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Sonderbare Verkaufspolitik beim Verlängern der Dienste

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 11:59

Hallo alle zusammen

Ich glaube manchmal wirklich dass die Leute in Stuttgart auf einem anderen Planeten leben.

Ende 2017 habe ich einen neuen W213 als Firmenwagen übernommen (der Kauf erfolgte also auf die Firma und alle Rechnungen gingen an die Firma) und mich bei Mercedes.me registriert. Nun wurde mir angeboten die verschiedenen Dienste (Navi update, Ortung etc.), welche 3 Jahre gratis waren, zu verlängern, was ich auch tat und diese mit der Firmenkreditkarte bezahlte. Dann kam die Rechnung, ausgestellt auf meinen Namen, ohne Firmenzusatz. Auf mein Begehren nach einer Rechnung auf die Firma wurde mir entgegnet, dass diese Dienste nicht für den kommerziellen Einsatz gedacht seien und deshalb keine Rechnung auf die Firma ausgestellt werden könne. Das wurde mir schon 3 x mit aller Sturheit wiederholt.

Kann mir jemand die Logik dieser Begründung erklären? Dank dem kann ich diese Kosten nicht in die Firmenbuchhaltung geben und auch die MWSt. nicht absetzen.

Das ist doch wohl hirnrissig, oder sehe ich das falsch?

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8 Antworten

Erklären kann ich das leider nicht. Ist für mich absolut unverständlich.

Leider vergessen diese Leute immer öfter wer eigentlich Gehalt bezahlt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg

Dann muss man halt diesen Weg beschreiten. Mache ich auch so. Umsatzsteuer kann da zwar nicht gezogen werden, aber da sind die Beträge ja jetzt nicht wirklich existenzbedrohend hoch.

"Navi-Update nicht für den kommerziellen Einsatz geeignet"?!?

Dann können die ja gleich den Verkauf Ihrer Fahrzeuge an gewerbliche Kunden einstellen.

Moin Lonerider99,

moin Forenten,

viele Fragen.

Verstehe ich das richtig, dass Dein Arbeitgeber die Kosten übernehmen will, obwohl es inzwische Dein Privatfahrzeug ist? Das dürfte eine geldwerter Vorteil sein, der über Deine Gehaltsabrechnung abgerechnet werden müsste. Denn mit einem Privatwagen kann man Dienstreisen nur über die km-Pauschale abrechnen ("oder die tatsächlichen Kosten" macht keiner; wie willst Du die nachweisen? Fürs ganze Jahr eine Abrechnung machen und dann auf die km umlegen? Viel Vergnügen, das macht noch mehr Arbeit als eine Steuererklärung).

Nur nochmal zur Klarstellung: dass Du über Deine Firmenkreditkarte bezahlt hast, sagt ja noch nicht, dass Du das am Ende auch erstattet bekommst. Was sagt denn die Buchhaltung bei Dir dazu? Am Ende ist sie es, die auf einem anderen Planeten lebt.

Dass die Dienste für Dienstfahrzeuge nicht gesondert abgerechnet werden können, ist logisch, wenn die Dienste bei gewerblichen Leasingverhältnissen bereits im Leasingvertrag enthalten sind. Das scheint der Fall zu sein, also ist das logisch und nicht hirnrissig. Womit sich gleich die nächste Frage anschließt: hat Dein Arbeitgeber das Auto damals gekauft, wie Du schreibst, oder handelt es sich um Leasing, das jetzt, nach drei Jahren, ganz normal abgelaufen ist? Was Du schreibst, deutet eher auf Leasing hin, aber ich weiß es nicht. Wenn Kauf, kannst Du das Auto nicht übernehmen, sondern musst es von Deinem Arbeitgeber kaufen. Wenn der Dir das schenken will, Du es also tatsächlich "übernimmst", wäre das ein geldwerter Vorteil, der ebenfalls übers Gehalt abgerechnet werden müsste.

