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Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherung

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 11:09

ich wollte eigentlich zum Jahreswechsel auf eine neue Versicherung umsteigen. Hab dann auch brav am Montag noch schnell die fristgerechte Kündigung abgeschickt und mit dem neuen Versicherer alles dingfest gemacht.

jetzt ruft heute morgen meine aktuelle Versicherung an und erzählt mir, dass ich nicht so einfach kündigen könne. Ich natürlich sofort auf 180, weil ich dachte "was bilden die sich eigentlich ein?". Haben dann hin und her diskutiert warum ich wechsle und was besser ist bis ich dann sagte, dass die Kündigung aber nunmal rechtskräftig seie und ich daran auch nicht mehr rütteln werde.

Da sagt die Sachbearbeiterin wieder, dass ich nicht kündigen könne, weil ich nicht fristgerecht gekündig habe. Ich habe nämlich in die Kündigung schusseligerweise reingeschrieben, dass ich fristgerecht zum 30.11.2004 kündige. Natürlich hätte ich da 31.12.2004 reinschreiben müssen, hab aber ständig nur das Abschicken bis zum 30.11.2004 vor Augen gehabt.

Der Agent der neuen Versicherung meinte, dass er nochmal nachforschen wolle, ob ich nicht zufällig ein Sonderkündigungsrecht habe oder mich darauf berufen kann, dass ich natürlich eh nur zum Jahresende hätte kündigen können und die alte Versicherung da keine Handhabe gegen mich hat.

Was meinen die Fachleute hier dazu? Wir haben doch einige Makler dabei, oder?

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27 Antworten

Sprech doch einfach mal deine neue Versicherung an und erkläre denen das!

DIE sind doch froh dass die Dich als neuen Kunden haben, da können die das doch auch für Dich klären!

@ Nosman:

You´ve got mail.

Gruss

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 11:23

tun sie ja auch, aber parallel wollte ich mich auch seber schlau fragen.

Der Makler der neuen Versicherung ist u.a. Diplom Jurist. Ich denke, der bekommt da schon was raus.

Trotzdem interessieren mich da Eure Meinungen;)

am 3. Dezember 2004 um 11:27

Würd mich zwar nicht dierkt als Fachman für Versicherungen bzeichnen. ABER ich denke mal das Du höchtstens auf "good will" Deiner alten Versicherung rauskommst.

Ich kann ja nicht hergehen "fristgerecht" auf ein x-beliebieges Datum kündigen zu dem man überhaupt nicht kündigen kann. Hättest Du geschrieben fristgerecht zum nächstmöglichen Termin würde das Ganze wiederrum komplett anders ausschauen.

Da zum 30.11. aber nicht gekündigt werden kann und die Kündigungsfrist zum 31.12. nun mal ab dem 01.12. abgelaufen ist...kann sich meiner Meinung nach die alte Versicherung querstellen.

EDIT:

Eine Möglichkeit könnte u.U. eine "Stilllegung" (kostet zwar aber lohnt sich vielleicht trotzdem) sein. (bin mir aber nicht 100% sicher)

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 11:32

Hm, so wie das Vertragsrecht bei KFZ-Versicherungen aussieht, kann man da anscheinden jedes beliebige Datum in der Vergangenheit für die Kündigung reinschreiben. Möglich wäre die Kündigung natürlich erst zum 31.12.2004.

Aber bevor ich da nicht sicher bin, kann ich keinen Stunk machen. Will mich ja nicht mit der Versicherung anlegen, bei der ich evtl. bleiben muss:eek:

also der sachverhalt aus sicht des fachmanns sieht so aus:

natürlich kann die kündigung rechtmäßig abgelehnt werden, wenn das kündigungsdatum nicht korrekt ist. von daher ist immer folgende formulierung günstig: "kündigen zum rechtlich nächstmöglichen zeitpunkt". dann bist auf jeden fall auf der sicheren seite.

was deine zeitplanung für die kündigung angeht, ist es sinnvoll das auch nicht imemr auf den letzten drücker zu machen. du hast ja sicher schon ein paar wochen vorher gewusst, dass du wechseln willst oder? also: rechtzeitig kündigen, dann kann dir auch durch so einen formfehler nichts passieren, denn zur not schreibst du dann einfach noch ne zweite.

übrigens: es gilt bei der kfz-kündigung nicht der poststempel oder das absendedatum sondern das eingangsdatum beim versicherer um die frist zu wahren.

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 11:41

tja, da ich das Angebot der neuen Versicherung aber erst am Freitag vorliegen hatte, ging´s nicht früher:(

Hab mal ein bisschen gegooglt und das hier gefunden

 

Treffer 1

Treffer 2

vieleicht hilft es dir ja weiter

 

cu

ralf

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 11:51

Hm, danke, aber tritt alles nicht ein. Versicherungsbeitrag wird günstiger und ein neues Fahzeug ist auch nicht fällig

Parallel habe ich gerade Post von meinem aktuellen Versicherer aus´m Briefkasten gezogen.

Da steht nochmal rechtlich gesehen drin, woruaf die sich stützen wollen

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

tja, da ich das Angebot der neuen Versicherung aber erst am Freitag vorliegen hatte, ging´s nicht früher:(

dann hätte sich herr von und zu nos eben schon etwas früher damit befassen sollen ;) nunja... würde das mal als erfahrungswert einstufen und abhaken. nächstes jahr ist auch noch ein jahr.

mit den kunden isses doch immer dasselbe... immer aufn letzten drücker... bei den LVs genau das gleiche... das ganze jahr ist schon bekannt, dass die steuerfreiheit wegfällt... das ganze jahr weis ich die leute drauf hin... und wann kommen se gerannt? am 23.12. wenns schon zu spät is... aber dann kräftig jammern :) schlimm is das...

Da kannst Du wohl nur auf Kulanz seitens des alten Versicherers hoffen. Aber werden nicht die Prämien raufgestuft und hast Du nicht deswegen ein Sonderkündigungsrecht, sobald Du die neue Rechnung bekommst ? Meine Beiträge haben sich auf jeden Fall leicht erhöht diesmal.

Stephan

Hast du vielleicht noch andere Versicherungen bei deiner alten Versicherung "am laufen"?

Meistens "hilft" es wenn man denen auf die "nette Art" beibringt dass wenn die sich jetzt so blöd mit der Kündigung anstellen du ALLE anderen Versicherungen (Lebensvers., BU, Rente...) auch da kündigen wirst wenn die sich in dem Fall jetzt so unkulant anstellen...

Das hilft manchmal "Wunder".... ;)

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 12:02

nee, Beitrag sind niedriger. Kostenseitig ist das auch egal, weil beide Prämien nur um 10 EUR auseinander liegen, aber die neue hat bessere Konditionen

@kusi

wenn er ne laufende LV oder RV kündigt, schneidet er sich nur ins eigene fleisch. als druckmittel dienen wenn dann sachverträge, wie rechtsschutz, hausrat oder haftpflicht. aber auf sowas lassen sich die wenigsten versicherer ein.

zudem stellt dich ja nicht der versicherer "blöd an"... die handeln nur bedingungsgemäß... der fehler liegt hier eindeutig in der form des kündigungsschreibens.

@nos

bessere konditionen? inwiefern?

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