Quattro S-Line mit Top-Sitzen und Motorschaden.Inwieweit sind Sitze und evtl. Inneneinrichtung
kompatibel? Beides sind 2,5er TDI's.
Vielen Dank für erhellende Antworten.
Beste Antwort im Thema
Die Diskussion hatten wir doch schon in zig threads. Wer es sich nicht zutraut, einen Stecker zu trennen, soll halt in die Werkstatt gehen und den Stecker dort auseinanderstecken lassen. Zurück zum Thema …
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11 Antworten
Alles gleich von den Anschlüssen und Sitzschienen. Da es noch gleiche Baujahre sind völlig unproblematisch, nur evtl andere Farben je nachdem wie der Allroad innen aussieht.. wenn er als Grundfarbe innen schwarz ist passt auch das einwandfrei.
Gruß Ho.Hu
Genau sollte passen, sind die Sitze denn gleich ausgestattet bsp. elektrisch, Sitzheizung, Lordose,...?
Je nachdem werden Stecker dann arbeitslos, falls beispielsweise eine Sitzheizung wegfällt oder Kabel müssen gezogen werden, falls nicht elektrische Sitze gegen elektrische getauscht werden.
Es sollten meiner Meinung nach 3 Stecker sein (Airbag, Sitzheizung, elek. Verstellung)
Ach ja, den Austausch der Sitze macht doch bestimmt eine Werkstatt mit Sprengstoff-Schein ;-)
Da es keine nicht elektrischen Sitze beim 4B gibt ( Höhenverstellung ist immer elektrisch ) und ich davon ausgehen dass beide Sitzpaare Sitzheizung haben sollten alle Stecker belegt und vorhanden sein.. nur die Recaros haben einen weniger weil keine Fussraumbeleuchtung damit vorhanden ist und ganz frühe Sitze aus Bj 1997-1999 haben andere Airbagstecker... also alles gut, kannst umbauen
Zitat:
@Sveklu schrieb am 9. Mai 2018 um 09:50:07 Uhr:
… Ach ja, den Austausch der Sitze macht doch bestimmt eine Werkstatt mit Sprengstoff-Schein ;-)
Das darf man selbst machen, da man ja nicht am Airbagsystem arbeitet.
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Mai 2018 um 09:12:59 Uhr:
Zitat:
@Sveklu schrieb am 9. Mai 2018 um 09:50:07 Uhr:
… Ach ja, den Austausch der Sitze macht doch bestimmt eine Werkstatt mit Sprengstoff-Schein ;-)
Das darf man selbst machen, da man ja nicht am Airbagsystem arbeitet.
Arbeitet man eigentlich doch, weil man zum Ausbau der Sitze die Stecker trennen muss. Selbst dabei kann es dazu kommen, dass der Airbag auslöst.
Die Diskussion hatten wir doch schon in zig threads. Wer es sich nicht zutraut, einen Stecker zu trennen, soll halt in die Werkstatt gehen und den Stecker dort auseinanderstecken lassen. Zurück zum Thema …
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Mai 2018 um 10:04:30 Uhr:
Die Diskussion hatten wir doch schon in zig threads. Wer es sich nicht zutraut, einen Stecker zu trennen, soll halt in die Werkstatt gehen und den Stecker dort auseinanderstecken lassen. Zurück zum Thema …
Beim Lenkrad trennt man auch nur den Stecker - und darf es definitiv nicht!
Da gibt es keinerlei Diskussionsgrundlage!!!
Dann klemmt halt die Batterie ab. Klar wenn man auf die Zünd Leitung 12v gibt dann geht der hoch. Nur vom Stecker abziehen nicht. Auch kann man den nicht falsch zusammen stecken.
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 10. Mai 2018 um 10:11:56 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Mai 2018 um 10:04:30 Uhr:
Die Diskussion hatten wir doch schon in zig threads. Wer es sich nicht zutraut, einen Stecker zu trennen, soll halt in die Werkstatt gehen und den Stecker dort auseinanderstecken lassen. Zurück zum Thema …
Beim Lenkrad trennt man auch nur den Stecker - und darf es definitiv nicht!
Da gibt es keinerlei Diskussionsgrundlage!!!
Doch, man darf. Die Landesinnung für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sagt dazu ganz offiziell:
Zitat:
Bei Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffereinheiten handelt es sich nicht um den "Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen" im Sinne von § 3 Sprengstoffgesetz - SprengG, wenn lediglich der Verbindungsstecker vom Fahrzeug abgezogen wird und die Airbag- und Gurtstraffereinheiten ansonsten am Einbauort verbleiben.
Ferner gilt für eingebaute Airbag- und Gurtstraffereinheiten auch nicht die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten (SprengLR 240)".
Allgemein gilt: Airbag- und Gurtstraffereinheiten, die in größeren Bauteilen von Kraftfahrzeugen, z. B. Armaturenbrettern, Lenksäulen, Türen oder Sitzen eingebaut sind, fallen nicht unter die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
Der Ein- und Ausbau sowie z. B. die Aufbewahrung einer Fahrzeugtürinnenverkleidung mit eingebauter Airbageinheit kann von Personen ohne sprengstoffrechtliche Fachkunde durchgeführt werden und ist nicht anzeigepflichtig im Sinne des SprengG.
Genau das liegt ja hier vor – es wird nur der Stecker getrennt und der Airbag verbleibt am Einbauort (das ist der Sitz, nicht das Fahrzeug!).
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Mai 2018 um 10:58:05 Uhr:
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 10. Mai 2018 um 10:11:56 Uhr:
Beim Lenkrad trennt man auch nur den Stecker - und darf es definitiv nicht!
Da gibt es keinerlei Diskussionsgrundlage!!!
Doch, man darf. Die Landesinnung für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sagt dazu ganz offiziell:
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Mai 2018 um 10:58:05 Uhr:
Zitat:
Bei Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffereinheiten handelt es sich nicht um den "Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen" im Sinne von § 3 Sprengstoffgesetz - SprengG, wenn lediglich der Verbindungsstecker vom Fahrzeug abgezogen wird und die Airbag- und Gurtstraffereinheiten ansonsten am Einbauort verbleiben.
Ferner gilt für eingebaute Airbag- und Gurtstraffereinheiten auch nicht die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten (SprengLR 240)".
Allgemein gilt: Airbag- und Gurtstraffereinheiten, die in größeren Bauteilen von Kraftfahrzeugen, z. B. Armaturenbrettern, Lenksäulen, Türen oder Sitzen eingebaut sind, fallen nicht unter die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
Der Ein- und Ausbau sowie z. B. die Aufbewahrung einer Fahrzeugtürinnenverkleidung mit eingebauter Airbageinheit kann von Personen ohne sprengstoffrechtliche Fachkunde durchgeführt werden und ist nicht anzeigepflichtig im Sinne des SprengG.
Genau das liegt ja hier vor – es wird nur der Stecker getrennt und der Airbag verbleibt am Einbauort (das ist der Sitz, nicht das Fahrzeug!).
Kann man so, oder so sehen.
Beim Lenkradausbau verbleibt der Airbag auch am Einbauort.
Das ist die Abdeckung....und nicht das Lenkrad.
So gesehen ist das komplette Gesetz eine reine Grauzone.
Vielen Dank für die Antworten,auch wenn sich da ein kleiner Nebenkriegsschauplatz aufgetan hat.
Das Ganze ist ins Wasser gefallen,der Allroad war leider doch nur noch eine Baustelle und ich habe davon Abstand genommen.
Beste Grüße
Munidet