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Sollten die Grünen/Blauen nicht eigentlich Vorbild sein?

Themenstarteram 27. Februar 2006 um 10:06

Dagegen dann das folgende Beispiel auf meiner letzten Fahrt nach Mainz:

Kurz vor Wiesbaden überholt ein Streifenwagen mitten in einer Baustelle ohne Blaulicht, dafür aber ansonsten mit Festbeleuchtung (Dauerfernlicht plus Nebelscheinwerfer, und wie sich dann beim Vorbeifahren auch noch herrausstellte, die Nebelschlußleuchte war ebenfalls an!) mit weit über 100 (Limit dort waren 60, in der Engstelle davor sogar einige Meter 40!!!), und dann geht auch noch die rechte Scheibe runter und die McDoof-Tüte über Bord.

Schade nur daß es für die Cams im Interceptor schon etwas zu dunkel gewesen ist, viel ist auf der Aufzeichnung nicht zu erkennen, vor allem das Finale mit der McDoof Tüte kann man nur erahnen.

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193 Antworten
am 27. Februar 2006 um 10:38

Nicht ungewöhnlich, dass sie sich nicht immer als Vorbilder herausstellen.

Einige Erlebnisse mit den Freunden und Helfern:

-Fahren ohne Licht in Dämmerung

-Rasen mit quietschenden Reifen durch Verkehrsberuhigte Zone (natürlich ohne Blaulicht und Getöse)

- Abbiegen ohne Blinker (natürlich mehrfach, so dass man nicht von einmaligem Vergessen ausgehen kann)

- in Zivil Vorfahrnahme mit anschließendem Blaulichtverfolgung wegen Hupe ... anschließende Anmache aus Angst vor Meldung (mit Pfote an der Knarre).

-Fast Frontalzusammenstoß-Stoppung eines entgegnenden Fahrzeuges, weil es mit erlaubter korrekter Beleuchtung im Nieselregen fuhr.

- ignorantes Desinteresse bei Aufnahme von Zeugenaussagen bezüglich Gewaltstraftat im Straßenverkehr.

- in NRW fahren ohne Licht, obwohl die lt. ihres obersten Dienstherren Vorreiterrolle spielten sollten (große Ankündigung in Medien --- aber nur heiße Luft bei rausgekommen).

- Vorfahrtnahme in Streifenwagen (ebenfalls natürlich ohne Blaulicht und Getöse)

-Blaulichtfahrt zur Pommesbude (sollte angeblich wegen einzelgenehmigungspflichtiger Blaulichtfahrten EIGENTLICH gar nicht möglich sein).

-arrogantes Weggucken bei Verkehrsvergehen mit Personengefährdung vor ihrer Nase.

-Falschparker wurde aufgeschrieben während direkt daneben „lautstark“ von Halbstarken ältere Frau angerempelt und auf die Straße geschubst wurde.

Das sind zwar selbstverständlich nur Ausnahmen; die Mehrzahl aller Freunde und Helfer nehmen ihre Arbeit immer Ernst, doch sind es Ausnahmen, welche wegen ihrer Vielzahl schon unangenehm in Erinnerung bleiben werden. Das sind auch nur Menschen … nicht Schlechtere, aber auch nicht Bessere. ;)

Gruß

Q

die haben bestimmt gerade den film gedreht, der auf prosieben sonntags um 23 uhr läuft... sowas gehört sich nicht und sollte verboten werden!

Zitat:

Original geschrieben von ShadowXP

die haben bestimmt gerade den film gedreht, der auf prosieben sonntags um 23 uhr läuft... sowas gehört sich nicht und sollte verboten werden!

Ich würd mal sagen, das es verboten IST...

Das Problem ist, das sich meist niemand traut, Beschwerde einzureichen...

zuersteinmal kann die polizei ihre sonderrechte IMMER in anspruch nehmen. lampen und horn sind dazu da, um andere verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass sie es jetzt gerade tun. dass kann im einsatz sinn machen, um die bösen einbrecher ncoht vorher zu vertreiben.

aufer BAB beim burgerfuttern vielleiht werniger.

umwetvschmutzung gehört nicht zu den sionderrechten.

einfachste lösung: kennzeichen merken, auf der dienststelle anrufen. afaik führt auch die poizei fahrtenbuch.

haben im zivieldienst mal mecker bekommen, weil wir mit dem KTW in zweiter reihe geparkt haben, um um bäcker zu gehen. da hat sich ein anwohner drüber aufgeregt. dank fahrtenbuch konnte sofort festgestellt werden, wer gefahren ist.

gruß

andy

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

afaik führt auch die poizei fahrtenbuch

joar...da wird aufgeschrieben wieviel die getankt haben bzw. wieviele km sie gesammt gefahren sind...das ganze mit unterschift des fahrers bestätigt ABER was die genau getrieben haben, steht auch da nicht drin....

