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späte Hochstufung, üblich?

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 12:43

Hallo. liebe MT-User!

Nach einem Unfall im Sommer 2010 hat der Gegner Oktober 2010 Ansprüche gestellet. Da ich unschuldig bin, hat HUK die Polizeiakte angefortert und die Zahlung an den Gegner im Januar 2011 abgelehnt. Am Telefon wurde mir noch Ende November gesagt, daß keine Hochstufung erfolgt, da der Fall klar ist. Gesern der Nachtrag: Hochstufung doch. Ich habe angerufen und gefragt, was das soll. Antwort: wir warten auf die Reaktion. Solange der Fall nicht abgeschlossen ist, wird der Vertrag zuerst belastet. Was meint Ihr? Warum so spät, ist es üblich?

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15 Antworten
am 11. Februar 2011 um 13:02

Vermutlich will der Unfallgegner den negativen Bescheid nicht anerkennen und ficht diesen an, so dass der Fall weiterhin offen und somit Dein Vertrag belastet ist.

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 13:27

Im letzten Monat hat sich nichts getan. Der Unfallgegner hat keine Klage erhoben, deshalb wundert mich der Zeitpunkt meiner Hochstufung sehr.

......ja, ist so üblich! Der Schadenfall ist noch nicht abgeschlossen. Da der Schadentag in 2010 war, kommt automatisch eine Rückstufung in 2011. Die Rückstufung wird rückgängig gemacht und Dir der bezahlte Mehrbeitrag erstattet, sobald der Schaden ohne Zahlung auch wirklich geschlossen wurde......

Du darfst das im Übrigen nicht als zinsloses Darlehen an die HUK sehen, da Dein Versicherer vom Gesetzgeber verpflichtet wurde automatisch mit dem Schaden entsprechende Rückstellungen zu bilden.....

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

......ja, ist so üblich! Der Schadenfall ist noch nicht abgeschlossen. Da der Schadentag in 2010 war, kommt automatisch eine Rückstufung in 2011.

Warum haben sie die Rückstufung bei der Beitragsrechnung für 2011 im November nicht gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Warum haben sie die Rückstufung bei der Beitragsrechnung für 2011 im November nicht gemacht?

.....das widerum wird wohl ein Geheimnis der HUK bleiben; ich vermute aber einfach mal, dass die Erstellung der Beitragsrechnungen für den Novemberversand schon abgeschlossen war, als der Schaden im Oktober gemeldet/angelegt wurde........

am 14. Februar 2011 um 12:38

Hi!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

......ja, ist so üblich! Der Schadenfall ist noch nicht abgeschlossen. Da der Schadentag in 2010 war, kommt automatisch eine Rückstufung in 2011. Die Rückstufung wird rückgängig gemacht und Dir der bezahlte Mehrbeitrag erstattet, sobald der Schaden ohne Zahlung auch wirklich geschlossen wurde......

Wie ist denn das eigentlich, wenn man in so einem Schwebezustand die Versicherung wechselt? (z.B. wenn man in dieser Zeit ein neues Auto bekommt) Man bekommt ja dann sicherlich erstmal den belasteten SF von der alten Versicherung an die neue Versicherung gemeldet.

Ist die alte Versicherung verpflichtet, dass EIGENSTÄNDIG glattzuziehen, wenn der Fall endgültig ohne Zahlung geschlossen wird.

Falls die alte Versicherung nicht dazu verpflichtet ist, irgendwas eigenständig zu tun, wäre dann der Unfallgegener (der ja dann die Schuld an dem Unfall implizit eingestanden hat), bzw. dessen Versicherung verpflichtet, alles dafür zu tun, dass der Geschädigte wieder so gestellt ist wie vorher ...und zieht das alles wieder glatt?

Oder ist das wieder einer der Fälle, wo sich die Versicherungsindustrie das so zurechtgelegt hat, dass der Geschädigte die Arbeit, das alles formal wieder in's Lot zu bringen, selber an der Backe hat?

Gruß!

