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spanischen motorradführerschein a2 umschreiben auf deutschen führerschein

Themenstarteram 18. Januar 2011 um 0:20

hi hab mal ein paar fragen bezüglich des umschreibens eines spanischen führerscheins..

ich lebe in spanien schon seit juli letzten jahres und mache jetzt grad nen spanischen führerschein a2

das bedeutet in spanien das man gedrosselt fährt 2 jahre auf 34KW

in deutschland ist man in der probezeit jedoch auf 34 ps begrenzt..

in deutschland ist es so wenn man den lappen mit 25 macht darf man sofort offen fahren...

ich bin 25 jahre alt..

nur meine frage... werden die wohl eher mir nen offenen schein geben oder den gedrosselten auf 34ps??

wenn sie zweiteres machen würden würd ich es nicht wollen und mim spanischen lappen rumfahren denn 34 ps oder 34 kw sind schon nen riesen unterschied.

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12 Antworten

Das hängt auch ein wenig von der Behörde ab.

Generel würdest du wohl nur den beschränkten A bekommen...gültig dann für die"restlichen" 2 Jahre

Themenstarteram 18. Januar 2011 um 17:42

kennst du dich da aus oder ist das nur deine persöhnliche meinung?

Wenn du hier in Deutschland mit 25 A beschränkt machst, dann darfst du auch nur beschränkte Leistungsklasse fahren und bekommst mit 27 dann automatisch A offen.

Dieses deshalb, weil die Prüfung auf leistungsbeschränkten Motorrädern abgelegt wurde.

Bei einer Umschreibung passieren aber oftmals die dollsten Dinge, daher kann ich dir leider keine 100%ige Antwort geben.

Themenstarteram 29. Januar 2011 um 16:30

noch jemand erfahrungen mit umschreibungen der was posten will???

wäre dankbar für jede antwort.

Zitat:

ich lebe in spanien schon seit juli letzten jahres und mache jetzt grad nen spanischen führerschein a2

das bedeutet in spanien das man gedrosselt fährt 2 jahre auf 34KW

Richtig,

in Spanien ist die EU-Führerscheinrichtlinie aus 2006 schon umgesetzt und dort gibt es den "A2" mit 34 KW-Begrenzung. Allerdings darfst Du auch nur Motorräder fahren, die ungedrosselt nicht mehr als das Doppelte, also 68 kW / 93 PS haben.

Hier, Deutschland ist diese EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt, das wird erst in etwa 2 Jahren passieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von carlos030186

in deutschland ist man in der probezeit jedoch auf 34 ps begrenzt..

Nicht richtig,

die ersten 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A, auch als "A-beschränkt" bezeichnet. Das hat mit der Probezeit nichts zu tun.

 

Zitat:

in deutschland ist es so wenn man den lappen mit 25 macht darf man sofort offen fahren...

Nicht richtig,

wenn man 25 oder älter ist und die Fahrausbildung (min. die Pflichtstunden) wie auch die Prüfungsfahrt auf einer Maschine größer 44kW / 60PS gemacht und abgelegt hat, dann bekommt man den "A-unbegrenzt", also hat keine Drosselung die ersten 2 Jahre.

 

Zitat:

ich bin 25 jahre alt..

Dann kannst Du hier eine Nachprüfung auf einem Möp größer 44 KW / 60 PS machen und bei Bestehen die Begrenzung löschen lassen.

 

Zitat:

nur meine frage... werden die wohl eher mir nen offenen schein geben oder den gedrosselten auf 34ps??

Du wirst / musst den Drosseleintrag bekommen:

- seit Erteilung keine 2 Jahre vergangen

- keine Ausbildung / Prüfung mit Möp über 50 kW

- Drosseleintrag auch in der Fahrerlaubnis des Ausstelllandes.

Unterschiedliche Höhe der Drossel ist davon unabhängig, nur ob oder nicht.

 

Zitat:

wenn sie zweiteres machen würden würd ich es nicht wollen und mim spanischen lappen rumfahren denn 34 ps oder 34 kw sind schon nen riesen unterschied.

Straftat - Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Du musst den Führerschein nicht umschreiben lassen, dafür haben wir die EU und die uneingeschränkte, unbefristete gegenseitige Anerkennung derartiger Dokumente, wenn sie ordnungsgemäß erworben sind.

Man sollte den Führerschein aber umtauschen, weil es uU. erhebliche Vorteile hat:

Verlierst Du das Ding, verlieren im Sinne von weg und nicht im Sinne von abgenommen, dann musst Du dich an die ausstellende Behörde wenden um einen neuen zu bekommen - also in Spanien.

Bekommst Du ein Fahrverbot, weil die Ampel schon länger kirschgrün war, oder Du etwas zu schnell unterwegs, dann wird das Ding eingezogen, mit einem Fristvermerk über eine Nutzungsuntersagung für Deutschland versehen und zu der ausstellenden Behörde geschickt.

