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Sondergenehmigung um alleine mit 17 zur Ausbildungsstelle zu fahren

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 21:52

hiermit stelle ich einen Antrag für eine Sondergenehmigung für unbegleitetes Fahren mit 17 Jahren.

Meine Situation ist folgende: Ich wohne in Tensfeld, ein Dorf 16 km von Bad Segeberg entfernt und meine Ausbildungsstelle ist in Lübeck bei der Firma Smurfit Kappa Wellpappenwerke Lübeck. Meine Ausbildung beginnt am 01.08.2013.

Ich habe jeden Morgen um 06:00 Uhr Arbeitsbeginn. Der erste Bus aus meinem Dorf fährt um 06:25 Uhr und ist um 06:55 in Bad Segeberg. Selbst wenn ich nach Bad Segeberg kommen würde, fährt der erste Bus nach Lübeck um 05:08 Uhr und kommt um 05:58 Uhr an, sodass ich den Anschlussbus um 05:38 Uhr zur Ausbildungsstelle nicht bekomme.

Meiner Mutter ist es aus beruflichen Gründen nicht möglich mich jeden Morgen nach Lübeck fahren, dazu ist sie alleinerziehend und ausschließlich im Nachtdienst tätig.

Da meine Mutter nur im Nachtdienst arbeitet, kann ich nicht in eine eigene Wohnung ziehen, weil ich einen jüngeren Bruder habe, der nachts eine Aufsichtsperson bzw. einen Ansprechpartner braucht, falls irgendetwas passiert. Außerdem wäre eine neue Wohnung nicht zumutbar nicht finanzierbar, da man die Kaution, Miete und Ersteinrichtung bezahlen muss und folgende Nebenkosten: Hausratversicherung, Nahrung, Rundfunkgebühren, Internet-Flatrate für schulische Zwecke und eine Monatskarte für die tägl. Busfahrten etc.

Mit einem Leichtkraftrad könnte ich nicht zur Firma fahren, da der Weg erstens sehr lang wäre und ich bei schlechten Witterungsverhältnissen, wie z.B. Schnee keine Chance hätte zur Arbeit zu kommen. Außerdem müsste ich dafür extra einen neue Führerscheinausbildung absolvieren die sehr kostspielig ist, sowie die dazugehörige Sicherheitskleidung.

Mit freundlichen Grüßen

Meint ihr diese Grüne reichen?

Wenn nein warum nicht?

Habt ihr vlt. noch Tipps was ich reinschreiben kann ?

Habt ihr noch Gegenargumente, dafür dass ich nicht in eine eigene Wohnung ziehen kann??

Danke im voraus :-)

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2013 um 5:57

Wie ich damals von A nach B gekommen bin und was fuer Wetter war hat keine Sau interessiert. Wichtig war das man puenktlich war.

83 weitere Antworten
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83 Antworten
am 4. Juni 2013 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von Headbreaker96

Mit einem Leichtkraftrad könnte ich nicht zur Firma fahren, da der Weg erstens sehr lang wäre und ich bei schlechten Witterungsverhältnissen, wie z.B. Schnee keine Chance hätte zur Arbeit zu kommen. Außerdem müsste ich dafür extra einen neue Führerscheinausbildung absolvieren die sehr kostspielig ist, sowie die dazugehörige Sicherheitskleidung.

Ich kenne ja die aktuelle Rechtslage nicht. Aber zu meiner Zeit bin ich auch bei jedem Wetter 20 km mit der 80er zur Ausbildung gekommen...

Fahrrad fahren wäre notfalls auch machbar... :D

Ich wünsche dir trotzdem viel Glück dabei. :)

Tja, die erste Frage die mir einfallen würde wäre warum man sich auf eine Lehrstelle bewirbt und unterschreibt obwohl die Frage wie der tägliche Arbeitsweg bewältigt wird nicht beantwortet ist.

Es ist auch kein Argument das man keinen Führerschein für ein Leichtkraftrad machen will.

Hast du den "B" schon für das begleitende Fahren? Wenn Ja steht das Problem im Raum das Du sowohl Kleinkrafträder wie auch diese komischens Leichtbauautos fahren darfst, bei Letzterem ist ein Wetterschutz gegeben.

 

Wie auch immer, die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber viel Hoffnung würde ich mir an deiner Stelle nicht machen da die Behörden bei diesen Sondergenehmigungen in der Regel sehr sparsam sind. Aber mehr als Nein können Sie nicht sagen.

 

Aber mal eine Frage, wann wirst du 18?

Und wie Alt ist dein Bruder?

Zitat:

Original geschrieben von Headbreaker96

Mit einem Leichtkraftrad könnte ich nicht zur Firma fahren, da der Weg erstens sehr lang wäre und ich bei schlechten Witterungsverhältnissen, wie z.B. Schnee keine Chance hätte zur Arbeit zu kommen. Außerdem müsste ich dafür extra einen neue Führerscheinausbildung absolvieren die sehr kostspielig ist, sowie die dazugehörige Sicherheitskleidung.

Meint ihr diese Grüne reichen?

Wenn nein warum nicht?

Keine Chance.

Es ist dir zuzumuten, die Strecke mit einem Leichtkraftrad zu fahren, auch im Winter.

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Tja, die erste Frage die mir einfallen würde wäre warum man sich auf eine Lehrstelle bewirbt und unterschreibt obwohl die Frage wie der tägliche Arbeitsweg bewältigt wird nicht beantwortet ist.

Es ist auch kein Argument das man keinen Führerschein für ein Leichtkraftrad machen will.

