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Sohn zerkratzt Nachbars Auto

Themenstarteram 2. August 2012 um 16:42

Hi zusammen,

nicht nur, dass ich heute eine Magenspiegelung in Vollnarkose hinter mich bringen musste und immer noch benommen bin, hat mein 4-jähriger Sohn heute eines Nachbarn Auto mit einem Stein zerkratzt.

Er spielte mit seinem KiTa-Freund draussen und wir schauten alle 15-20min nach ihnen. Irgendwann hat es geklingelt und unten stand der Besitzer und ein Nachbar als Zeuge. Mein Sohn hat es mir gegenüber direkt zugegeben.

Zerkratzt hat er beim Golf 5 die Beifahrertür mit mehreren "Buchstaben/Symbolen", einen Kratzer in der Beifahrertür, 1 Kratzer hintere Beifahrertür und ein Kratzer der über Tankdeckel und Kotflügel geht und ein Kratzer auf der Heckklappe.

Wir sind HP versichert und möchten natürlich auch für den Schaden unseres Sohnes gerade stehen.

- Wie hoch könnte der Schaden sein?

- Zahlt die HP? Wir haben diesen Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit mit abgeschlossen.

- was bedeutet dieser Satz:

Die Höchstersatzleitung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme - je Versicherungsfall 2.500,-, jeweils begrenzt auf das 3-fache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Was ist, wenn der Schaden grösser 2.500,-€ ist?

danke euch im Voraus und gruss

TazaTDI

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von querys

Du hast eine Haftpflichtversicherung, die nur bis 2500 Euro haftet? :confused: Wozu schließt man denn so eine Versicherung ab? Da kann man im Schadenfall doch fast selbst zahlen.

Nein, hat er nicht!

Hier wird wohl gerade einiges verwechselt, vielleicht wurde auch nicht alles richtig oder vollständig gelesen.

Aaalso:

Zunächst bezahlt deine Familienhaftpflicht den vollen Schaden, WENN dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Dein Kind kann in keinem Fall für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden, da vierjährige per Gesetz in KEINEM Fall schuldhaft einen Schaden verursachen können. Daher werden in diesem Fall (und nur dann) die Eltern herangezogen.

Soweit so gut.

Kann dir keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, bist du (und damit auch deine Versicherung) NICHT zahlungspflichtig gegenüber dem Geschädigten. Dieser hat dann schlicht Pech gehabt daß ein vierjähriger und nicht ein elfjähriger sein Auto zerkratzt hat und er bleibt leider auf dem Schaden sitzen.

Klingt hart, ist aber so.

Soweit mal die Theorie.

In der Praxis möchte man natürlich nicht bis in alle Ewigkeit das nachbarschaftliche Verhältnis zerstören.

Daher hat sich die Versicherungswirtschaft den "Verzicht der Berufung auf Deliktunfähigkeit" ausgedacht.

Das heisst der Versicherer ignoriert die Tatsache, daß vKinder unter 7 (bzw. 10) nicht deliktfähig sind und zahlt auf Antrag trotzdem.

Sofern man das mitversichert hat bedeutet das der Nachbar bekommt seinen Schaden von der PHP ersetzt, sofern Du dies wünschst. Hier ist es dann per Klausel egal, ob du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast oder nicht.

Da dies eine rein freiwilige Leistung ist, haben fast alle Versicherer Höchstgrenzen festgesetzt.

In deinem Fall würde die Versicherung hier 2500€ übernehmen, wenn es mehr kostet trägst Du die Differenz aus deiner Tasche.

Bei mehreren Schadensfällen pro Jahr ist der Gesamtjahresbetrag in deinem Fall auf insgesamt 7500€ gedeckelt.

Früher reichte das meist, da dies eben genau für nachbarschaftliche Bagatelldelikte gedacht war (Kind zerkratzt Auto, schmeisst mit dem Fußball eine Scheibe ein u.s.w.)

