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Software bedingte PoI-Warner juristisch einwandfrei.

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 2. November 2007 um 15:30

Sorry liebe Mods,

auch wenn es schon oft diskutiert wurde: Software bedingte PoI-Warner sind juristisch einwandfrei.

Um genau zu sein - ich habe einen Freund bei den grün gekleideten Freunden und Helfern, Abteilung Verkehrsüberwachung.

Der sagt eindeutig, dass die Software bedingten PoI-Warner (leider) juristisch sauber sind und nicht beschlagnahmt werden können. Grundlage: Theoretisch kann jeder eine Strecke abfahren und die neuralgischen Punkte, an denen nun mal auch die Verkehrsüberwachung statt findet, tracken und auf ein System übertragen. Dagegen gibt es kein Gesetz.

Aus diesem Grund darf die Polizei Geräte, deren PoI-Warner lediglich eine Sekundärfunktion darstellen, nicht einkassieren oder sanktionieren. Man hat allerdings aus verständlichen Gründen ein Agreement beschlossen, dass offiziell darüber nicht diskutert werden soll.

Alle anderen jurustischen Halbweisheiten bleiben wie sie sind: Unhaltbar. Radar-Störer sind ein anderes Kapitel, klar.

Von daher wünsche ich mir, vermutlich auch im Namen der meisten anderen Forumsteilnehmer hier, dass dieses Thema nicht ganz so hysterisch (durch Schließen der Threads) behandelt wird.

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14 Antworten

Dem schliesse ich mich ohne Vorbehalt an. Und der Hinweis auf den XAiOX Trap Scout, Test bei pocketnavigation.de,

ist für uns Autofahrer wertvoll. Und dann kann man ja selbst entscheiden, wie man sein schönes Audi A 6 MMI erweitert .......

Bin zwar kein Mod, aber aus meiner Diskussion mit div. Juristen stellt sich meine Kenntnis etwas anders dar.

 

 

am 2. November 2007 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von cruiser6

Dem schliesse ich mich ohne Vorbehalt an. Und der Hinweis auf den XAiOX Trap Scout, Test bei pocketnavigation.de,

ist für uns Autofahrer wertvoll. Und dann kann man ja selbst entscheiden, wie man sein schönes Audi A 6 MMI erweitert .......

 

Bis vor ein paar Stunden war doch über den XAiOX Trap Scout noch etwas zu lesen! Wurde etwa das ganze Thema gelöscht? Ich find nicht mehr.

Themenstarteram 2. November 2007 um 16:44

Nun, ich würde vorschlagen, keine konkreten Produkte zu diskutieren, sondern eher das Thema und die Produktgattung. Dann muss der Mod auch nix schließen, denn es gibt ja eine Art Grundsatz-Linie des Forums, das kann ich verstehen.

Die Produktgattung, sogenannte Trapscouts als Software (bitte jetzt nicht mit Markennamen dazu zitieren), sind deshalb nicht sanktionierbar, weil es kein Gesetz dazu gibt. Wie schon erwähnt: Jeder kann, wenn er Lust, Zeit und Geld hat, ganz Deutschland abfahren und an beliebigen Wegpunkten - auch Verkehrsüberwachungspukten - die Koordinaten loggen. Und er kann sie auch selbstverständlich für seine Zwecke einsetzen.

Ebenfalls kann er auch die Lösung eines Dienstleisters erwerben und nutzen, sofern die Primärfunkion des Gerätes eine andere ist. Das ist nicht verboten. Anders beurteilt und auch lange schon definiert sind die Radar-Warner, die ausschließlich dafür konzipiert wurden und deren Einsatz folgerichtig mit Vorsatz zum alleinigen Zwecke des Umgehens der Geschwindigkeitskontrolle bedeutet.