Hast du den "B" schon für das begleitende Fahren? Wenn Ja steht das Problem im Raum das Du sowohl Kleinkrafträder wie auch diese komischens Leichtbauautos fahren darfst, bei Letzterem ist ein Wetterschutz gegeben.

Wie auch immer, die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber viel Hoffnung würde ich mir an deiner Stelle nicht machen da die Behörden bei diesen Sondergenehmigungen in der Regel sehr sparsam sind. Aber mehr als Nein können Sie nicht sagen.

Aber mal eine Frage, wann wirst du 18?

Und wie Alt ist dein Bruder?

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 22:27

Ich werde im Juli 17 und habe die Klasse B schon fast habe bald praktische Prüfung.

Mein Bruder ist 12 Jahre alt.

Warum hast du zusammen mit B nicht gleich den A1 gemacht?

Kostet extra - und wenn man nicht die Perspektive hat, Zweiräder zu fahren...

Meine Kinder sind knapp 10 und 6 Jahre alt. Wenn ich Frühschicht habe sind sie von 4-6 Uhr leider auch alleine.

Im Telefon ist die Nummer von meiner Frau in der Wahlwiederholung und sie wäre auch in max. 3 Minuten zu Hause.

 

Als die Kinder noch kleiner waren hat in der Frühschicht die Schwima bei uns übernachtet.

Seit der Große lesen kann sehe ich es wegen der ca 2 Stunden es etwas lockerer das sie alleine sind, sie sollen um die Zeit ja auch schlafen.

 

 

@ TE 

entschuldige die persönliche Frage aber ist dein Bruder krank das er mit 12 Jahren nicht alleine bleiben kann?

Du solltest Dir die Arbeitszeiten vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen und dann schicke die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel auch noch als Anlage mit.

Bei einem Neffen hat das damals hier in Bayern geklappt. Der durfte dann vom Wohnort nach Rosenheim zum Bahnhof fahren, um den Zug nach München zu erreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre das nicht möglich gewesen.

Die Fahrtstrecke wird dann eben vorgeschrieben, auf der Du zur Arbeit und wieder nach Hause mit dem Auto unterwegs sein darfst. Auf anderen Strecken ist dann natürlich weiterhin begleitetes Fahren angesagt.

Viel Glück

Haut vorne und hinten nicht hin.

Mit der Klasse B bekommst du auch AM. Und die darfst du eh ohne Begleitung fahren. So ein Roller ist im Unterhalt weitaus günstiger als ein Auto.

Die Betreuung der Geschwister ist nicht deine Angelegenheit, sondern die deiner Eltern !

Das es auf dem 50er auch mal kalt und nass wird ist klar......aber das Problem besteht ja lediglich max 1 Jahr

am 5. Juni 2013 um 5:17

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Haut vorne und hinten nicht hin.

Mit der Klasse B bekommst du auch AM. Und die darfst du eh ohne Begleitung fahren. So ein Roller ist im Unterhalt weitaus günstiger als ein Auto.

Die Betreuung der Geschwister ist nicht deine Angelegenheit, sondern die deiner Eltern !

Das es auf dem 50er auch mal kalt und nass wird ist klar......aber das Problem besteht ja lediglich max 1 Jahr

Sehe ich auch so. Ich bin damals auch mit dem Moped zur Ausbildung gefahren. Bei Wind und Wetter. Uebernachtet hab ich auch im Ausbildungsort. Dazu braucht es keine voll ausgestattete Wohnung mit Versicherung und allem drum und dran. Dafuer gibts die moeglichkeit ein Zimmer guenstig zu bekommen. Man muss sich halt kuemmern.

Wenn dein Bruder kein Pflegefall ist, dann wird das Kerlchen sicher auch ueber Nacht alleine bleiben koennen. In dem Alter bin ich auch mal 2-3 Tage alleine geblieben. ;)

am 5. Juni 2013 um 5:34

Kommt auch darauf an, was für eine Straße Du im Winter zu befahren hast. Wenn Du an einer wohnst, die im Winter von Zweirädern nur unter Lebensgefahr zu befahren ist, weil sie z.B. keinen Winterdienst hat, dann wäre das auch ein Argument. Schließlich ist man mit 4 Rädern auf Glatteis sicherer, als mit zweien, wenn man entsprechend langsam fährt.

am 5. Juni 2013 um 5:57

Wie ich damals von A nach B gekommen bin und was fuer Wetter war hat keine Sau interessiert. Wichtig war das man puenktlich war.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Tja, die erste Frage die mir einfallen würde wäre warum man sich auf eine Lehrstelle bewirbt und unterschreibt obwohl die Frage wie der tägliche Arbeitsweg bewältigt wird nicht beantwortet ist.

Es ist auch kein Argument das man keinen Führerschein für ein Leichtkraftrad machen will.

Hast du den "B" schon für das begleitende Fahren? Wenn Ja steht das Problem im Raum das Du sowohl Kleinkrafträder wie auch diese komischens Leichtbauautos fahren darfst, bei Letzterem ist ein Wetterschutz gegeben.

...

Ich glaube man kann sich das heutzutage nicht mehr aussuchen wo man Arbeitet, es wird ja von einem flexibilität erwartet, auch von Azubis.

Ausserdem geht es hier auch um ca. 50 km (einfach), wenn ich das richtig gesehen habe, und dies mit ein Kleinkraftrad oder Leichtbauauto zu bewältigen, ich weiss nicht.

Ich drücke dem TE die Daumen. 100 km täglich für eine Lehrstelle ist mutig.

Wilfried

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