Eine deutsche Behörde kann keine ausländischen Papiere unter Verschluss halten. Du bekommst ihn auch nicht, Du bist ja Deutscher und Dir steht kein Führerschein während eines laufenden Fahrverbotes zu.

 

Aber nun der große Knackpunkt:

Als Deutscher in Deutschland unterliegst Du den deutschen Vorschriften und der deutschen Gesetzgebung und mit einem "gedrosselten" Führerschein, egal wie sich das Ding nennt, ob "A-Begrenzt" oder "A2" gilt für Dich auch die deutsche Grenze der Drosselung von 25 kW / 34 PS.

Weiterhin in Deutschland auch die Leistungsgewichtsbeschränkung von max. 0,16 kW/kg beachten, dafür gibt es keine Begrenzung der ungedrosselten Maschine.

 

Das mit der Umschreiberei ist auch etwas mit Vorsicht zu genießen, wenn Dir versehentlich eine andere Fahrerlaubnis ausgestellt wird, also der Drosseleintrag fehlt, dann darfst Du trotzdem nicht fahren.

Ein Behördenfehler hat niemals eine Rechtswirksamkeit.

Es handelt sich um eine Fehler bei einer Umschreibung einer vorhandene Fahrerlaubnis und nicht um die Erteilung einer neuen / erweiterten Fahrerlaubnis.

Wenn man Dir versehentlich eine LKW-Klasse einträgt, dann darfst Du die auch nicht fahren:

- keine Ausbildung,

- keine Prüfung,

- keine Erteilung,

bedeutet keine Fahrerlaubnis, sondern nur ein fehlerhafter Eintrag im Führerschein.

Oder glaubst Du, wenn da ein Zahlendreher im Geburtsdatum gemacht wird, Du dadurch Anspruch auf Rente bekommst?

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 15:27

also das mit der straftat weil ich den führerschein nicht umschreiben lasse falls sie ihn mir nicht umschreiben wie ich will das ich es dann nicht mache glaub ich nicht das es eine straftat ist, denn ich bin SPANIER und hab hier in Spanien den führerschein gemacht...

aber so wie es scheint kennst du dich schon ziemlich gut mit den gesetzen aus... ich werd wenn ich den lappen habe bei den behörden in deutschland nachfragen...

ich hab irgendwo mal gelesen das seit 2006 es nichtmehr nötig ist die führerscheine umzuschreiben und sie müssen innerhalb der eu anerkannt werden...

Du musst nichts umschreiben lassen !

Es könnte jedoch ggf. Vorteile haben, sowie auch Nachteile.

Lass dich bei der Führerscheinstelle beraten.

Zitat:

Original geschrieben von carlos030186

glaub ich nicht das es eine straftat ist, denn ich bin SPANIER und hab hier in Spanien den führerschein gemacht...

und wieso schreibst Du das nicht gleich, sondern

ich lebe in spanien schon seit juli letzten jahres und mache jetzt grad nen spanischen führerschein a2

...

ich bin 25 jahre alt.

Einfach so, um erst mal andere auf den Holzweg zu führen, um dann den besonders Schlauen machen zu Können?

 

Zitat:

ich hab irgendwo mal gelesen das seit 2006 es nichtmehr nötig ist die führerscheine umzuschreiben und sie müssen innerhalb der eu anerkannt werden...

Ist das jetzt eine indirekte Fragestellung und soll jemand jetzt dazu etwas schreiben, was Du dann doch hinterher besser weißt, weil wieder entscheidende Informationen nicht von Dir erst dann gegeben werden, um dann irgendwie auftrumpfen zu können?

Müssen manche Leute ein bescheidenes Leben führen, um sowas nötig zu haben.

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 19:46

das war wirklich nicht meine absicht... hatte es vergessen dazu zu sagen das ich spanier bin und in spanien lebe... ich weiß das viele ins ausland gehn um nen führerschein zu machen weil sie in deutschland keinen mehr haben... aber das ist ja nicht meine absicht...

ich bin nach spanien ausgewandert weil ich hier familie hab aber da es jobmäßig mies aussieht werd ich wohl wieder nach deutschland kommen...

Themenstarteram 8. Februar 2011 um 19:51

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

ich bin 25 jahre alt..

Dann kannst Du hier eine Nachprüfung auf einem Möp größer 44 KW / 60 PS machen und bei Bestehen die Begrenzung löschen lassen.

kann ich das einfach machen lassen so ne nachprüfung?? was kostet sowas???

Die Kosten sind je nach Region unterschiedlich.

Da musst du dich bei einer Fahrschule erkundigen, wo du die Prüfung machen wirst ( willst )

Themenstarteram 22. Mai 2011 um 21:59

nach langem hin und her von der zulassungsstellen haben die mir gesagt ich soll mit meinem spanischen führerschein rumfahren da sie mir keinen a2 geben können da es ihn in deutschland noch nicht gibt. ist das richtig oder sind die falsch informiert???

kann ich also doch nicht wie manche hier gepostet eine nachprüfung mit einem motorrad über 60 ps machen??? danke im vorraus für jede antwort

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