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Software auf 220 PS? 2.0 TDI 2012
Da ich momentan in Serbien bin, und alles günstiger ist als in Deutschland habe ich die Möglichkeit meinen Sharan 2.0 TDI 170 PS auf 220ps zu verstärken.
Ich werde es ausnutzen und auch Zahnriemen wechseln für kleines Geld (schon bei 160tkm).
Jetzt zu meiner Frage..
Wird das eine schlechte Wirkung auf denn Motor machen?
Und wird man wirklich was spüren?
Wie läuft das mit dem tüv, eintragen etc..
Ich bedanke mich! Lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DonoAlfonso schrieb am 22. Oktober 2020 um 12:57:17 Uhr:
Hi @Matsches, kurz und bündig, dein Wissen beruht anscheinend nur auf Lesen.
Meines beruht in diesem Fall auf jahrelange Praxis.
Das ist ein kleiner Unterschied.
gruß Don
Das stimmt, das ist ein kleiner Unterschied.
Nicht ganz kurz also, aber dennoch bündig:
Mein "Wissen" - bzw. das was ich dafür halte - beruht im Wesentlichen auf zweieinhalb Jahrzehnten Fahrzeugentwicklung, Motor- und Getriebesteuergeräteapplikation, Fahrversuch, System- und Komponententest in der Hauptsache von Verbrennungsmotoren.
Auf durchgeführten Bemusterungen, Serienfreigaben, einer grob überschlagenen halben Million km Testfahrten.
Studiert habe ich den ganzen Kram mit Biegefestigkeiten, Thermodynamik und Bauteilauslegung auch mal irgendwann.
Das wiederum ist aber zugegebenermaßen schon eine Weile her.
Aber Du liegst schon richtig.
Über das Thema gelesen habe ich während dieser Zeit natürlich eine ganze Menge.
Geschrieben übrigens auch.
Ähnliche Themen
12 Antworten
Zitat:
@DanielVWSHARAN schrieb am 20. Oktober 2020 um 09:03:06 Uhr:
Da ich momentan in Serbien bin, und alles günstiger ist als in Deutschland habe ich die Möglichkeit meinen Sharan 2.0 TDI 170 PS auf 220ps zu verstärken.
Ich werde es ausnutzen und auch Zahnriemen wechseln für kleines Geld (schon bei 160tkm).
Jetzt zu meiner Frage..
Wird das eine schlechte Wirkung auf denn Motor machen?
Und wird man wirklich was spüren?
Wie läuft das mit dem tüv, eintragen etc..
Ich bedanke mich! Lg
Natürlich wird der Motor das nicht mit Jubel quittieren. Er ist halt dadurch thermisch und mechanisch stärker belastet. Allerdings hängt es auch stark von der Art der Softwareoptimierung ab. Werden nur einzelne Werte des Kennfeldes verpfuscht...äh...angepasst? Oder ist es wirklich ein gut (und aufwändig) gemachtes Tuning, bei dem ein komplett angepasstes (und nach Möglichkeit auf das Fahrzeug zugeschnittenes) Kennfeld eingespielt wird.
Ob du was merkst? Auch das hängt vom Kennfeld ab. Ist die Kraftentfaltung gleichmäßig und das Drehmoment auch möglichst gleichmäßig erhöht oder soll einfach nur mehr Endleistung vorhanden sein, koste, was es wolle. Im letzteren Fall merkst du im Alltag eher wenig.
Aber insgesamt: einem 170Ps TDI, der ja schon die höchste Ausbaustufe war, einfach mal 30% mehr Leistung zu verpassen, ist schon nicht ohne, wenn nicht auch gleichzeitig die Bauteile angepasst werden. Insbesondere der Turbolader kann das mit Arbeitsverweigerung signalisieren.
Und wegen des TÜV würde ich einfach mal den TÜV-Prüfen deines Vertrauens befragen. Ist halt die Frage, ob der so noch die Abgaswerte einhalten wird. Wie gesagt, alles eine Frage der Qualität.
Für eine Reklamation wenns schief geht fährst nicht mal eben nach Serbien und ne Garartie hast du auch nicht. Ich würde es lassen.
@valbene
Es geht auch ohne Zitat gerade wenn man direkt nach dem TE antwortet.
Also, ich hatte das bei meinem Galaxy machen lassen. Allerdings war diese Fa ein Profi speziell für Ford (Wolf).