Neuere Verträge haben oft weit höhere Maximalgrenzen (bei mir sind es z.B. 50000€) aber das hilft dir im Moment nicht weiter.

Die maximalen Haftungsgrenzen der PHP (meist sind dies Beträge im Millionenbereich) haben damit selbstredend NICHTS zu zun, der Deckel bezieht sich rein auf den Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit.

Also: Entweder auf schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht plädieren (ob das hier vorliegt bliebe zu klären) oder den Verzicht der Prüfung in Anspruch nehmen und hoffen daß 2500€ ausreichen.

Hoffe geholfen zu haben.

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Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Hi zusammen,

nicht nur, dass ich heute eine Magenspiegelung in Vollnarkose hinter mich bringen musste und immer noch benommen bin, hat mein 4-jähriger Sohn heute eines Nachbarn Auto mit einem Stein zerkratzt.

Er spielte mit seinem KiTa-Freund draussen und wir schauten alle 15-20min nach ihnen. Irgendwann hat es geklingelt und unten stand der Besitzer und ein Nachbar als Zeuge. Mein Sohn hat es mir gegenüber direkt zugegeben.

Zerkratzt hat er beim Golf 5 die Beifahrertür mit mehreren "Buchstaben/Symbolen", einen Kratzer in der Beifahrertür, 1 Kratzer hintere Beifahrertür und ein Kratzer der über Tankdeckel und Kotflügel geht und ein Kratzer auf der Heckklappe.

Wir sind HP versichert und möchten natürlich auch für den Schaden unseres Sohnes gerade stehen.

- Wie hoch könnte der Schaden sein?

- Zahlt die HP? Wir haben diesen Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit mit abgeschlossen.

- was bedeutet dieser Satz:

Die Höchstersatzleitung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme - je Versicherungsfall 2.500,-, jeweils begrenzt auf das 3-fache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Was ist, wenn der Schaden grösser 2.500,-€ ist?

danke euch im Voraus und gruss

TazaTDI

Hier spielt die Aufsichtspflichtverletzung eine gewichtige Rolle.

"Gerade für den Schaden einstehen wollen" und Haftpflicht nach schuldhaftem Verhalten sind zweierlei.

So wie Du die Intensität der Beaufsichtigung schilderst, wird ein schuldhaftes Verhalten nicht leicht erklärt werden können.

am 2. August 2012 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von autogene

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Hi zusammen,

nicht nur, dass ich heute eine Magenspiegelung in Vollnarkose hinter mich bringen musste und immer noch benommen bin, hat mein 4-jähriger Sohn heute eines Nachbarn Auto mit einem Stein zerkratzt.

Er spielte mit seinem KiTa-Freund draussen und wir schauten alle 15-20min nach ihnen. Irgendwann hat es geklingelt und unten stand der Besitzer und ein Nachbar als Zeuge. Mein Sohn hat es mir gegenüber direkt zugegeben.

Zerkratzt hat er beim Golf 5 die Beifahrertür mit mehreren "Buchstaben/Symbolen", einen Kratzer in der Beifahrertür, 1 Kratzer hintere Beifahrertür und ein Kratzer der über Tankdeckel und Kotflügel geht und ein Kratzer auf der Heckklappe.

Wir sind HP versichert und möchten natürlich auch für den Schaden unseres Sohnes gerade stehen.

- Wie hoch könnte der Schaden sein?

- Zahlt die HP? Wir haben diesen Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit mit abgeschlossen.

- was bedeutet dieser Satz:

Die Höchstersatzleitung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme - je Versicherungsfall 2.500,-, jeweils begrenzt auf das 3-fache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Was ist, wenn der Schaden grösser 2.500,-€ ist?

danke euch im Voraus und gruss

TazaTDI

Hier spielt die Aufsichtspflichtverletzung eine gewichtige Rolle.

"Gerade für den Schaden einstehen wollen" und Haftpflicht nach schuldhaftem Verhalten sind zweierlei.

So wie Du die Intensität der Beaufsichtigung schilderst, wird ein schuldhaftes Verhalten nicht leicht erklärt werden können.

