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Sommerreifen im Winter - Auto still gelegt

Themenstarteram 16. Januar 2013 um 18:51

Hallo,

Ich wurde vorgestern von der Polizei angehalten.

Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin.

(Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)

Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:confused::(:mad::

Ist das so zulässig?

Ich finde das ganze sinnlos. Ein Bußgeld und von mir aus den Punkt kann man ja noch tolerieren, aber das Auto still zu legen scheint mir vorsichtig ausgedrückt "wahnhaft".

Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.

Zumindest hätte man mich noch nach Hause fahren lassen können.

Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben. Ich kann es immer noch nicht glauben.

Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.

 

Beste Antwort im Thema

ich finde es gut, lernen durch schmerzen.

der winter kam ja so überraschend :o

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ich finde es gut, lernen durch schmerzen.

der winter kam ja so überraschend :o

Zitat:

Original geschrieben von MyronGeynes

Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben.

Wenn du die Winterreifen im Oktober montiert hättest, wäre dir dieser Aufwand erspart geblieben.

Die Winterreifen-Regel "von Oktober bis Ostern" hat nach wie vor ihre volle Gültigkeit.

am 16. Januar 2013 um 19:01

Es ist Januar und wolltest natuerlich die naechsten Tage eh wechseln. Da kann man sich seinen Teil denken. Als du angehalten wurdest hat es geschneit. Du warst eine Gefahr fuer dich und alle anderen. Wenns nach mir ginge , dann pro Reifen 1000 euro und 4 Punkte und 2 Jahre Fahrverbot.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MyronGeynes

Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben.

Wenn du die Winterreifen im Oktober montiert hättest, wäre dir dieser Aufwand erspart geblieben.

Die Winterreifen-Regel "von Oktober bis Ostern" hat nach wie vor ihre volle Gültigkeit.

gültigkeit hat die regel nicht aber zu empfehlen ist es schon.

Hallo,

sorry, aber dass was Du hier schreibst klingt an den Haaren herbei gezogen um hier nur einfach mal Stimmung zu machen. Ich würde behaupten, dass das gelogen ist.

Sowas sollte gleich wieder geschlossen werden !

Zitat:

Original geschrieben von MyronGeynes

Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin.

(Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)

Diese "Begründung", die du hier in Klammern gesetzt hast, hast du doch wohl nicht gegenüber der Polizei geäußert, oder?

glaube ich nicht, es sind verdammt viele mit sr unterwegs. irgendwo war letztens eine grössere kontrolle und dke polizei war überrascht, wieviele mit sr unterwegs waren.

Zitat:

Original geschrieben von MyronGeynes

Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.

Zweitschlüssel?

Zitat:

Original geschrieben von infuso

glaube ich nicht, es sind verdammt viele mit sr unterwegs. irgendwo war letztens eine grössere kontrolle und dke polizei war überrascht, wieviele mit sr unterwegs waren.

Mit welchem Recht würde die Polizei ein PKW sicherstellen, für eine Woche, wenn es sich nur um eine Owig oder ein Bußgeld handelt ? Warum für eine Woche ? Was sollte der TE denn ohne FZ ändern ?

Also nur ein Stimmung mache !

ja ok, da gebe ich dir recht. war mehr auf die sr fixiert. oder die reifen waren so runtergerockt, dass nicht einmal die gesetzliche mindestprofiltiefe vorhanden war.

PKW stilllegen halte ich persönlich für überzogen.

Punkte, Geldstrafe und eine Frist zur Vorführung mit Winterreifen hätte genügt. Wird die Frist nicht eingehalten, Karre stilllegen.

Meine Meinung.

Nun macht mal langsam.

Der dazugehörige § ist StVO § 2 :

Zitat:

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche... (ab jetzt bekommt die genauere Beschreibung von Winterreifen)

Das bedeutet nicht, was von Oktober bis Ostern Winterreifen vorgeschrieben sind. Wer sein Auto unter den genannten Witterungsbedingungen nicht benutzt, braucht keine Winterreifen.

Unbestritten betrifft das den TE nicht, weil er bei Schneefall gefahren ist. Eine Untersagung der Weiterfahrt scheint mir gerechtfertigt, die Verpflichtung zur Anschaffung von Winterreifen aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von infuso

ja ok, da gebe ich dir recht. war mehr auf die sr fixiert. oder die reifen waren so runtergerockt, dass nicht einmal die gesetzliche mindestprofiltiefe vorhanden war.

Mag sein, aber das Fahrzeug sicherstellen ??? Für eine Woche ??? Wo leben wir denn ?

Sowas macht man z.B. wenn einer gesoffen hat und gleich wieder erwischt wird mit dem FZ, weil er seinen Zweitschlüssel benutzt hat und dann auch nur solange, bis er wieder nüchtern ist. Spätestens dann ist das FZ wieder freizugeben. Vielleicht möchte ja seine Frau und Familienangehöriger damit fahren ?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Unbestritten betrifft das den TE nicht, weil er bei Schneefall gefahren ist. Eine Untersagung der Weiterfahrt scheint mir gerechtfertigt, die Verpflichtung zur Anschaffung von Winterreifen aber nicht.

Wo du Recht hast, hast Du Recht.

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