Spurverbreiterungen hinten trotz geringer ET...?
Ich weiß, ich weiß, das Thema Spurverbreiterungen gibt es schon tausendfach. So richtig gefunden hab ich zu meiner Frage aber trotzdem nix...
Hab jetzt die neuen Felgen drauf in Größe 8,0 x 18 ET 15 mit Reifendimension 245/40 W18 XL. Die gleichen Felgen gab es nochmal mit ET 30, aber ich habe mich für die Ausführung in ET 15 entschieden, weil ich annahm, dass die Radhäuser etwas besser ausgefüllt werden. Eine Fehlannahme...?
Vorn schaut es auch ganz gut aus, nur hinten fehlt es sich noch um ein Stück'le. Kommt natürlich blöd, wenn die Felgen vorn passen, aber hinten noch Luft nach außen bleibt...
Nun zur eigentlichen Frage...
Weiß zufällig jemand aus dem Stehgreif heraus, wieviel Verbreiterung bei ET 15 Felgen auf dem E60 VFL hinten noch machbar ist? Irgendwo hab ich mal was von einer Mindest-ET gelesen, die nach der Verbreiterung verbleiben muss, aber das Gutachten der letzten H&R Verbreiterungen hab ich dem Käufer des E90 mitgegeben...
Normalerweise schau ich selbst auf die Gutachten der H&R Seite, aber irgendwie lassen die sich bei mir am PC gerade nicht öffnen. Ein kleines PdF Problem, möchte ich meinen...
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19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Weiß zufällig jemand aus dem Stehgreif heraus, wieviel Verbreiterung bei ET 15 Felgen auf dem E60 VFL hinten noch machbar ist? Irgendwo hab ich mal was von einer Mindest-ET gelesen, die nach der Verbreiterung verbleiben muss, aber das Gutachten der letzten H&R Verbreiterungen hab ich dem Käufer des E90 mitgegeben...
Soweit ich weiß, bietet H&R für hinten eine Spurverbreiterung von 40 mm (20 mm je Seite) mit ABE an. Demnach wäre bei einer ET von 15 immer noch 15 mm je Seite möglich, ohne dass Karosseriearbeiten erforderlich wären.
Gruß
Der Chaosmanager
Du kannst pro Seite ohne Probleme 15mm nehmen dann hast du ET 0 und kein Problem beim tüv.
@Chaosmanager: es gibt von H&R keine ABE nur teilgutachten und diese müssen alle eingetragene werden.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Soweit ich weiß, bietet H&R für hinten eine Spurverbreiterung von 40 mm (20 mm je Seite) mit ABE an. Demnach wäre bei einer ET von 15 immer noch 15 mm je Seite möglich, ohne dass Karosseriearbeiten erforderlich wären.
Gruß
Der Chaosmanager
Danke für die schnelle Info...
Ergäbe eine ET 15 mit einer 20mm Verbreiterung nicht eine ET von -5? Oder bin ich da gerade komplett auf dem Holzweg? dachte beim E90 was gelesen zu haben von einer zu verbleibenden Mindest-ET von 8. Kann mich aber auch total täuschen...
Bei 20mm Spurverbreiterung und eine ET 15 Felge hast du -5ET aber da musst du Kanten umlegen.
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Du kannst pro Seite ohne Probleme 15mm nehmen dann hast du ET 0 und kein Problem beim tüv.
@Chaosmanager: es gibt von H&R keine ABE nur teilgutachten und diese müssen alle eingetragene werden.
Stimmt, die Spurverbreiterungen von H&R auf dem E90 musste ich seinerzeit auch eintragen lassen. ET 0 wäre also möglich? Nun gut, das wären dann die 30mm Verbreiterungen pro Achse. Immernoch besser als gar nix...
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Bei 20mm Spurverbreiterung und eine ET 15 Felge hast du -5ET aber da musst du Kanten umlegen.
Ja, so in etwa habe ich mir das auch gedacht. Mach ich natürlich nicht, denn an der Karosserie möchte ich nicht rumpfuschen. Hab ich einmal machen lassen und die haben das total vergurkt...
hallo - ich habe hinten BBS Challenge 10X19 ET20 plus 10mm Spurplatten montiert und habe alles ohne Beanstandung und Karosseriearbeiten eingetragen bekommen...
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
@Chaosmanager: es gibt von H&R keine ABE nur teilgutachten und diese müssen alle eingetragene werden.
