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Spurverbreiterung => Kanten umlegen usw. schon bei 15mm. => ???

BMW 5er E60
Themenstarteram 1. September 2013 um 21:09

Hallo zusammen,

ich bin aus Kosten-Nutzen-Gründen wohl wieder weg vom Projekt "sportliche Fahrwerksabstimmung duch normale ersetzen" ...und möchte dann stattdessen aber gerne die Optik mit einer dezenten Spurverbreiterung leicht modifizieren (15 oder 20mm. pro Seite, nur hinten).

Von H&R gibt's scheinbar wirklich Distanzscheiben mit ABE, was ja erst mal gut klingt da man sich die Eintragung spart. Allerdings steht in besager ABE, bereits bei 15mm. Scheiben die folgende Auflagen dabei (ich habe rundum 245/40R18 auf 8x18, ET20):

LINK ZUR ABE

K2a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Kotflügel und angrenzende Kunststoffbauteile im Radlaufbereich nachzuarbeiten (nachbördeln). Weiterhin sind die Innenkotflügel und die Übergänge zur Heckschürze anzupassen.

K6a Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten, angrenzende Kunststoffkanten der Innenkotflügel und die Übergänge zur Heckschürze sind anzupassen.

Da ist die "Euphorie" natürlich gleich wieder im Eimer ...bördeln, Kanten aufweiten und ähnliche Aktionen wollte ich eigentlich eher nicht machen lassen wg. 15 oder 20 mm.

Hat wer ne Verbreiterung in der Größenordnung? Muss das wirklich zwangsläufig gemacht werden oder reicht es "wenn's passt"? Kann mir nicht vorstellen daß jeder der ne Spurverbreiterung eingebaut hat auch die halbe Karosserie deswegen bearbeitet hat.

Ne ABE in Form von "einbauen und gut ist's" scheint das ja schon mal nicht zu sein :(

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15 Antworten

Servus!

Hinten sollten 20 Millimeter ohne Probleme gehen. Also 40 Millimeter pro Achse. So habe ich das mehrfach gelesen.

EDIT: Kukst du auch hier - Klick

Grüße,

BMW_Verrückter

Also ich habe hinten auch 15mm drauf bei 225/50 auf 7,5x17 mit "guter" Tieferlegung und da ging dann kein Finger mehr durch, hat erstmal nicht geschliffen so bis ich ne stärkere Vollbremsung machen mußte bei niedriger Geschwindigkeit, da kam dann wohl der Reifen an die Karosse, sehr ekliges Geräusch, genauso beim rückwärts fahren, wenn man voll drauf latscht, kann aber auch an ausgelutschten Lenkerbuchsen liegen bei mir, aber ich denke nen Fingerbreit Luft sollte da schon noch sein dann...

Also wenn es noch original Lack ist, bzw.nix gespachtelt wurde am Radlauf dürfte es keine Probs geben beim bördeln, der Lack muß halt immerwieder gut erwärmt werden, dann reißt auch nix ein...

Gruß Ronny

Servus,

wenn schon sowas drinsteht "Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Kotflügel und angrenzende Kunststoffbauteile im Radlaufbereich nachzuarbeiten (nachbördeln)."

Glaub ich nicht das das ne ABE ist!?

Aber mal zur verbreiterung ansich.

Ich hatte die M135 Style Felgen mit der gleichen bereifung und 20MM war kein problem musste nix geändert werden.

gruß Key

Themenstarteram 2. September 2013 um 15:42

Also der allgemeine Tenor ist wohl daß man 20mm ohne Karosseriearbeiten montieren kann ...allerdings frage ich mich dann warum in div. ABEs und auch Teilegutachten jede Rädergröße explizit aufgeführt ist und ab einer gewissen Kombination von Radgröße und Verbreiterung dann dort steht daß was bearbeitet werden muss :confused: ...bei meiner Kombi, also 245/45R18, ET20 und einer Verbreiterung von 15 oder 20mm. ist das eigentlich IMMER der Fall.

