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Spiegel vom Bus abgefahren, zum Gutachter oder Kostenvoranschlag von Werkstatt?

Themenstarteram 19. Januar 2025 um 8:24

Hallo zusammen,

mir wurde gestern der Spiegel von meinem Golf 4 von einem Stadtbus abgefahren.

Sollte ich da zu einem KFZ-Sachverständigen oder reicht ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt?

Habe schon überlegt ob ich nicht einfach das Busunternehmen anschreiben soll das ich den Schaden für 100 Euro inkl. Aufwandsentschädigung

selbst beheben könnte. Habe schon einen Gebrauchten in Wagenfarbe für 50 Euro bestellt.

Das wäre ja für das Busunternehmen am Günstigsten und das Thema ist schnell erledigt.

Wie würdet ihr Vorgehen?

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76 Antworten

Ein Sachverständiger ist wohl hier total überflüssig. Der abgefahrenen Spiegel muß doch nur wieder befestigt werden oder wenn das nicht geht und beschädigt ist, neu angebracht werden.

Wichtig ist nur, daß man den zugefügten Schaden nachweisen kann.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Ich würde den nachgewiesenen Schaden dem Busunternehmen schriftlich anzeigen, so wie Du vor hast, und

eine Frist zur Zahlung benennen.

Wenn du Geld zu verschenken hast, dann nimmst du keinen Sachverständigen.

Ansonsten gehst du zu einem Sachverständigen und lässt den die Schadenhöhe bestimmen.

So ein UNSINN - Gutachter nehmen zu wollen ! Der Gutachter wird teurer sein als der Schaden.

Wenn der Spiegel dermaßen nachgewiesen soviel beschädigt wurde, muß ein anderer/neuer Spiegel montiert werden.

Da der Schaden laienhaft eingeschätzt werden kann, bedarf es keinen Gutachter. Wichtig ist nur, daß ich die Beschädigung nachweisen kann.

Damit wegen unnötiger Kosten durch einen Sachverständigen etc. bei solch altem Fahrzeug die Versicherungsbeiträge für alle weiter in die Höhe getrieben werden? Toller Plan :rolleyes:

Edit: @gordonairdail war schneller.

 

Gruß

Andre

Im übrigen ist fraglich, ob bei einen derartigen von Laien möglicher abgeschätzter Schaden überhaupt von Versicherungen übernommen wird.

Alles klar, der TE wird sicherlich die Versicherungsbeiträge nach unten treiben, wenn er auf berechtigte Ansprüche verzichtet.

Scheinbar sind hier Leute unterwegs, die nicht wissen, wie Versicherungen ticken.

Wozu so einen Ballon aufblasen. Ich würde einfach beim Busunternehmen vorbeifahren. Die betreiben ohnehin eigene Werkstätten und können den Schaden auch gleich richten. Alles andere ist bei so einem kleinen Schaden an einem älteren Auto doch überzogen.

Hier sind zu viele Experten unterwegs.

Vielleicht sollte das Thema besser ins Versicherungsforum verschoben werden.

https://kfzgutachter-sued.de/.../kurzgutachten-beweissicherung

Die richtige Antwort ist hier, erst einmal einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzuholen. Abhängig von der Schadenshöhe kann man dann nit der Versicherung abstimmen, ob sie ein Gutachten wollen. Du willst das sicher fiktiv abrechnen und das Geld bar erstatten lassen. Ich würde das, weil sich sonst bestimmt Komplikationen ergeben, über einen Anwalt laufen lassen. Der schreibt im Zweifel nur einen Brief und dann läuft das durch. Pauschal 100.-€ auf die Hand wird nicht laufen, weil die Stadtwerke einen Beleg brauchen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 09:56:11 Uhr:

Im übrigen ist fraglich, ob bei einen derartigen von Laien möglicher abgeschätzter Schaden überhaupt von Versicherungen übernommen wird.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist kein vom Laien abgeschätzter Schaden und bei kleineren Schäden für die Versicherung ausreichend. Wenn man eine Stammwerkstatt hat, erwächst aus dem Voranschlag auch nicht unbedingt die Verpflichtung daraus den Schaden reparieren zu lassen.

Als ich einen kleinen Auffahrunfall (nur optischer Schaden) bei einem 20j. alten Passat hatte, bin ich mit dem großzügigen Kostenvoranschlag einer VAG-Vertragswerkstatt bestimmt nicht schlechter als mit Gutachter gefahren, eher im Gegenteil.

Ja so kann es gemacht werden. Persönlicher Kontakt zu den Stadtwerken nehmen. Anliegen wie vom TS bereits mitgeteilt - gebrauchten Spiegel mit weiteren Unkosten - vorgeben. Wenn Einverständnis der Stadtwerke - Geld auszahlen lassen. Wenn kein Einverständnis - neuen Spiegel einbauen lassen - Werkstattrechnung und Unkostenpauschale mit Fristsetzung zur Zahlung vorlegen. Wenn zum Fristablauf keine Zahlung erfolgte, Anwalt mit der Eintreibung der nachgewiesenen Kosten beauftragen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 10:25:46 Uhr:

Anliegen wie vom TS bereits mitgeteilt - gebrauchten Spiegel mit weiteren Unkosten - vorgeben.

Warum will man dem Schädiger Geld sparen? Gehts noch?

Ich gebe zu bedenken, daß das Auto aktuell nicht verkehrssicher ist und somit nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Bis zur Reparatur, die man natürlich zügig vornehmen muß, kann man Nutzungsausfall oder einen Leihwagen geltend machen.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 19. Januar 2025 um 10:18:07 Uhr:

Als ich einen kleinen Auffahrunfall (nur optischer Schaden) bei einem 20j. alten Passat hatte, bin ich mit dem großzügigen Kostenvoranschlag einer VAG-Vertragswerkstatt bestimmt nicht schlechter als mit Gutachter gefahren, eher im Gegenteil.

Bei diesem Schaden konntest du das Fahrzeug, im Gegensatz zum hier geschilderten Fall, aber noch bis zur Reparatur für die Teilnahme am Straßenverkehr nutzen.

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