Softwarebedingte PoI-Konzepte im Rahmen eines GPS-Reciever-Navigationsgerätes können mit beliebigen Daten gefüttert und genutzt werden. Vor allem, wenn das Gerät vor Gefahrenpunkten warnt (ausschließlich an denen auch nur die Geschwindigkeitsüberwachung seitens des Gesetzgebers erfolgen darf - alles andere wäre rein wirtschaftlich orientiert und das ist in diesem Zusammenhang verboten).

Natürlich könnte man daraus auch unstrittig ableiten, dass deren Diskussion ebenfalls vollkommen legal ist (sonst wären ja andere Foren wie zB pocketnavigation längst dicht). Wer sich also über den juristischen Hintergrund sogenannter Trapscouts informieren möchte, kann ja googeln. Gell?

Oder hier weiterlesen, falls der Mod eine Thread-Entwicklung zulässt (ist ja legal).

Zitat:

Original geschrieben von Verbraucher

Die Produktgattung, sogenannte Trapscouts als Software (bitte jetzt nicht mit Markennamen dazu zitieren), sind deshalb nicht sanktionierbar, weil es kein Gesetz dazu gibt. Wie schon erwähnt: Jeder kann, wenn er Lust, Zeit und Geld hat, ganz Deutschland abfahren und an beliebigen Wegpunkten - auch Verkehrsüberwachungspukten - die Koordinaten loggen. Und er kann sie auch selbstverständlich für seine Zwecke einsetzen.

Hier steht aber eindeutig etwas anderes:

Zitat:

In Deutschland kommen immer mehr Navigationsgeräte in den Handel, die mit einem Point of Interest Warner (POI) als Ankündigungsfunktion ausgestattet sind. Mit dieser Software können beispielsweise Tankstellen und auch stationäre Messstellen angezeigt werden. Entgegen der Aussage einiger der Verkäufer sind Navigationsgeräte mit dieser Zusatzfunktion jedoch in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Norwegen eindeutig verboten.

Dann wäre es auch verboten, Blitzerwarnungen im Radio durchzusagen.

Ich denke auch dass nur Geräte, die einen Blitzer "aufspüren" können, verboten sind.

Kann man bei solchen Geräten selbst auch updaten? Also nen Standort angeben an dem hier bei mir eine Kontrolle stattfindet? Sowas würde ich super finden, denn 18000 Standorte, verteilt auf 3 Länder sind meiner Meinung nach nicht unbedingt viel ;)

für mich sind Point-Of-Interest vor allen Dinge wie Sehenswürdigkeiten, AutogasTankstellen, McDonalds usw. nicht Blitzer o.ä.

Von daher finde ich ein Verbot bescheuert.

Bin viel mehr daran interessiert, wie man POI´s der Navi DVD hinzufügen kann.

 

Gruß Axel

Garnicht. Da hilft nur immer wieder neu kaufen.

am 2. November 2007 um 18:02

Das Verbot, bezog sich auch nur auf Zusatzsoftware alla Blitzerwarner.

Die ganz normalen POI sind in keinem einzigen Land verboten.

Deshalb muss, auch jeder Navisoftwarehersteller( z.B. Navigon), der solch einen Blitzerwarner, schon mit auf seiner Software darauf hat , auch darauf hinweisen, dass dies in D verboten ist.

 

Gruß

 

Ps. Aber ich kann es auch nicht ganz verstehen, das solch eine Software verboten ist. Denn wie schon einer schrieb, handlet es sich dabei, ja um das gleiche Prinzip, wie die Blitzerwarnungen im Radio.

 

Themenstarteram 2. November 2007 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt

(...)

Hier steht ganz eindeutig was anderes:

In Deutschland kommen immer mehr Navigationsgeräte in den Handel, die mit einem Point of Interest Warner (POI) als Ankündigungsfunktion ausgestattet sind. Mit dieser Software können beispielsweise Tankstellen und auch stationäre Messstellen angezeigt werden. Entgegen der Aussage einiger der Verkäufer sind Navigationsgeräte mit dieser Zusatzfunktion jedoch in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Norwegen eindeutig verboten.