Wenn es wirklich fachmännisch gemacht wird, macht es dem Wagen nicht s aus. Das kannst aber als Laie nicht richtig beurteilen. In D kannst Du Fachfirmen mit guten Ruf finden. ZB: Fa.Abt. Da hast Du dann auch im Problemfall immer einen Ansprechpartner.
ZumTÜV:
Gute Tuner legen ein TÜV Gutachten bei.(so bei Wolf). Damit gehst zu Hause zum TÜV. Dieser stellt Dir dann nach nochmaliger kurzer Kontrolle am Auto, einen Schein aus. Mit diesem Schein kannst Du dann beim Landratsamt in die Zulassung eintragen lassen.
PS: Mußt nicht unbedingt eintragen, aber dann muß Du immer diesen Schein im Auto haben.
Zitat:
@DonoAlfonso schrieb am 21. Oktober 2020 um 17:23:38 Uhr:
Wenn es wirklich fachmännisch gemacht wird, macht es dem Wagen nicht s aus. Das kannst aber als Laie nicht richtig beurteilen. In D kannst Du Fachfirmen mit guten Ruf finden. ZB: Fa.Abt. Da hast Du dann auch im Problemfall immer einen Ansprechpartner.
Das ist doch alles Schönrednerei.
Natürlich würde ich das als Anbieter, der den fünffachen Preis einer Hinterhofklitsche verlangt auch behaupten.
"Wenns ein Fachmann macht, macht es dem Wagen nichts aus".
Die Logik sollte schon sagen, daß das nicht stimmen kann.
Wird einer Maschine (egal was für einer) mehr Leistung abverlangt, werden ihre Bauteile und die Peripherie höher belastet. Punkt.
Ist so, ob mans glauben will oder nicht.
Bei höherer Belastung sinkt deren Lebensdauer (sowie die des übrigen Fahrzeugs), die für eine niedrigere Belastung berechnet wurde.
Wird auch niemand widersprechen.
"Wer" das gemacht hat, weiß das höher belastete Bauteil ja nicht.
Ob das deswegen nicht trotzdem 80, 120 oder 150.000km gut geht ist damit ja nicht gesagt.
Ist schon möglich, daß ein Motor trotz Tuning die Nutzungsdauer des Rests des Fahrzeug durchhält.
Direkt auseinander fliegen wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, wobei es auch das schon gab.
"Macht ihm nichts aus" ist aber einfach Werbegewäsch.
Zitat:
PS: Mußt nicht unbedingt eintragen, aber dann muß Du immer diesen Schein im Auto haben.
Auch hier bitte Vorsicht mit solchen Ratschlägen.
Durch ein Tuning erlischt zunächst mal die Betriebserlaubnis.
Diese kann von der Zulassungsstelle (nicht vom TÜV) wieder erteilt werden.
Dazu stützt diese sich regelmäßig auf ein Gutachten einer Prüforganisation (z.B: des TÜV).
Jetzt kannst Du zwar dieses Gutachten (Du nennst es "Schein") spazieren fahren, eine erloschene Betriebserlaubnis hast Du immer noch.
Solange bis die Zulassungsstelle diese wieder erteilt hat.
Und irgendwo im östlichen Ausland eine gute Softwareoptimierung zu bekommen, wage ich mal zu bezweifeln. Das muss dann schon ne richtig gute Firma sein.
Wie ist das denn mit der KFZ Versicherung. Da ist doch auch die Motorleistung nicht so ganz unwichtig!? Nicht das dann im Falle eines Falles, wenn die Leistungssteigerung nicht nachgenannt wird, nachgewiesen werden kann, dass es durch die bessere Beschleunigung an z.B. einer Kreuzung zum Unfall gekommen ist. Thema erloschener Versicherungsschutz...
Hi @Matsches, kurz und bündig, dein Wissen beruht anscheinend nur auf Lesen.
Meines beruht in diesem Fall auf jahrelange Praxis.
Das ist ein kleiner Unterschied.
gruß Don
Hallo zusammen,
anbei ein paar (praktische) Erfahrungsberichte:
Zum Thema Versicherungsschutz:
Manche Versicherer schließen in Ihren Versicherungsbedingungen leistungsgesteigerte Fahrzeuge aus bzw. bestehen darauf, mitgeteilt zu bekommen, wenn es sich um ein leistungsgesteigertes Fahrzeug handelt bzw. eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde.
Zu Unstimmigkeiten könnte es im Bereich der Regressforderung bei Haftpflichtschäden oder bei der Regulierung von Kaskoschäden kommen.
