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Speedfight 3 LC 2T mit Tecnigas Silent Pro läuft de facto nicht mehr - Abstimmung legal möglich?
Hallo,
uns ist das Sekundärluftventil nach einem Zylinderkopfwechsel (durch Werkstatt) wohl auf dem Krümmer zu liegen gekommen - durchgeschmolzen, irreparabel. Nach ein paar erfolglosen Versuchen (Loch stopfen ohne Schweißen, Schlauch ohne AGR-Ventil, ...) habe ich mir einen günstigen Zubehörauspuff mit ABE geholt, den Tecnigas Silent Pro. Anmontiert, passt einwandfrei, pufft und ist nicht lauter als Original.
Beim Anfahren dreht die Kiste jetzt auf 6000 U/min, kommt in der Ebene langsamt vom Fleck und beschleunigt, sobald man die 38 km/H überschritten hat gibt es einen merklichen Schub (einkuppeln?) und der Roller beschleunigt weiter bis etwa 55 km/H Tacho (Original waren etwa 50 km/H).
Sobald es bergauf geht ist Schluß, der Motor dreht bei 6000 U/min, der Roller wird langsamer und bleibt schließlich stehen.
Die Werkstatt meint, ich soll die Drossel rausmachen, dann geht das. Erlischt halt die ABE. Abstimmung sei eigentlich nicht sinnvoll möglich.
Da wir echt weit draußen wohnen sollte meine Jungs nicht unbedingt den Führerschein verlieren bzw. warten müssen, also ABE ist wirklich wichtig.
Bevor ich jetzt das AGR-Ventil mit zugehörigem Schlauch anschaffe (der wurde durch die Versuche immer kürzer) und alles zurückbaue - hat jemand eine Idee?
Danke,
Christoph
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3 Antworten
Edit: der Verkäufer meint, mit den beschriebenen Symptomen würde er die Variogewichte auf 7g reduzieren. Immer noch keine Meinungen dazu?
Danke, Christoph
Also ein Nachbau Auspuff braucht in der Regel andere Hauptdüse, dann drossel auch aus dem Auspuff raus. Jetzt wäre die Kiste aber viel zu schnell auf der Piste. Hatte ich auch grade bei meiner neu gekauften Gebrauchten Vespa.
Damit ich wieder nicht viel über 50 kmh komme(Vespa hat 50kmh Zulassung), musste ich ein bisschen bei der Variomatik mit Scheiben und Variomatik Rollen spielen. Ich habe die mir so abgestimmt, daß ich schnell anfahren kann und sie Bergtauglich ist.
Heißt für dich... Mach es nicht wenn du noch nie sowas gemacht hast.
Das Fahrzeug ist trotzdem ohne ABE unterwegs.
Zitat:
@Thomalinus schrieb am 30. Mai 2024 um 12:26:47 Uhr:
Heißt für dich... Mach es nicht wenn du noch nie sowas gemacht hast.
tja, das wird mir auch gerade immer mehr klar.... ich meine, ich fahre Motorrad, der Roller ist eine Zwischenlösung für die 15jährigen bis sie 125 dürfen. Vielleicht wirklich die Finger von lassen.