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Spiegel eines anderen Autos angefahren

Themenstarteram 4. Dezember 2011 um 16:20

Hallo miteinander,

habe vor einigen Stunden den Außenspiegel eines parkenden Autos angefahren. Dabei ist ein Stück von der Außenhülle abgebrochen.

Habe ihm einen Zettel hinterlassen, dass es sich doch bitte unter der Nummer melden soll usw.

Ein Freund meinte, ich solle es nicht über die Versicherung laufen lassen. Ich solle mit dem Geschädigten reden und vereinbaren, dass ich ihm ein Außenspiegel bei Ebay kaufe und den Einbau zahle. Würde mich im Bereich der 100 Euro bewegen.

(Der Geschädigte hat ein älteren Skoda Fabia)

Würdet ihr die Versicherung kontaktieren oder es privat klären?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2011 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von idunnoo

Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.

Dafür ist dein Auto versichert.

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Erst den Geschädigten und dann weiter sehen, du kannst es immer noch der Versicherung melden. Ein Zettel alleine reicht nicht aus, melde es der Polizei bevor du eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommst.

Da hat er recht.

Muss ja nichts sein, aber dann hast Du Dich wenigstens gemeldet. Fahrerflucht ist immer schnell angezeigt. Und das wäre ja bei einem Spiegel doof.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von idunnoo

 

Würdet ihr die Versicherung kontaktieren oder es privat klären?

Danke schon mal!

Der Geschädigte hat das recht es zu entscheiden  wie es repariert wird nicht du.

Also komplett neue Fahrerseite :D

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von idunnoo

Ich solle mit dem Geschädigten reden und vereinbaren, dass ich ihm ein Außenspiegel bei Ebay kaufe und den Einbau zahle.

Du solltest dir aber darüber im Klaren sein, daß die Entscheidung, wie der Schaden behoben wird, ganz allein beim Geschädigten liegt.

Ja genau, der geschädigte Fahrzeughalter entscheidet was wo und wie instandgesetzt wird.

Und auf jeden Fall sofort der Polizei melden den faktisch hast du Fahrerflucht begangen, den der Zettel könnte durch Wetter und ähnliches unbrauchbar sein.

Die Meldung bei der Polizei muß innerhalb von 24 (!) Stunden nach dem Unfall erfolgen, wenn man als Schädiger eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht vermeiden will.

Themenstarteram 4. Dezember 2011 um 16:55

Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.

Das wäre für einen lächerlichen Spiegel auch reichlich dumm.

Probier es einfach, mit dem Geschädigten zu reden.

cheerio

am 4. Dezember 2011 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von idunnoo

Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.

Dafür ist dein Auto versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von idunnoo

Ich solle mit dem Geschädigten reden und vereinbaren, dass ich ihm ein Außenspiegel bei Ebay kaufe und den Einbau zahle.

Du solltest dir aber darüber im Klaren sein, daß die Entscheidung, wie der Schaden behoben wird, ganz allein beim Geschädigten liegt.

Der Geschädigte darf zwar die Werkstatt seines geringsten Misstrauens frei wählen (kann auch eine Vertragswerkstatt sein, die meist etwas teure ist als die freien), aber er hat auch eine Schadensminderungspflicht. D.h. wenn die Werkstattkosten deutlich über dem liegen, was in vergleichbaren Fällen üblich ist, darf er den Rest selber zahlen.

notting

Alles richtig aber er braucht sich nicht mit einem gebrauchten Spiegel abfinden ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Alles richtig aber er braucht sich nicht mit einem gebrauchten Spiegel abfinden ;)

Ich meine, dass es schon Fälle gab, wo sich derjenige mit einem Gebrauchtteil zufrieden geben musste (könnte aber auch Kaskoschaden gewesen sein). Ich kann mir das insb. bei sehr ungepflegten bzw. alten geringwertigen Autos, die keine Oldtimer sind, durchaus vorstellen.

Bei einem Spiegel könnte es aber auch billiger sein, ein Neuteil zu beschaffen statt noch was gebrauchtes in der _passenden_ Farbe aufzutreiben.

notting

Ich würde mich damit nicht abspeisen lassen.

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