Daß ich die "sportliche Fahrwerksabstimmung" habe sollte sich darauf doch nicht auswirken, oder? Die "maximal mögliche Einfederung" dürfte ja identisch sein zum normalen Fahrwerk.

@key_master80: Ja, so war eigentlich auch meine Denkweise, daß es sich bei so vielen Auflagen um ein Gutachten handeln müsste und eine Eintragung nötig ist und ABE bedeutet "dranbauen, Zettel mitführen und gut is" ...aber es ist tatsächlich eine ABE ...siehe H&R Homepage oder den obigen Link direkt zur ABE ...hmm.

am 2. September 2013 um 16:04

Mhmm, ich fahre auch 8 x 18 mit 245'er Schlappen, allerdings mit ET15 und hatte für 2 Wochen testweise Spurverbreiterungen eines Bekannten montiert. Da hat nix geschliffen, selbst bei größeren Bodenwellen nicht. Allerdings ist der Wagen auch nicht tiefergelegt oder sowas... :D

Zitat:

Original geschrieben von BigMäc

Also der allgemeine Tenor ist wohl daß man 20mm ohne Karosseriearbeiten montieren kann ...allerdings frage ich mich dann warum in div. ABEs und auch Teilegutachten jede Rädergröße explizit aufgeführt ist und ab einer gewissen Kombination von Radgröße und Verbreiterung dann dort steht daß was bearbeitet werden muss :confused: ...bei meiner Kombi, also 245/45R18, ET20 und einer Verbreiterung von 15 oder 20mm. ist das eigentlich IMMER der Fall.

Daß ich die "sportliche Fahrwerksabstimmung" habe sollte sich darauf doch nicht auswirken, oder? Die "maximal mögliche Einfederung" dürfte ja identisch sein zum normalen Fahrwerk.

@key_master80: Ja, so war eigentlich auch meine Denkweise, daß es sich bei so vielen Auflagen um ein Gutachten handeln müsste und eine Eintragung nötig ist und ABE bedeutet "dranbauen, Zettel mitführen und gut is" ...aber es ist tatsächlich eine ABE ...siehe H&R Homepage oder den obigen Link direkt zur ABE ...hmm.

Also ich finde dort nur Teile gutachten Poste mal den Link direkt.

Denn wen dort was drin Steht wo heiste"Prüfen sie die freigängigkeit der Räder" kann man das als leihe ja garnicht.

Ist Hundertpro eintragungpflichtig

am 3. September 2013 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von key_master80

 

Denn wen dort was drin Steht wo heiste"Prüfen sie die freigängigkeit der Räder" kann man das als leihe ja garnicht.

Der TE wollte die Spurplatten ja nicht leihen, sondern kaufen ... ach so, vielleicht meintest Du ja, dass man die Freigängigkeit der Räder als Laie nicht prüfen kann ... ;)

(Sorry, aber bei der Vorlage ...)

Viele Grüße

Der Chaosmanager

Also ich habe auch das Set von H&R bei "Matthies" erworben.

Standard Felgen sind bei meinem VFL 545i mit ET 20 VA und ET 15 an der HA angegeben.

Ich habe nun ET35 Felgen in 9,5x19 und 10,5x19 gekauft und mir dieses SET mit VA 2x15mm und HA 2x20mm für 190 € gekauft um auf die besagten ET35 zu kommen. Wieso das ganze? Weil es die Felgen Neuwertig mit Conti Sport Kontakt 5P gebraucht einfach 1000€ billiger waren als Neu.

Fazit: an der Hinterachse schleift es bei größeren Bodenwellen und mit mehr als Leuten drin an der Reifenwand.

am 3. September 2013 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von hogli65823

 

Standard Felgen sind bei meinem VFL 545i mit ET 20 VA und ET 15 an der HA angegeben.

Ich weiß nicht, was Du mit "Standard" meinst, aber die Serienfelgen des E60 haben ET 20 vorn und hinten.

Zitat:

Ich habe nun ET35 Felgen in 9,5x19 und 10,5x19 gekauft und mir dieses SET mit VA 2x15mm und HA 2x20mm für 190 € gekauft um auf die besagten ET35 zu kommen. Wieso das ganze? Weil es die Felgen Neuwertig mit Conti Sport Kontakt 5P gebraucht einfach 1000€ billiger waren als Neu.

