- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er G30, G31, F90
- Spurverbreiterung G31 530e xDrive
Spurverbreiterung G31 530e xDrive
Hallo liebe MTler,
Ich überlege, ob ich mir für meinen 530e xDrive Spurverbreiterungen zulegen soll. Gibt es jemanden, der damit schon Erfahrungen gemacht hat? In einigen Online Shops wurde angezeigt, dass es für den 530e keine gäbe.
Wenn ja welche hat er genommen, gab es Unterschiede welche Bremse verbaut ist (normal/M-Sportbremse), gibt es Unterschiede im Fahrverhalten etc.? Welche Größen VA u. HA wurden genommen?
Bilder vorher nachher wären natürlich auch noch super.
Vielen Dank vorab und schönen 1. Advent!
Ähnliche Themen
13 Antworten
Das Forum ist voll mit Themen und Bildern zu Spurverbreiterungen, ich denke da ist alles gesagt. Wenn ich mir mein Eibachgutachten ansehe, spielt die Motorisierung dabei keine Rolle, Karosserie und Spur sind immer gleich.
Bei KFZ-Teile 24, die auch H&R Spurverbreiterungen vertreiben, wird mir angezeigt, dass es für den Hybrid keine gibt. Gleiches be mehreren anderen Anbietern, daher meine Frage. Da ich mich damit überhaupt nicht auskenne, und ich nicht weiß , ob es da spezifische Unterschiede gibt, wie z.B. auch bei den Felgen für den 530e, wollte ich wissen, ob 530e Fahrer damit schon Erfahrungen haben. Deine Antwort hilft mir da leider nicht wirklich weiter. Trotzdem vielen Dank dafür.
Moin. SCC Fahrzeugtechnik bietet auch für den 530e welche an. Oder anders gesagt, bieten die eine Spurscheibe die in allen Größen mit dem einen Teilegutachten und für alle Motorisierung bis 260kw beim g30/31 zulässig ist an. Sowohl mit x als auch mit s- Drive zulässig. Allerdings gibt es keine ABE sondern nur Teilegutachten. D.h du musst die beim TÜV/DEKRA/GTÜ eintragen lassen. Teilegutachten deckt alle gängigen original Felgen und Radreifen Kombinationen ab.
Ich fahre die selber. Als Blackline. Eintragung war easy. Habe die sogar als 21 er eintragen müssen, da sie bei mir in Verbindung mit den AC Schnitzer Federn abgenommen werden mussten.
Hatte erst abnehmen lassen:
VA 12mm/HA 15mm pro Rad.
Dann breitere mit:
VA 15mm/HA 20mm pro Rad.
Beides wurde problemlos eingetragen in Kombination mit der m846 original 20 Zoll mit Mischbereifung 245/35 und 275/30.
Habe ein Leasingfahrzeug. Wird nichts in den Papieren vermerkt. Nur einen Zettel zum mitführen mit der Eintragung bekommst du.
Schleift nichts, und ist noch Platz für weitere 3-5mm VA und 5mm HA.
Ohne Tieferlegung ist dann kein Platz mehr mit 15/20. Durch das Tieferlegen hat sich das Rad durch der eingestellten Sturz, optisch nach innen"geklappt"
Nachtrag:
Fahrverhalten hat sich nicht stark verändert. Allerdings läuft der Wagen in manchen Spurrillen etwas stärker nach/rein.
Und die IAL Lenkung ist bei spitzen Abbiegen/rangieren gefühlt nicht mehr ganz so agil. Merkbar, aber nicht das es als störend auffallen würde.
Ich habe Dir doch den Hinweis gegeben. Auf der Eibach Seite kannst Du im Online Katalog Dein Fahrzeug auswählen und bekommst angezeigt, welche Spurverbreiterung Du mit welchem Rad unter welcher Auflage fahren darfst. Des weiteren habe ich darauf hingewiesen, dass sich der 530e in den Auflagen nicht von anderen Motorisierungen unterscheidet, diese also für den G30/31 insgesamt gelten. Zumindest bei Eibach. Was bitte ist daran nicht zu verstehen?
Zitat:
@Highkoo schrieb am 28. November 2021 um 16:01:07 Uhr:
Ohne Tieferlegung ist dann kein Platz mehr mit 15/20. Durch das Tieferlegen hat sich das Rad durch der eingestellten Sturz, optisch nach innen"geklappt"
Der Platz ist immer gleich,egal ob tiefergelegt oder nicht...
Die Räder werden für die Kontrolle der Freigängigkeit normalerweise verschränkt eingefedert und gehen dabei bis zum Anschlag.
