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Soll Tür beschädigt haben, aber unschuldig . und nun?

Themenstarteram 15. März 2014 um 18:00

soll eine tür beschädigt haben mit meiner tür am nachbarauto. war es aber nicht. leider hatte ich einen vorschaden, hatte meine tür an eine wand angeschlagen beim öffnen und an der schramme war grün , wie mein auto. polizei war da und natürlich haben die maße hingehauen etwa. ich bin es laut ausage polizei, natürlich durch die blume. weil ich es abstreite gab es anzeige. nun habe ich angst , weil ja alles gegen mich spricht und ich nach nachforschungen herausbekommen habe, das gutachter oft auf ungefähre übereinstimmung schon leute schuldig sprechen. was mache ich zugeben obwohl ich es nicht war oder streiten und bei meinem glück trotzdem schuldig gesprochen werden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von black65

schreibe doch ich war es nicht. aber habe mich informiert das viele gutachter bei ähnlicher farbe auch mal sehr schnell zu einem urteil kommen. was schon einigen passiert ist. da wäre es wohl besser etwas zu zugeben was ich nicht war um unnötiger streiterei aus dem wege zu gehen

So ein Quark, wo hast du das denn her und was für eine abstruse Einstellung.

Wenn du selber einen qualifizierten Lacksachverständigen beauftragst, dann sollte es mich schon sehr wundern, wenn der gegen dich arbeitet obwohl du unschuldig bist.

Der Sachverständige wird die Wahrheit herausfinden.

Deine Rumeierei könnte einen aber auch auf andere Gedanken bringen.

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Hallo,

wenn es dein Lack ist, der am anderen Auto hängt, dann bist du dran.

Um das zweifelsfrei festzustellen wirst du wohl einen Gutachter benötigen.

Liebe Grüße

Herbert

Grün und Grün ist noch lange nicht das selbe. Jede Farbe ist anders zusammengesetzt. Ein Gutachter kann das im Labor feststellen lassen,

Themenstarteram 15. März 2014 um 18:35

schreibe doch ich war es nicht. aber habe mich informiert das viele gutachter bei ähnlicher farbe auch mal sehr schnell zu einem urteil kommen. was schon einigen passiert ist. da wäre es wohl besser etwas zu zugeben was ich nicht war um unnötiger streiterei aus dem wege zu gehen

nimm dir einen Gutachter oder gestehe.

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. 2 Ratschläge hast du schon...

Und hier den dritten:

Nimm dir einen Gutachter und lass den Lack analysieren. Das hat nichts mit Streiterei zu tun, sondern mit Beweisführung.

Wo hast Du die Informationen her?

am 15. März 2014 um 19:30

Den Schaden deine Haftpflicht melden.

Deren Aufgabe ist es zu prüfen, ob die gegnerischen Ansprüche berechtigt sind, oder nicht.

Falls nicht, wehren sie die Ansprüche ab.

Zitat:

Original geschrieben von black65

schreibe doch ich war es nicht. aber habe mich informiert das viele gutachter bei ähnlicher farbe auch mal sehr schnell zu einem urteil kommen. was schon einigen passiert ist. da wäre es wohl besser etwas zu zugeben was ich nicht war um unnötiger streiterei aus dem wege zu gehen

So ein Quark, wo hast du das denn her und was für eine abstruse Einstellung.

Wenn du selber einen qualifizierten Lacksachverständigen beauftragst, dann sollte es mich schon sehr wundern, wenn der gegen dich arbeitet obwohl du unschuldig bist.

Der Sachverständige wird die Wahrheit herausfinden.

Deine Rumeierei könnte einen aber auch auf andere Gedanken bringen.

Ich gehe jetzt mal davon aus dass der TE hier die Wahrheit spricht.

Dann ist es an dem Geschädigten den Verursacher zu bestimmen und das "Zweifelsfrei" zu beweisen.

In den meisten Fällen gelingt das wohl eher nicht (so zumindest meine Einschätzung aus dem zu dem Thema hier im Forum gelesene)

Das bedeutet dass der Geschädigte einen Gutachter braucht, nicht der TE. Auch würde ich nicht den Vorfall der Versicherung melden, wenn der Gegner dies tut gibt es eben einen Unfallbericht, darauf schreibt man dann eben das es keinen Unfall gab. Alles weitere sollte dann die Versicherung und letztlich ein Richter entscheiden, bei vollem Kostenrisiko für den Geschädigten.

Gibt es natürlich doch letztlich noch Beweise das der es war geht der Schuss nach hinten los. Zb weil er ein sehr seltenes Fahrzeug fährt oder mal nach lackiert wurde und es so eindeutig wird wer es war.

Eine Rechtsschutz wäre hier wohl von Vorteil :)

Grüße

Steini

am 16. März 2014 um 19:49

Eine Rechtsschutz bringt hier überhaupt nichts, denn Schadensabwehr ist darin nicht versichert.

Da bereits eine Anzeige erstellt wurde, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo ich mich mit Schadensabwehr befassen muss.

Und dafür habe ich meine Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von cocker

nimm dir einen Gutachter oder gestehe.

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. 2 Ratschläge hast du schon...

Und hier den dritten:

Nimm dir einen Gutachter und lass den Lack analysieren. Das hat nichts mit Streiterei zu tun, sondern mit Beweisführung.

Hmm, aus welchem Grund sollte der potentielle Verursacher einen Gutachter beauftragen und wozu?

Oder anders gefragt: Warum sollte der Geschädigte irgendeinen Gutachter oder sonst irgendeine vom potentiellen Verursacher beauftragte Person an sein Fahrzeug lassen?

Die Abwicklung läuft in anderer Richtung:

Der Geschädigte hat seine Ansprüche gegenüber dem TE zu beweisen. Wenn es nötig ist, wird ein beauftragter Gutachter dazu Lackproben vom angenommenen Verursacherfahrzeug nehmen.

Umgekehrt wird das nichts.

Ob das allerdings wegen ohne weitere Zeugen im Zuge der Ermittlungen wegen einer Schramme getan wird entzieht sich meiner Kenntnis.

Zitat:

Original geschrieben von black65

das gutachter oft auf ungefähre übereinstimmung schon leute schuldig sprechen

Vielleicht erst einmal grundlegend zum Ablauf, ein Gutachter spricht nicht schuldig oder unschuldig, das macht letztendes immer ein Richter und kein Anderer. Wenn es vor Gericht geht wird eh ein vom Gericht beauftragter unabhängiger Gutachter eingeschaltet, da spielen Gutachten die von einer Partei in Auftrag gegeben wurden nur eine untergeordnete Rolle.

Oftmals ist so ein Gutachten auch nicht 100% eindeutig, teilweise kann halt auch nur gesagt werden "Schadenhergang plausibel ja/nein" ohne definitiv sagen zu können es war dein Auto oder ggf. nur ein baugleiches. Hängt klar vom Schadenbild und den noch vorhandenen Spuren ab. Lackabrieb ist ja z.B. je nach Wetter ziemlich schnell weg.

Aber hier muss der Geschädigte tätig werden und ein Gutachten in Auftrag geben das ggf. deine Lackart an seinem Auto nachweist und ggf. eine passende Beschädigung an deinem Auto (wobei er ohne deine Zustimmung dein Auto nicht begutachten darf!), damit kann der dann Anzeige gegen dich stellen und den Schaden bei deiner Versicherung geltend machen.

Wobei ich nur hoffe dass die Schilderung den Tatsachen entspricht, leider ist es gängige Masche weil das Ganze etwas aufwendiger und ggf. teurer wird sich so rauszureden.

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