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Sitzheizung oder Heizung - beides zusammen funktioniert nicht
Hallo,
mein A-150 Coupe (BlueEFFICIENCY 12/2009), hat mittlerweile 15 Wekstattaufenthalte wegen der Sitzheizungsprobleme gehabt. Die Sitzheizung schaltet sich ab und die roten Lämpchen bleiben weiterhin an aber ohne Heizfunktion. Es ist nicht möglich sie wieder einzuschalten so dass sie heizt. Ich bin dann umgehend zum MB gefahren um alles durchmessen zu lassen. Es wurde festgestellt, dass keine Spannung ankam. Es wurde mehrmals das Steuergerät gewechselt, Stecker, Stitzmatt etc.. - alles hat nichts geholfen. Mittlerweile hat man festgestellt, dass bei hoher Innenraumtemperatur, die Sitzheizung abschaltet, d. h. man muss sich entscheiden entweder Heizung oder Sitzheizung - beides zusammen mit ensprechender Innenraumtemperatur funktioniert nur ca 45 Min. Bei Temperaturen bis ca. - 6 Grad kann man die Sitzheitzung mit etwas Glück überlisten, indem man sie gar nicht erst ausgehen lässt. In den letzten Tagen hatten wir ja Temperaturen um die - 16 Grad da funktionierte diese Methode nicht. Wenn die Heizung zwischen 18 und 20 Grad eingestellt ist, läuft die Sitzheizung durch. Zwischenzeitlich war ich mit dem Fahrzeug in mehreren Werkstätten und keiner konnte das Problem beheben. Durch die vielen unsinnigen Arbeiten, ist mein Fahrzeug auch schon in Mitleidenschaft gezogen (Mittelkomsole passt das Spaltmaß nicht mehr, am Fahrersitz etwas gebrochen ect.). An diesem Fahrzeug sind mittlerweile so viele Garantieleistungen (Klimanalge, Schiebedach, Gurte, Sitze etc.) durchgefürht worden, dass das Fahrzeug schon einen Vermerk hat "reparurintensives Fahrzeug".
Doch die Krönung kam vorgestern von meiner Werkstatt mit der Aussage (angeblich vom Werk) wie folgt: "Wie bereits telefonisch besprochen handelt es sich bei der gezeigten Funktionsweise der Sitzheizung um einen elektronischen Bauteilschutz. Eine Sicherheitsschaltung verhindert die Überhitzung der Leistungselektronik im Steuergerät. Die Funktionsweise der Sitzheizung entspricht dem Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeuge".
Heisst im Klartext - Fahrzeug ist vollkommen in Ordnung.
Man wendet sich jetzt ab von dem Problem und versucht dem Kunden gaubhaft zu machen, dass die funktionsweise der Sitzheizung normal ist. Nach 2 Jahren muss man ja das Problem irgendwie aus der Welt schaffen. Über diese Vorgehensweise bin ich nun restlos verärgert. Imgrunde ist das nur eine Ausrede und ja keine Fehler eingestehen. Man versucht unliebsame Kunden los zu werden. Ich wollte gerne die Fahrzeughistorie ausgedruckt haben. Doch dies verweigert man mir mit der Aussage: Nur nur über einen Anwalt. So wie es aussieht, werde ich jetzt wohl auch einen Anwalt einschalten. Ich hatte auch darum gebeten, mir den Absender bzw. Unterzeichner des Schreibens von Mercedes zu bennen aber leider bekomme ich noch nicht einmal eine Antwort auf meine Mail.
Wer hat ähnliche Probleme?
Gruß, Conni
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7 Antworten
Also bei unserem Honda und unserem VW funktioniert alles ohne Probleme.
Kenne ein ähnliches Problemallerdings von zwei Mercedes-Fahrzeugen meines Vaters (200D W124 MJ 1992 und E280 W210 MJ 2000).
Wenn man da im Winter Sitzheizung, Spiegelheizung, Heckscheibenheizung und natürlich das Abblendlicht kurz nach dem Kaltstart gleichzeitig einschaltet, fing bei beiden Fahrzeugen die Anzeige der Sitzheizung an zu "blinken" und schaltete sich nicht ein. Laut Auskunft der MB-Werkstatt hätten die Fahrzeuge eine Art "Spannungsüberwachung" die verhindern würde, dass durch zu viele Verbraucher die Batterei entladen würde.
Paßt irgendwie zu dem, was Dir Deine Werkstatt erzählt hat. Lach! Dein Auto meint halt "schlau" zu sein und bevormundet Dich zum sorgsamen Umgang mit der Leistung :-)
Danke für deine Antwortl. Ausser meiner Heizung und Sitzheizung habe ich nichts an und die roten Lampen blinken auch nicht.
