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Spezifikation Sattelauflieger

Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 6:49

Hallo zusammen,

ich komme aus der Lager/ Versand Ecke und habe ein Thema, dass ich gerne an euch Fachleute richten möchte.

Wir werden in Zukunft bei uns auf dem Betriebsgelände vermehrt Rangiertätigkeiten von 40 Fuss Seecontainer auf Sattelaufliegern haben.

Nun brauchen wir für das rangieren eine Zugmaschine.

Meine Frage: Sind die Spezifikationen (Sattelplatte, Königszapfen, Strom, Druckluft) bei allen Zugmaschinen, bzw. Aufliegern gleich. Oder anders gefragt: Kann ich mit JEDER Sattelzugmaschine, JEDEN Sattelauflieger bewegen?

Sorry wenn dies vielleicht eine diletantische Frage ist, aber ich kenne mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus!

Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen!

Beste Antwort im Thema

Im Anhang mal ein Bild das es eigentlich erklären sollte.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

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Was ist eigentlich der unterschied zwischen Sattelvormaß und Durchdrehradius?

Würde gern wissen ob es für den Durchdrehradius bzw. das Sattelformaß ein Standartmaß oder eine Norm gibt?

Viele Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

ich zitiere mal von wem anderst

"die Einstellung der Sattelplatte ist abhängig von den zul. Achslasten der SZM.

Es soll bei eingetragener max. Sattellast keine Achse überbeansprucht werden.

In den neuen Fahrzeugscheinen ist erst keine Nutz-, Aufliegerlast eingetragen (ehem. Ziff. 9).

Der Halter kann jetzt selbst berechnen wo sein Sattelpunkt liegen soll.

Die Eintragung unter Ziff. 33 in alten Scheinen, wo Sattelpunkt eingegeben wird

bezieht sich immer auf die Ziff. 9, so berechnet das keine Achse bei der Einhaltung der Aufliegerlast überbeansprucht wird"

 

 

 

 

Das der Zug nicht über die genehmigte Maximallänge durch falsche zusammenstellung aus Auflieger und verschobener Platte werden darf, versteht sich denk ich mal und die Achlasten sollten auch bekannt sein

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

Moin.

Das ergibt sich aus EG 96/53 bzw. §32 Abs.4 Satz2 StVZO, demnach beim Sattelanhänger von Königszapfen bis Heck 12 m zulässig sind und nach vorn ein Überhangradius (Drehstrahl) von 2.040 mm, was geometrisch einen vorderen Überhang von 1.600 mm ergibt. Es ist aber erlaubt, in den Drehstrahl hineinzubauen, siehe Stirnwand-Kühlaggregate.

gruß f

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

Sattelvormaß ist das Maß was die Sattelplatte vor der Antriegsachse sitzt (Mitte Hinterachse zur Mitte Königszapfen)

Das Sattelvormaß ist meistens auch in der Zulassungsbescheinigung angegeben.

Der Durchdrehradius gergibt sich dann von Köngiszapfen Mitte bis zur Fahrerhausrückwand (bzw. kurz davor).

oder von Königszapfen Mitte bis zur Ecke des Trailers.

Wenn du den gleichen Durchdrehradius für alle Auflieger brauchst, aber unterschiedliche Radstände der Zugmaschienen hast must du das Sattelvormaß anpassen.

Brauchst du überall das gleiche Sattelvormaß wegen der richtigen Achslast und Gewichtsverteilung ändert sich bei den verschiedenen Radständen der Durchdrehradius, du kannst also nicht alle Auflieger mit allen Zugmaschienen fahren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

Hallo vielen Dank für die kompetenten Antworten.

Leider blicke ich bei meiner SZM nicht ganz durch. Habe das Durchdrehmaß von der Werkstatt messen lassen und da kam folgendes Ergebnis raus:

Abstand gerade nach vorne: 1,80m

Diagonal gemessen 2,00m

passt doch irgendwie nicht ganz zusammen oder?

Den Abstand gerade nach vorne bis zum Aufliegeranfang hab ich selbst schon mal mit 1,80 gemessen.

Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Magnum.

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

Im Anhang mal ein Bild das es eigentlich erklären sollte.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

Ok super, jetzt weiß ich Bescheid.

Gibt es einen Sicherheitabstand zwischen Aufliger und Führerhaus der eingehalten werden muss?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sattelvormaß/ Durchdrehradius' überführt.]

Nein ! Das Sattelmaß ist verschieden. Deswegen werden auch die Sattelkupplungen oft nicht ab Werk verbaut.

Für deinen Zweck gibt es verstellbare Sattelkupplungen oder spezielle Rangierfahrzeuge.

Eventuell kannst du auch mit einer Dolly-Achse arbeiten:

http://www.bauimbild.de/.../403-198857-1282226260-Dolly%208-1.JPG

http://www.brameier.de/.../2-Achs-Dolly-Achse-gr.jpg

Die Druckluftanschlüsse dürften passen, lass einfach die alten (gelber und roter Kupplungskopf) und die neue Duo-Matic-Schnellkupplung zusammen anbauen.

