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Sportluftfilter Eintragen lassen!
Leider kann man ja einen Sportluftfilter ihn Verbindung mit einem Sportendschalldämpfer mehr eintragen lassen,
Einer aus einem anderen Forum hat es so gemacht,
Hier sein Zitat:
Erst den Esd dann ab nach hause ESD ab Ori hin und den SportLuft rein. Aber vorisicht je nach Prüfer ist es unterschiedlich. Mein Prüfer wollte mir den nicht eintragen da ich kein Dämmmatte an der Motorhaubenunterseite hatte. Tja was der Weg umsonst also wieder heim Dämmmatte gekauft reingeklebt uns siehe da Mein ESD Plus Lufti Brüllt vor sich hin.
Achja ein Tip nach einer Weile geht es dir aufn Sack und deswegen hab ich von Sebring einen mit Soundverstellung. Klappe zu. Und es ist nicht so Nervig.
Ist das wirklich so einfach, steht da denn auch kein Vermerk (durch bestimmte Zahlen oder so) ihm Fahrzeugschein drin das man den Sportluftfilter nur mit einem original Auspuff fahren darf, wurdest du danach mal Kotrolliert, und das eintragen ist dann kein Problem mehr wenn man eine Dämmatte hat.
Habt ihr erfahrungen oder sowas?
Danke schonmal!
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12 Antworten
Ich wette du würdest auch irgendwo einen Prüfer finden der es dir so einträgt, also ob du es so oder auf dem weg den du beschrieben hast machst es ist und bleibt verboten und die eintragung is das papier nich wert auf dem es gedruckt ist und wenn sie dich erwischen is das fahren ohne Betriebserlaubnis und du bist dran...den Rest wirste dir ja denken können...beim Unfall wirds noch "spaßiger" für dich.
Wieso wenns eingetragen ist ist es ja auch erlaubt, und außerdem Fahren ja einige mit nem Sport Lufi und nen Sport ESD rum den sie vor diesen neuen bescheuerten gesetzt noch ohne Probleme eingetragen bekommen haben, und wieso sollen die alle Probleme Bekommen es steht ihm schein somit erlaubt, es ist was anderes wenn das teil nicht eingetragen worden ist!
Man wär das ein Chaos wenn das so wäre wie du das beschreibst...Gab mal ein Bericht bei spiegel TV oder so wo sie echt 2 prüfer gefunden haben die wirklich jeden Mist eingetragen haben...also nich alles was eingetragen ist is auch rechtens..gibt auch Leute mit eingetragenen Xenon rrumfahren ohne Alwr und Reinigungsanlage und deswegen is es trotzdem verboten. Und deine Sache mit "was früher ging geht hetue auch noch" kannste auch vergessen....es geht nach den derzeti geltenden Gesetzen.
Ich meine im Grunde is es mir egal was du machst und du wirst auch einen Deppen finden der das einträgt...will dir nur sagen das es verboten ist...was du machst und welches Risiko du eingehst is dein Bier.
offener sportluftfilter und sportauspuff sind niur zusammen geprüft per lautstärkenmessgutachten eintragbar und dan steht im schein filter abc in verbindung mit anlage xyz nur so ist das legal.
beides getrennt eintragen ist illegal und führt zum erlöschen der be. die abe des filters ist nur gültig mit serienanlage und sportauspuf fnur mit serien filter
Ausserdem grenzt das an Betrug. Und eig. hätte der ESD doch wieder ausgetragen werden müssn, oder? Bin da nich so bewandert.
Und wie Sonny schon sachte: Warum machst Du dir die Mühe. Fahr doch ohne Eintragungen rum. Verboten is verboten.
Und nur weil viele damit rumfahrn ist es noch lange nicht erlaubt. Es fahrn auch viele middm Chip rum etc. pp.
Eintragung hin oder her...
Wenn dem Heinzelmännchen in grün die Eintragung "spanisch" vorkommt (egal um was es sich handelt) dann legt er entweder die Karre still oder wird nochmal ein Gutachten eingeholt.
Eine Eintragung ist soviel Wert wie der Grüne es für richtig hält!
In Frankfurt gibt es sogar Heinzelmännchen die einen fast neuen originalen R32 an Ort und Stelle stillgelegt haben.
Begründung: Lautstärke der Abgasanlage unzulässig!
Und dieser R war absolut original und unverbastelt!
Hier an meinem Wohnort gibts Ordnungshüter die im Herbst bei einer Lichtkontrolle mein originales Xenon im Bora als nicht richtig eingestellte Frontscheinwerfer und dadurch als blendendes Licht bemängelten. Ab zu VW und ALWR + Lichteinstellung testen lassen. Ergebnis alles komplett in Ordnung!
Bulle mit rotem Kopf: Gute Weiterfahrt Herr ....
Es gibt solche und solche von denen und wenn sie was finden wollen dann tun sie es auch, egal ob sie sich dann blamieren oder nicht!
Naja lieber einen zuviel als einen zuwenig.
Zitat:
Original geschrieben von Golf3Pur
Wieso wenns eingetragen ist ist es ja auch erlaubt,
der tüv prüfer kann mir auch nen geschützturm samt funktionsfähiger kanone vom leopard2 aufs auto eintragen...trotzdem isses nicht legal!
kommt mal endlich von eurem tripp runter "eingetragen -> legal", der tüv hat keinen spielraum! der hat klare grenzen, diese sind die stvzo sowie deren anhänge, alles was dagegen verstößt ist unzulässig und auch daran ändert eine eintragung nix..
Zitat:
Original geschrieben von Golf3Pur
es ist was anderes wenn das teil nicht eingetragen worden ist!
nö...
der tatbesatnd, wenn die rennleitung dich anhält ist derselbe....
sport-lufi muss in verbindung mit sport-auspuff eingetragen werden, dazu wird ein geräuschgutachten (~400€) erstellt sowie ein abgasgutachten (~60€) und dann wird das ganze falls es innerhalb der toleranz liegt per einzelabnahme (~40€) eingetargen...
ALLES andere ist unzulässig, und die eintragung ungültig...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der tüv prüfer kann mir auch nen geschützturm samt funktionsfähiger kanone vom leopard2 aufs auto eintragen...trotzdem isses nicht legal!
Wenn du es durchhast, schickst mir dann mal den Schein? Dann muss ich nich au noch ne komplette Einzelabnahme zahln.
Die pissn sich hier n bisschen an weil der Munitionsträger im Kofferraum die zulässige Achslast hinten überschreitet und ich muss an die Kanone son roten Wimpel ranmachn weil er mehr als 1m über die hintere Kante des Autos heraus steht.
Wird wohl grad ein neues "Sondermodell" vom G3 aufgelegt
Golf III Edition Leo 2
BTT:
Ist schon richtig was Magirus sagt.
Und selbst wenn in Verbindung eingetragen wurde und die Werte sich im Grenzbereich befinden, kommt es wieder darauf an, an was für einen Ordnungshüter man gelangt.
Mal ganz abgesehen von den Faktoren wie Nasenlänge die dem nicht passt etc.
und wenn der sportluftfilter früher eingetragen wurde vor dem neuen gesetz und vorher auch schon eine gruppe A anlage drunter gewesen ist?
ich hatte damals den sportluftfilter eintragen lassen und später ne gruppe A anlage gekauft.das war aber alles noch vor dem neuen gesetzkram da.
ist das dann noch rechtens?
diese eintragungen wurden zurückgezogen also ist die eintragung ungültig
ausserdem galt die abe damals schon nur bei serienanlage