ForumOmega & Senator
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. So, jetzt geht´s bei meinem los.

So, jetzt geht´s bei meinem los.

Opel Omega B
Themenstarteram 8. Januar 2013 um 19:39

War heute beim (österr.) TÜV - was soll ich sagen

Auspuff - Rohr v. Mittel- u. Endtopf durchgerostet genau dort wo die beiden verbunden sind (war mir neu - hab ich noch nicht gesehen) noch die erste Anlage - 9 Jahre.

Bremsbeläge am Ende (noch kein KO Kriterium) wußte ich

Handbremse - zieht ungleichmäßig (verursacht durch Nichtgebrauch)

eine Stabistange ausgeschlagen - sagt er

und jetzt der Hammer

die hinteren Bremsleitungen sehr rostig, nicht nur Flugrost, und zwar im Bereich der HA beim li. Elefantenfuß - Lt Prüfbericht Gefahr im Verzug - das wußte ich nicht.

Die ersten vier Mängel hätte ich wegdiskutieren können, beim fünften gibt´s keine Diskussion.

Auspuff, Bremsenteile u. Stabistangen hab ich schon liegen, mit den Bremsleitungen ärgere ich mich nicht herum, die lass ich machen, da kann er gleich auch die Bremsflüssigkeit tauschen die ohnehin auch bald fällig wird. Fahre morgen zu FOH um KV (werd ein Sauerstoffzelt und Baldriantropfen mitnehmen )

Dann muß wieder Ruhe sein.

 

Alles in allem - der Prüfer hat seinen Job gut gemacht und mir Ecken gezeigt die ich noch nicht kannte. :rolleyes:

LG robert

Ähnliche Themen
20 Antworten

na das ist aber doch nichts Weltbewegendes ...

Da kannst Du Dir gleich eine schöne Auspuffanlage aussuchen, das bisschen Bremsen ist schnell gemacht und der Stabilisator noch schneller getauscht ...

Alles nur normale Verschleißteile.

Aber warum willst Du Dein Auto dem FOH geben?

Können die irgendetwas besser als eine richtige Autowerkstatt?

Oder sind die in Ö besonders günstig?

Zitat-werd ein Sauerstoffzelt und Baldriantropfen mitnehmen

Lieber das mitnehmen wie Rückenschmerzen bekommen!

ein Klappstuhl zum Beobachten wäre auch nicht schlecht und ein paar Ohrstöpsel !

damit man das fluchen des Mechanikers nicht hört,grins!

 

mfg

 

am 8. Januar 2013 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

 

Alles in allem - der Prüfer hat seinen Job gut gemacht und mir Ecken gezeigt die ich noch nicht kannte. :rolleyes:

LG robert

Peinlich :D

__________________________________________________________

Naja ich mein die meisten fehler war dir ja schon bewusst von daher dürfte es dich ja nicht sonderlich getroffen haben ;)

Das problem mit der Handbremse hatte ich auch dann bin ich 2 mal um den Block mit hin und wieder angezogener Bremse gefahren danach waren die Werte Tüv würdig :D

Die Fehler die mir damals den Tüv verwert haben waren das der Motoröl verliert ?! naja hat er zwar nicht aber wenn der prüfer das meint...

und das das Diff geölt hat (simmering)

Zitat-

Das problem mit der Handbremse hatte ich auch dann bin ich 2 mal um den Block mit hin und wieder angezogener Bremse gefahren danach waren die Werte Tüv würdig

wenn ich dahin muß,zur HU wird 2-3 Tage vorher immer schön die Handbremse genutzt,auch während der Fahrt!

mfg

jetzt Wäsche!

jetzt muss ich mal doof fragen:

Warum legt der TÜV stets so einen großen Wert auf annährend gleiche Bremswirkung bei der Handbremse?

Ist die Handbremse für die Fahrsicherheit irgendwie wichtig und ich weiß das nicht?

am 8. Januar 2013 um 20:10

ich denke mal die handbremse ist deswegen so wichtig das wenn du eventuell dein auto an einem berg/hügel/gefälle abstellst dieses nicht zur gefahr im Straßenverkehr wird weil er weg rollt :D Bzw. das dein Auto überhaupt nicht wegrollen kann wenn es steht

Ein anderer Grund fällt mir jetzt auch nicht ein ^^

Themenstarteram 8. Januar 2013 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von rosi03677

............... Rückenschmerzen bekommen!

