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Sixt Leasing - Totalschaden A5 - Abwicklung - Expertenrat gefragt

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 19:26

Hallo Community,

bin mir zwar nicht sicher, ob hier der richtige Platz ist, probieren kann ich es ja mal.

Folgende Situation (€ immer inkl. MwSt):

Privat-Leasingvertrag bei Sixt über 36 Monate 90 tkm für einen Audi A5 Sportback 2.0 TDI, Listenpreis 50 k€

12.800,- € Sonderzahlung geleistet, Monatsrate 286,- Euro, Leasingbeginn 04/12

Jetzt (02/14) wollte ich nach 22 Monaten das Fahrzeug wechseln und den Vertrag beenden und das Fahrzeug aus dem Leasingvertrag herauskaufen. Kaufangebot von Sixt erhalten über 28.000,- , Dekra Siegel erhalten, alles top. Fahrzeug in Mobile.de eingestellt für 33.900,- erste Anfragen sofort erhalten, aber kein Verkauf eingeleitet weil ...

Jetzt kommt´s: 2 Tage nach Einstellen ins Internet Fahrzeug verunfallt mit Totalschaden (kein Personenschaden!). Gutachten der Versicherung liegt vor.

Wiederbeschaffungswert 30.700,- , Restwert 8.000,- verbindliches Angebot eines Verwerters liegt vor

Reparaturkosten 44.000,- --> irrelevant, wirtschaftlicher Totalschaden.

Annahmen:

GAP spielt wohl keine Rolle, da Wiederbeschaffungswert (30.700,-) höher als angenommener Restwert (28.000,-)

Fragen:

  1. Wie sieht es mit meiner Sonderzahlung aus? Chance auf anteiliger Rückzahlung?
  2. Versicherungsansprüche an Sixt abgetreten, daher wohl kein Nutzen für mich in Sachen Differenz Wiederbeschaffung zu Restwert. Richtig?
  3. Doch ein GAP Fall wenn Sixt Teile meiner Sonderzahlung zurückzahlen müsste? (wären ja doch 12.800,- / 36 Monate *14 Monate = 4977,-, das ist mehr als die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert = 2.700,- )
  4. Wäre es eine gangbare Option im Falle dass Sixt keine anteilige Mietsonderzahlung zurückzahlt, den geplanten Rauskauf doch durchzuführen (also 28.000,- zu bezahlen und die 30.700 von der Versicherungs abzgl. SB von 500,- zu erhalten?
  5. Wie ist es mit dem Wiederbeschaffungswert und der Mehrwertsteuer? Bei Reparaturen bezahlt die Versicherung ja die MwSt. bei nicht durchgeführten Reparaturen ja nicht.

Wie man sieht, bin ich absolut kein Experte in Versicherungsfragen dieser Art. Daher freue ich mich auf zahlreiche und hoffentliche sachliche Meinungen und Informatione.

Viele Grüße

Enzian aus dem Raum München

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. März 2014 um 14:12

So und das war es jetzt dann (hoffentlich).

Sixt hat die anteilige Mietsonderzahlung auf Heller und Pfennig zurückbezahlt. Somit bin ich bis auf die Selbstbeteiligung der Versicherung und Höherstufung in der SF Klasse ohne Minus aus dem Geschäft gekommen.

Mal hoffen, dass das jetzt der Endzustand ist.

VG

Enzian

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1. Da musst du wohl deine Vertragsbedingungen bemühen, was in einem solchen Fall hierzu geregelt ist.

2. Sixt ist Eigentümer des Fahrzeuges und lässt sich daher die Ansprüche aus der Kaskoversicherung abtreten - normal beim Leasing.

Aus diesem Grunde wird es also für dich keinen "Vorteil" (Gewinn) aus der Sache geben.

3. GAP-Deckung sichert die Lücke zwischen Restleasingwert und Wiederbeschaffungswert ab.

Vorliegend ist der WBW jedoch sogar höher, als der Restleasingwert.

Ob eine evtl. anteilige Rückzahlung der Sonderzahlung überhaupt erfolgt ist fraglich (siehe Punkt 1.) und wenn, dann müsste diese ja auf den Restleasingwert angerechnet werden.

Diese Klärung nimmst du dann ebenfalls am besten mit Sixt vor.

4. Kläre das ebenso mit Sixt (Vertragsbedingungen) - verpflichtet sind sie hierzu jedenfalls nicht.

Ausserdem müssten sie die Ansprüche aus der Kaskoversicherung an dich rückabtreten - ich wüsste aus Sicht von Sixt keinen Grund, warum man das tun sollte - aber fragen kannst du ja mal.

