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Sportauspuff am 50ccm Roller legal?
Hallo,
Habe mir letztens einen gebrauchten Roller gekauft. Hab die Papiere für 45km/h. Der Vorbesitzer hat einen Technigas Q-Tre Auspuff dran geschraubt. Der Auspuff hat auch eine e-Nummer eingraviert. Der Roller läuft so c.a. 48-50km/h auf der Geraden laut gps-App. Kann es sein dass der Auspuff daran liegt dass er schneller läuft und ist das überhaupt erlaubt mit einem nicht-originalen Auspuff zu fahren? Welche Möglichkeiten hätte ich den Roller um 5 km/h zu drosseln wenn noch alle ursprünglichen Drosseln drin sind (laut Vorbesitzer wurde nichts gemacht)?
Will keine Probleme mit der Polizei bekommen.
Danke für die Antworten!
Lg
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7 Antworten
Du darfst mit den Auspuff fahren, wenn die Verjüngung im Krümmer (Hülse) nicht entfernt wurde.
Dieser ist mit einem minimalen Schweißnaht festgemacht am Ende der Krümmer, wo es am Zylinder befestigt wird.
Da dein Roller 48-50 kmh fährt, gehe ich stark davon aus, dass alles original ist.
Wenn der Auspuff offen wäre, würde er mehr laufen.
100% sicher kannst du dir nur sein, wenn du den Auspuff abschraubst und nachschaust.
Evtl brauchst du dann aber eine neue Dichtung.
Ich würde so weiterfahren. Bis 5 kmh mehr ist definitiv noch ok.
Hier eine rein rechtliche Bewertung des Sachverhalts:
Grundsätzlich gilt zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit - im vorliegenden Fall also 45 Km/h - eine 10%ige Toleranz. Das wären also brutto 49,5 Km/h. Allerdings gilt diese Regelung nur bei originalen und nicht veränderten Fahrzeugen. Wurde eine Veränderung vorgenommen, wie zum Beispiel der Auspuff, entfallen die 10% und es gilt 45 Km/h, sodass sehr streng genommen bereits bei 46 Km/h die Betriebserlaubnis erlischt und bei fehlender Führerscheinklasse (min. A1) ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raume steht.
Wobei es im Falle des Fragestellers mit den echten 48 bis 50 Km/h so knapp ist, dass ich mir etwaige Folgen kaum vorstellen kann. Einer möglichen Sicherstellung des Rollers zur Beweissicherung muß schon ein begründeter Verdacht vorausgehen, der bei dieser Geschwindigkeit kaum gegeben ist. Selbst wenn der Roller auf eine Rolle gestellt wird, ist das einfach zu knapp.
Der Auspuff ist durch die E-Nummer zunächst mal legal. Allerdings sagt die E-Nummer nicht mehr, als das es für diesen Auspuff ein Prüfverfahren nach EU-Vorschriften gab. Nur nach der Nummer wäre bei einer Kontrolle jedoch nicht nachzuvollziehen, für welches Modell dieses Prüfverfahren eine Gültigkeit hat. Der Auspuff könnte ja auch für ein ganz anderes Modell geprüft worden sein. Also sollte zusätzlich eine ABE mitgeführt werden, in der das exakt das Fahrzeugmodell aufgeführt ist, an dem der Auspuff verbaut ist. Den Nachweis hierzu hat der Fahrzeughalter zu erbringen.
Allerdings wäre auch dies wieder ein eher unwahrscheinlicher Fall, dass fehlende Papiere zu ernsten Konsequenzen führen würden (wieder erloschene Betriebserlaubnis/Weiterfahrt fraglich). In aller Regel gibt sich die Ordnungsmacht mit der E-Nummer zufrieden.
Es ist also an dir, ob du mit einem gewissen Restrisiko leben kannst. Falls nicht, ist ein Nachdrosseln mit Distanzscheiben natürlich möglich. Und auch wenn an einem Roller nichts verändert wurde, kann sich durch Verschleiß die Geschwindigkeit durchaus erhöhen. Die leicht erhöhte Höchstgeschwindigkeit, sofern überhaupt vorhanden, kann also auch eine andere Ursache als den Auspuff haben.
Mach dir keinen Kopf, so fahren und sich freuen das er so schön läuft.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 17. Februar 2020 um 04:39:58 Uhr:
Hier eine rein rechtliche Bewertung des Sachverhalts:
Grundsätzlich gilt zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit - im vorliegenden Fall also 45 Km/h - eine 10%ige Toleranz. Das wären also brutto 49,5 Km/h. Allerdings gilt diese Regelung nur bei originalen und nicht veränderten Fahrzeugen. Wurde eine Veränderung vorgenommen, wie zum Beispiel der Auspuff, entfallen die 10% und es gilt 45 Km/h, sodass sehr streng genommen bereits bei 46 Km/h die Betriebserlaubnis erlischt und bei fehlender Führerscheinklasse (min. A1) ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raume steht.
