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Spurverbreiterung bei Serienfelgen - eintragung unnötig?

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 12:35

Hallo

Ich habe Originale Amg Felgen in 19 Zoll, und wollte dort noch spurverbreiterung von H&R mit montieren lassen.

Ich habe gelesen das dann eine eintragung beim Tüv wegfällt, da es Originale Cls Felgen sind, die auch serienmäig beim amg modell verbaut sind, also Teilenummer vom CLs ist mit drauf.

Also reicht es dann aus wenn ich die ABE mit mir führe, und der Tüv besuch dann wegfällt?!

Grüße

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14 Antworten

Nein, das reicht nicht!

Das Rad hat die ABE ohne die Spurverbreiterung erhalten. Also erlischt sie bei der Verwendung mit den Spurplatten.

Ebenso gibt es für die Platten i.d.R. keine ABE sondern nur ein Teilegutachten.

Beides Zusammen bedeutet "Ab zum TÜV" und Eintragen lassen.

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Nein, das reicht nicht!

Das Rad hat die ABE ohne die Spurverbreiterung erhalten. Also erlischt sie bei der Verwendung mit den Spurplatten.

Ebenso gibt es für die Platten i.d.R. keine ABE sondern nur ein Teilegutachten.

Beides Zusammen bedeutet "Ab zum TÜV" und Eintragen lassen.

Ok alles klar.

Dann weiß ich bescheid

Zitat:

Original geschrieben von MrAMGpower

Hallo

Ich habe Originale Amg Felgen in 19 Zoll, und wollte dort noch spurverbreiterung von H&R mit montieren lassen.

Ich habe gelesen das dann eine eintragung beim Tüv wegfällt, da es Originale Cls Felgen sind, die auch serienmäig beim amg modell verbaut sind, also Teilenummer vom CLs ist mit drauf.

Also reicht es dann aus wenn ich die ABE mit mir führe, und der Tüv besuch dann wegfällt?!

Grüße

Wenn in der ABE für die AMG-Felgen

Dein Fahrzeugtyp aufgeführt ist

und Du die vorgeschriebenen Reifengrößen

fährst > ja

Die Spurverbreiterungsplatten erfordern jedoch,

daß mit dem entsprechenden Gutachten

eine "TÜV-Abnahmebestätigung" erfolgt.

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 12:54

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

Original geschrieben von MrAMGpower

Hallo

Ich habe Originale Amg Felgen in 19 Zoll, und wollte dort noch spurverbreiterung von H&R mit montieren lassen.

Ich habe gelesen das dann eine eintragung beim Tüv wegfällt, da es Originale Cls Felgen sind, die auch serienmäig beim amg modell verbaut sind, also Teilenummer vom CLs ist mit drauf.

Also reicht es dann aus wenn ich die ABE mit mir führe, und der Tüv besuch dann wegfällt?!

Grüße

Wenn in der ABE für die AMG-Felgen

Dein Fahrzeugtyp aufgeführt ist

und Du die vorgeschriebenen Reifengrößen

fährst > ja

Die Spurverbreiterungsplatten erfordern jedoch,

daß mit dem entsprechenden Gutachten

eine "TÜV-Abnahmebestätigung" erfolgt.

Also die AMG Felgen sind Original, und in dem Gutachten ist auch mein Fahrzeug eingetragen, auch die entsprechende passende Bereifung ist drauf. Also fällt hier eine Tüv abnahme weg.

Das Heißt, wenn ich jetzt aber Spurplatten mit montiere, müssen hier nur die Spurplatten eingetragen werden, oder?

Grüße

Zitat:

Das Heißt, wenn ich jetzt aber Spurplatten mit montiere, müssen hier nur die Spurplatten eingetragen werden, oder?

Es wird immer die ganze Kombination abgenommen. Also Felge X i.Verb. mit Spurplatten Y.

Daher wird es wohl auch ne Einzelabnahme werden.

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Zitat:

Das Heißt, wenn ich jetzt aber Spurplatten mit montiere, müssen hier nur die Spurplatten eingetragen werden, oder?

Es wird immer die ganze Kombination abgenommen. Also Felge X i.Verb. mit Spurplatten Y.

Daher wird es wohl auch ne Einzelabnahme werden.

Einzelabnahme?? Für Originale Serien Felgen ?? Und dann für Spurplatten die eine ABE bzw Teilegutachten? Das kann ich mir nicht so wirklich vorstellen....

Zitat:

Einzelabnahme?? Für Originale Serien Felgen ??

Klar! Die ABE der Räder gilt nur für den original Zustand.

