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Spurplatten und 20 Zoll Felgen mit ABE

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 18. März 2015 um 16:55

Hallo,

ich habe bei meinem A5 vorne 15 mm und hinten 25mm Spurplatten eintragen lassen.

Die Eintragung ist ohne Bezug auf eine Felgengröße erfolgt. Im Prüfbericht steht das vorne

und hinten die Spurplatten mit 15 mm und 25 mm eingetragen sind und somit ein ordnungsgemäße

Nutzung erlaubt ist.

Jetzt habe ich mir Felgen in der Größe 9 x 20 Zoll, ET 33 und Reifen in der Größe 255/30 20 moniert.

Die Räder haben mit der Reifengröße eine ABE, also eintragungsfrei.

Müssen die Felgen auf Grund der Spurplatten jetzt trotzdem noch mal eingetragen werden?

Obwohl die Spurplatten ja schon eingetragen sind.

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35 Antworten

Ja, es MUSS alles zusammen vorgeführt und abgenommen werden - die ABE der Felgen ist bei Verwendung der Spurplatten für den Arsch.

Es ist auf jeden Fall eine Einzelabnahme nach 19.2.

DottoreFranko weiß Bescheid.. ;-)

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 18. März 2015 um 17:58:38 Uhr:

Ja, es MUSS alles zusammen vorgeführt und abgenommen werden - die ABE der Felgen ist bei Verwendung der Spurplatten für den Arsch.

Es ist auf jeden Fall eine Einzelabnahme nach 19.2.

Klar, den kennen sie Wahrscheinlich auch mit Vornmen beim Tuev :)

Zitat:

@golfgtitdi schrieb am 18. März 2015 um 19:46:17 Uhr:

Klar, den kennen sie Wahrscheinlich auch mit Vornmen beim Tuev :)

... bin Freitag wieder da, eine Bremse eintragen lassen :D ( nicht am S5 )

Sowas geht mittlerweile echt gut.. ;)

Kann ich im Fall der unwahrscheinlichen Fälle die TÜV Vorführung bei Dir direkt buchen, vorherige Einkaufsberatung inkludiert? Bezahlen würde ich dann vielleicht selbst ... :cool:

Kannst auch selbst dahin - habe den TÜV schon mehrfach für Eintragungen von Bremsanlagen empfohlen und bislang hat auch jeder die Eintragung dort bekommen. Muss halt alles gut Dokumentiert sein, Teilenummern müssen stimmen und alles fachgerecht eingebaut sein.

Themenstarteram 19. März 2015 um 11:01

Das ist ja schwierig zu verstehen. Die Spurplatten sind eingetragen ohne Bezug auf eine Felgen und Reifengröße.

Dann müssen die noch mal eingetragen werden???

Ich mach mal den Erklärbär :)

Die eingetragenen Spurplatten darfst Du NUR mit den in den Papieren stehenden Felgen und Reifen fahren, weil sich die Eintragung nur auf das Fahrzeug im Serienzusatnd bezieht. Bei Spurplatten wird die Eintraugung üblicher Weise als Anbauabnahme nach §19.3 StVZO auf Basis des Gutachtens der Spurplatten durchgeführt. Da in diesen Gutachten meistens ALLE Serienfelgengrößen begutachtet wurden, geschieht die Eintragung OHNE Bezug auf eine bestimmnte Rad/Reifenkombination. Du kannst diese Spurplatten mit allen Felgen und Reifen fahren die im KFZ Schein vermerkt sind ( meistens zwei ab Werk ).

Die ABE Deiner neuen Felgen gilt nur für den serienmäßigen Zustand des Wagens - evtl. nachträglich eingetragene Spurplatten dürfen mit diesen Felgen NICHT ohne erneute Begutachtung und Abnahme gefahren werden. Es folgt in Kombination mit den Spurplatten eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.

Die ABE der Felgen dient dann nur noch als Traglastbescheinigung für die Felgen. Es folgt eine Eintragung in der die Felge in "Verbindung mit" der Spurplatte abgenommen wurde.

Optional kannst Du die Felgen OHNE Spurplatten bedenkenlos fahren - der Wagen befindet sich im Werkszustand und die ABE ist gültig :)

Wenn Du die Felgen MIT den Spurplatten fahren willst, ist eine Abnahme unumgänglich. Aber es ist EINE Begutachtung und eine Eintragung - Kostenpunkt zwischen 90,- und 120,-.