Wobei es im Falle des Fragestellers mit den echten 48 bis 50 Km/h so knapp ist, dass ich mir etwaige Folgen kaum vorstellen kann. Einer möglichen Sicherstellung des Rollers zur Beweissicherung muß schon ein begründeter Verdacht vorausgehen, der bei dieser Geschwindigkeit kaum gegeben ist. Selbst wenn der Roller auf eine Rolle gestellt wird, ist das einfach zu knapp.
Der Auspuff ist durch die E-Nummer zunächst mal legal. Allerdings sagt die E-Nummer nicht mehr, als das es für diesen Auspuff ein Prüfverfahren nach EU-Vorschriften gab. Nur nach der Nummer wäre bei einer Kontrolle jedoch nicht nachzuvollziehen, für welches Modell dieses Prüfverfahren eine Gültigkeit hat. Der Auspuff könnte ja auch für ein ganz anderes Modell geprüft worden sein. Also sollte zusätzlich eine ABE mitgeführt werden, in der das exakt das Fahrzeugmodell aufgeführt ist, an dem der Auspuff verbaut ist. Den Nachweis hierzu hat der Fahrzeughalter zu erbringen.
Allerdings wäre auch dies wieder ein eher unwahrscheinlicher Fall, dass fehlende Papiere zu ernsten Konsequenzen führen würden (wieder erloschene Betriebserlaubnis/Weiterfahrt fraglich). In aller Regel gibt sich die Ordnungsmacht mit der E-Nummer zufrieden.
Es ist also an dir, ob du mit einem gewissen Restrisiko leben kannst. Falls nicht, ist ein Nachdrosseln mit Distanzscheiben natürlich möglich. Und auch wenn an einem Roller nichts verändert wurde, kann sich durch Verschleiß die Geschwindigkeit durchaus erhöhen. Die leicht erhöhte Höchstgeschwindigkeit, sofern überhaupt vorhanden, kann also auch eine andere Ursache als den Auspuff haben.
Danke für die ausführliche Antwort! Ich habe vom Hersteller einen Zettel runtergeladen in dem die Piaggio Diesis aufgeführt wird, dann würde das im Zusammenhang mit der eNummer also so passen oder?
Habe ich das richtig verstanden, durch den Sportauspuff erlischt die Toleranz? Oder nur falls dieser auch entdrosselt wurde, denn mit eNummer und dem Nachweis wäre es ja legal wenn er im auslieferungszustand wäre oder ?
Lg
Sehr gut. Mit dem Zettel des Herstellers ist alles was den Auspuff betrifft in Butter. Und ja, nur durch den Anbau des Auspuffs erlischt die Toleranz von 10%, Und zwar ungeachtet der Tatsache, ob noch alle Drosseln vorhanden sind oder nicht. Mit Sportauspuff gilt nur noch 45 Km/h und kein Km/h mehr.
...und falls die Drossel-Hülse im Krümmer abgemacht wurde, dann fährst du ohne ABE, also illegal. Selbst wenn der Roller nur 20 kmh fährt.
Meistens wird dieser auch entfernt. Einen Sportauspuff verbaut man i.d.R. um etwas mehr Leistung heraus zu holen.
Bei 48-50 kmh nach GPS scheint dieser jedoch wahrscheinlich noch drin zu sein.
Da aber die toleranz erloschen sind und du eindeutig über 45 fährst, ist es so oder so illegal.
Also wenn du 100% sicher sein willst, entweder Original Auspuff verbauen oder weiter drosseln.
Ich würde die Variante Nr. 1 wählen.
Zitat:
@munition76 schrieb am 17. Februar 2020 um 14:11:33 Uhr:
...und falls die Drossel-Hülse im Krümmer abgemacht wurde, dann fährst du ohne ABE, also illegal. Selbst wenn der Roller nur 20 kmh fährt.
Meistens wird dieser auch entfernt. Einen Sportauspuff verbaut man i.d.R. um etwas mehr Leistung heraus zu holen.
Bei 48-50 kmh nach GPS scheint dieser jedoch wahrscheinlich noch drin zu sein.
Da aber die toleranz erloschen sind und du eindeutig über 45 fährst, ist es so oder so illegal.
Also wenn du 100% sicher sein willst, entweder Original Auspuff verbauen oder weiter drosseln.
Ich würde die Variante Nr. 1 wählen.
Alles klar werde mir wohl einen original Auspuff besorgen.. ist dann bestimmt auch leiser, was ich positiv fände.