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Sprinter szm - Berechnung zulässiges Aufliegergewicht

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 22:17

Ich hätte mal ne frage zu den eher seltenen szm in der Sprinter Klasse. Ich würde gerne Wissen wie man das zulässige Aufliegergewicht einer Szm berechnet.

Angenommen man hat einen Sprinter mit einem Gesamtgewicht von 3500Kg, und einer Nutz/Aufliegelast von 1500Kg. Wie schwer dürfte der Auflieger dann Maximal sein?

Wenn ich vom 1,5 fachem des gesamtgewichtes der szm ausgehe wären das 5250 Kg. Darf man hier noch die Aufliegelast adieren? Also 1500 Kg? Dann dürfte der Sprinter also einen 6750Kg schweren Auflieger ziehen, sofern die Stützlast 1500Kg beträgt?

Wäre es also Möglich, das ein 3,5t Sprinter einen normalen 36t auflieger leer ziehen darf, sofern die sattelkupplung auf der richtigen höhe ist, und die anderen Maße stimmen?

Wenn das mit den Maßen so nicht hinkommt, was wäre denn das nötige gesamtgewicht der zugmachine, oder die nötige aufliegelast?

Das ganze ist rein Interessehalber. Über sinn und unsinn, einen 36t Trailer mit einem Sprinter zu ziehen muss nicht unbedingt Diskutiert werden...

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17 Antworten

wenn du eine Durchgehende Bremsanlage hast, ist 1,5 fache das richtige.

Wenn das Eigengewicht der Trailers 6 tons ist, muss deine Zugmaqschiene wenigstens 4 tons Gesamtgewicht haben, und die notige Nutzlast , was der Stutzlast / Aufliegelast entspricht.

Rudiger

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 23:54

Das muss bei Aufliegern doch aber anders laufen, oder?

Der 36t standart Auflieger darf ja auch an einer 18t zugmaschine... Ich denke mal, das die Stützlast der zugmaschine zugerechnet wird, oder? Wenn von den 6000Kg eigengewicht nun im leerzustand 1000Kg aufliegelast sind, würde der Auflieger ja nur noch 5000Kg "wiegen" oder sehe ich das Falsch? Was wäre denn ein realisticher Wert an Stützlast im Leerzustand eines 6000Kg schweren Aufliegers?

Gibt es eigentlich eine vorschrift, oder richtlinie, wie viel Stützlast man haben muss? Oder dürfte ich auch einen 5000Kg schweren auflieger ziehen, wenn die Stützlast nur 100Kg beträgt?

Gibt es eigentlich einen rechtlichen unterschied zwischen Anhänger und Auflieger? Oder sind die gleichzusetzen?

Wie ist eigentlich bei aufliegern das zuggesamtgewicht zu errechnen? Wegen Maut etc. Man kann doch nicht einfach beide gesamtgewichte addieren, oder? Und bei dem oben genannten beispielgespann. 3,5t zugmaschine und 6,75t Auflieger, welcher aber ein gesamtgewicht von 36t hat, müsste man hier maut zahlen?

die Aufliegelast, wird vom Sattel abgezogen, der rest ist Anhangelast.

Dein 36 tons sattel, hat 11 bis 12 tons Stutzlast auf dem 5th wheel / Sattelplatte, der rest ist Anhangelast. 36- 12 Stutzlast ist 24 tons Trailerlast am Agrregat.

Ob du einen Sprinter mit Durchgehender Druckluftanlage, und dem Blechrahmen vom Sprinter auf 8 bis 9 tons Gesamtzuggewicht bekommst ist eine andere Frage. Moglicherweise einen alten 7,5 tonner mit einem Lichtbalken wegen der 12 Volt Anlage.

Rudiger

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 0:29

Die 3,5t Version des Sprinters hat ein zuggesamtgewicht von 7.000Kg der 5t Sprinter hat 8.000Kg bzw. 8750Kg als szm.

Möglicherweise würde man ja auch den 3,5t Sprinter auf 8750Kg als szm bekommen. Denn die 7.000 kommen ja nicht vom Rahmen her, sondern von der gesetzlichen beschränkung der Kugelkopfkupplung, und das man über 3,5t eine Druckluftbremsanlage braucht.