Von H&R gibt es für den E60/61 für die Spurverbreiterung 30 mm vorn/40 mm hinten eine ABE in Verbindung mit der Serienbereifung.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Von H&R gibt es für den E60/61 für die Spurverbreiterung 30 mm vorn/40 mm hinten eine ABE in Verbindung mit der Serienbereifung.
Gruß
Der Chaosmanager
Genau so sieht es aus. Die ABE gilt aber nur für die Original-Serienfelgen. Die Teilegutachten gehen meines Wissens nach bis ET -5. Bin mir daher nicht so sicher, ob man die Kanten hinten dann wirklich umlegen muss.
Die Platten von H&R mit ABE würden hinten in Verbindung mit Serienbereifung zu einer ET 0 führen. Dafür ist nicht mal ne Eintragung notwendig.
LG
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
@Chaosmanager: es gibt von H&R keine ABE nur teilgutachten und diese müssen alle eingetragene werden.
Von H&R gibt es für den E60/61 für die Spurverbreiterung 30 mm vorn/40 mm hinten eine ABE in Verbindung mit der Serienbereifung.
Gruß
Der Chaosmanager
Sagmal bei mir hab ich die Styling M 135 ist original zählt das denn dann als Serien Bereifung habe sie aber selbst gekauft gilt das als Serie?
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Von H&R gibt es für den E60/61 für die Spurverbreiterung 30 mm vorn/40 mm hinten eine ABE in Verbindung mit der Serienbereifung.
Gruß
Der Chaosmanager
Sagmal bei mir hab ich die Styling M 135 ist original zählt das denn dann als Serien Bereifung habe sie aber selbst gekauft gilt das als Serie?
Laut der ABE gilt diese auch bei der Bereifung 245/40 R 18 auf 8 x 18 Felgen, allerdings ist dort als Auflage vermerkt, dass bei dieser Größe die Kotflügelinnenkanten hinten aufzuweiten sind.
Nach meiner Erfahrung passt es auch ohne Nacharbeiten der Kotflügel, aber - wie gesagt - so steht es eben in der ABE.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von fschroedie
Genau so sieht es aus. Die ABE gilt aber nur für die Original-Serienfelgen. Die Teilegutachten gehen meines Wissens nach bis ET -5. Bin mir daher nicht so sicher, ob man die Kanten hinten dann wirklich umlegen muss.
Die Platten von H&R mit ABE würden hinten in Verbindung mit Serienbereifung zu einer ET 0 führen. Dafür ist nicht mal ne Eintragung notwendig.
Nun gut, bei einer vorhandenen ABE ist sowieso keine Eintragung notwendig. Bei einem Gutachten schon. Heißt allerdings nicht, dass bis zu einer ET von 0 "grundsätzlich" keine Eintragung notwendig wäre. Müsste man halt der ABE oder dem Gutachten entnehmen.
Im Anhang das Gutachten der H&R Verbreiterungen für einen 5'er (PdF funktioniert jetzt Gott sei Dank wieder... ). Normalerweise kann man sich alles daraus entnehmen, was wichtig ist. meine Frage ist demnach beantwortet...
Ja, ich hoffe doch mal das die passen ohne Karosseriearbeiten.
Habe mir nämlich jetzt die DRA 20mm (Achse 40mm) für hinten gekauft. Kanten umlegen oder ähnliches, wollte ich eigentlich nicht... Habe im Sommer auch die M135 Felgen.
Das bis zu einer ET von 0 keine Eintragung nötig sei, bedeutet ja theoretisch auch, dass ich meine, mit Tüv Gutachten auch nicht eintragen lassen müsste
Zitat:
Original geschrieben von dreini1985
Ja, ich hoffe doch mal das die passen ohne Karosseriearbeiten.
Habe mir nämlich jetzt die DRA 20mm (Achse 40mm) für hinten gekauft. Kanten umlegen oder ähnliches, wollte ich eigentlich nicht... Habe im Sommer auch die M135 Felgen.
Das bis zu einer ET von 0 keine Eintragung nötig sei, bedeutet ja theoretisch auch, dass ich meine, mit Tüv Gutachten auch nicht eintragen lassen müsste
In dem von NeoNeo28 eingestellten TÜV-Gutachten steht allerdings gleich auf der ersten Seite:
"Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."
Gruß
Der Chaosmanager
Danke. Ich montiere die Dinger demnächst mit Winterreifen, dann wenn ich die Sommerreifen draufziehe, fahre ich zum Tüv und lasse es kontrollieren. Ich hoffe es müssen keine Kanten umgelegt werden.
Wie prüft der Tüv denn eigentlich, ob alles passt?