Sportluftfilter troz Sportendschalldämpfer?
sawwus
hab ne frage und zwar heißt es ja das man keinen offen Luftfilter verbauen darf wenn man einen Sportschalldämpfer verbaut hat.
jetz hab ich aber letztens bei lexmaul nochmal nachgefragt ob das zutrifft auch wenn ich jetz z.b den MAX FLOW von RAID HP einbau, da das ja in dem sinn kein offener luftfilter is und die meinten auch den darf ich nicht verbauen!
nur isses so das man überall liest unter anderem auch im lexmaul katalog dass das MAX FLOW und sogar das Performance kit (ohne kaltluftgehäuse) von RAID HP mit sportendschalldämpfern und komplett anlagen die ABE haben zulässig ist!!!!!
jetz bin ich total verwirrt und hoff das mir jemand von euch weiterhelfen kann!!!
thx im vorraus
Ähnliche Themen
22 Antworten
WAS für eine ABE soll das sein???
Ne Teile ABE ist ja kein Problem, die bekommst du natürlich dazu, ne Betriebserlaubnis ABE für Fahrzeuge, ist dann schon wieder etwas anderes...
Ich kenne es auch nur so, das man ne offenen "Lufi" samt einer "Sportauspuffanlage" NICHT eingetragen bekommt...
Bär
hmm stimmt natürlich auch wieder
nur irgendwie gemein da ich nämlich schon eingetragene offene lufis gesehen hab! (man sieht so allerhand in ner werkstatt) naja ich frag ma unseren TÜV prüfer nochmal wenn er ma wieder kommen sollte!!!
grüßle
naja, nur weil jemand es verbaut hat, heißt das noch nicht das es auch legal ist.
im vectra a forum ist ein längerer thread, da wurde einem das auto stillgelegt, weil er einen offenen lufi + sportauspuffanlage hatte. jedes für sich allein war zwar erlaubt, jedoch beides zusammen nicht. ich meine da auch gelesen zu haben, dass ABEs zurückgezogen wurden.
andernseits was willst du mit einem offenen luffi? bringt dir doch eh nix, eher weniger leistung weil der motor die warme luft aus dem innenraum ansaugt anstatts des kühleren fahrtwindes von außen.
Serwus
Also bei meinem alten 1,6 16V hatte ich einen Sport ESD und Offenen K&N eingetragen!
Aber mich würde mal interessieren warum man ne Komplett Anlage und nen offenen Luftfilter net eingetragen bekommt, kann mir des einer verraten?
MfG
Holger
Zitat:
Original geschrieben von Diablo666
Serwus
Also bei meinem alten 1,6 16V hatte ich einen Sport ESD und Offenen K&N eingetragen!
Aber mich würde mal interessieren warum man ne Komplett Anlage und nen offenen Luftfilter net eingetragen bekommt, kann mir des einer verraten?
MfG
Holger
Richtig bei deinem alten! Ist glaube ich jetzt seit einem Jahr oder so das man damit nicht mehr fahren darf! Alte Gutachten wurden wie gesagt wieder zurück gezogen!
Zitat:
Original geschrieben von Diablo666
Serwus
Also bei meinem alten 1,6 16V hatte ich einen Sport ESD und Offenen K&N eingetragen!
Aber mich würde mal interessieren warum man ne Komplett Anlage und nen offenen Luftfilter net eingetragen bekommt, kann mir des einer verraten?
MfG
Holger
Das hat was mit der Lautstärke zutun, es gibt Sportsaupuffanlagen die von "Natur" aus, einfach an der Grenze des zumutbaren Lärmpegels liegen und dann in Verbindung mit nem offenen Lufi, einfach zu laut sind...
Und daher hat man sowas eben verboten, ist aber erst seit kurzem so...
Und kaum ein Prüfer, wird dir sowas Heutzutage noch eintragen...
Bär
das kommt darauf an was im Gutachten steht, Wenn er z.B. einen 57i hat, wo im Gutachten unter Punkt III steht, das Hinsichtlich weiterer umbauten keine bedenken bestehen Klappts, steht da was anderes Klappts nicht, da sich der Prüfer ja nach dem Gutachten richten muss, was man ihm vorlegt. Ich bin ja schließlich nicht als Halter des KFZ zuständig, welche gutachten noch Aktuell sind oder nicht.