Ansonsten nimmt man einfach den 5t Sprinter, und lastet ihn auf 3,5t ab. Allerdings hat man dann 210Kg weniger nutzlast.

ich hab hier 2 Seiten zu dem Thema

http://www.iveco-west.de/news/index.php?id=19&start=20

http://www.umbauten.de/.../...elzug-Umbau-komplett-mit-Sattelanhaenger

Sprich mal mit DB wie der Hilfsrahmen auf dem Blech Chassies befestigt werden muss. Denke auch daran, das ein "Sprinter" 6 tons Auflieger "flexibel" ist beim Einfedern. Der 36 tons Sattel, ist solide, der wird dir den ganzen Antiebsstrang und Rahmen mit den harten Stossen zerschlagen. Der Windwiederstand, durch die Stirnflache, und der Rollwiederstand durch die Reifen und Achsen ist auch bedeutend hoher.

Die Lichtanlage im Sattel ist ein 24Volt system, ABS, EBS, Ansteuerung? Dein Sprinter hat ein 12 Volt System.

 

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Die 3,5t Version des Sprinters hat ein zuggesamtgewicht von 7.000Kg der 5t Sprinter hat 8.000Kg bzw. 8750Kg als szm.

Möglicherweise würde man ja auch den 3,5t Sprinter auf 8750Kg als szm bekommen. Denn die 7.000 kommen ja nicht vom Rahmen her, sondern von der gesetzlichen beschränkung der Kugelkopfkupplung, und das man über 3,5t eine Druckluftbremsanlage braucht.

Ansonsten nimmt man einfach den 5t Sprinter, und lastet ihn auf 3,5t ab. Allerdings hat man dann 210Kg weniger nutzlast.

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 7:45

Es gibt ja auch Auflieger ohne ABS, ABS ist doch auch nicht vorgeschrieben, oder? Und ein paar Lampen zu Tauschen wird auch nciht das Problem sein.... Oder aber, falls man öfters verschiedene Aufieger zieht, einfach einen entsprechenden Wandler für 24V einbauen.

Gehen würde das sicherlich, zwar nciht so gut wie mit einer ausgewahsenen zugmaschine, aber das ist ja klar. Den Sprinter gibt es als Diesel ja mit 190PS. Für 9tonnen müsste das ja eigentlich reichen.

Ich finde die kleinen Sattelzüge auf jedenfall sehr Interessant. Sie bieten viele Vorteile den Herkömmlichen LKW gegenüber. Vor allem ist man mit der Zugmaschine ohne Auflieger sehr Flexibel, und als Doppelkabine könnte man sie auch gut Privat nutzen....

Wurde ABS im Auflieger nicht ende der 80er anfang der 90er vorgeschrieben? Mit der Beleuchtung kannst du einen Lichtbalken machen. Das ist schneller.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Es gibt ja auch Auflieger ohne ABS, ABS ist doch auch nicht vorgeschrieben, oder? Und ein paar Lampen zu Tauschen wird auch nciht das Problem sein.... Oder aber, falls man öfters verschiedene Aufieger zieht, einfach einen entsprechenden Wandler für 24V einbauen.

Gehen würde das sicherlich, zwar nciht so gut wie mit einer ausgewahsenen zugmaschine, aber das ist ja klar. Den Sprinter gibt es als Diesel ja mit 190PS. Für 9tonnen müsste das ja eigentlich reichen.

Ich finde die kleinen Sattelzüge auf jedenfall sehr Interessant. Sie bieten viele Vorteile den Herkömmlichen LKW gegenüber. Vor allem ist man mit der Zugmaschine ohne Auflieger sehr Flexibel, und als Doppelkabine könnte man sie auch gut Privat nutzen....

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 8:23

Wenn es generell für Auflieger vorgeschrieben ist, müssten die kleinen Auflieger ja auch ABS haben, und demnach wäre es wohl das kleinere Problem so eine Buchse auch für große Auflieger bereitzustellen.

Bei der 3,5t Klasse wird das größere Problem allerdings das Gewicht sein. Man könnte im Günstigsten Fall 6,75T Auflieger ziehen, allerdings sind einige etwas schwerer... Und Wenn es sich nicht nur um 200, 300Kg Handelt ist das halt nicht wirklich vertretbar...

Mit den zusatzlichen Spiegelarmen, das du am Auflieger vorbeisehen kannst, hast du mehr Spiegel wie Fuhrerhaus.

Ruf mal BD an, und frage nach der Befestigung des Hilfsrahmen fur die Sattelplatte. du wirst dich wundern, was die alles wollen. Jedes Bohrloch bekommt Hulsen, die Verschweisst werden mussen, das ist nur der Anfang.

