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Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?
Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren. Ich habe den Halter dann über die Kasse ausrufen lassen und ihm meine Daten gegeben, wollte das ganze dann über die Private Haftpflicht regeln, leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat!!!
Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....
Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?
VG
Beste Antwort im Thema
Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.
Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......
Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.
Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.
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101 Antworten
Jedenfalls keine legale.
Wenn es sich um eine Be- und Entladetätigkeit gehandelt hat, müsste das über die KFZ-Haftpflicht laufen. So zumindest bei mir, als ich neulich Geschädigter war. (Der Einkaufswagen wurde in den Kofferraum geladen und machte sich selbstständig, da abschüssig). Der Weg zum Auto und ein lustiges "Umherfahren" auf dem Parkplatz zählen aber nicht dazu. Inwiefern jetzt das Alter des Sohnes eine Rolle spielt weiß ich jedoch nicht.
PS.: Warum kündigt man die Privathaftpflicht, wenn einen bereits mittlere 4-Stellage Beträge den Todesstoß geben?
Zu wann wurde die Privathaftpflicht gekündigt? Geht üblicherweise nur zum Ende des Versicherungsjahres, also zu dem Zeitpunkt, wo die Jahresprämie fällig wird. Vielleicht hast du ja Glück, einfach mal nachsehen.
Ich werde den Schaden mal bei meiner KFZ Haftpflicht anmelden, mehr als eine Ablehnung kann ja nicht passieren..
Das war ein Versehen meine Frau hatte eine Trainerhaftpflicht die auch eine private Haftpflicht beinhaltete. Nachdem sie nicht mehr als Trainerin tätig ist hat sie diese gekündigt nur nicht daran gedacht das die private Haftpflicht dann auch weg ist....blöd gelaufen
Definitiv PHV da hier die Benzinklausel nicht wirkt.
Zitat:
@marc2512 schrieb am 12. Mai 2017 um 12:37:16 Uhr:
Definitiv PHV da hier die Benzinklausel nicht wirkt.
Definitiv nicht da es keine PHV gibt
Ob die KFZ-Haftpflicht zahlt hängt wie gesagt von den Umständen ab. Wenn es direkt beim Beladen des KFZ passiert ist ja, wenn es nur auf dem Weg vom Laden zum Auto passiert ist nein. Im letzten Fall zahlt man dann selber.
Wäre eher zu prüfen, ob die Eltern bzw. der Vater die Aufsichtspflicht verletzt haben und in wie weit der 9-Jährige überhaupt haftet.
Zitat:
@tyson8181 schrieb am 12. Mai 2017 um 10:09:29 Uhr:
Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?
Nur, wenn das Befolgen offener oder versteckter Tipps kein Versicherungsbetrug wären (die Versicherungen kennen aber auch die Storys). Eine wahrheitsgemäße Schilderung des Verlaufs kann nicht nachhaltig schaden (ggf. vorüber gehende Hochstufung des SFR, die bei Nichtinanspruchnahme wieder rückgängig gemacht wird).
Das allgemeine "Eltern haften für ihre Kinder" wurde ja lange abgeschafft.
Eventuell muss dein Kleiner gar nicht haften, wenn man das als "Unfall im Straßenverkehr" sehen kann. Aber das ist bei geparkten Autos in der Regel schwierig. Falls deine PHV wirklich weg ist (Stichwort Beitragsjahr) und du finanzschwach bist, geh mal zum örtlichen Amtsgericht und lass dir einen Beratungshilfeschein ausstellen. Mit dem kannst du zum Anwalt gehen.
Mhhh eine Rechtschutzversicherung hätten wir, andererseits bin ich auch kein Mensch der anderen böses möchte. Ich würde jetzt auf keine Fall gesetzlich, gerichtlich gegen den Halter vorgehen. Das war ein altes Rentnerpaar die das Auto erst vor 4 Wochen gekauft hatten. Ich warte jetzt mal auf den Kostenvoranschlag mal schauen was der Spass kostet....
Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit teuer. Ärgerlich, ausgerechnet ein neues Auto zu berühren. Ich habe auch letztens den einzigen Porsche in der Straße angetickt. Bei den ganzen älteren Fahrzeugen wäre der Halter sicherlich mit einem kleinen Obolus zufrieden gewesen. So musste ich meine Versicherung in Anspruch nehmen.
Zitat:
@marc2512 schrieb am 12. Mai 2017 um 12:37:16 Uhr:
Definitiv PHV da hier die Benzinklausel nicht wirkt.
Werden eigentlich die Eröffnungsbeiträge manchmal auch gelesen, oder nur die Überschriften?
DER TE HAT KEINE PHV!
Zitat:
@situ schrieb am 12. Mai 2017 um 13:34:25 Uhr:
Zitat:
@tyson8181 schrieb am 12. Mai 2017 um 10:09:29 Uhr:
Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?
Nur, wenn das Befolgen offener oder versteckter Tipps kein Versicherungsbetrug wären (die Versicherungen kennen aber auch die Storys). Eine wahrheitsgemäße Schilderung des Verlaufs kann nicht nachhaltig schaden (ggf. vorüber gehende Hochstufung des SFR, die bei Nichtinanspruchnahme wieder rückgängig gemacht wird).
Das allgemeine "Eltern haften für ihre Kinder" wurde ja lange abgeschafft.
Warum denn direkt Versicherungsbetrug unterstellen? Es gibt durchaus Konstellationen, in denen nicht die PHV, sondern die PKWHaftpflicht zuständig ist.
Erläuterung: "Wären" ist Konjunktiv und bedeutet in etwa "für den Fall, dass".
Wenn also der wahrheitsgemäße Verlauf einem solchen Szenario entsprechen würde (auch Konjunktiv oder auch wenn-Fall), dann ....
Eine "Unterstellung" kommt ohne Konjunktiv aus.
@TE: Wenn du doch eine RSV hast, dann kannst du doch dort eine fachlich fundierte Rechtauskunft einholen. Du musst ihr hja nicht folgen, wenn du sie mit deinen eigenen Werten als nicht zu vereinbaren ansiehst.