......naja vom Prinzip musst Du Dich eigenständig drum kümmern bzw. auf die "Anfrage" Deines neuen Versicherers reagieren: der neue Versicherer stuft Deinen Vertrag erst mal mit dem beantragten SFR ein und frägt diesen dann bei Deinem bisherigen Versicherer an. Sollte der alte VR noch den schlechteren SFR bestätigen, weil der Schadenfall noch nicht abgeschlossen ist, stuft Dich der neue VR in den SFR, den seine Rückstufungstabelle vorsieht....... Du musst den neuen VR dann informieren, dass der Schaden beim alten VR geschlossen ist, damit der Neue Deinen Vertrag schadenfrei stellt!

am 14. Februar 2011 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

......naja vom Prinzip musst Du Dich eigenständig drum kümmern bzw. auf die "Anfrage" Deines neuen Versicherers reagieren: der neue Versicherer stuft Deinen Vertrag erst mal mit dem beantragten SFR ein und frägt diesen dann bei Deinem bisherigen Versicherer an. Sollte der alte VR noch den schlechteren SFR bestätigen, weil der Schadenfall noch nicht abgeschlossen ist, stuft Dich der neue VR in den SFR, den seine Rückstufungstabelle vorsieht....... Du musst den neuen VR dann informieren, dass der Schaden beim alten VR geschlossen ist, damit der Neue Deinen Vertrag schadenfrei stellt!

Warum ich???

Wenn der Fall so abgeschlossen wird, dass der Unfallgegner die alleinige Schuld hat, dann bin ich doch so zu stellen, wie vor dem Unfall, bzw. als wäre der Unfall nicht passiert.

Das ist doch eine Bringschuld des Unfallgegeners, bzw. seiner Versicherung. Wieso muß ICH mich kümmern???

Sollen die sich doch durchtelefonieren und sich die Finger wund schreiben!!!

Gruß!

am 14. Februar 2011 um 14:36

Nach der Klärung beim Vorversicherer beim aktuellen Versicherer anrufen oder Email schreiben und um erneute Anfrage der (inzwischen korrigierten) SFR bitten. Das reicht im Regelfall. Es geht nicht von alleine. Woher sollte der neue Versicherer das auch wissen. Und der alte antwortet nunmal nur auf anfrage und wird nicht von sich aus tätig.

Wenn Dir das zuviel an Aufwand ist, dann zahlst Du halt den höheren Beitrag.

Ich finde schon, das man sich um seine ureigensten Angelegenheiten in diesem geringen Umfang kündigen sollte.

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 14:44

Danke erstmal für die Beiträge. Eine Frage, die sich darus resultiert: die Hochtufung jetzt in Februar bedeutet ja eine Beitragserhöhung. Habe ich in diesem Fall das Sonderkündugungsrecht?

ist ja keine beitragserhoehung.

bzw es resultiert der hoehere betrag nicht durch "willkuer" der VS.

es wird nur der vertrag so berechnet, wie es seine richtigkeit hat.

@understatement

.......naja, der Versichererwechsel ist ja ein persönliches Vergnügen und die Arbeit wird Dir von einem versierten Versicherungsmakler abgenommen. Wenn Du Dich ohne Makler/Vermittler versichert hast, bleibt es natürlich wie alles andere an Dir hängen......

@bkj5

Du hast kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Rückstufung, wohl aber nach Abschluss des Schadenfalles.....

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 15:20

Zitat:

[@bkj5

Du hast kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Rückstufung, wohl aber nach Abschluss des Schadenfalles.....

Ich gehe davon aus, daß der Unfallgegner sich nicht meldet. Wann wird denn erfahrungsgemäß ein Schadenfall abgeschlossen?

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Ich gehe davon aus, daß der Unfallgegner sich nicht meldet. Wann wird denn erfahrungsgemäß ein Schadenfall abgeschlossen?

Das musst Du mit der HUK klären, da das von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandelt wird..... Die sollten sich idR schon drauf einlassen, den Schaden zu schliessen, wenn sie eine bestimmte Zeit nichts mehr vom Anspruchsteller gehört haben!

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