Na, nur weil's da steht, muss es ja nicht richtig sein. Wie man sieht. Denn der Verkauf ist ja unstrittig erlaubt. Man braucht ja nur einmal zu zum nächsten Elektronik-Dealer gehen, um zu sehen, was an legaler Ware dort in den Regalen liegt. In diesem Artikel werden Radarwarner mit PoI-fähigen Navis verwechselt. Natürlich sind Radarwarner verboten.

Es bleibt, wie es ist: Jeder Mann und jede Frau kann jede Wegstelle mit einem Logger aufzeichnen und später frei nutzen. Deshalb darf beispelsweise ein berühmter Hersteller (so ähnlich wie Hans Hans) einer Navi-Software diese PoIs auch gleich mit integrieren. Wäre es nicht erlaubt - dafür gäbe es aber keine Gesetzesgrundlage - wäre dieser (und andere) Hersteller längst abgemahnt.

Ganz gleich, was sonst so dazu irgendwo zu lesen steht: Das ist die Realität.

Sollte eines Tages das Gesetz anders lauten (man weiß ja nie), gestaltet man das Definitions-Konzept um: Worte wie Blitzer, Mess-Station o.ä. fallen nicht mehr, es wird vor Gefahrenpunkten gewarnt. Fertig. Schon ist's wieder legal. Weil jeder Mensch beliebige Wegpunkte als PoI definieren kann.

Themenstarteram 2. November 2007 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

(...)

Kann man bei solchen Geräten selbst auch updaten? Also nen Standort angeben an dem hier bei mir eine Kontrolle stattfindet? Sowas würde ich super finden, denn 18000 Standorte, verteilt auf 3 Länder sind meiner Meinung nach nicht unbedingt viel ;)

Man kann. Daher sind Tausende Gefahrenpunkte längst definiert und in der Software. Updates überall downloadbar. 18.000 Standorte sind sehr viel. In meinem Volvo hatte ich ein mobiles Navi mit PoIs, das hat mich an den Gefahrenpunkten - an denen ja auch aus gleichlautendem Grund oft Geschwindigkeitskontrolle gemacht wird - nicht nur langsamer fahren lassen, was der Gesetzgeber ja vorschreibt, sondern auch noch viel Geld sparen lassen. Und die Software damals hatte nur 14.000 PoIs.

 

Übrigens : Das neue Medion Navigationsgerät mit Navigator PE 3.1A ( bei Aldi Süd 299,-) ist als sehr gut getestet worden, und die Software lässt alle Poi's ( also z.B. die Autogas-Tankstellen etc etc ) zu, die man ganz legal über die o.g. Websites ( mit allen Updates über ein Jahr ) erwerben kann. Bin sogar mit einem Vorläufermodell sehr zufrieden.

Aber so ein kleines feines GPS-Modell mit Software ( und von denen gibt es erstaunlich viele, wie ich heute auf dieser Website gesehen habe ) fürs MMI ist doch eine prima Spielerei. Na ja, der regionale Radio-Blitzerwarndienst ist trotzdem unschlagbar nützlich.....

Ich glaub ich habs etwas falsch geschrieben. Ich meinte mit Updaten eigentlich dass ich z.B. irgendwo langfahre, das Ding sagt nix und auf einmal steht da ein Blitzer. Ich bleib stehn, drück nen Knopf und das Ding nimmt den Standort mit in die Liste auf?!?!?

Themenstarteram 2. November 2007 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

Ich glaub ich habs etwas falsch geschrieben. Ich meinte mit Updaten eigentlich dass ich z.B. irgendwo langfahre, das Ding sagt nix und auf einmal steht da ein Blitzer. Ich bleib stehn, drück nen Knopf und das Ding nimmt den Standort mit in die Liste auf?!?!?

Es gibt GPS-Bluetooth-Mäuse, die auch als Logger funktionieren. Damit kann man per Knopfdruck Wegpunkte aufzeichnen. Aus der Datensammlung lässt sich dann ein PoI-Angebot erstellen.

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