 

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Wenn es generell für Auflieger vorgeschrieben ist, müssten die kleinen Auflieger ja auch ABS haben, und demnach wäre es wohl das kleinere Problem so eine Buchse auch für große Auflieger bereitzustellen.

Bei der 3,5t Klasse wird das größere Problem allerdings das Gewicht sein. Man könnte im Günstigsten Fall 6,75T Auflieger ziehen, allerdings sind einige etwas schwerer... Und Wenn es sich nicht nur um 200, 300Kg Handelt ist das halt nicht wirklich vertretbar...

Cool - genau mein Thema ;-)

Mit einem 3,5 Tonner würde ich solche Gewichte nie ziehen. Die Zugmaschine muß immer mehr Bremsen, schon weil die Zugabstimmung nicht so fein regelt wie bei den "Großen". Da sollte man sich mal überlegen, lieber einen 6,5 Tonner zu nehmen. Der aktuelle Iveco Daily hat in dieser Gewichtsklasse die Vorderbremse vom EuroCargo.

Iveco bietet den Daily schon als Sattelzugmaschine ab Werk an, es müssen Richtlinien für den Hilfsrahmen eingehalten werden, aber sicher nichts geschweißt werden.

Die Beleuchtung macht nur Probleme, wenn es keine LED Leuchten sind. LED's funktionieren auch mit 12V. Die ABS Systeme in aktuellen Aufliegern arbeiten von 10-32V. Also auch nicht das Problem.

Ein richtiges Problem wird die Druckluftbeschaffung. Drei Achsen mit Luftfederung und entsprechend großen Luftkesseln wird kein el. Kompressor "überleben". Da wird es schon bei einer Auflieger-Achse im Gebirge schwierig, wenn der Fahrer nicht entsprechend fährt. Der Kompressor verträgt keinen "Dauerlauf".

Und was die Spiegel angeht, schaut euch mal die Buchbinder Dailys an, die haben bei den 6,5 to Koffern Eurobreite. Geht alles wenn man will, es fehlt nur oft der Mut zur Lücke.

Es würden sich viele wundern, was ein so kleiner Sattelzug alles (sparen) kann.

mfg Stev

Vorrausgesetzt du hast eine duchgehende Bremsanlage.

 

3500kg + 5250kg (3500kg x 1,5) - 1500kg = Dein Zul. Gesamtgewicht. In dem Fall 7250kg.

 

Dein Auflieger darf 5250kg wiegen und eine Sattellast von 1500kg haben.

 

Eigentlich eine ganz einfache rechnung.

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 19:37

Beide Gewichtsvarianten haben ihre vorteile. Warum 3,5t? Wenn man die szm als doppelkabine nimmt, kann das ein schicker Wagen sein, den man auch Privat nutzen kann. (Hinten schön verkleiden, im pickup style) Aber Privat möchte ich nicht nur 80 Fahren dürfen, und auch die anderen Nachteile daraus ziehen dürfen.

Ob der Kompressor ausreichend dimensioniert ist, wird ma ja errechnen können... Das ist ja auch abhängig von sehr vielen Faktoren... Ob die Druckluftanlage dicht ist... Ob die Luftfederung Arbeitet, Wie man bremst... Wie groß der Kessel vom Auflieger ist...

Spiegel ist doch auch nicht das thema, der Auflieger ist doch gerade mal 25-30cm Breiter an jeder seite...

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

3500kg + 5250kg (3500kg x 1,5) - 1500kg = Dein Zul. Gesamtgewicht. In dem Fall 7250kg.

Eigentlich eine ganz einfache rechnung.

Eigentlich aber auch nur :D

Im Sinne der StVZO ist das ein Sattelkraftfahrzeug (=Sattelzugmaschine+Auflieger) und kein Zug (Lastkraftwagen+Anhänger), von daher gilt die Regel mit den 1,5 nicht. Die durchgehende Bremse ist eh Pflicht, es sei denn es soll ein 750kg ungebremster Auflieger werden. Auflaufbremsen sind bei Sattelkraftfahrzeugen nicht zulässig.

Beschränkt wird das lediglich durch die Motorleistung, Bremsen, Aufliegelast, Achsanzahl etc. die das Gesamtgewicht, also SZM plus Auflieger, beschränken. Meist wird durch den Hersteller der Zugmaschine schon eine Obergrenze festgelegt.

Gruß Meik

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