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Spoiler eintragen lassen in Kombination
Moin,
Mein Fahrzeug hat bereits eine andere eingetragene Rad-/Reifenkombination mit Tieferlegung.
Nun möchte ich meinen neuen Spoiler mit Teilegutachten eintragen lassen und wollte Fragen, ob dieser als Einzelabnahme abgenommen werden muss oder ob eine „einfache“ Eintragung reicht?
Ich danke im Voraus!
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21 Antworten
Mal beim TÜV anfragen?
Paragraf 19 (3) STVO einfache Abnahme dürfte das sein.
Da wäre ich mir nicht sicher. Kommt auch drauf an was im Teilegutachten genau drin steht.
Wenn es ein Fronspoiler sein sollte wird der ja schließlich von der Tieferlegung beeinflusst und könnte daher zu tief kommen.
Daher mal schauen was an Höhen usw. drin steht.
Ich gehe aber von einer Einzelabnahme hier aus.
Die einzig richtige Antwort, wie du das legal hinkriegst, dürften dir die Ing's von TÜV, DEKRA & Co. geben können. Die sind letzendlich auch dafür zuständig.
Meinungen helfen dir nicht weiter.
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 28. März 2024 um 18:19:11 Uhr:
Die einzig richtige Antwort, wie du das legal hinkriegst, dürften dir die Ing's von TÜV, DEKRA & Co. geben können. Die sind letzendlich auch dafür zuständig.
Meinungen helfen dir nicht weiter.
—
Korrekt.
Kleiner Tipp meinerseits noch an den TE.
Wenn’s beim ersten Prüfer nicht klappt zu einem anderen oder sogar 3. oder 4. gehen.
Ich denke mal für so eine Eintragung gibt’s nicht unbedingt „Richtlinien“ - TÜV mäßig…
Kommt sehr wahrscheinlich auf die „Tagesform“ des jeweiligen Prüfers drauf an…
Kleiner Tipp an die Prüfer:
Schon für das erste Beratungsgespräch Geld nehmen....
Alles klar, vielen Dank für die Nachrichten!
Ich habe beim TÜV mal angefragt und mir wurde gesagt, dass es auf die Auflagen im Teilegutachten für die Tieferlegung und Spoiler (Heckspoiler) vermerkt ist und es meist bei den Tieferlegungen freigegeben ist, wodurch eine normale Änderungsabnahme reicht.
Ich habe in zwei Wochen meinen Termin und ich werde dann berichten, wie es lief.
Zitat:
migoela schrieb am 28. März 2024 um 20:18:50 Uhr:
Ich denke mal für so eine Eintragung gibt’s nicht unbedingt „Richtlinien“ - TÜV mäßig…
Kommt sehr wahrscheinlich auf die „Tagesform“ des jeweiligen Prüfers drauf an…
Klar gibts da Richtlinien zu.
Kleiner Nachtrag:
Ich kann leider nicht darüber berichten, wie es nun wirklich mit der Eintragung ist, da ich den Heckspoiler doch nicht montiert habe, da man für diesen die Heckklappe auch von Innen vollständig aufbohren musste, damit man diesen Verschrauben kann, was ich nicht wollte.
Beim TÜV hatte ich jedoch mal genauer gefragt und dieser hat zu mir gesagt, dass wenn in den Gutachten der Felgen und Tieferlegung keine negativen Vermerke sind bezüglich Heckspoiler man diesen mit einer normalen Abnahme (keine Einzelabnahme) eintragen kann.
Welchen Einfluss soll denn die Rad-/Reifenkombination auf den Heckspoiler haben, oder umgekehrt?
Eintragungen im Verbund macht man wenn gegenseitige Beeinflussung zu erwarten ist, also beispielsweise Räder und Fahrwerk, oder Räder und Spurplatten. Sonst hat das keine Bewandnis, und die Auflagen sind dem Gutachten zu entnehmen.
Damit man da nicht drüber streiten muss gibt es ja die Beeinflussungsmatrix im Beispielkatalog
Und laut der ist bei Rad-/Reifenkombinationen und Spoilern die gegenseitige Beeinflussung möglich.
Zitat:
@danielalakin schrieb am 8. Januar 2025 um 23:15:12 Uhr:
Kleiner Nachtrag:
Ich kann leider nicht darüber berichten, wie es nun wirklich mit der Eintragung ist, da ich den Heckspoiler doch nicht montiert habe, da man für diesen die Heckklappe auch von Innen vollständig aufbohren musste, damit man diesen Verschrauben kann, was ich nicht wollte.
Naja,
das zusätzliche Verschrauben ist aber bei vielen / den meisten Heckspoilern üblich.
Die eigentliche dauerhafte Befestigung erfolgt aber dann doch durch den Kleber. Bei dem Heckflüger bei unserem Auto hat man zwei Minischrauben, die nie und nimmer den Flügel halten könnten. Die dienen im Grunde nur als Montagehilfe, damit der Heckspoiler gerade montiert wird.
Ein Spoiler auf'm Dach beinflusst eine Rad-/Reifenkombi nie. Einzig bei 'ner Tieferlegung könnte er die Fahrzeughöhe beinflussen, wenn auch eher theoretisch.
Anders sieht es beim Frontspoiler und/oder Heckdiffuser aus, weil es die Radabdeckung beinflussen könnte. Und da hängt es vom Prüfer ab.
Ich hatte letztens die Sachen im Rahmen einer Einzelabhnahme (Bremsanlage) mit eintragen lassen. Da hat er nur geschaut, welche Auflagen in der ABE drinne standen. Die ABEs zu den Anbauteilen hätten aber immer ausgereicht, wollte das Handschuhfach nur von den ganzen Zetteln "befreien'".
Spoiler allgemein, oder doch genauer für Frontspoiler /-schürze und Heckspoiler unten aka Heckdiffuser?
Bei ALLEN Abnahmen und HU in letzter Zeit hatte es die Prüfer nie interessiert, was da auf der Heckklappe ist. Nur bei der Frontschürze wollten die die ABE bei den 19.2/21ern (Fahrwerk bzw. Räder mit Spurplatten).
VG
Bei der Matrix -> gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen <- geht es um einen Regelfall.
Der Spoiler selber ist nicht noch mal genau (Heck-, Front,unten , oben) definiert.
Wichtig ist, es ist eine mögliche Beeinflussung. Aus dem Grund, bleibt die Beurteilung am Ende beim SV/PI.
Natürlich beeinflusst auch ein Heckflügel das Fahrwerk und damit auch die Rad-/Reifenkombinationen. Der Sinn eines Heckflügels ist den Anpressdruck der Hinterachse zu erhöhen, damit in Folge eine Entlastung der Vorderachse. In Folge wiederum eine andere, eher negative Bremslastverteilung, die zu längeren Bremswegen führen kann. Es geht also nicht nur um die Höhe des Fahrzeugs.
Gerade bei Kurvenfahrten mit höheren Geschwindigkeiten in Kombination von Spurverbreiterungen und Spoilern kann es genauso zu Problemen kommen.
Also ganz so ohne ist die ganze Geschichte sicher nicht, wie manche hier denken und ab tun wollen. Deshalb Abnahme und Eintragung durch die Prüfingenieure.
Genau mit der Argumentation ist aber eigentlich die Kompetenz des Prüfingenieurs und der Rahmen der Änderungsabnahme überschritten...