Die beiden Verbraucher sollten aber wirklich zusammen funktionieren... Gerade bei einem so neuen und teuren Auto...
Ich selbst fahre einen Golf Variant MJ2009 und meine Frau einen Honda FR-V MJ 2009. Radio, Sitzheizung, Spiegelheizung, Licht usw. parallel betrieben stören beide Fahrzeuge bei - 17 Grad nicht im geringsten. Ein Mercedes sollte da genau so gut funktionieren....
Ich kenne dieses leidige Thema aber auch mit meinen VW Werkstätten und zuvor mit den Kollegen von Opel. Die Autos hatten teils schwerwiegende Mängel und es hieß immer "Stand der Technik".
Ich würde den Händler anschreiben und um Wandlung des Kaufvertrages bitten. Meistens hilft das der Werkstatt auf die Sprünge...
Ein Anwalt ist recht teuer, hilft aber wirklich (bei dem einjährigen Passat der Schwiegermutter war es "Stand der Technik", dass sich die Sitze permanent aufribbelten)
Wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück... und immer daran denken: Mercedes-Benz: Das Beste oder nichts *lach*
Zitat:
Original geschrieben von connijuergen
Danke für deine Antwortl. Ausser meiner Heizung und Sitzheizung habe ich nichts an und die roten Lampen blinken auch nicht.
Also bei dem Auto meiner Frau funktioniert beides zusammen problemlos! A150 Classic. Allerdings manuelle Klima. Heizung volle Pulle und Sitzheizung volle Stärke. Dazu Radio, Licht und was halt sonst so angeht. Einzig nach einigen Minuten schaltet die Sitzheizung von 3 auf 2 Lämpchen runter. Lässt sich aber wieder auf volle Leistung zurückstellen.
dreass
Wenn der Themenstarter das Fahrzeug "Fabrikneu" gekauft hat, ist der Hinweis darauf den Händler anzuschreiben sinnlos. Die Kaufverträge für Neufahrzeuge werden immer mit dem Werk selbst abgeschlossen, der "Händler" ist nur Vermittler.
Also, bei Neufahrzeug empfehle ich den Sachverhalt dem M-B Zentralservice vorzutragen.
Kostenlose Rufnummer > 00800 - 17 77 77 77
Die nehmen den Sachverhalt auf, erstellen ein Protokoll, der Anrufer bekommt eine Sachbearbeitsnummer und der Vorgang ist nachzuvollziehen.
Aus meiner persönlichen Erfahrung ist über diese Institution wirklich Hilfe zu bekommen.
Mir ist ja klar, dass ich hier im Mercedes-Forum bin, und dass meine VW Erfahrungen irrelevant sind, aber:
Ich habe genau diesen Weg bei der Wandlung eines Opels und eines VWs gehen wollen. Sowohl Opel als auch VW haben sich für diese Sache nicht eingesetzt und haben mich an den jeweiligen Händler verwiesen, da er derjenige war mit dem ich meine "Verbindliche Bestellung eines fabrikneuen Volkswagens" geschlossen habe.
Ebenso konnte sich der Rechtsanwalt meiner Schwiegermutter in der Angelegenheit einer nachträglichen Minderung des Kaufpreises aufgrund verschiedenster Mängel an einem fabrikneuen Passat auch nicht direkt an VW wenden und wurde an den Händler verwiesen...
Freut mich, dass es bei Mercedes laut Deinen Erfahrungen anders läuft aber m.E. ist der Händler nicht Vermittler sondern Verkäufer und somit auch Ansprechpartner für die Rückabwicklung.
Sollte mir vllt als nächsten Wagen auch einen MB holen, wenn der Service so gut ist...
Zitat:
Original geschrieben von Käptnblaubär
Wenn der Themenstarter das Fahrzeug "Fabrikneu" gekauft hat, ist der Hinweis darauf den Händler anzuschreiben sinnlos. Die Kaufverträge für Neufahrzeuge werden immer mit dem Werk selbst abgeschlossen, der "Händler" ist nur Vermittler.
Also, bei Neufahrzeug empfehle ich den Sachverhalt dem M-B Zentralservice vorzutragen.
Kostenlose Rufnummer > 00800 - 17 77 77 77
Die nehmen den Sachverhalt auf, erstellen ein Protokoll, der Anrufer bekommt eine Sachbearbeitsnummer und der Vorgang ist nachzuvollziehen.
Aus meiner persönlichen Erfahrung ist über diese Institution wirklich Hilfe zu bekommen.
stimmt!!