5. Die Ansprüche sind an Sixt abgetreten. Sixt ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Es bleibt also hierbei netto für netto.

Ist irgendwie so was wie "Dumm gelaufen"...

Dabei hätte es ja so schön sein können - Leben halt.

am 18. Februar 2014 um 22:38

Was die Sonderzahlung betrifft, so muss die nach meinem logischen Verständnis jetzt anteilig mit einberechnet werden in das Ganze.

Schließlich kann man so ein Auto auch am ersten Tage schrotten und dann wären die 12.800 ja auch nicht einfach verloren, sondern die GAP Deckung käme zum tragen.

Logisches Verständnis ist eine Seite, Bedingungen aus einem Leasingvertrag die andere.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Was die Sonderzahlung betrifft, so muss die nach meinem logischen Verständnis jetzt anteilig mit einberechnet werden in das Ganze.

Schließlich kann man so ein Auto auch am ersten Tage schrotten und dann wären die 12.800 ja auch nicht einfach verloren, sondern die GAP Deckung käme zum tragen.

Naja,

zuerst mal beträgt das "Kaufangebot" (Leasingbuchwert) deshalb "nur" 28.000,- € weil hier die Anzahlung berücksichtigt ist - ansonsten wäre das deutlich höher und dann hätten wir einen klassischen GAP Fall (Differenz zwischen Zeitwert und Buchwert Leasing).

Ohne die SIXT Bedingungen zu kennen, kenne ich keinen "Großen" Anbieter, der lt. Bedingungen die Anzahlung pro Rata temporis zurückerstattet. Das findet man nur bei ganz wenigen speziellen Anbietern.

Du kannst doch bestimmt im Falle eines Totalschadens die Finanzierung bzw. das Leasing beenden sofort beenden, oder ?

Sprich - die Versicherung zahlt an Sixt und du bist raus.

am 19. Februar 2014 um 11:08

So einfach ist das aber nicht, wenn du eine hohe Anzahlung, die mit den Raten auf 3 Jahren verrechnet wird, bezahlt hast ;)

Doch, so einfach ist es...

Die vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages bringt halt immer gewisse Risiken mit sich:

- Der Buchwert kann höher als der Zeitwert des Fahrzeugs sein (ob wegen der großzügigen Kalkulation des Leasinggebers oder weil am Anfang noch ein paar Kosten einkalkuliert werden sei mal egal) und dummerweise zieht eine Restwertgarantie nur bei regulärem Ablauf und

- Eine ggf. gemachte Anzahlung kann ganz oder teilweise futsch sein

So gesehen ist es fast sicherer, keine Anzahlung zu machen, da in diesem Falle jede GAP Versicherung zahlt (Summenbegrenzungen mal außen vor).

Zitat:

Ohne die SIXT Bedingungen zu kennen, kenne ich keinen "Großen" Anbieter, der lt. Bedingungen die Anzahlung pro Rata temporis zurückerstattet. Das findet man nur bei ganz wenigen speziellen Anbietern.

Beim BMW Bank Leasing steht in den Vertragsbedingungen, dass die Leasing-Sonderzahlung eine Vorauszahlung auf die Leasingraten ist. Bei vorzeitiger Beendigung wird das entsprechend berücksichtigt.

Ich hatte mal ein Fahrzeug wegen ANschlussleasing ein paar Wochen eher abgegeben, selbst da wurde nicht nur die anteilig die monatliche Leasingzahlung zurückerstattet, sondern auch der Anteil der Sonderzahlung.

http://www.sixt-leasing.de/leasing-lexikon-mietsonderzahlung/?c=p

Zitat:

Mietsonderzahlung

Zu Anfang eines Leasingvertrages erfolgt eine im Privatleasing übliche Mietsonderzahlung. Diese Anzahlung dient als Vorauszahlung für die Leasingraten, welche dadurch verringert werden. Im Privatleasing dient diese Anzahlung zudem auch als Sicherheit für den Leasinggeber.

Ich würde also davon ausgehen, dass Sixt dies ebenso handhabt. Alles andere würde ich als unseriös bezeichnen beim Leasing.

Themenstarteram 24. Februar 2014 um 12:18

So - hier mal ein kurzer Zwischenstand. So wirklich viel getan hat sich ja nicht.