Fazit: an der Hinterachse schleift es bei größeren Bodenwellen und mit mehr als Leuten drin an der Reifenwand.

Wenn Du ET 35 Felgen kaufst und 20 mm Spurplatten draufmachst, kommst Du auf ET 15 und nicht 35 (da dürfte Deinerseits ein Tippfehler vorliegen).

Allerdings haben die Original-BMW-Felgen 9,5 x 19 für hinten eine ET von 32 (und nicht 15). Deshalb ist es logisch, dass die Räder schleifen, wenn Du 20 mm Spurverbreiterung draufmachst. Dadurch hast Du nämlich (durch die größere Breite der 10,5") eine Gesamtspurverbreiterung von 30 mm je Seite - das kann nicht passen.

Wenn Du 10 mm nimmst, dürfte es passen. Die brauchst Du einerseits, um innen wegen der Breite der Felge ausreichend Platz zu haben und kommst dann auf 20 mm Spurverbreiterung.

Du darfst niemals nur auf die ET achten, auch die Breite der Felge spielt eine Rolle. Immerhin ist eine 10,5" Felge gegenüber einer 9,5" Felge 25,4 mm breiter!

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

Themenstarteram 3. September 2013 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von key_master80

Also ich finde dort nur Teile gutachten Poste mal den Link direkt.

Denn wen dort was drin Steht wo heiste"Prüfen sie die freigängigkeit der Räder" kann man das als leihe ja garnicht.

Ist Hundertpro eintragungpflichtig

Direkt verlinken geht leider nicht, da der Link dann immer wieder nur auf die Produktsuche verweist ...aber wähl' dort einfach mal BMW aus und gib bei Fahrzeugtyp E60 ein. Die letzten fünf Scheiben sind mit ABE ...Artikelnr. beginnend mit 75725-xx (siehe auch Bild im Anhang)

http://www.h-r.com/de/f_spurverbreiterung.php

Bild #206194536

Ja meinte Laie , danke für die Berichtigung ^^

@BigMac

Unter Punkt 5 Steht es wirklich drin es ist keine Abnahme erforderlich. Ich muss sagen das ich sowas echt Grenzwertig finde. Weil ein "Laie" nicht mal die möglichkeiten hat alles das zu kontrollieren was gefordert wird.

Die Distanzringe 15mm sind nur bis 17" mit ABE. Ab 18" und für alle Felgengrößen in Verbindung mit den 20mm gilt: Auflage A1a : Abnahme durch einen amtlich erkannten Sachverständigen... Das heißt eintragen.

Grundsätzlich gilt die ABE nur mit serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen für die Ringe bis 15mm. Das heißt original BMW Felgen. Ausgenommen die o.g. Felgengrößen und Ringe.

Ich habe das Set von H&R drauf. Artikelnummer 1205725. vorn 15mm pro Seite und hinten 20mm pro Seite. Felgengröße Sommer: 8x18 ET20 mit 245/40 R18 Winter: 8x17 ET 20 mit 245/45 R17

Das Gutachten gibt's hier: klick

Das Set muss in jedem Fall eingetragen werden.

Schleifen tut nichts. Habe nichts an der Karosserie verändert.

Themenstarteram 5. September 2013 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von theSteffen

Die Distanzringe 15mm sind nur bis 17" mit ABE. Ab 18" und für alle Felgengrößen in Verbindung mit den 20mm gilt: Auflage A1a : Abnahme durch einen amtlich erkannten Sachverständigen... Das heißt eintragen.

A1a steht aber auch schon bei 16 Zoll da und bedeutet folgendes:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen

So steht's in der ABE: http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/75725.pdf

Kann man ja jetzt auch wieder so sehen daß der "vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges" ja regelmäßig im Rahmen der Hauptuntersuchung festgestellt wird.

 

Der Vorschriftmäßige Zustand in Verbindung mit den Platten muss bescheinigt werden. Okay dann halt auch schon bei den 16 Zollern ^^

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