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Spezialabkommen Versicherung mit Werkstatt mindert Auszahlung?

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 8:15

Hallo Zusammen,

mir ist letzte Woche jemand auf meinen VW Golf aufgefahren - der Auffahrer war durch Polizei klar schuld.

Dann habe ich von der DEKRA ein Gutachten erstellen lassen. Die Sätze waren 84 € für Karosseriearbeiten und 119 € für Lackarbeiten incl. Material (regionaler Durchschnitt).

Der Auszahlungspreis der Versicherung (ich möchte das Fahrzeug unrepariert verkaufen) setzt sich aber aus niedrigeren Sätzen zusammen: Nämlich aus 76 € für Karosseriearbeiten und 107 € für Lackarbeiten incl. Material. Der Grund für die niedrigeren Sätze sind ein Abkommen mit einer anerkannten VW Werkstatt im Nürnbergerraum.

Ist das rechtlich OK? Immerhin sind es über 300 € in Summe, die dadurch weniger ausgezahlt werden.

(Ach ja - wenn ich den Golf doch wo anderes reparieren lassen würde, würde die Versicherung die Mehrkosten noch nachzahlen)

Danke für Euren Support.

Gruß

Mattes

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2009 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von mazzedias

 

Der Grund für die niedrigeren Sätze sind ein Abkommen mit einer anerkannten VW Werkstatt im Nürnbergerraum.

 

Mattes

Wenn das eine gesicherte Erkenntnis ist und die VW-Werkstatt ansonsten andere (höhere) Stundenverrechnungssätze berechnet, dürftest du gute Chancen haben, auch die Differenz vom Versicherer deines Unfallgegners zu erhalten. Sind es die normalen Stundenverrechnungssätze, die allgemein dort für jeden Werkstattkunden berechnet werden, sind deine Chancen hingegen äußerst schlecht.

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am 22. Juli 2009 um 8:33

Du als der Geschädigte hast das Recht Dein Auto in der Werkstatt Deiner Wahl reparieren zu lassen.

Die Versicherung hat die von Dir zu belegenden Reparaturkosten zu erstatten.

Lässt Du das Auto nicht repparieren und rechnest auf Gutachterbasis ab, musst Du Dir abzüge wie z.B. MWSt, Überführungskosten abziehen lassen.

Die Begründung der Versicherung " bei einer anderen Werkstatt ist es aber billiger" ist kein Argument.

 

Nun ist aber der Schaden nicht soo groß das man zu einem Anwalt gehen sollte, wir reden hier von 20.-€ Differenz.

Vieleicht kann ein Telefonat mit der Versicherung etwas klären.

VG

Torsten

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 9:41

Hallo Torsten,

reparieren kommt bei mir nicht in Frage, da ich es unrepariert besser weiterverkaufen kann.

Von daher will ich mir die Summe auszahlen lassen. Die Sätze die ich angegeben habe beziehen sich pro Stunde. Insgesamt schätzt die Dekra netto 4.600 € und die Versicherung mit den reduzierten Sätzen 4.300 € (diese Summe will sie auch auszahlen).

Es geht letztendlich nur darum, ob die Versicherung mit VW-Werkstätten spezielle Sätze vereinbaren kann und diese dann auch für die Auszahlungssumme zugrundelegen kann?

Danke und Gruß

Mattes

alleine wirst du wohl nicht gegen die vers. ankommen, hier wird dir nur ein anwalt bei der auszahlung der vollständigen stundensätze helfen können...

Zitat:

Original geschrieben von mazzedias

Hallo Torsten,

reparieren kommt bei mir nicht in Frage, da ich es unrepariert besser weiterverkaufen kann.

Von daher will ich mir die Summe auszahlen lassen. Die Sätze die ich angegeben habe beziehen sich pro Stunde. Insgesamt schätzt die Dekra netto 4.600 € und die Versicherung mit den reduzierten Sätzen 4.300 € (diese Summe will sie auch auszahlen).

Es geht letztendlich nur darum, ob die Versicherung mit VW-Werkstätten spezielle Sätze vereinbaren kann und diese dann auch für die Auszahlungssumme zugrundelegen kann?

Danke und Gruß

Mattes

...dann sehen die Zahlen ja schon ein bischen anders aus.

Also wie ich schon sagte, die Begründung, bei Firma X ist es aber billiger, reicht nicht.

Wenn spiezielle Sätze mit bestimmten Werkstätten ausgehandelt sind, dient es meistens dazu die eigenen Versicherungsnehmer, welche die Werkstattbindung vertraglich festgeschrieben haben in die " Partnerwerkstätten" zu schicken.

Du hast keinen Vertrag mit besagter Versicherung sondern bist der Geschädigte. Folglich hast Du das Recht der freien Werkstattwahl , bzw, auf Gutachterbasis abzurechnen. Ohhen Abzug ( von den bereits erwähnten Ausnahmen abgesehen )

Falls Du Rechtschutz hast solltest Du zum RA gehen.

Ggf. wird Dein RA ein eigenes Gutachten anfordern, bei welchem Du noch besser wegkommst.

