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- So, jetzt geht´s bei meinem los.
So, jetzt geht´s bei meinem los.
War heute beim (österr.) TÜV - was soll ich sagen
Auspuff - Rohr v. Mittel- u. Endtopf durchgerostet genau dort wo die beiden verbunden sind (war mir neu - hab ich noch nicht gesehen) noch die erste Anlage - 9 Jahre.
Bremsbeläge am Ende (noch kein KO Kriterium) wußte ich
Handbremse - zieht ungleichmäßig (verursacht durch Nichtgebrauch)
eine Stabistange ausgeschlagen - sagt er
und jetzt der Hammer
die hinteren Bremsleitungen sehr rostig, nicht nur Flugrost, und zwar im Bereich der HA beim li. Elefantenfuß - Lt Prüfbericht Gefahr im Verzug - das wußte ich nicht.
Die ersten vier Mängel hätte ich wegdiskutieren können, beim fünften gibt´s keine Diskussion.
Auspuff, Bremsenteile u. Stabistangen hab ich schon liegen, mit den Bremsleitungen ärgere ich mich nicht herum, die lass ich machen, da kann er gleich auch die Bremsflüssigkeit tauschen die ohnehin auch bald fällig wird. Fahre morgen zu FOH um KV (werd ein Sauerstoffzelt und Baldriantropfen mitnehmen )
Dann muß wieder Ruhe sein.
Alles in allem - der Prüfer hat seinen Job gut gemacht und mir Ecken gezeigt die ich noch nicht kannte.
LG robert
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20 Antworten
na das ist aber doch nichts Weltbewegendes ...
Da kannst Du Dir gleich eine schöne Auspuffanlage aussuchen, das bisschen Bremsen ist schnell gemacht und der Stabilisator noch schneller getauscht ...
Alles nur normale Verschleißteile.
Aber warum willst Du Dein Auto dem FOH geben?
Können die irgendetwas besser als eine richtige Autowerkstatt?
Oder sind die in Ö besonders günstig?
Zitat-werd ein Sauerstoffzelt und Baldriantropfen mitnehmen
Lieber das mitnehmen wie Rückenschmerzen bekommen!
ein Klappstuhl zum Beobachten wäre auch nicht schlecht und ein paar Ohrstöpsel !
damit man das fluchen des Mechanikers nicht hört,grins!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Alles in allem - der Prüfer hat seinen Job gut gemacht und mir Ecken gezeigt die ich noch nicht kannte.
LG robert
Peinlich
__________________________________________________________
Naja ich mein die meisten fehler war dir ja schon bewusst von daher dürfte es dich ja nicht sonderlich getroffen haben
Das problem mit der Handbremse hatte ich auch dann bin ich 2 mal um den Block mit hin und wieder angezogener Bremse gefahren danach waren die Werte Tüv würdig
Die Fehler die mir damals den Tüv verwert haben waren das der Motoröl verliert ?! naja hat er zwar nicht aber wenn der prüfer das meint...
und das das Diff geölt hat (simmering)
Zitat-
Das problem mit der Handbremse hatte ich auch dann bin ich 2 mal um den Block mit hin und wieder angezogener Bremse gefahren danach waren die Werte Tüv würdig
wenn ich dahin muß,zur HU wird 2-3 Tage vorher immer schön die Handbremse genutzt,auch während der Fahrt!
mfg
jetzt Wäsche!
jetzt muss ich mal doof fragen:
Warum legt der TÜV stets so einen großen Wert auf annährend gleiche Bremswirkung bei der Handbremse?
Ist die Handbremse für die Fahrsicherheit irgendwie wichtig und ich weiß das nicht?
ich denke mal die handbremse ist deswegen so wichtig das wenn du eventuell dein auto an einem berg/hügel/gefälle abstellst dieses nicht zur gefahr im Straßenverkehr wird weil er weg rollt Bzw. das dein Auto überhaupt nicht wegrollen kann wenn es steht
Ein anderer Grund fällt mir jetzt auch nicht ein ^^
Zitat:
Original geschrieben von rosi03677
............... Rückenschmerzen bekommen!
Die hab ich schon - hatte vor Weihnachten einen Bandscheibenvorfall (C5-C6) und werde vermutlich noch einige Wochen mehr od. weniger gehandicapt sein.