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

mit Pfote an der Knarre

kann man es denen verübeln?!

die können doch nicht wissen was sie für ein gestörtes gegenüber im fz sitzen haben..... ;) und zumindest in einigen gebiten gehört die gaspistole doch schon in die türablage wie der verbandskasten in den kofferraum...

am 27. Februar 2006 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

kann man es denen verübeln?!

die können doch nicht wissen was sie für ein gestörtes gegenüber im fz sitzen haben..... ;) und zumindest in einigen gebiten gehört die gaspistole doch schon in die türablage wie der verbandskasten in den kofferraum...

wenn der Zivile einem die Vorfahrt nimmt , dann die Lampe aufs Dach macht, und einem "gestört" hinterher rast, weil man gehupt hat .... ???

... könnte höchstens sein, dass er in diesem speziellen Fall seiner Beifahrerin imponieren wollte. Die blieb im Wagen, wahr oben rum (mehr konnte man ja nicht sehen) sehr leicht bekleidet und machte einen extrem jungen Eindruck! ... Ne, das war mit Sicherheit kein normal abgesegnetes Polizeigebaren gewesen. Das sah eher nach was ganz anderem "gestörten" aus.

Was die Hand an der "Banane" in den von Dir beschriebenen Fällen betrifft, hast Du jedoch recht.

Gruß

Q

das war doch nicht gegen dich gerichtet... ;)

es ging ums prinzip......eigenschutz geht nunmal vor :D

tja leider gehen viele leute zur polizei, um ihre macht auszuüben und dann sachen zu tun, die sie sich sonst nicht trauen, weil sie jetzt ja polizist sind

aber es ist halt wie überall. es gibt 5% arschlöcher und die ziehen den ruf der anderen 95% (die in ordnung sind und ihren job richtig machen) mit runter

am 27. Februar 2006 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das war doch nicht gegen dich gerichtet... ;)

es ging ums prinzip......eigenschutz geht nunmal vor :D

hab ich auch nicht "bös gemeint" verstanden. Die "ausführlichere" Erklärung folgte hinterher, damit man weiß, was genau gemeint war ;)

Gruß

Q

Die 95-5% kann ich nur bestätigen. Hatte schon öfter mit denen zu tun (Einbruch, Unfall, Verkehrskontrolle usw). Bis auf sehr wenige Ausnahmen haben die sich absolut korrekt und sehr freundlich verhalten.

Meistens ist es doch so wie man in den Wald hineinruft ... ;)

Der eine der sich mal richtig danebenbenommen hat wurd auch ganz ruhig als ich mir seinen Namen notiert hab.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

zuersteinmal kann die polizei ihre sonderrechte IMMER in anspruch nehmen. lampen und horn sind dazu da, um andere verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass sie es jetzt gerade tun.

Blaulicht alleine zeigt nicht unbedingt die Wahrnahme von Sonderrechten an. Nur in Verbindung mit dem Horn wird es für die anderen Verkehrsteilnehmer bedeutsam ("...alle Fahrzeuge haben sofort freie Bahn zu schaffen"). Und dann nimmt man nicht Sonderrechte in Anspruch sondern Wegerechte....Man unterscheide an dieser Stelle zwischen SONDER-Rechten und WEGE-Rechten ;)

Gruß Tecci

Man kann bei Einsatzfahrten auch nur mit Blaulicht fahren.

§38(2) StVO

Außerdem gibt es auch noch die Möglichkeit ohne Blaulicht und Martinshorn zu fahren, wenn es nötig ist. Stille Anfahrt. Muß ja nicht jeder mitbekommen wenn die Polizei anfährt !!!

Zitat:

Original geschrieben von Matty22

Man kann bei Einsatzfahrten auch nur mit Blaulicht fahren.

§38(2) StVO

hat jemand was anderes behauptet?!

Zitat:

Original geschrieben von Matty22

Man kann bei Einsatzfahrten auch nur mit Blaulicht fahren.

§38(2) StVO

Außerdem gibt es auch noch die Möglichkeit ohne Blaulicht und Martinshorn zu fahren, wenn es nötig ist. Stille Anfahrt. Muß ja nicht jeder mitbekommen wenn die Polizei anfährt !!!

In diesem Fall zieht aber die eingebaute Vorfahrt nicht. :-D

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