Ich würde mir das mit der Spurverbreiterung beim e überlegen
Optisch sieht es nicht gut aus da der Wagen keine Tieferlegung hat
Tieferlegen würde ich nicht da dann die Garantie der HV-Batterie erlischt
Zitat:
@toelke schrieb am 28. November 2021 um 16:08:37 Uhr:
Ich habe Dir doch den Hinweis gegeben. Auf der Eibach Seite kannst Du im Online Katalog Dein Fahrzeug auswählen und bekommst angezeigt, welche Spurverbreiterung Du mit welchem Rad unter welcher Auflage fahren darfst. Des weiteren habe ich darauf hingewiesen, dass sich der 530e in den Auflagen nicht von anderen Motorisierungen unterscheidet, diese also für den G30/31 insgesamt gelten. Zumindest bei Eibach. Was bitte ist daran nicht zu verstehen?
Vielen Dank dafür auf jeden Fall. Es war nur bei den Felgen auch so, dass auf den Seiten bei Eingabe des Models 530e verschiedene Felgen als passend angezeigt wurden, sich dann aber bei den Ausschlusskriterien in den Gutachten herausstellte, dass der 530e ausgenommen ist. Entweder weil er ein Hybrid war, die Sportbremse hatte, die AHK oder weil er die IAL hatte. Deshalb dachte ich, bevor ich irgendetwas bestelle, was vielleicht bei den meisten Fahrzeugen passt, nicht jedoch beim 530e mit o.g. Sonderausstattung, frage ich mal nach den Erfahrungen anderer 530e Fahrer.
@Tappi 64 vielen Dank für den Hinweis und Einwand.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 28. November 2021 um 21:57:21 Uhr:
Zitat:
@Highkoo schrieb am 28. November 2021 um 16:01:07 Uhr:
Ohne Tieferlegung ist dann kein Platz mehr mit 15/20. Durch das Tieferlegen hat sich das Rad durch der eingestellten Sturz, optisch nach innen"geklappt"
Der Platz ist immer gleich,egal ob tiefergelegt oder nicht...
Die Räder werden für die Kontrolle der Freigängigkeit normalerweise verschränkt eingefedert und gehen dabei bis zum Anschlag.
Ich würde mir das mit der Spurverbreiterung beim e überlegen
Optisch sieht es nicht gut aus da der Wagen keine Tieferlegung hat
Tieferlegen würde ich nicht da dann die Garantie der HV-Batterie erlischt
Im eingefederten Zustand ist der Platz selbstverständlich gleich. Da gebe ich dir natürlich vollkommen Recht. Allerdings ging es weniger um die Freigängigkeit, sondern um die Abdeckung des Profils. Ohne Tieferlegung ist die Abdeckung des Profils bei mehr als VA 15mm/HA 20mm pro Rad nicht mehr gegeben. Mit Tieferlegung klappt das Rad halt rein. Und es es von der Kotflügelkante und der Heckstoßstange somit weiter abgedeckt. Die Eintragung war so möglich, ohne das was an der Karosserie bzw Kunststoffe ausgestellt werden mussten.
Gruss
Zitat:
@gbeuch schrieb am 28. November 2021 um 22:22:51 Uhr:
Vielen Dank dafür auf jeden Fall. Es war nur bei den Felgen auch so, dass auf den Seiten bei Eingabe des Models 530e verschiedene Felgen als passend angezeigt wurden, sich dann aber bei den Ausschlusskriterien in den Gutachten herausstellte, dass der 530e ausgenommen ist. Entweder weil er ein Hybrid war, die Sportbremse hatte, die AHK oder weil er die IAL hatte. Deshalb dachte ich, bevor ich irgendetwas bestelle, was vielleicht bei den meisten Fahrzeugen passt, nicht jedoch beim 530e mit o.g. Sonderausstattung, frage ich mal nach den Erfahrungen anderer 530e Fahrer.
Korrekt, am Besten wirklich im Detail prüfen bzw. nachfragen. Aufgrund der erhöhten Achslast beim G31 Hybrid gehen nicht alle Felgen, und ich kann mit vorstellen, dass das auch für Spurplatten gelten könnte.
Eigenes Süppchen für Felgen ja, für Spurplatten nein
OK, Vielen Dank euch allen - dann werde ich mal schauen...
Hallo an alle
Meine Frage wäre 520 xdrive 759i Felgeng 20zoll mit
mischbereifung darf ich da distancscheiben drauf machen oder eher nicht wegen der verteilergetribe? Und hat schon jemand scheiben auf die 759 felgen drauf vie wiel mm VA und HA eure Erfahrung bitte.
Danke im voraus
Grüße an alle