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Sixt Variofinanzierung Rückgabe
Hallo,
aus eigenen Erfahrungen kann ich nur jedem ans Herz legen sich diese
Finanzierung genau anzuschauen und auch bei Sixt zu hinterfragen.
Bei einem guten Angebot ist der Preis teilweis wirklich gut, aber man
muß immer im Kopf haben wie hier im Forum schon beschrieben es
ist letztlich ein Leasing mit allen Vor- und Nachteilen. Wobei in meinen
Augen Sixt nicht der kundenfreundlichste Leasinggeber ist.
Ich habe meine Wagen nun nach3 Jahren abgegeben und werde auch
nicht wieder diese Modell der Autofinazierung wählen.
Nun zum meiner Frage, dem letzten Akt meiner Sixtleasinggeschichte.
Das Fahrzeug kann nur kostenfrei in München/Garching abgegeben werden,
ansonsten fallen in meinem Fall 422,-€ Überführungsgebühren an (ist Vertragbestandteil).
Nun habe ich den Wagen in Berlin abgegen und finden ihn bei carpark sixt im Internet
wieder mit Standort Berlin. Das finde ich schon frech, ich habe nun für eine
vertragliche Leistung bezahlt, welche nicht erbracht wurde.
Macht es Sinn jetzt zu versuchen dieses Geld wieder zurück zubekommen oder ist
es verschwendete Zeit und Nerven, ich findes schon sehr dreist.
Hat jemand ein Tipp wie man vorgehen könnte ?
Beste Antwort im Thema
Da wirst du Sixt gar nichts nachweisen können oder müssen.
Fakt ist: Du hast einen Vertrag unterzeichnet, wonach du das Auto in München zurückgeben musst, ansonsten kostet es 422,00 EUR. Du hast das Auto nicht in München zurückgegeben und hast somit die 422,00 EUR bezahlen müssen. Was Sixt nun mit diesem in ihrem Eigentum stehenden Auto macht und wo sie den Wagen danach hinstellen ist doch deren Angelegenheit. Es ist vielleicht frech von Sixt, aber mehr schon nicht.
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21 Antworten
Auf welcher Basis willst Du denn "reklamieren"? Dass die einen Aufwand nicht hatten, den Du zahlst? Musst Du nachweisen!
Steht im Vertrag, hast Du unterschrieben (ich übrigens auch) - und fertig.
Hatte ich bei der Gesamtbetrachtung der Kosten mit einkalkuliert. Sixt war trotzdem mal eben 3.600 EUR - unterm Strich - günstiger.
Mimimi hättste vorher...
Da wirst du Sixt gar nichts nachweisen können oder müssen.
Fakt ist: Du hast einen Vertrag unterzeichnet, wonach du das Auto in München zurückgeben musst, ansonsten kostet es 422,00 EUR. Du hast das Auto nicht in München zurückgegeben und hast somit die 422,00 EUR bezahlen müssen. Was Sixt nun mit diesem in ihrem Eigentum stehenden Auto macht und wo sie den Wagen danach hinstellen ist doch deren Angelegenheit. Es ist vielleicht frech von Sixt, aber mehr schon nicht.
Warum hast du den Wagen nicht nach München gefahren und wärst mit einem 29.- Euro Ticket der Deutschen Bahn wieder zurückgefahren?
Dann wäre die ganze unsinnige Diskussion hier überflüssig.
Es geht hier nicht um rumgeheule oder um Kosten die ich nicht geplant hatte.
Die Kosten stehen von Anfang an fest und wie gesagt war es auch ein guter Preis,
aber Fakt ist auch, das in meinem Vertrag nicht steht ich muß das Auto in München
zurückgeben sonst kostet es 422,-€, sondern es fällt eine Gebühr für die Überführung
nach München an. Dieses ist in einem Paragrafen auch extra aufgeführt.
Das ist was mich ärgert, klar hätte ich nach München fahren können und mit der
Bahn zurück, war aber nicht möglich und auch nicht meine Frage hier.
Das man da nicht viel machen kann ist mir auch klar, nur deshalb habe ich diesen
Thread aufgemacht manchmal hat ja doch jemand einen gute Idee auf die man selber
nicht gekommen ist.
... das in meinem Vertrag nicht steht ich muß das Auto in München
zurückgeben sonst kostet es 422,-€, sondern es fällt eine Gebühr für die Überführung
nach München an..
Mal bei Sixt nachfragen warum das Auto nicht nach München überführt wurde.
Im Vertrag steht doch dass eine Gebühr für die Überführung nach München anfällt. Wenn es nicht überführt wurde oder noch wird kann ja dann keine Gebühr anfallen. Oder ist der Vertragswortlaut doch anders?
Vielleicht ist es ja auch nicht genau dein Wagen?.
Nein, 100 % mein Auto , Kilometer, HU Datum , letzte Inspektion, Zulassung alles gleich.