Die hab ich schon - hatte vor Weihnachten einen Bandscheibenvorfall (C5-C6) und werde vermutlich noch einige Wochen mehr od. weniger gehandicapt sein.

Jetzt muß halt mal der Junior herhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Zenibis_V6

Aber warum willst Du Dein Auto dem FOH geben?

Können die irgendetwas besser als eine richtige Autowerkstatt?

Oder sind die in Ö besonders günstig?

Ist eine kleine aber feine Werkstatt und hat mein Vertrauen, welches noch nie enttäuscht/mißbraucht wurde. Bei nicht allzulange dauernden Reparaturen kann ich dabei bleiben wenns länger dauert gibts auch ein Leihauto. Der Stundensatz (ohne Steuern) beträgt 86,-- also nicht geschenkt aber fair.

FOH

LG robert

Hi,

Ja , Zenobia .

Die Handbremse muß bei Ausfall der Betriebsbremse das Auto zum stehen bringen können .

Deshalb muß die Handbremse auch in der eingeräumten Toleranz gleichmäßig ziehen .

 

die meisten Prüfer bei der HU (oder auch TÜV genannt) kennen meist eh nicht die richtigen Bestimmungen,

da wird meist geschätzt damit auf dem Bericht etwas steht!

 

Quelle-Wikipedia

(da muß Ich es nicht schreiben,nur kopieren!)

Erlaubte Differenzen der Bremswirkung der Räder einer Achse:

bei der Betriebsbremse maximal 25 % vom größeren Wert

bei der Feststellbremse, die während der Fahrt betätigt werden kann, maximal 50 % vom größeren Wert

bei der Feststellbremse, die nicht während der Fahrt betätigt werden kann (vorrangig die neuen elektronischen oder LKW-Anhänger-Feststellbremsen), maximal 95 % vom größeren Wert

Auch die prozentuale Abbremsung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim PKW bestimmte Mindestwerte erreichen.

Prozentuale Abbremsung:

Betriebsbremse mindestens 50 %; bei einer Pedalkraft von ? 500 Newton

Feststellbremse mindestens 16 %; bei einer Handkraft von ? 400 Newton oder Fußkraft von ? 500 Newton

 

Einzelerläuterung

-bei der Betriebsbremse maximal 25 % vom größeren Wert

eine Seite der Achse hat 350 daN,dann darf die andere Seite der Achse 430 daN  haben und er darf

es nicht beanstanden!

andere Achse hat 250 daN+250 daN

bei 350+430+250+250 wäre das z.GG des Fahrzeuges  =2560 kg ,ergo im Omega-bereich,

da hier 50% Abbremsung auf der Betriebsbremse gefordert werden!

 

-bei der Feststellbremse, die während der Fahrt betätigt werden kann, maximal 50 % vom größeren Wert

z.b. eine Seite hat 230 daN und die andere Seite hat 180 daN Bremskraft, keine Beanstandung-wenn

das zulässige Gesamtgewicht(z.GG) des Fahrzeuges den 16% Abbremsung der Handbremse entspricht

bei 230+180 wäre das z.GG des Fahrzeuges = 2560kg,ergo auch im Omega-bereich,

da hier 16% Abbremsung auf der Handbremse verlangt werden!

 

am geilsten(sorry) find ich die elektrischen Handbremsen bei den neueren PKW-

 

bei der Feststellbremse, die nicht während der Fahrt betätigt werden kann (vorrangig die neuen elektrischen Handbremsen maximal 95 % vom größeren Wert

-da darf dann eine Seite 500 daN haben und die andere 50 daN und alles ist in Ordnung,HA HA !

 

 

mfg

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

Ist eine kleine aber feine Werkstatt und hat mein Vertrauen, welches noch nie enttäuscht/mißbraucht wurde. Bei nicht allzulange dauernden Reparaturen kann ich dabei bleiben wenns länger dauert gibts auch ein Leihauto. Der Stundensatz (ohne Steuern) beträgt 86,-- also nicht geschenkt aber fair.

na dann macht das natürlich Sinn

Werkstätten wo man bei den Reparaturen daneben stehen kann, finde ich auch immer am schönsten

Themenstarteram 8. Januar 2013 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von feet

Hi,

Ja , Zenobia .

Die Handbremse muß bei Ausfall der Betriebsbremse das Auto zum stehen bringen können .

Deshalb muß die Handbremse auch in der eingeräumten Toleranz gleichmäßig ziehen .