Lesen -> Denken -> Schreiben :rolleyes:

Du hast eine Haftpflichtversicherung, die nur bis 2500 Euro haftet? :confused: Wozu schließt man denn so eine Versicherung ab? Da kann man im Schadenfall doch fast selbst zahlen.

Wenn die Versicherung tatsächlich nur bis 2500 Euro zahlt (kommt mir echt komisch vor!) dann musst du alles was darüber liegt, selbst zahlen. In deinem eigenen Interesse würde ich dann alsbald eine richtige Haftpflichtversicherung abschließen.

Was ist, wenn dein Sohn über eine Kreuzung läuft, ein LKW mit Gefahrstoffen geladen, weicht aus, fällt um (Ladung läuft aus) und ramt dabei noch eine U-Bahn, die vollbesetzt entgleist? Dann zahlst du bis an dein Lebensende.

Seis drum:

Wenn Smart-Repair nicht mehr geht (davon gehe ich aus), müssen 3 Türen (teil)-lackiert werden, sowie die Heckklappe und das Seitenteil. Je nach Lack würde ich das auf ca. 2000-3000 Euro schätzen, inkl. der Vorarbeiten wie Anschleifen und Füllern.

Die HP müsste zahlen, wird aber sehr wahrscheinlich eine Untersuchung starten. Privathaftpflicht und KFZ ist immer so eine Sache.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Du hast eine Haftpflichtversicherung, die nur bis 2500 Euro haftet? :confused: Wozu schließt man denn so eine Versicherung ab? Da kann man im Schadenfall doch fast selbst zahlen.

Nein, hat er nicht!

Hier wird wohl gerade einiges verwechselt, vielleicht wurde auch nicht alles richtig oder vollständig gelesen.

Aaalso:

Zunächst bezahlt deine Familienhaftpflicht den vollen Schaden, WENN dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Dein Kind kann in keinem Fall für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden, da vierjährige per Gesetz in KEINEM Fall schuldhaft einen Schaden verursachen können. Daher werden in diesem Fall (und nur dann) die Eltern herangezogen.

Soweit so gut.

Kann dir keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, bist du (und damit auch deine Versicherung) NICHT zahlungspflichtig gegenüber dem Geschädigten. Dieser hat dann schlicht Pech gehabt daß ein vierjähriger und nicht ein elfjähriger sein Auto zerkratzt hat und er bleibt leider auf dem Schaden sitzen.

Klingt hart, ist aber so.

Soweit mal die Theorie.

In der Praxis möchte man natürlich nicht bis in alle Ewigkeit das nachbarschaftliche Verhältnis zerstören.

Daher hat sich die Versicherungswirtschaft den "Verzicht der Berufung auf Deliktunfähigkeit" ausgedacht.

Das heisst der Versicherer ignoriert die Tatsache, daß vKinder unter 7 (bzw. 10) nicht deliktfähig sind und zahlt auf Antrag trotzdem.

Sofern man das mitversichert hat bedeutet das der Nachbar bekommt seinen Schaden von der PHP ersetzt, sofern Du dies wünschst. Hier ist es dann per Klausel egal, ob du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast oder nicht.

Da dies eine rein freiwilige Leistung ist, haben fast alle Versicherer Höchstgrenzen festgesetzt.

In deinem Fall würde die Versicherung hier 2500€ übernehmen, wenn es mehr kostet trägst Du die Differenz aus deiner Tasche.

Bei mehreren Schadensfällen pro Jahr ist der Gesamtjahresbetrag in deinem Fall auf insgesamt 7500€ gedeckelt.

Früher reichte das meist, da dies eben genau für nachbarschaftliche Bagatelldelikte gedacht war (Kind zerkratzt Auto, schmeisst mit dem Fußball eine Scheibe ein u.s.w.)

Neuere Verträge haben oft weit höhere Maximalgrenzen (bei mir sind es z.B. 50000€) aber das hilft dir im Moment nicht weiter.