Jetzt muß halt mal der Junior herhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Zenibis_V6
Aber warum willst Du Dein Auto dem FOH geben?
Können die irgendetwas besser als eine richtige Autowerkstatt?
Oder sind die in Ö besonders günstig?
Ist eine kleine aber feine Werkstatt und hat mein Vertrauen, welches noch nie enttäuscht/mißbraucht wurde. Bei nicht allzulange dauernden Reparaturen kann ich dabei bleiben wenns länger dauert gibts auch ein Leihauto. Der Stundensatz (ohne Steuern) beträgt 86,-- also nicht geschenkt aber fair.
FOH
LG robert
Hi,
Ja , Zenobia .
Die Handbremse muß bei Ausfall der Betriebsbremse das Auto zum stehen bringen können .
Deshalb muß die Handbremse auch in der eingeräumten Toleranz gleichmäßig ziehen .
die meisten Prüfer bei der HU (oder auch TÜV genannt) kennen meist eh nicht die richtigen Bestimmungen,
da wird meist geschätzt damit auf dem Bericht etwas steht!
Quelle-Wikipedia
(da muß Ich es nicht schreiben,nur kopieren!)
Erlaubte Differenzen der Bremswirkung der Räder einer Achse:
bei der Betriebsbremse maximal 25 % vom größeren Wert
bei der Feststellbremse, die während der Fahrt betätigt werden kann, maximal 50 % vom größeren Wert
bei der Feststellbremse, die nicht während der Fahrt betätigt werden kann (vorrangig die neuen elektronischen oder LKW-Anhänger-Feststellbremsen), maximal 95 % vom größeren Wert
Auch die prozentuale Abbremsung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim PKW bestimmte Mindestwerte erreichen.
Prozentuale Abbremsung:
Betriebsbremse mindestens 50 %; bei einer Pedalkraft von ? 500 Newton
Feststellbremse mindestens 16 %; bei einer Handkraft von ? 400 Newton oder Fußkraft von ? 500 Newton
Einzelerläuterung
-bei der Betriebsbremse maximal 25 % vom größeren Wert
eine Seite der Achse hat 350 daN,dann darf die andere Seite der Achse 430 daN haben und er darf
es nicht beanstanden!
andere Achse hat 250 daN+250 daN
bei 350+430+250+250 wäre das z.GG des Fahrzeuges =2560 kg ,ergo im Omega-bereich,
da hier 50% Abbremsung auf der Betriebsbremse gefordert werden!
-bei der Feststellbremse, die während der Fahrt betätigt werden kann, maximal 50 % vom größeren Wert
z.b. eine Seite hat 230 daN und die andere Seite hat 180 daN Bremskraft, keine Beanstandung-wenn
das zulässige Gesamtgewicht(z.GG) des Fahrzeuges den 16% Abbremsung der Handbremse entspricht
bei 230+180 wäre das z.GG des Fahrzeuges = 2560kg,ergo auch im Omega-bereich,
da hier 16% Abbremsung auf der Handbremse verlangt werden!
am geilsten(sorry) find ich die elektrischen Handbremsen bei den neueren PKW-
bei der Feststellbremse, die nicht während der Fahrt betätigt werden kann (vorrangig die neuen elektrischen Handbremsen maximal 95 % vom größeren Wert
-da darf dann eine Seite 500 daN haben und die andere 50 daN und alles ist in Ordnung,HA HA !
mfg
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Ist eine kleine aber feine Werkstatt und hat mein Vertrauen, welches noch nie enttäuscht/mißbraucht wurde. Bei nicht allzulange dauernden Reparaturen kann ich dabei bleiben wenns länger dauert gibts auch ein Leihauto. Der Stundensatz (ohne Steuern) beträgt 86,-- also nicht geschenkt aber fair.
na dann macht das natürlich Sinn
Werkstätten wo man bei den Reparaturen daneben stehen kann, finde ich auch immer am schönsten
Zitat:
Original geschrieben von feet
Hi,
Ja , Zenobia .
Die Handbremse muß bei Ausfall der Betriebsbremse das Auto zum stehen bringen können .
Deshalb muß die Handbremse auch in der eingeräumten Toleranz gleichmäßig ziehen .
