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Smoke Seitenblinker zulässig?
Moin,
kurze Frage: sind die folgenden Seitenblinker im Straßenverkehr zugelassen?
https://www.carparts-online.de/...-e87-e88-x1-e84-e90-e91-e92-e93.html
In der Beschreibung steht nur „mit entsprechenden E-Prüfzeichen“, kann ich diese also bedenkenlos verwenden?
Grüße
Beste Antwort im Thema
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22 Antworten
E-Prüfzeichen bedeutet dass sie legal sind und du sie montieren darfst.
Sind Legal...zwecks E Prüfzeichen. Habe die selben auch Verbaut und fahre die seid Jahren
Noch ne Frage: mein E92 hat bereits LEDs für das Kennzeichen, somit dürfte ich doch auch andere LEDs verwenden ohne Probleme zu bekommen oder? So wie ich es verstanden habe, darf man ja nur nicht Halogen durch LED ersetzen (?)
Könnt ihr mir welche empfehlen? Die werkseingebauten leuchten für meinen Geschmack etwas zu schwach, jedoch will ich aber keine Beleuchtung die am Ende genauso hell ist wie vorne mein Xenon so ein Zwischending wäre wirklich perfekt
Ich habe auch solche Black LED‘s Seitenblinker seit 1 Jahr verbaut.
Keine Auffälligkeiten, sehen super aus, diese hässliche Original Blinker sehen echt scheiße aus, vorallem wenn man sowieso ein LCI hat wo außer Standlicht keine LEDs verbaut sind.
* Halogen
Naja das verlinkte im 1. Beitrag ist ja nur die Abdeckung, die Glühbirne bleibt bestehen. Weiß gar nicht, ob LED Blinker erlaubt wären (?)
Wenn’s zulässig ist, dann würde ich mir auch sofort LEDs holen
Ich habe LEDs verbaut.
Ebenfalls mit E Prüfzeichen.
Welche hast du? Kannst du die mal verlinken?
Ja verlinke mal bitte die LED Seitenbilnker !
Zitat:
@syndicate. schrieb am 13. April 2019 um 15:36:23 Uhr:
Noch ne Frage: mein E92 hat bereits LEDs für das Kennzeichen, somit dürfte ich doch auch andere LEDs verwenden ohne Probleme zu bekommen oder?
Ich gehe davon aus, dass sowas niemanden @DEKRA, TÜV und Konsorten interessiert, wenn sie es denn überhaupt bemerken .
Grundsätzlich ist alles erlaubt, von LED auf Halogen und auch umgekehrt. Das spielt keine Rolle.
Entscheidend ist immer das die Gesamte Leuchteinheit geprüft ist, und das Bedeutet Leuchte + Leuchtmittel.
Man kann sich in einem altem Auto ohne Probleme LED Scheinwerfer einbauen, oder auch LED Kennzeichenleuchten statt mit Glühlampe. Es muss nur die Gesamte Leuchte getauscht werden und nicht nur das Leuchtmittel (Statt einer Glühlampe wird in die gleiche Leuchte eine LED mit Glühlampenfassung eingebaut. Das ist nicht zulässig.
MfG
Mike
PS Ich stelle mir gerade vor meinem E30 auf Laserlicht umzurüsten. Bleibt aber sicherlich nur eine Idee.
PPS Hier die ersten Ergebnisse wegen LED Seitenblinker, angeblich sogar mit E-Zeichen.
Über Google findet man aber noch sehr viel mehr Ergebnisse.
@e30lion kannst du mir zufällig gute LEDs für‘s Kennzeichen empfehlen? Wie gesagt, ich suche welche die heller als die ab Werk sind, jedoch keine die so leuchten wie mein Fernlicht. Finde im Netz jedoch nur genau solche...
https://rover.ebay.com/.../0?...
Die habe ich.
Waren nicht teuer und sehen wirklich Mega aus.
E Prüfzeichen + Nummer vorhanden und zulässig