VG

Hobaum

am 22. Juli 2009 um 11:56

Mal zum Grundlegenden:

Ja, die Versicherung kann spezielle Preise mit Werkstätten aushandeln, nennt sich dann "Werkstattbindung" hab ich auch drinne, weil die Versicherung dann billiger wird und man nicht in Versuchung gebracht werden soll seine Versicherung zu bescheissen. Ich kann allerdings auch eine Werstatt meiner Wahl aufsuchen, bekomme dann allerdings Abzüge bzw. Auflagen, wie das genau läuft weiß ich auch nicht, musste die Versicherung zum Glück noch nicht in Anspruch nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Mal zum Grundlegenden:

Ja, die Versicherung kann spezielle Preise mit Werkstätten aushandeln, nennt sich dann "Werkstattbindung" hab ich auch drinne, weil die Versicherung dann billiger wird und man nicht in Versuchung gebracht werden soll seine Versicherung zu bescheissen. Ich kann allerdings auch eine Werstatt meiner Wahl aufsuchen, bekomme dann allerdings Abzüge bzw. Auflagen, wie das genau läuft weiß ich auch nicht, musste die Versicherung zum Glück noch nicht in Anspruch nehmen.

Du hast natürlich absolut recht, aber um es nochmal deutlich zu machen.

Diese Werkstattbindung gilt für Schäden an Deinem Fahrzeug, die durch Deine Versicherung bezahlt werden sollen. Verursachst Du aber schuldhaft einen Unfall, ist der Unfallgegner natürlich nicht an die Werkstatt Deiner Versicherung gebunden, sondern er hat im Rahmen der Verhältnismäßigkeit die freie Werksattwahl. Das gilt hier auch für den TE.

An den TE.

Ich halte es für den Versuch der gegnerischen Versicherung "günstiger" dabei weg zu kommen. Mein Rat: Versicherung anschreiben, auf das Gutachten verweisen, mit Terminsetzung eine Komplettauszahlung verlangen und darauf hinweisen, dass Du die Sache anderenfalls dem Anwalt der Rechtschutzversicherung (auch wenn Du keine haben solltest) übergeben wirst. Mal abwarten was passiert.

 

Grüße

Hast Du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragt?

Zitat:

Die Sätze waren ..........(regionaler Durchschnitt).

Das Wort regionaler Durchschnitt gefällt mir so nicht. Wo von war es der Durchschnitt, der der fabrikatsbezogenen Fachwerkstätten oder der aller Werkstätten oder oder????

Hierbei ist noch immer das sog. Porsche Urteil vom BGH veröffentlicht Anfang 2003 zu berücksichtigen und ohne Erläuterung der obigen Frage hab ich da arge Zweifel ob dies geschehen ist.

Auf irgendwelche Sonderkonditionen brauchst Du dich im Haftpflichtsfall nicht verweisen lassen.

Auch wenn es hier nicht gerne gelesen wird, ohne Anwalt wird es für dich evtl. jetzt sehr schwierig.

am 22. Juli 2009 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von mazzedias

 

Der Grund für die niedrigeren Sätze sind ein Abkommen mit einer anerkannten VW Werkstatt im Nürnbergerraum.

 

Mattes

Wenn das eine gesicherte Erkenntnis ist und die VW-Werkstatt ansonsten andere (höhere) Stundenverrechnungssätze berechnet, dürftest du gute Chancen haben, auch die Differenz vom Versicherer deines Unfallgegners zu erhalten. Sind es die normalen Stundenverrechnungssätze, die allgemein dort für jeden Werkstattkunden berechnet werden, sind deine Chancen hingegen äußerst schlecht.

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 21:28

Hallo Zusammen,

zunächst mal vielen Dank für die, wie ich meine, vielen qualifizierten Kommentare!

Das Gutachten hat die DEKRA erstellt, die einen Durchschnitt auf Basis von qualifizierten Fachwerkstätten in Nürnberg vorgenommen hat und diese ständig aktualisiert. Ich denke neutraler geht ein Gutachten nicht.

Die Stundensätze die von der Versicherung bezahlt werden sind ein Spezialabkommen, mit einer VW-Gruppe in Nürnberg. Nur geschädigte der D..K können wohl dort ihr Fahrzeug zu den genannten Konditionen reparieren lassen. Alle anderen zahlen die "normalen" Preise.

Gruß

aus N

Zitat:

Ich denke neutraler geht ein Gutachten nicht

glaubst Du das wirklich?

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 7:27

Hi KSV,

ich stelle mal TÜV und DEKRA auf eine Stufe ... wenn die nicht einigermaßen objektiv sind ... ?!

Noch neutraler wäre natürlich ein Gutachten von mir höchstpersönlich ;-) ...

Gruß

Matze

Zitat:

Original geschrieben von mazzedias

Hi KSV,

 

ich stelle mal TÜV und DEKRA auf eine Stufe ... wenn die nicht einigermaßen objektiv sind ... ?!

 

Noch neutraler wäre natürlich ein Gutachten von mir höchstpersönlich ;-) ...

 

Gruß

 

Matze

du weist aber sicherlich nicht, dass eine große Versicherung am DEKRA beteiligt ist oder? :)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 8:03

Ja krass!!!!

Das wusste ich auch noch nicht!

Danke für den Tip ... jetzt werde ich doch mal mit einem Rechtsanwalt reden ...

Grüße an Alle

Mattes

Hi Matze,

 

in deinem Fall wohl nicht die schlechteste Idee.......:D

 

Gruß

 

Delle ;)

 

 

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