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Sonntags-Wochenend Fahrverbot???

Themenstarteram 13. September 2006 um 21:21

Hallo,

kann mit jemand aufklaeren was wann fuer welche fahrzeuge gilt?

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23 Antworten

Hallo,

Zeitraum Sonntag von 0.00h - 22.00h

Bezieht sich auf alle LKW über 7,5t Gesamtgewicht.

Und auf alle Anhänger die mit einem LKW gezogen werden unabhängig vom Gewicht.

D.h. wer seinen Geländewagen als LKW zugelassen hat, darf damit am Sonntag keinen Anhänger ziehen. Das gilt auch für den guten alten Postgolf mit LKW-Zulassung, auch der darf am Sonntag nicht mit Anhänger betrieben werden.

Gruß

Frank

das selbe dann an Feiertagen ....

Zu den Feiertagen habe ich auch mal ne Frage:

Wenn in Baden-Würtemberg oder Rheinland-Pfalz

ein Feiertag ist ( Katholischer)...

Aber in Hessen nicht-darf mann dann trotzdem mit

dem Lkw auf deren Autobahn durchfahren oder nicht-

oder darf ich dort nicht abfahren...

Hat jemand genauere Info?

In Paragraph 30 StVO wird das Sonntagsfahrverbot erklärt.

Dort sind die Bundesländer aufgeführt, in denen an einem bestimmten Tag ein Fahrverbot gilt. In diesen aufgeführten Bundesländern darf dann nicht gefahren werden. In den anderen schon. Bei einem bundesweiten Feiertag hast du natürlich verloren und darfst nicht fahren.

Bei allen anderen Feiertagen besteht kein Fahrverbot, auch nicht in den "Feiertagsländern".

Gruß,

Frank

Themenstarteram 14. September 2006 um 14:49

Samstags darf man also fahren?

... ausgenommen in den Sommerferien auf bestimmten Autobahnen. Das s.g. Ferienfahrverbot.

sonntagsfahrverbot

 

kühllkw´s und milchautos bzw. lkw´s mit schnell verderblicher ware nicht vergessen, die dürfen auch sonn- und feiertags fahren!

 

grüsse christian

...oder mit Genehmigung des Landkreises.

Kam neulich mal im Fernsehen. Wenn der Landkreis der Ladestelle bestätigt, das die Ware verderblich etc ist, darf gefahren werden. Damit verdienen sich wohl manche Kreise etwas Geld dazu. Die BAG kann dann auch nichts dagegen machen, wenn dorft nur Stückgut geladen wurde.

Sonst git aber schon ein Sonntags-Fahrverbot für LKW mit Hänger (ohne Gewichtsbeschränkung) von Sonntag 0-22:00. Das trifft insbesondere auf Geländewagen mit LKW-Zulassung am Sonntag zu. Meist wird da bei Reitsportveranstaltungen auch ein Auge darauf geworfen.

Gruß Inge

am 15. September 2006 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von xl420

... ausgenommen in den Sommerferien auf bestimmten Autobahnen. Das s.g. Ferienfahrverbot.

Nicht nur in den Sommerferien!

Im kompletten Juli und August besteht an Samstagen auf bestimmten Autobahnen und Landstrassen ein Fahrverbot von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Gruß Christian

Re: sonntagsfahrverbot

 

Zitat:

Original geschrieben von TGA 460

kühllkw´s und milchautos bzw. lkw´s mit schnell verderblicher ware nicht vergessen, die dürfen auch sonn- und feiertags fahren!

grüsse christian

...aber nur dann wenn die Ware auch der Kühlung Bedarf.

Die Idee einen Umzug mit einem Kühllaster zu machen und ein Alibihähnchen mit hinein zu legen kann teuer werden.

Re: Re: sonntagsfahrverbot

 

Zitat:

Original geschrieben von rennfrikadelle

Die Idee einen Umzug mit einem Kühllaster zu machen und ein Alibihähnchen mit hinein zu legen kann teuer werden.

wer kommt auf solche ideen, find irgendwie geil, wenn die polizei einen anhält, und die begründung lautet dann, das man den kühlschrank samt tiefkühltruhe mit hat. ;) ;)

Frage: Fahrverbot nur auf BAB oder auch auf anderen Strassen??? Wo kann ich´s nachlesen ????

Was kostet denn der Spaß wenn man erwischt wird?

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