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SL 320 BJ.1994.. Xenon Nachrüstung

Mercedes SL R107
Themenstarteram 16. Januar 2008 um 15:43

hallo leute hab mal eine FRAge!!

habe mir original r129 xenonscheinwerfer zugelegt inkl. steuergeräte und brenner..!!!!

die waschanlage hab ich schon dran..!!! wie läuft es mit dem einbau ab?? hat jemand vll erfahrung??

thx

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17 Antworten

Tja, so einfach ist das denn man nicht. Da müssen noch die Sensoren für die automatische Leuchtweitenregulierung an die Hinterachse. Wende dich mal an unseren Club, da gibt es eine ausgezeichnete Einbauanleitung die keine Fragen offen läßt.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Tja, so einfach ist das denn man nicht. Da müssen noch die Sensoren für die automatische Leuchtweitenregulierung an die Hinterachse. Wende dich mal an unseren Club, da gibt es eine ausgezeichnete Einbauanleitung die keine Fragen offen läßt.

am 18. Januar 2008 um 12:11

bei Fahrzeugen vor Bj. 97 bedarf es keiner Autom. LWR oder SWR

auch die Scheinwerfer hättest Du Dir sparen können

Zitat:

Original geschrieben von Ranzeler

bei Fahrzeugen vor Bj. 97 bedarf es keiner Autom. LWR oder SWR

auch die Scheinwerfer hättest Du Dir sparen können

Da ist zwar Quark, macht aber nichts. :rolleyes: Die Regulierung ist bei Xenon zwingend vorgeschrieben wegen der Blendgefahr und selbstverständlich müssen auch die Scheinwerfer ausgetauscht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Ranzeler

bei Fahrzeugen vor Bj. 97 bedarf es keiner Autom. LWR oder SWR

auch die Scheinwerfer hättest Du Dir sparen können

steht so wo???

bitte dabei "datum der erstzulassung" und "datum der umrüstung" unterscheiden!

Der Schelm verwechselt die manuellen Drehrädchen mit der Xenonregulierung.:D

am 18. Januar 2008 um 20:17

ich habe von zwei (orts-verschiendenen Tüv-Stellen/Gutachterstellen) bstätigt bekommen, dass es sich so bei Fahrzeugen mit EZ V O R 1997 verhält.

Schwachsinn. Die Sensoren sind unabhängig vom Baujahr vorgeschrieben. Xenon gibt es ohne automatische Reglierung nicht. Die normale Regulierung ,die vor 97 nicht vorgeschrieben war, hat damit nichts zu tun. Muß schwer sein das zu begreifen. Aber wir Clubheinis sind ja alle blöd.:rolleyes: Um es noch mal klar zu stellen: Es geht hier um echte Xenonlampen und keine Blaulichtfunzeln. Denn: Er will die Dinger heute einbauen und nicht 1995 !:rolleyes:

am 18. Januar 2008 um 22:54

werde mcich zukünftig bedeckt halten, nur noch soviel:

bei uns ist das Ganze sogar eingetragen worden ohne autom.LWR, und SWR

Zitat:

Original geschrieben von Ranzeler

ich habe von zwei (orts-verschiendenen Tüv-Stellen/Gutachterstellen) bstätigt bekommen, dass es sich so bei Fahrzeugen mit EZ V O R 1997 verhält.

so?

hast du das schriftlich? warscheinlich nicht (bitte nun nicht deine gefälligkeitseintragfung einscannen!)! woran das dann liegt, kann sich dann jeder selbst ausdenken....

hier mal ein schrieb vom kba (die haben "etwas" mehr zu sagen, als dein "kumpel-tüv"!)....wichtigster absatz darin:

Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

und im §50 Abs. 10 steht ziemlich eindeutig:

Zitat:

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

.....ausgerüstet sein.

müssen wir jetzt noch tiefer in die materie gehen, oder reicht das dir um festzustellen, dass du dummfug erzählst?

Zitat:

Original geschrieben von Ranzeler

bei uns ist das Ganze sogar eingetragen worden ohne autom.LWR, und SWR

diese eintragung ist allerdings da sie gegen die stvzo verstößt unzulässig und damit ist der betrieb deines fahrzeuges illegal im bereich der stvo.....

es scheint immernoch irgendwelche ortschaften zu geben, wo es sich noch nicht rumgesprochen hat, dass diese "ich kenn nen prüfer beim tüv"-eintragungen nichts wert sind... :rolleyes:

 

am 19. Januar 2008 um 10:54

grundsätzlich nur soviel:

auf "Unterstellungen" reagiere ich für gewöhnlich mit einem Schreiben meines RA

Denn: Es handelt sich hier keineswegs um eine "Gefälligkeit"

Zitat:

Original geschrieben von Ranzeler

grundsätzlich nur soviel:

auf "Unterstellungen" reagiere ich für gewöhnlich mit einem Schreiben meines RA

:D

muss ich jetzt angst haben?

oder solltest du lieber angst haben, wenn du mich mit deinem ebay-xenon besuchen kommst, und polizei nebst abschlepper bereit stehen um dein auto zum gutachter zu fahren was dann neben knapp 1000€ auslagen auch noch 3punkte für dich bringt....im übrigen kannst du dir dann auch direkt von deinem ra erklären lassen, das der tüv'ler der die unzulässige eintragung gemacht hat, für den dir dadurch entstandenen schaden nicht haftbar gemacht werden kann....

Zitat:

Original geschrieben von Ranzeler

Denn: Es handelt sich hier keineswegs um eine "Gefälligkeit"

ich warte immernoch auf deine quellangaben...dabei wie bereits geschrieben nicht deinen fz-schein einscannen, und auch ebay-links werden nicht akzeptiert......

 

Da werden wir wohl lange warten. Im übrigen noch ein Rechtanwaltseinschalter. Den wird er auch brauchen, wenn er mit seinen angeblich eingetragenen, illegalen Funzeln auffällt.:rolleyes:

wieso braucht man die höhen versteller versteh ich nicht ?!?

was is den bitte schön mit Blenden mit normalen Lampen ?!?

und wie sieht es in Lettland aus?

ich hab da mal gearbeitet bei Mazda und viele Kunden von uns hatten Xenon ohne reinigungs anlage ! die is vorgeschrieben

aber keine höhenverstel teile da ?!?

wie mus ich mir das vorstellen? bei fernlicht werden die bissel abgesenkt oder wie ???

 

oder ist das wie bei Normalen autos dieser schalter zur höhen verstellung nur automatisch?!? hmmm

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