Hier gehen die Meinungen auseinander:

Wenn ich mir die wirksame Bremsfläche der Handbremse ansehe so ist die nicht viel größer als die von meinem Oldtimerroller Bj. 1959 mit 130 kg Leergewicht - gesamt wirksame Bremsfläche ca. 60cm².

Gesamt wirksame Bremsfläche Handbremse Omega - 85cm² bei satten 1.650kg Eigengewicht.

Jetzt erklär mir einer, wie in einer vernünftigen Wegstrecke sethengeblieben werden soll (nicht wie ein vollgeladener Güterzug).

Als Feststellbremse - und das ist die richtige Bezeichnung - reicht die geringe Fläche.

Und dann gibts da noch die el. Feststellbremse (z.B. jüngere Passat Modelle) wie wird die geprüft, bzw. wie bremst man mit dieser?

 

Bei Ausfall eines Kreises der Betriebsbremsanlage ist immer noch der zweite Kreis aktiv.

Anders bei Einkreisbremsen - die aber heute, außer bei Oldtimern - aus dem Straßennetz verschwunden sind . Aber hier sind auch noch relativ große Bremstrommeln auf die die Handbremse - hier aber als richtige Notbremse - wirkt.

 

Also stehenbleiben mit Handbremse ist nicht

 

LG robert

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

 

Also stehenbleiben mit Handbremse ist nicht

Das geht schon, nur muss die Dosierbarkeit der Handbremse gegeben sein.

Den kleinen Hebel im Passat für die elektrische Feststellbremse kenne ich auch.

Hier führt das plötzliche Blockieren der hinteren Räder aber zu einer unkontrollierbaren Situation.

Es gab vor kurzer Zeit ebensolchen Test in einer Autosendung. Hier wurde ein Fahrzeug aus hoher Geschwindigkeit ausschließlich mit der herkömmlichen Handbremse zu Stillstand gebracht.

Die Handbremse ist nach so einem Vorgang dann natürlich Schrott.

Hi,

Wir hatten das Thema ja schonmal ausgiebig .

Und natürlich ist stehenbleiben mit der Handbremse , die Räder sollen ja nicht blockieren , wie einige damals behaupteten .

Der Sinn und Zweck der Handbremse ist und bleibt das verzögern können bei Ausfall der Betriebsbremse .

Wäre dem so , daß sie nur zum sichern des Wagens gegen wegrollen ihre Daseinsberechtigung hätte ,

Bräuchte man

1. Bei der Automatik gar keine

und

2. Dann lege der Tüv keinen Wert auf die prozentuale Gleichmäßigkeit und auf die Rasterung des Hebels .

Und ich kann mein Auto mit der Handbremse gut verzögern natürlich bis zu einer gewissen Geschwindigkeit .

Wie das andere mit ihren Handbremsen können weiß ich nicht .

Und für mich ist das Gesetz , was mir der TÜV vorschreibt , vorallem wenn es mir technisch sinnvoll und zudem noch erklärbar ist .

 

 

Wir haben ja 3 Bremanlagen,im Auto wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben!

 

die Betriebsbremsanlage: (BBA)

Mit der Betriebsbremsanlage (Fußbremse) kann sowohl die Fahrzeuggeschwindigkeit

verringert als auch das Fahrzeug zum Stillstand gebracht

werden.

Sie lässt sich stufenlos (mit dem Fuß) betätigen und wirkt auf alle Räder.

 

die Feststellbremsanlage: (FBA)

Die Feststellbremse (Handbremse) hat die Aufgabe, das Fahrzeug im

Stand festzuhalten, und zwar auch auf geneigter Fahrbahn und auch bei

Abwesenheit des Fahrers.

Sie muss auch bei Ausfall der  hydraulischen Energie

voll wirken können. Deshalb ist eine mechanische Wirkung auf die

Radbremse vorgeschrieben. Diese kann durch Seilzüge oder Gestänge

erfolgen.

 

die Hilfsbremsanlage: (HBA)

Die Hilfsbremsanlage muss bei einem Versagen der Betriebsbremsanlage

deren Aufgabe mit verminderter Wirkung erbringen.

Sie braucht keine dritte, unabhängige Bremsanlage mit separater Betätigung

zu sein, sondern als Hilfsbremse darf  der noch intakte

Bremskreis einer zweikreisigen Betriebsbremsanlage verwendet werden.

 

mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. So, jetzt geht´s bei meinem los.