Erste Erkenntnis: Meine Versicherung (Allsecur, die Internet-Tochter der Allianz) bietet eine GAP Deckung nicht mal optional an, das habe ich leider jetzt erst übers Kleindedruckte und direkte Nachfrage erfahren. Meine Schuld, habe zwar alles gecheckt wie Mallorca Police, Ausschluss der groben Fahrlässigkeit, ..., aber das wichtigste habe ich vergessen. Damit ist klar: in Sachen Versicherung für fremdfinanzierte Fahrzeuge ist die Allsecur ein NoGo.

Zweite Erkenntnis: Trotz der Aussage der jeweiligen Schadenabteilungen (Versicherung, Sixt) "Machen Sie sich keine Sorgen, wir kümmern und um alles...." passiert ohne eigenes Zutun gar nix. Am Besten sollte man die jeweiligen Sachbearbeiter per Konferenzschaltung zusammenbringen, damit die mal miteinander reden. Auch die Schadensabteilung und die Kundenbetreuung bei Sixt reden wohl nur nach Aufforderung miteinander.

Dritte Erkenntnis: Hätte ich die Versicherung nicht an Sixt abgetreten und wäre selber Empfänger der Versicherungssumme geblieben, würde auch wieder die Regel gelten, dass der Wiederbeschaffungswert OHNE Mehrwertsteuer ausbezahlt wird, außer ich weise die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nach. Was in meinem Fall - Umstieg auf einen Firmenwagen - schon wieder schwierig wird.

Noch ein Nachtrag zu einigen Fragen der Forumsmitglieder:

- Die Mietsonderzahlung ist tatsächlich ein Vorauszahlung der Leasingraten, im Falle der vorzeitigen Beendigung muss das berücksichtigt werden (mal sehen, wie)

- Der Leasingvertrag erlischt mit dem Tag des Totalschadens

- damit bin ich raus aus der Nummer zwischen Versicherung und Sixt, ABER: jetzt ist noch die Frage, wie die finanzielle Seite aussieht (Verrechnung Mietsonderzahlung, evt. Differenz Buchwert - Wiederbeschaffungswert

 

VG Enzian

Im Grunde kannst Du jetzt nur darauf warten das Sixt mit der Versicherung abgerechnet hat und die Kiste verscherbelt wurde. Dann wird ausgerechnet ob Du noch nachzahlen mußt, ein Guthaben aus Sonderzahlungen und Raten besteht oder die Sache Plus/Minus Null ausgeht. Wobei ein Guthaben eher Unwahrscheinlich sein wir.

Vermutlich kannst Du ohne GAP froh sein wenn keine Nachforderung kommt. Denn wie groß der Verkaufserlös beim Verkauf des Wracks war wirst Du nie erfahren, ausser du hast Zugang zur Börse.

Da werden für Totalschäden teilweise Preise geboten für die man fast einen Unfallfreien bekommen könnte...

Themenstarteram 4. März 2014 um 6:26

@Sir Donald

 

Der Restwert leigt laut Versicherung bei 8.000,- Euro, da gib es auch ein verbindliches Angebot. Aber eigentlich ist das völlig egal, da die Versicherung über den Wiederbeschaffungswert mit Sixt abrechnet.

Mittlerweile trudeln einige Schreiben von Sixt ein:

- Rechnung über die Abmeldung des Fahrzeugs

- Abrechnung der anteiligen letzten monatlichen Leasingrate (wird anteilig zum Monat erstattet)

- Rechnung über die 500,- Selbstbeteiligung

Jetzt bleibt noch die spannende Frage nach der anteiligen Mietsonderzahlung. Mal sehen, ob da noch was kommt.

VG

Enzian

Hast Du Sixt-Leasing oder Sixt-Vario-Finanzierung vereinbart?

Zitat:

Original geschrieben von Enzian2

 

Jetzt bleibt noch die spannende Frage nach der anteiligen Mietsonderzahlung. Mal sehen, ob da noch was kommt.

Wie sah das mit der Mietsonderzahlung eigentlich beim "Rauskaufangebot" aus? Hättest Du da noch anteilig eine Erstattung bekommen oder ist die Erstattung in den 28.000,-- € eingepreist?

Eher nicht - Du hast ja wohl die "verlorene" anteilige Mietsonderzahlung in Deinem Inserat aufgeschlagen.

Ob Du die am Markt erzielt hättest - steht in den Sternen.

Wenn Dir jetzt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert (28.000,--) abz. SB erstattet wird, dann hält sich Dein Schaden doch in Grenzen. Und Sixt kann sich doch wunderbar auf das Rauskaufangebot berufen - das ist ja offensichtlich erst ein paar Tage alt. Ich glaube nicht, dass Sixt jetzt aus reiner Nächstenliebe mehr rausrückt. Worum sollten sie auch?

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