Benötigt werden die ABE der Felgen und das Gutachten/ABE der Spurplatten - damit kann dein Prüfer Arbeiten. Er braucht beides da es in diesem Zusammenhang Grenzen bei der Gesamteinpresstiefe gibt. In der Regel kommt man da aber nie hin ;)

9x20 ET 33 mit 25mm Platten auf der HA ergibt ET 8.

Passt das überhaupt?

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 19. März 2015 um 18:41:39 Uhr:

9x20 ET 33 mit 25mm Platten auf der HA ergibt ET 8.

Passt das überhaupt?

Mit dem 255er ?... sehr sehr knapp, zumal nach den neuen "TÜV Regeln" die Felge eigentlich auch nicht mehr überstehen darf.

Bei 9" Breite ist ET11 bündig und eigentlich schon Ende mit Lustig .. einige Prüfer winken aber eine leicht überstehende Felge noch durch wenn der Reifen noch abgedeckt ist.

Dachte ich mir schon.

Da kann sich Nico die Kosten für die Einzelabnahme sparen.

Themenstarteram 19. März 2015 um 19:06

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 19. März 2015 um 17:11:03 Uhr:

Ich mach mal den Erklärbär :)

Die eingetragenen Spurplatten darfst Du NUR mit den in den Papieren stehenden Felgen und Reifen fahren, weil sich die Eintragung nur auf das Fahrzeug im Serienzusatnd bezieht. Bei Spurplatten wird die Eintraugung üblicher Weise als Anbauabnahme nach §19.3 StVZO auf Basis des Gutachtens der Spurplatten durchgeführt. Da in diesen Gutachten meistens ALLE Serienfelgengrößen begutachtet wurden, geschieht die Eintragung OHNE Bezug auf eine bestimmnte Rad/Reifenkombination. Du kannst diese Spurplatten mit allen Felgen und Reifen fahren die im KFZ Schein vermerkt sind ( meistens zwei ab Werk ).

Die ABE Deiner neuen Felgen gilt nur für den serienmäßigen Zustand des Wagens - evtl. nachträglich eingetragene Spurplatten dürfen mit diesen Felgen NICHT ohne erneute Begutachtung und Abnahme gefahren werden. Es folgt in Kombination mit den Spurplatten eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.

Die ABE der Felgen dient dann nur noch als Traglastbescheinigung für die Felgen. Es folgt eine Eintragung in der die Felge in "Verbindung mit" der Spurplatte abgenommen wurde.

Optional kannst Du die Felgen OHNE Spurplatten bedenkenlos fahren - der Wagen befindet sich im Werkszustand und die ABE ist gültig :)

Wenn Du die Felgen MIT den Spurplatten fahren willst, ist eine Abnahme unumgänglich. Aber es ist EINE Begutachtung und eine Eintragung - Kostenpunkt zwischen 90,- und 120,-.

Benötigt werden die ABE der Felgen und das Gutachten/ABE der Spurplatten - damit kann dein Prüfer Arbeiten. Er braucht beides da es in diesem Zusammenhang Grenzen bei der Gesamteinpresstiefe gibt. In der Regel kommt man da aber nie hin ;)

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Das ist perfekt rüber gekommen.

Themenstarteram 19. März 2015 um 19:09

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 19. März 2015 um 18:41:39 Uhr:

9x20 ET 33 mit 25mm Platten auf der HA ergibt ET 8.

Passt das überhaupt?

Ich habe die Felgen im Moment so montiert, 9x20 ET 33 mit 25 mm Spurplatte hinten. Die Felge steht oben am Kotflügel exakt gleich mit Außenkannte Kotflügel. Von daher passt das perfekt.

Zitat:

@Nico11833 schrieb am 19. März 2015 um 20:09:26 Uhr:

Ich habe die Felgen im Moment so montiert, 9x20 ET 33 mit 25 mm Spurplatte hinten. Die Felge steht oben am Kotflügel exakt gleich mit Außenkannte Kotflügel. Von daher passt das perfekt.

Was für einen A5 fährst Du denn ? Quattro oder Frontie ? - die zulässigen maximalen/minimalen Einpresstiefen findest Du im Gutachten zu den Spurplatten. Zudem variieren die fahrbaren ET etwas in Abhängigkeit der verbauten Bremse da die Töpfe unterschiedlich stark sind.

+-3mm sind da schon mal drin. Wenn es so passt mit der Gesamt-ET und der Prüfer beim Verschränken keinen zu dicken "Bleistift" hat, dann solltest Du das so eingetragen bekommen.

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