Anruf bringt nicht soviel, der Sachbearbeiter war ein wenig überfordert und stotterte, 'Sixt
kann machen was sie wollen mit dem Wagen'
Hier mal der Paragraf:
Nach Beendigung des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer
verpflichtet, das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen
Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung, Kundendienstheft,
Winterreifen, etc.) auf seine Kosten und Gefahr an Sixt zurück zu
geben. Die Rückgabe hat bei Sixt an deren Verkaufsstandort in
Garching zu erfolgen. Alternativ kann der Leasingnehmer das Fahrzeug
auch bei allen Sixt-Rückgabestationen zurück geben. Der Rückgabeort
ist mit Sixt stets vorab abzustimmen. Bei einer Rückgabe an einer
Rückgabestation fallen für den Rücktransport des Fahrzeugs zum
Verkaufsstandort von Sixt in Garching vom Leasingnehmer zu zahlende
Transportpauschalen jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für
einen Pkw von EUR 250,-- (derzeit brutto: EUR 297,50), für einen
Van/SUV von EUR 355,-- (derzeit brutto: EUR 422,45) und einem
Nutzfahrzeug von EUR 390,-- (derzeit brutto: EUR 464,10) pro
Fahrzeug an. Die Rückgabe hat zu den üblichen Geschäftszeiten von
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu erfolgen
Ich fürchte, da kann dir nur ein RA mit einer Einschätzung weiterhelfen... Sixt hätte ja einfach im Vertrag ohne weitere Begründung sagen können, dass hei Rückgabe <> Garching eine Gebühr anfällt. Stattdessen sagen sie im Vertrag explizit, dass die Gebühr für den Rücktransport deines Autos nach Garching - Eine Leistung die sie für dich erbringen - anfällt. Wenn sie diese Leistung nicht erbringen, sollten sie die auch nicht berechnen dürfen, aber das ist persönliches Rechtsempfinden und muss nicht deckungsgleich mit deutschem Recht sein.
Ich würde mich auch verars*** fühlen...
Dir werden sie ganz einfach den Stinkefinger zeigen.
Rechtlich würde ich da durchaus Chancen sehen, da m.E. Sixt in der Nachweispflicht für die in Rechnung gestellte Leistung ist. Wenn überhaupt, wird das aber nur über einen Anwalt plus evtl. Klage funktionieren. Ohne Rechtschutzversicherung wär mir das Kostenrisiko im Verhältnis zum Betrag zu hoch, mit RS würde ich es versuchen.
Sixt sagt dann: "Wir haben den Wagen nach München gefahren und dann wieder nach Berlin zurück!" ... und was machst Du dann?
Sich über so was aufzuregen lohnt der Mühe nicht. Man hat etwas unterschrieben und vorher durchgelesen. Punkt aus. Sixt kann tun und lassen was sie wollen.
Sind die Kilometer die das Auto, durch die eigene Verbringung nach München, mehr drauf hat Sache des Leasingnehmers oder werden diese nicht mitgerechnet und gehen auf die Kappe von SIXT?
Zitat:
@Sidi A4 2.6 schrieb am 4. November 2017 um 20:03:46 Uhr:
Sind die Kilometer die das Auto, durch die eigene Verbringung nach München, mehr drauf hat Sache des Leasingnehmers oder werden diese nicht mitgerechnet und gehen auf die Kappe von SIXT?
Die sind Sache des Leasingnehmers... Ferner dürfen zwischen der obligatorischen Begutachtung durch die Dekra und der Abgabe maximal 200 Kilometer und 24 Stunden liegen. Meiner Meinung nach ist mindestens die Hälfte der Bundesbürger im Rahmen dieser Bedingungen nicht in der Lage den Wagen in München-Garching abzugeben.
Das ist aber nicht weiter schlimm. Man bezieht diese Kosten einfach beim Vergleichen vor dem Kauf mit ein und gut ist es. Ich habe vor gut einem Monat einen Sixt-Wagen in der Station in Kassel nach dreijähriger Leasingzeit abgegeben und die Gebühr sehr gerne gezahlt. Das Angebot war insgesamt immer noch das günstigste.
Liebe Grüße
JSWLDK
Zitat:
@JSWLDK schrieb am 4. November 2017 um 22:12:23 Uhr:
Zitat:
@Sidi A4 2.6 schrieb am 4. November 2017 um 20:03:46 Uhr:
Sind die Kilometer die das Auto, durch die eigene Verbringung nach München, mehr drauf hat Sache des Leasingnehmers oder werden diese nicht mitgerechnet und gehen auf die Kappe von SIXT?
Die sind Sache des Leasingnehmers... Ferner dürfen zwischen der obligatorischen Begutachtung durch die Dekra und der Abgabe maximal 200 Kilometer und 24 Stunden liegen. Meiner Meinung nach ist mindestens die Hälfte der Bundesbürger im Rahmen dieser Bedingungen nicht in der Lage den Wagen in München-Garching abzugeben.
Das ist aber nicht weiter schlimm. Man bezieht diese Kosten einfach beim Vergleichen vor dem Kauf mit ein und gut ist es. Ich habe vor gut einem Monat einen Sixt-Wagen in der Station in Kassel nach dreijähriger Leasingzeit abgegeben und die Gebühr sehr gerne gezahlt. Das Angebot war insgesamt immer noch das günstigste.
Liebe Grüße
JSWLDK
Vielen Dank
Wenn alles andere gut gegangen ist, wäre ich einfach nur froh
Hallo alle zusammen. Kann mir jemand sagen wie es sich bei der Rückgabe mit Schäden verhält die der TÜV Gutachter nicht erkennt, aber zum Beispiel dann später der Händler zudem das Fahrzeug zurück geht? Werde ich dafür belangt?
Meine Frage ist auch, wie verhält es sich mit einem Schaden am Motor, welchen ich nicht verursacht habe, sondern minderwertiges Material? Die Kosten der Instandsetzung belaufen sich nämlich weit in den 4-stelligen Bereich. Leider gibt es nach 4 Jahren auch keine Garantie mehr, aber nach 4 Jahren darf sowas auch nicht passieren. Aber noch fährt das Fahrzeug.
Im Januar muss ich ihn abgeben und weis nun nicht was ich tun soll. Hat irgendjemand Erfahrungen oder nen Tipp?
Mit freundlichen Grüßen
Eric