Weichst du von diesem Zustand ab gibt es quasi keine ABE mehr.

Und die Spurplatten sind eine deutliche Abweichung.

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Zitat:

Einzelabnahme?? Für Originale Serien Felgen ??

Klar! Die ABE der Räder gilt nur für den original Zustand.

Weichst du von diesem Zustand ab gibt es quasi keine ABE mehr.

Und die Spurplatten sind eine deutliche Abweichung.

Aber es gibt ABE's für die Spurplatten in Verbindung mit diversen Serienfelgen! Sollten also seine Serien Felgen in der ABE von H&R stehen muss er gar nichts eintragen lassen!! Gibt es keine ABE sondern nur ein Teilegutachten muss eine Abnahme gemacht werden! Steht im dem Gutachten drinne das er die Spurplatten an seinem AMG verbauen kann wirds auch keine Einzelabnahme !!

Zu 99,9% haben H&R Spurplaten eine ABE für Original Felgen, ob das allerdings auch für AMG gilt weiß ich nicht,!! Das muss ja der TE wissen, er wird ja ein Gutachten für die Spurplatten haben!!

Zitat:

Zu 99,9% haben H&R Spurplaten eine ABE für Original Felgen,

Ich hab noch nicht eine ABE für Spurplatten gesehen!

Wenn die Bremse und Rad/Reifen kombination Serie sprich Original sind sind muss keine TÜV Abnahme erfolgen! Punkt aus! So schreibts z.b H&R in der ABE !! Ich habe bis jetzt nur Erfahrungen mit H&R Spurplatten gemacht, somit kann ich von FK, SCC oder wie die alle heissen nicht aussagen.

am 16. Oktober 2012 um 14:50

Hallo, hallo, ich will was technisch verändern an meinem Fahrezeug, hab nicht wirklich Plan und nur einen Teil der Teile haben Papiere, muss ich das dann eintragen lassen, und wenn, wieso ???

Papiere zu den Felgen ABE, dann keine Eintragung der Felgen notwendig, ABER nur wenn original Bereifung drauf kommt !!!!

Mit anderer Bereifung, dann wieder eintragen lasse !!!!

Spurplatten mit ABE, dann keine Eintragung erforderlich, allerdings dann nur so wie es auch in der ABE drinn steht, dass keine Eintragung erforderlich ist.

Alles an Teile, das nur ein Gutachten, oder Teile-bzw. Teilgutachten hat, muss immer eingetragen bzw. abgenommen werden, meist reicht ja wenn der Wisch der Abnahme mit geführt wird.

Wenn in der ABE der Felgen drinn steht, dass die mit den Spurplatten so passen und diese Spurplatten einen Teil der ABE ausmacht, dann passt das.

Sollten die Spurplatten nicht in der ABE der FElgen aufgeführt sein, dann passt das nicht.

Sind allerdings die Felgen in der ABE der Spurplatten wiederum enthalten und Bestandteil dieser, dann passt das auch wieder, wenn nicht, dann nicht.

Also, wenn jetzt hier passt rauskommt, dann muss das nicht abgenommen werden.

Kommt aber passt nicht raus, kommt man an einer Abnahme nicht drann vorbei.

Ich hoffe damit geholfen zu haben, und wenn es nur dazu dient, dass jetzt alle anderen alles wieder besser wissen und sich Halbgesetze einer Verordnung zu Recht reden...ähem schreiben.

Übrigens, ohne ABE für alles zusammen, erlischt die Betriebserlaubnis, also im Zweifel bitte zum Sachverständigen, der schaut sich das auch im Vorfeld an und das kostet auch nix, wenn mn da ankommt und fragt ob das nun so oder so sein muss.

So siehts aus! Super Erklärung catman ;) Aber wie ich schon auch geschrieben habe, das alles sind nur vermutungen weil der TE ja nichts über seine Papiere auslässt ( Wenn er denn welche hat!! )

@ TE

ehe hier weiterhin spekuliert wird

"TÜV ja oder TÜV nein"

Lad´Dir bei H&R das "Teilegutachten "

für Deine Wunsch- Spurverbreiterung runter.

Da wird Dir alles -bis in´s kleinste Detail-

vorgegeben ;

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

@ TE

ehe hier weiterhin spekuliert wird

"TÜV ja oder TÜV nein"

Lad´Dir bei H&R das "Teilegutachten "

für Deine Wunsch- Spurverbreiterung runter.

Da wird Dir alles -bis in´s kleinste Detail-

vorgegeben ;

Bingo ;)

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