- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 4
- Spurverbreiterung???
Spurverbreiterung???
Hi Leute
Hab mal ne frage zur spurverbreiterung... Fahre 225/45 8x17 mit ET35 jetzt kommt demnächst noch ein Fahrwerk mit 55/40 tieferlegung rein. Jetzt die Frage: Welche distanzscheiben kann ich ohne bördeln drauf machen ohne dass der TÜV meckert?
Danke schon mal
Tobi
Ähnliche Themen
29 Antworten
Servus!
Keine Ahnung ob es dir Hilft aber folgendes:
Habe ebenfalls 225/45 8xZR17 Et35 und ringsrum 4x 30mm Platten drauf und ein 50/50 Fahrwerk.
Beim Tüf gabs keinerlei beanstandungen.
MfG
Chappy
Hallo,
ET35 und dann noch 30er Platten und dann keine TÜV-Beanstandung ?
Glaub ich nie im Leben
Gruß
Ich nochmal
Platten waren bei den Felgen (RH) dabei, da sonst der LK nicht übereinstimmt.
MFG
Chappy
ja also 30mm glaub ich nicht so wirklich... das fahrwerk kommt erst dienstag rein aber ich hab schonmal bisschen am auto gemessen und es wird glaub ich haarscharf dass es überhaupt zugelassen wird... Hinten kann ich mir 30mm scheiben schon vorstellen da genügend platz ist! Wie teuer wäre es denn wenn ich bördeln müsste? Musstest du bei deinem fahrwerk nix an der karosse ändern?
Cya Tobi
meine 17 Zoll haben auch die ET 35 und ich habe hinten 15mm pro Seite,passt ohne Probleme und 20mm würden auch noch passen aber vorne 30 mm kann nicht sein,ich habe mal aus spaß eine 15er von hinten nach vorne gepackt und die Felgen standen viel zu weit raus und mit der 50mm Tieferlegung hätte ich damit auch gar nicht fahren können.
@zschepplin:meinst du 30mm pro Seite oder pro Achse?
Hmm, bevor ich hier ins Kreuzfeuer genommen werde, nochmal ein Argument:
Bei uns sagt der TÜV das der Kotflügel an mindenstens einem Punkt das Reifenprofil (von oben senkrecht gesehen) vollständig abdecken muss. mit dieser auflage gab es in Leipzig keine probleme!
30mm / achse
50mm durch federn
Also muß nur die Lauffläche abgedeckt werden? Oder auch die Seite des Reifens / die Felge?
An zschepplin: Ah, der Herr kommt auch aus Leipzig. Na dann, Gruß von einem Stadtzeil in den anderen.
Also nochmal bezüglich der lauffläche.
Jeder Prüf-Ing. hat da andere Vorstellungen! da sich das in unserer scene rumgesprochen hat, sind alle zu der Prüfstelle hingefahren und haben ihre Felgen/Fahrwerk/Spurplatten.Kombinationen abnehmen lassen.
Der Prüf.Ing. ist der Auffassung das nicht die gesamte Lauffläche, sondern nur an einer Stelle (in der Regel oben beim Kotflügel) des gesamten Umfangs des "profilierten Reifens" bedeckt sein soll.
Begründung könnte sein (auch wenns albern klingt):
sollten sich steine ect. im profil verklemmen so können sie zu gefährlichen geschossen werden...
GmK
leider nicht ganz aus leipzig
-->eilenburg liegt näher
grins
MFG
Chappy
Möchte euren TÜV-Prüfer mal kennenlernen.
Meiner hat sich bei 8mm pro Rad (hinten) schon krumm angestellt und es erst nach längerem Belabern zugelassen (7,5" x 18 Felgen mit ET35).
Unter anderem weil im TÜV-Gutachetn der H&R Spurplatten bei ET38 nur 10mm pro Seite ohne Bördeln zulässig sind.
Es scheint hier scheinbar auf die Tagesform etc. des Prüfers anzukommen.
Viele Grüße
also jungs ich hab 8x18" et 35 vorne 20 mm pro seite und hinten 10mm pro seite .
hinten kein problem könnten noch breitere rauf.
vorne hatte es nach bördeln gerade so gereicht.
30 mm geht nur mit bördeln und ziehen.
der tüv hat immer verschiedene vorstellungen (laune des prüfers).
aber ich glaub im grunde muss von der mitte der felge je 7,5 cm nach aussen hoch zu kotflügel geschaut werden. ist die lauffläche in diesem feld bedeckt gibt es keine probleme .
bei mir wars ein echter kampf weil nur ein teil der laufflächebedeckt ist.
@ zscheppelin : Bei R&H Felgen werden doch meistens diese Platten mitgeliefert weil die die Felgen nur noch in einem Lochkreis und mit einer ET herstellen . Die Adapter sind also nötig damit man die Felgen montieren kann und die angegebene ET von 35 beinhaltet schon die Platten !!
Nach meinen Erfahrungen ist die Kombination von 8x17 et 35 mit 30 mm Platten ohne Karosseriearbeiten niemals eintragungsfähig ..
Desweiteren wurde das mit dem "die Lauffläche muß abgedeckt sein" schon vor längerer Zeit geändert . Heute muß das komplette Rad abgedeckt sein ! Wer vom falschen "Grünen" mit überstehendem Reifen oder Felge erwischt wird bekommt ein Problem und es ist dabei völlig unerheblich ob es eingetragen ist . Kein Prüfer kann sich über bestehende Gesetze hinwegsetzen , tut er es doch und macht eine Eintragung ist das wenn es hart kommt überhaupt nichts wert ! Soviel zum Thema "der und der trägt dir alles ein" ...
Das komplette Rad? Dann geht bei mir vielleicht noch 8mm pro Rad =/
ja , es darf nix überstehen . Aber eigentlich sollte bei deinen Rädern mehr drinsitzen als 8mm ...