Die maximalen Haftungsgrenzen der PHP (meist sind dies Beträge im Millionenbereich) haben damit selbstredend NICHTS zu zun, der Deckel bezieht sich rein auf den Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit.

Also: Entweder auf schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht plädieren (ob das hier vorliegt bliebe zu klären) oder den Verzicht der Prüfung in Anspruch nehmen und hoffen daß 2500€ ausreichen.

Hoffe geholfen zu haben.

doppelt

Zitat:

Original geschrieben von 1winki

Zitat:

 

Lesen -> Denken -> Schreiben :rolleyes:

Na, ist Dir jetzt geholfen?

Themenstarteram 2. August 2012 um 17:55

Super, Matsches! :) Danke für die ausführliche Erklärung. Hast mir sehr geholfen.

Es ist so wie du es sagst, dass diese 2.500,- nur für die Haftung für Deliktunfähige Kinder gilt. Ich wusste damals bei Vertragsabschluss nicht, dass es eine extra Grenze für gibt und dachte, dass sie so versicht wären wie wir Erwachsene.

Ist irgendwie komisch :confused:

Wenn ich sage, ich habe regelmässig nach dem Kind geschaut, müsste ich evtl. teilweise mitzahlen und wenn ich sage, dass ich den kleinen seit gestern abend nicht gesehen habe, muss ich nicht zahlen :confused:

Ich bin ja begeistert, Matsches! ;)

Ich hab die ganze Zeit gesucht, ob du doch irgendwann was verdrehst oder es unverständlich wird, aber: von vorne bis hinten top erklärt! :D

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Wenn ich sage, ich habe regelmässig nach dem Kind geschaut, müsste ich evtl. teilweise mitzahlen und wenn ich sage, dass ich den kleinen seit gestern abend nicht gesehen habe, muss ich nicht zahlen :confused:

Es kann niemand von dir erwarten, dass du dein 4-jähriges Kind 24 Stunden am Tag im Blick hast.

Wenn du also regelmässig nach dem Kind gesehen hast, bist du deiner Aufsichtspflicht zur Genüge nachgekommen, damit wäre rein rechtlich keine Grundlage vorhanden, nach der du den Schaden begleichen müsstest.

(vorausgesetzt die "Intervalle" stimmen so, wie du geschrieben hast)

Bedeutet: Hier zahlt die PHV nur, wenn du es willst und nur im Rahmen der vertraglichen Entschädigungsgrenzen für deliktunfähige Kinder.

Wenn du den Kurzen stundenlang unbeaufsichtigt hast spielen lassen, hast du deine Aufsichtspflicht verletzt und bist dadurch für den Schaden haftbar zu machen. In diesem Fall übernimmt deine PHV den Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.

Alles, was du nun also zur Schadenbehebung unternimmst machst du quasi freiwillig um der guten Nachbarschaft willen.

Themenstarteram 2. August 2012 um 18:50

Danke für die Infos, Jungs.

Meine Frau hat heute kurz angerufen und gesagt, dass unser Sohn ein Auto mit nem Stein zerkratzt hat und sie sagten, dass sie übernehmen. Aber ich weiss nicht, nach welchen Kriterien.

Ich werde morgen glaube ich mal da vorbei fahren und mit denen drüber sprechen.

nochmals danke für die kompetente Hilfe *Daumen hoch*

gruss

TazaTDI

danke @Matsches. Wieder was gelernt :)

Zitat:

Original geschrieben von querys

Du hast eine Haftpflichtversicherung, die nur bis 2500 Euro haftet? :confused: Wozu schließt man denn so eine Versicherung ab? Da kann man im Schadenfall doch fast selbst zahlen.

Wenn die Versicherung tatsächlich nur bis 2500 Euro zahlt (kommt mir echt komisch vor!) dann musst du alles was darüber liegt, selbst zahlen. In deinem eigenen Interesse würde ich dann alsbald eine richtige Haftpflichtversicherung abschließen.