@ holle9: zur Klarstellung, es dürfte nur um die Abrechnungsmodalitäten gehen, nicht um die Dienste selbst.

Wie gesagt, wenn ich das, was Du schreibst, richtig deute. Es ist völlig unklar, was Du schreibst. Ist es nun Dein Fahrzeug oder übernimmt (nicht bloß zahlt) Deine Firma die entstehenden Kosten? Eines geht nur, beides zusammen geht nicht. Bitte unterscheide dabei zwischen Schuldner und Destinatar, ganz wichtig. Wenn also Dein Arbeitgeber der Schuldner ist, weil er gesagt hat, dass er bereit ist, die Rechnung zu begleichen, ist damit noch nicht gesagt, dass er auch der Destinatar ist, also der, für den der Aufwand am Ende bestimmt ist. Wenn er Dir das Geld am Ende wieder abzieht, wovon ich ausgehe, denn das muss er, wenn es Dein Privatwagen ist, bist Du der Destinatar, also der, für den der Aufwand bestimmt ist und somit auch der, der ihn am Ende trägt. Wie mit der Lohnsteuer: Schuldner ist Dein Arbeitgeber, der muss sie zahlen, Destinatar aber bist Du, für Dich ist sie bestimmt und Du musst sie tragen, was Du am Unterschied von Brutto und Netto (Sozialversicherung lasse ich jetzt mal beiseite) zu spüren bekommst.

Kann natürlich auch sein, dass Du einen Arbeitsvertrag mit Nettolohnvereinbarung hast und noch nie auf Deine Gehaltsabrechnung geschaut hast. Dann allerdings lebst Du auf einem anderen Planeten, den davon habe ich noch nie gehört.

Danke für Euer Interesse

Peter

Habe das nicht so gedeutet, dass der Wagen privat übernommen wurde.

Kann aber bestätigen, dass es bei uns in der Firma auch großen Ärger wegen dieser seltsamen Politik gab. Mercedes hat hier auch vorgeschlagen, das ganze doch über die Reisekosten abzurechnen. Ging aber nicht, wegen fehlenden Firmenbeleg. Zudem wollte meine Fa. die Kosten auch nicht übernehmen, verständlicherweise bei einigen 100 MB im Fuhrpark. Monatelang waren Mitarbeiter ohne LiveTraffic unterwegs, das Navi war also dank Mercedes in die TMC-Steinzeit (nicht TMC Pro!) zurückgefallen. Viele sind dann auf Google umgestiegen und bis heute dabei geblieben.

So wie ich das verstehe ist es seine eigene Firma. Falls GmbH: Scheisse gelaufen wenn die Rechnung nicht geändert wird. Falls Einzelunternehmer: Kein Problem, du als Unternehmer stehst ja als Leistungsempfänger auf der Rechnung.

Moin honkytonk123,

moin Forenten,

danke für den Hinweis, ja, ist eine Deutung des Textes, die noch am sinnvollsten ist. Wenn auch dann die Formulierung, das Auto von der Firma "zu übernehmen", seltsam ist.

@ Lonerider99: warum übernimmst Du den Wagen nach drei Jahren und lässt ihn nicht einfach im Betriebsvermögen? Oder hast Du Dir ein neuen Wagen angeschafft, der jetzt im Betriebsvermögen ist? Wie ist denn die Abrechnung der Dienste die ersten drei Jahre erfolgt?

Danke für Euer Interesse

Peter

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 10:16

Hallo allerseits

Danke für die vielen Feedbacks, ich habe mich offensichtlich nicht ganz klar ausgedrückt. Das Auto war und ist immer noch ein Firmenwagen (GmbH, MWst registriert in Tschechien).

Habe jetzt mal den CFO von MB Tschechien angeschrieben, m.M. nach ist das Vorgehen nicht korrekt, da es ganz klar die Leistungen betrifft, welche an ein Fahrzeug gebunden sind, welches einer Firma gehört.

Alles Gute aus Prag

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