Ich würde vor der Leistungssteigerung unbedingt mit dem Versicherer sprechen.
Zum Thema Betriebserlaubnis:
Es ist zunächst zu unterscheiden, ob die Leistungssteigerung eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Gutachten besitzt.
Im Regelfall sollte das ein Gutachten sein, was bedeutet, dass die Leistungssteigerung nach dem Einbau durch eine autorisierte Überwachungsorganisation abgenommen werden muss. Ich bin mir hier allerdings nicht ganz sicher, ob das nur der TÜV darf oder hier auch die DEKRA autorisiert ist. GTÜ usw. dürfen das meiner Kenntnis nach nicht.
Die Überwachungsorganisation legt dann bei der Abnahme fest, wie mit den Fahrzeugpapieren umzugehen ist.
Entweder heißt es dann “die Fahrzeugpapiere sind umgehend zu berichtigen“ oder „die Eintragung ist bei der nächsten Befassung mit den Papieren vorzunehmen.“
Erstes muss ohne Verzug erfolgen und letzteres erlaubt, die Papiere im Handschuhfach mitzuführen und z.B. bei einem Umzug oder einer Namensänderung eintragen zu lassen.
Dann muss das aber mitgemacht werden. Das Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung Teil I darf nicht nach dem Datum der Abnahme liegen.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt meiner Auffassung nach nur bei einer nicht abgenommenen, abnahmepflichtigen und abnahmefähigen Leistungssteigerung.
Bei nicht abnahmefähigen Leistungssteigerungen (ohne ABE bzw. Gutachten) sowieso.
Der Weg vom Tuner zur Überwachungsorganisation sollte m.E. nach noch im Toleranzbereich sein.
Wenn die Abnahme erfolgt ist und „nur“ die Papiere nicht berichtigt wurden, sollte das m.E. nach kein Erlöschen der BE des Fahrzeugs nach sich ziehen.
Zitat:
@DonoAlfonso schrieb am 22. Oktober 2020 um 12:57:17 Uhr:
Hi @Matsches, kurz und bündig, dein Wissen beruht anscheinend nur auf Lesen.
Meines beruht in diesem Fall auf jahrelange Praxis.
Das ist ein kleiner Unterschied.
gruß Don
Das stimmt, das ist ein kleiner Unterschied.
Nicht ganz kurz also, aber dennoch bündig:
Mein "Wissen" - bzw. das was ich dafür halte - beruht im Wesentlichen auf zweieinhalb Jahrzehnten Fahrzeugentwicklung, Motor- und Getriebesteuergeräteapplikation, Fahrversuch, System- und Komponententest in der Hauptsache von Verbrennungsmotoren.
Auf durchgeführten Bemusterungen, Serienfreigaben, einer grob überschlagenen halben Million km Testfahrten.
Studiert habe ich den ganzen Kram mit Biegefestigkeiten, Thermodynamik und Bauteilauslegung auch mal irgendwann.
Das wiederum ist aber zugegebenermaßen schon eine Weile her.
Aber Du liegst schon richtig.
Über das Thema gelesen habe ich während dieser Zeit natürlich eine ganze Menge.
Geschrieben übrigens auch.
Nur mit ner Softwareanpassung kommt man vielleicht auf knapp 200 PS, wenn überhaupt, alles darüber geht meiner Ansicht nach nur mit Anpassung von Hardware: Turbo, LLK, usw.
Beim Sharan soll ja nicht mal der Motor in so einem Fall das schwächste Bauteil sein, sondern wenn vorhanden das DSG.
Und dann wird man sich die nächsten 20 Jahre in den Hintern beißen, so teuer ist das.
Mein Bruder hat’s gestern an seinem T6 gemacht von 150 PS auf 193PS und Motor läuft immer noch leise, das einzige was sich änderte ist, das der Turbolader Geräusche macht wenn man schaltet und bei über 2500 Umdrehungen pfeift es leicht. Man spürt die 43 ps aber jetzt auch nicht sooo krass. Endgeschwindigkeit hat sich auch verändert.
Ich bin noch am überlegen ob ich es machen werde im Sharan.
Innerhalb von einem Tag wird ihm der Motor auch nicht auseinanderfliegen. Können schon 1-2 Jahre ins Land gehen. Wenn das Fahrzeug dann auch noch Gewährleistung oder Garantie hat denke ich nun nicht, aber die ist dann eh erloschen.
Muß ja jeder selbst wissen was er macht.