Die Elektrokabel müssen beim Rangieren nicht unbedingt angeschlossen werden, den ABS-Stecker würde ich aber einstecken, wenn du überhaupt etwas anschließt, was auf einem ebenen Gelände häufig auch praktiziert wird...

Sattelkupplung rein, Bremse komplett lösen und gib Gummi...

Und eine Luftfederung zum Höhenausgleich ist sicher auch nicht verkehrt.

Das kann bei einem ebenen Hof das einkurbeln der Stützen ersparen.

Braucht ihr eine Straßenzulassung?

 

Für das Rangieren nimm eine Zugmaschine mit kurzem Fahrerhaus und Rückwandfenstern, hat man einfach mehr Sicht nach hinten. Es geht aber auch jede andere Zugmaschine, dann schau aber das du einen Radstand um die 3.9m bekommst.

 

Lass die Sattelkupplung in die letzten Löcher ganz nach hinten setzen, gibt genügend Platz. Das Fahrgestell sollte mindestens eine Luftfederung hinten haben um beim umsatteln die verschiedenen Aufliegerhöhen ausgleichen zu können.

 

Sattelkupplungen gibt es verschiedene höhen, ist aber mit der Luftfederung egal, nur bei Jumboauflieger gibt es Probleme das man nicht mehr richtig drunter kommt. 

 

Versorgungsleitungen gibt es Kupplungsköpfe oder Duomatik, kannst du beides anbringen, Lichtanlage gibt es 15 Polig und 2x7 Polig, das kannst du auch beides anbringen, dazu noch die EBS Versorgung. Eingesteckt wird dann das was gebraucht wird.

 

Wollt ihr mit den Aufliegern auf der Straße fahren und braucht eine Zulassung dann brauchst du eine Verstellbare Sattelplatte damit ihr nicht zu lang seit und die unterschiedlichen Auflieger aufnehmen könnt.

 

 

Und zur Dolly Achse, der wo das freiwillig zum Rangieren eines Aufliegers mit einer kurzen Zugmaschine vorschlägt, der hat noch nicht den ganzen Tag damit Rangieren müssen,

 

Es gibt da noch was anderes.

http://www.kamag.com/.../terminal-zugmaschine-br-truckwiesel.html

Damit kann man auch Wechselbrücken umsetzen. Jetzt vielleicht nicht mit dem auf dem Foto aber denn gibt´s in verschiedenen Versionen. Wenn ich das richtig sehe kann man sich auch das hoch kurbeln der Stützen sparen.

Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 19:29

Hallo,

erstmal danke für die Antworten. Wir würden mit der Maschine eigentlich nur Sattelauflieger mit 40 Fuss Seefracht Reefer rangieren.

Diese Terminal Zugmaschine von Kamag würde schon in die richtige Richtung gehen. Allerdings hat die nur eine maximale Sattellast von 18 Tonnen.

Anschließende Frage: Wie wird die Sattellast berechnet, bzw. ist die vom zulässigen Gesamtgewicht des Aufliegers abhängig?

Auf die Straße müssen wir eingentlich nicht, nur abgesattelt zum tanken. Vielleicht lässt sich das über einen Sondergenehmigung ohne Zulassung regeln.

Zitat:

Original geschrieben von Rapidmovement

 

Wir würden mit der Maschine eigentlich nur Sattelauflieger mit 40 Fuss Seefracht Reefer rangieren.

Und wie schwer dürfen die maximal sein?

Zitat:

Original geschrieben von Rapidmovement

 

Diese Terminal Zugmaschine von Kamag würde schon in die richtige Richtung gehen. Allerdings hat die nur eine maximale Sattellast von 18 Tonnen.

Das sollte für fast alles ausreichen - der Auflieger pflegt auch einen Teil seines Gewichtes auf die Räder zu verteilen - Gesamtlast ist also nicht Aufliegelast.

Zitat:

Original geschrieben von Rapidmovement

 

Wie wird die Sattellast berechnet, bzw. ist die vom zulässigen Gesamtgewicht des Aufliegers abhängig?

Die Aufliegelast des Trailers steht in den Papieren. Die der Zugmaschine sollte grösser sein.

Zitat:

Original geschrieben von Rapidmovement

 

Auf die Straße müssen wir eingentlich nicht, nur abgesattelt zum tanken. Vielleicht lässt sich das über einen Sondergenehmigung ohne Zulassung regeln.

Das wohl eher weniger. Zulassung als Sonderfahrzeug ist eventuell möglich.

Vielleicht stellt Euch ein Öllieferant einen Tank mit Pumpe in den Hof - das wäre schon eher eine Lösung, um nicht auf die Strasse zu müssen.

Wir haben auch so ein LKW, der nur auf dem Hof rumkutscht (ausser zum Tanken), aber Strassenzulassung hat. Schon besser, wenn wenigstens ab und zu mal TÜV kommt - sonst vergammeln die Kisten häufig. (Wir fahren ja nicht viel - ging ja schon seit Jahren so ... etc)

dafür haben wir eine Rote Nummer :D Um zur Tankstelle zu fahren reichts, aber erwischen lassen darf man sich damit auch nicht.

 

Bremse geht, Motor läuft, irgendwie, aber er läuft, noch,..., Getriebe ist Schrott, und über die Reifen red ich lieber gar nicht.

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