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Spurverbreiterung mit ABE

Audi A6 C7/4G Allroad
Themenstarteram 21. März 2016 um 11:21

Hallo zusammen,

Zunächst ist mir der Thread "Spurverbreiterung 20"x8,5) bekannt, jedoch wird darin nicht folgende Frage beantwortet.

Ich möchte auf meinem Biturbo A6 mit 20" Felgen eine 30mm Spurverbreiterung (pro Achse, also 15mm pro Rad) auf beiden Achsen haben.

Auf den ganzen klimmbimm mit TÜV und Eintragung habe ich aber wenig Lust, auch wenn es nur wenig Arbeit ist, ich müsste dennoch hinfahren.

Ich habe folgende Platten von Novus gefunden:

http://www.novus-automotive.de/...m-inkl.-radschrauben-fuer-audi-a6-4g

Diese haben eine ABE, die Radkombi 20X8,5 ist auch darin aufgeführt.

Würde das rein hypothetisch heißen .... Ich kauf die Dinger, schraube sie drauf und gut ist ?? Ich muss nichts weiter tun ?

Gruß, BobbyX

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23 Antworten
am 21. März 2016 um 11:38

Theoretisch JA.

Praktisch auch:

WENN in der ABE genau dein Fahrzeug, mit genau der Rad/Reifen Dimension aufgeführt ist.

Und an deinem Fahrzeug nichts weiter verändert wurde was Einfluss auf Spurplatten hat (anderes Fahrwerk oder sowas).

Daher genauestens die ABE studieren.

Grundsätzlich hast recht, damit sparst dir den Weg zum Tüv inkl. 30€ Eintragung.

Und was ist mit den Auflagen ?

z.B.

"241)

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von

dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite

der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04

fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."

 

Was passiert wenn man ohne erwischt wird ?

Hi,

Zitat:

@BobbyX schrieb am 21. März 2016 um 12:21:55 Uhr:

Diese haben eine ABE, die Radkombi 20X8,5 ist auch darin aufgeführt.

Würde das rein hypothetisch heißen .... Ich kauf die Dinger, schraube sie drauf und gut ist ?? Ich muss nichts weiter tun ?

nein, ABE mit 11A Auflage bei der gewünschten Räderdimension.

Da mußt du zur Begutachtung/Bescheinigung beim Sachverständigen antreten (bei A01 z.B. auch).

Und wie Weezah schon schrieb, lesen was in der ABE und besonders dem zugehörigen Gutachten steht.

Gruß

Gubor

Du musst sie zwar "abnehmen" lassen, aber eintragen ist nicht erforderlich.

Die Abnahme ist dann mitzuführen.

am 21. März 2016 um 11:57

Zitat:

@Area_51 schrieb am 21. März 2016 um 12:46:30 Uhr:

Und was ist mit den Auflagen ?

z.B.

"241)

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von

dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite

der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04

fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."

 

Was passiert wenn man ohne erwischt wird ?

Diese "Auflagen" zur ausreichenden Radabdeckung stehen doch bei jedem Spurplatten Dokument drin, egal ob ABE oder Teilegutachten oder net?

Für mich sind das keine Zwangsauflagen sondern eher definierte Maßnahmen falls das Rad (warum auch immer) zu weit raussteht.

Bei mir stehts im Teilegutachten auch drin, aber brauchte es auch net.

Korrigiere mich wenn ich falsch liege.

 

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, Druck die ABE aus (sollte doch möglich sein oder?) und leg sie nem TÜVer hin und er soll dir sagen ob du es eintragen lassen musst oder net.

Themenstarteram 21. März 2016 um 11:57

Ok .... So wie das sehe hat man also keinen wirklichen Vorteil? So oder so muss ich zum TÜV ... Wo liegt denn dann der Sinn einer ABE ?!?

am 21. März 2016 um 11:58

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. März 2016 um 12:55:27 Uhr:

Du musst sie zwar "abnehmen" lassen, aber eintragen ist nicht erforderlich.

Die Abnahme ist dann mitzuführen.

Sowas gibts?! :confused:

Noch nie gehört...

Zitat:

@Weezah schrieb am 21. März 2016 um 12:57:03 Uhr:

Zitat:

...

Diese "Auflagen" zur ausreichenden Radabdeckung stehen doch bei jedem Spurplatten Dokument drin, egal ob ABE oder Teilegutachten oder net?

Für mich sind das keine Zwangsauflagen sondern eher definierte Maßnahmen falls das Rad (warum auch immer) zu weit raussteht.

Bei mir stehts im Teilegutachten auch drin, aber brauchte es auch net.

Korrigiere mich wenn ich falsch liege.

...

Ja, brauchte ich auch nicht, aber ob das Rad zu weit raus steht oder nicht entscheidet man nicht selbst sondern der Prüfingenieur, der das abnimmt :)

am 21. März 2016 um 12:41

Zitat:

Ja, brauchte ich auch nicht, aber ob das Rad zu weit raus steht oder nicht entscheidet man nicht selbst sondern der Prüfingenieur, der das abnimmt :)

Ja na das ist klar ^^

Wollte nur Klarstellen das diese Auflagen kein definitives Muss sind, sondern nur in Kraft treten falls man sie wirklich brauch.

Eintragungen sind heut zu Tage eh Glückssache und abhängig von der Laune und der Lust des Prüfers :rolleyes:

Ich wollte mir auch diese Spurverbreiterungen mit 2x20mm drauf machen:

http://www.ebay.de/.../162120586546?...

Für mich ist es halt wichtig, dass ich weder etwas am Auto verändern muss noch etwas eintragen lassen muss, da es ein Leasingfahrzeug ist.

Wäre das mit diesen Spurplatten der Fall?..Die Rad/Reifenkombination passt genau (8,5 x20 Rotor) und auch der Fahrzeugtyp. Ansonsten am Fahrzeug alles original, allerdings mit S-Line Sportfahrwerk.

Hat jemand Erfahrung?

Hallo Pandemon,

 

Die Platten müssen trotzdem abgenommen werden, aber eine Eintragung in den Fahrzeugschein brauchst du nicht machen.

 

Abnahme gemäß Paragraph 19(3) StvZO.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. August 2016 um 22:05:36 Uhr:

Hallo Pandemon,

Die Platten müssen trotzdem abgenommen werden, aber eine Eintragung in den Fahrzeugschein brauchst du nicht machen.

Abnahme gemäß Paragraph 19(3) StvZO.

Zum TÜV fahren wäre ja kein Problem...aber ohne Fahrzeugbrief ist das schwierig, oder?

Aber reicht es nicht mehr aus, die ABE einfach nur mitzuführen?

Nein, ABE mitführen reicht bei der Breite und bei den Rädern nicht aus.

Da ist eine Anbau Prüfung notwendig.

 

Zur Abnahme brauchst du keinen Brief, der Fahrzeug Schein reicht

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. August 2016 um 22:41:41 Uhr:

Nein, ABE mitführen reicht bei der Breite und bei den Rädern nicht aus.

Da ist eine Anbau Prüfung notwendig.

Zur Abnahme brauchst du keinen Brief, der Fahrzeug Schein reicht

OK...super. Fahrzeugschein ist kein Problem...:)...Danke für die Info.

Und gibt es noch Erfahrung bezüglich der Auflagen der Scheiben mit 2x20mm?...Muss man etwas am Fahrzeug verändern...oder passt das auch so mit den 8,5x20 ET45?

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