Hier gehen die Meinungen auseinander:
Wenn ich mir die wirksame Bremsfläche der Handbremse ansehe so ist die nicht viel größer als die von meinem Oldtimerroller Bj. 1959 mit 130 kg Leergewicht - gesamt wirksame Bremsfläche ca. 60cm².
Gesamt wirksame Bremsfläche Handbremse Omega - 85cm² bei satten 1.650kg Eigengewicht.
Jetzt erklär mir einer, wie in einer vernünftigen Wegstrecke sethengeblieben werden soll (nicht wie ein vollgeladener Güterzug).
Als Feststellbremse - und das ist die richtige Bezeichnung - reicht die geringe Fläche.
Und dann gibts da noch die el. Feststellbremse (z.B. jüngere Passat Modelle) wie wird die geprüft, bzw. wie bremst man mit dieser?
Bei Ausfall eines Kreises der Betriebsbremsanlage ist immer noch der zweite Kreis aktiv.
Anders bei Einkreisbremsen - die aber heute, außer bei Oldtimern - aus dem Straßennetz verschwunden sind . Aber hier sind auch noch relativ große Bremstrommeln auf die die Handbremse - hier aber als richtige Notbremse - wirkt.
Also stehenbleiben mit Handbremse ist nicht
LG robert
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Also stehenbleiben mit Handbremse ist nicht
Das geht schon, nur muss die Dosierbarkeit der Handbremse gegeben sein.
Den kleinen Hebel im Passat für die elektrische Feststellbremse kenne ich auch.
Hier führt das plötzliche Blockieren der hinteren Räder aber zu einer unkontrollierbaren Situation.
Es gab vor kurzer Zeit ebensolchen Test in einer Autosendung. Hier wurde ein Fahrzeug aus hoher Geschwindigkeit ausschließlich mit der herkömmlichen Handbremse zu Stillstand gebracht.
Die Handbremse ist nach so einem Vorgang dann natürlich Schrott.
Hi,
Wir hatten das Thema ja schonmal ausgiebig .
Und natürlich ist stehenbleiben mit der Handbremse , die Räder sollen ja nicht blockieren , wie einige damals behaupteten .
Der Sinn und Zweck der Handbremse ist und bleibt das verzögern können bei Ausfall der Betriebsbremse .
Wäre dem so , daß sie nur zum sichern des Wagens gegen wegrollen ihre Daseinsberechtigung hätte ,
Bräuchte man
1. Bei der Automatik gar keine
und
2. Dann lege der Tüv keinen Wert auf die prozentuale Gleichmäßigkeit und auf die Rasterung des Hebels .
Und ich kann mein Auto mit der Handbremse gut verzögern natürlich bis zu einer gewissen Geschwindigkeit .
Wie das andere mit ihren Handbremsen können weiß ich nicht .
Und für mich ist das Gesetz , was mir der TÜV vorschreibt , vorallem wenn es mir technisch sinnvoll und zudem noch erklärbar ist .
Wir haben ja 3 Bremanlagen,im Auto wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben!
die Betriebsbremsanlage: (BBA)
Mit der Betriebsbremsanlage (Fußbremse) kann sowohl die Fahrzeuggeschwindigkeit
verringert als auch das Fahrzeug zum Stillstand gebracht
werden.
Sie lässt sich stufenlos (mit dem Fuß) betätigen und wirkt auf alle Räder.
die Feststellbremsanlage: (FBA)
Die Feststellbremse (Handbremse) hat die Aufgabe, das Fahrzeug im
Stand festzuhalten, und zwar auch auf geneigter Fahrbahn und auch bei
Abwesenheit des Fahrers.
Sie muss auch bei Ausfall der hydraulischen Energie
voll wirken können. Deshalb ist eine mechanische Wirkung auf die
Radbremse vorgeschrieben. Diese kann durch Seilzüge oder Gestänge
erfolgen.
die Hilfsbremsanlage: (HBA)
Die Hilfsbremsanlage muss bei einem Versagen der Betriebsbremsanlage
deren Aufgabe mit verminderter Wirkung erbringen.
Sie braucht keine dritte, unabhängige Bremsanlage mit separater Betätigung
zu sein, sondern als Hilfsbremse darf der noch intakte
Bremskreis einer zweikreisigen Betriebsbremsanlage verwendet werden.
mfg