Also, altes Gutachten besorgen und es Klappt mit der eintragung.
MfG
André
Und wenn der Prüfer etwas auf "zack" ist und sich mit sowas auskennt, dann wird ihm vielleicht auffallen das dein Gutachten evt. schon etwas zu "alt" ist.Außerdem muss/sollte das Gutachten zu dem Lufi passen und nicht irgendeins vorlegt werden, sowas könnte ganz schnell nach hinten losgehen...
Sprich "Neues Luf-Modell aber altes Gutachten"...
Meines Wissens, werden ein Sport ESD und ein offener Lufi, generell nicht mehr zusammen eingetragen....
Will mich aber sehr gerne eines besseren belehren lassen, wenn es nicht so sein sollte, dann aber bitte mit Fakten...
Gruß Bär
Zitat:
Original geschrieben von ehle
das kommt darauf an was im Gutachten steht, Wenn er z.B. einen 57i hat, wo im Gutachten unter Punkt III steht, das Hinsichtlich weiterer umbauten keine bedenken bestehen Klappts, steht da was anderes Klappts nicht, da sich der Prüfer ja nach dem Gutachten richten muss, was man ihm vorlegt. Ich bin ja schließlich nicht als Halter des KFZ zuständig, welche gutachten noch Aktuell sind oder nicht.
Also, altes Gutachten besorgen und es Klappt mit der eintragung.
MfG
André
wie weiter oben geschrieben wurde, wurden die alten gutachten zurückgezogen. somit kannst du dir damit gelinde gesagt deinen allerwertesten abwischen.
abgesehen davon, schützt dummheit bzw. dumm stellen, nicht vor strafe. DU als halter des pkws bist verpflichtet dein fahrzeg entsprechend der gesetzlichen rahmenbedingungen zu betreiben. Niemand ist verpflichtet dir etwas nachzutragen. so und nicht anders funktioniert dieses spiel.
wer diesem völlig behämmerten posting folgt und damit auf die nase fällt, ist selber schuld.
in diesem sinne
nimm mir es nicht übel, aber mit dieser aussage bist DU auf dem Holzweg und Lalelu auch.
Ich bin als Halter nicht verpflichtet irgendwelche nachforschungen zu betreiben welche Gutachten noch gültig sind oder nicht.
z.B. (ist vielleicht etwas doofes Bsp. aber ich versuchs) in vielen alten Autos sind nur Beckengurte drin. Die würdest du heut nie mehr eingetragen bekommen, deswegen wird aber das alte auto trotzdem nicht die BA verlieren.
Da ich selber erst vor kurzen bei der Dekra war wegen einem Luffi und ich den Prüfer auch darauf angesprochen habe, sagte er mir, das für ihn das vorliegende Gutachten aussagekräftig ist und da meines vom K&N von 04 ist gibts keine Propleme damit. Es werden ständig irgendwelche gutachten zurückgezogen und alles wissen sie auch nicht, darum eben die aussage mit dem vorliegendem Gutachten.
Auf dem K&N ist auch eine nummer drauf, die mit in dem Gutachten steht, somit ist es schlecht möglich ein altes Gutachten mit einem neuen Filter zu verbauen.
MfG
André
> z.B. (ist vielleicht etwas doofes Bsp. aber ich versuchs) in vielen alten Autos sind nur Beckengurte drin.
völlig falsch. ab jahr xx greift bzw. griff in diesem beispiel die regel das alle NEUEN pkws mit 3 punktgurten auszustatten sind. im falle der ABEs hingegen wurden selbige exlizit zurückgezogen. ich hoffe du erkennst den unterschied.