Was ist, wenn dein Sohn über eine Kreuzung läuft, ein LKW mit Gefahrstoffen geladen, weicht aus, fällt um (Ladung läuft aus) und ramt dabei noch eine U-Bahn, die vollbesetzt entgleist? Dann zahlst du bis an dein Lebensende.

Seis drum:

Wenn Smart-Repair nicht mehr geht (davon gehe ich aus), müssen 3 Türen (teil)-lackiert werden, sowie die Heckklappe und das Seitenteil. Je nach Lack würde ich das auf ca. 2000-3000 Euro schätzen, inkl. der Vorarbeiten wie Anschleifen und Füllern.

Die HP müsste zahlen, wird aber sehr wahrscheinlich eine Untersuchung starten. Privathaftpflicht und KFZ ist immer so eine Sache.

Wir sind hier im KFZ-Bereich und die Privathaftpflicht passt hier nur aus "optischen Gründen" zufällig rein.

Und Du hast Recht, wegen der "Kinderklausel" bräuchte man eine derartige Versicherung wohl nicht unbedingt, das ging notfalls aus der Portokasse. Außerhalb dieser Klausel kann es aber dann doch um ganz andere Schadensummen gehen, weshalb der Abschluss einer solchen Versicherung sicher geboten sein dürfte.

Themenstarteram 3. August 2012 um 7:04

Guten Morgen,

hab da noch eine Frage:

Wird die Verletzung der Aufsichtspflicht nicht so gewertet wie eine grob fahrlässige Handlung bei der Kasko z.B.?

So wie es hier verstanden habe, zahlt die Versicherung bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich hätte jetzt eher gedacht, dass sie dann eher die Leistung verweigert, wenn man die Aufsichtspflicht verletzt hat.

danke im Voraus!

gruss

TazaTDI

am 3. August 2012 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

So wie es hier verstanden habe, zahlt die Versicherung bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich hätte jetzt eher gedacht, dass sie dann eher die Leistung verweigert, wenn man die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Du musst das von der anderen Seite sehen:

Ein Kind, das nicht deliktsfähig ist, kann per Gesetz für keinen Schaden haftbar gemacht werden, weil es von der Entwicklung her garnicht in der Lage ist zu entscheiden ob es das absichtlich oder aus versehen macht.

Der Eigentümer des beschädigten Wagens hat also keinerlei Anspruch gegens Kind.

Jetzt kommen die Erziehungsberechtigten ins Spiel. Sie sind verpflichtet auf ihr Kind aufzupassen, damit es eben nicht mit dem Stein Nachbars Auto wäscht.

Können die Eltern nachweisen, dass sie immer schön aufgepasst haben, hat der Eigentümer (wieder per Gesetz) keinen Anspruch gegen die Eltern. Er bleibt auf dem Schaden sitzen.

Lag Mutti aber mit 1,5 Promille auf der Couch, hat sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. In diesem Fall hat der Eigentümer einen Anspruch gegen die Eltern.

Und da kommt dann die Versicherung ins Spiel, die die Ansprüche des Eigentümers gegen die Eltern bezahlt (dafür versichert man sich ja).

Daher kommt diese umgekehrte Logik, die dich so verwirrt. Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, gibt es garkeinen Anspruch auf Schadenersatz, daher "muss" oder (besser: brauch) die Versicherung "nicht zahlen" (besser: nicht in Anspruch genommen werden).

 

am 3. August 2012 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

In deinem Fall würde die Versicherung hier 2500€ übernehmen, wenn es mehr kostet trägst Du die Differenz aus deiner Tasche.

Das wäre jetzt unlogisch.

Nur weil die Eltern eine Sonderklausel mit ihrer Haftpflicht haben, die auch zahlt, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, entsteht deswegen kein Rechtsanspruch des Fahrzeugeigentümers gegen die Eltern.

Warum sollten die Eltern also den Rest selber zahlen? Normalerweise würde der Eigentümer garnichts bekommen und hat Glück, dass die Eltern die Klausel in anspruch nehmen.

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