> Ich bin als Halter nicht verpflichtet irgendwelche nachforschungen zu betreiben welche Gutachten noch gültig sind oder nicht.
falsch. wie ich weiter oben bereits beschrieb bist du als halter verpflichtet (!) dein fahrzeug in einem rechtskonformen zustand zu halten. somit bist du verpflichtet dich zu informieren, nicht der staat. was übrigens schonimmer in allen belangen so war oder hast du schonmal gehört das beamter himmer bei herrn müller angerufen hat das §587 aus dem bgb anhang 7 blatt 5 ersatzlos gestrichen wurde? ganz genau das impliziert deine - leider - falsche aussage. jedes jahr ändern sich hunderte gesetze, verordnungen, ermächtigungsgrundlagen. der staat hat überhaupt keine chance jeden der 80 mio deutschen anzutriggern. daher werden änderungen von den zuständigen stellen veröffentlicht und auch du kannst siesomit einsehen. wenn du das nicht machst, ist das dein eigenes problem. die informationen bereitgestellt hat der staat jedenfalls
> das für ihn das vorliegende Gutachten aussagekräftig
nicht jeder tüv'er ist auf aktuellem stand und allwissend. mir hat zb. mal ein tüver verklickern wollen, dass die beim caravan serienmäßige delle auf dem dach ein unfallschaden ist...
> da meines vom K&N von 04
und damit ist dein luffi höchstwahrscheinlich auch von dieser AGB-Änderung betroffen, da die angesprochene änderung glaub anfang 2007 war
wegschauen und ignorieren ist natürlich immer eine gute idee, solange das andere auch machen. dem kollegen im vectra a forum mit offenem luffi und sportauspuffanlage hat es jedenfalls nicht geholfen. ihm wurde von den cops in der nacht mitten in der pampa das auto stillgelegt. zusätzlich hat er hatte etliche hundert euro schaden durch abschleppen, gutachten, punkte in flensburg etc.
wenn dir "geiler sound" das wert ist, bitteschön. wer nicht hören will muß fühlen.
thomas
Mal ne Frage es gibt ja diese BMC AirboX. Gibt es sowas in der Art auch für einen 2.6 V6 oder gibts da nur die normalen offenen Filter????
Serwus
Mal ne ganz dumme Frage, wer sagt dass die Auspuffanlage lauter wird durch einen Offenen Luftfilter? Wieso sollte die lauter werden?
Der Luftfilter ist lauter und übertönt die Auspuffanlage, die Lautstärke addiert sich ja nicht. Und die Wenigsten Sportauspuffanlagen sind lauter als die Original Auspuffanlagen, dürfen die nämlich auch nicht!
@VectraBSport
Diese BMC Carbonairbox gibt's eigentlich nur für die Vectra Diesel, für den Benziner musst du die per einzalabnahme eintragen lassen. Passen tut die aber auch beim 2,6 V6, i500 brokargelb hat die bei seinem i500 drin und soweit ich weiß auch eingetragen.
MfG
Holger
Zitat:
Original geschrieben von Diablo666
Serwus
Mal ne ganz dumme Frage, wer sagt dass die Auspuffanlage lauter wird durch einen Offenen Luftfilter? Wieso sollte die lauter werden?
Der Luftfilter ist lauter und übertönt die Auspuffanlage, die Lautstärke addiert sich ja nicht. Und die Wenigsten Sportauspuffanlagen sind lauter als die Original Auspuffanlagen, dürfen die nämlich auch nicht!
MfG
Holger
Da liegts du aber leider etwas falsch, mein lieber Holger...
Selbstvestverständlich "addiert" sich die Gesamtlautstärke aus nem offenen Luffi und einer "Sportauspuffanlage/Sport ESD" sprich sie setzt sich aus den beiden Komponenten zusammen...
Warum sollte man sich sonst, nen Sport ESD oder ne komplette Anlage verbauen.Von der evt. Leistungsteigerung und Optik, jetzt mal abgesehen...
Und was die Lautstärke der Auspuffanlagen so angeht, sind viele Sport ESD/Anlagen wie z.B "Bastuck,Eisenmann,Remus,Sebering u.s.w." wesendlich lauter, als wie ne normale Serienanlage...
Das dann in Verbindung mit einem offenen Lufi, ist dann eben zu laut...
Ob diese Verordnung, nun in allen Bundesländern gilt, keine Ahnung, man kann es aber auch hier mal nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t16059.html
Bär