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SRS Leuchtet

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 12:10

Hallo Gemeinde,

ich habe heute den tempomat schalter an der Lenksäule befestigt. In dem Zusammenhang musste ich den Air Bag, das Lenkrad, den Schleifring ausbauen. Ich habe nicht sofort die Schrauben für den Schleifringgefunfen und ein bisschen an dem Plastikring gezogen. Nach dem Zusammenbau und Testlauf geht die SRS Leuchte nicht mehr aus. Ich muss sagen ich mußte kurz die Zündung anmachen nachdem ich den Airbag ausgebaut habe. 2 Vermutungen habe ich nun, 1. der Schleifring ist kaputt. 2. Es ist ein Fehler abgespeicher. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage löscht sich der Fehler selbständig oder muss ich in dem zusammenhang zu MB um den Fehler zu löschen. Wenn der Schleifring kaputt ist was kostet der.?

Gruß Dexal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Repunsator

....

: Hantieren mit dem Airbag...

...es ist wirklich gefährlich mit den Dingern herum zu hantieren. ;-)

... wofür aber bisher JEDER positive Beweis fehlt... ich lese so wenig über Airbag-Bastel-Opfer in den Medien und habe es bei Dutzenden Feuerwehr-Demonstrationen nicht erlebt, dass die montierten Sicherungssysteme ihre Funktion hätten zeigen müssen...

... Es gibt weltweit genau einen dokumentierten Fall, in dem ein Airbag während der Personenbergung ausgelöst hat, da sind doch andere Gefahren selbst für das Rettungspersonal wesentlich konkreter!

... weshalb mir das Thema auch mächtig auf den Geist geht...

... bei Airbag - Themen muss man nicht lange warten, bis bestimmte Moderatoren oder immergleiche User gebetsmühlenartig immer wieder ihre Rechtskompetenz und Gesetzstreue zum Abwürgen von Themen benutzen, bei denen das Thema nur am Rand auftritt. Tut mir leid, das hat mit fachlichem Rat aus meiner Sicht nichts zu tun, der TE hat ja nicht um eine Rechtsberatung gebeten.

Und Rechtsberatung ist - soweit ich weiß - in diesem Forum darüberhinaus ohnehin verboten.

Warum können solche Dinge hier nicht einfach sachlich erklärt werden? Wenn es ein Restrisiko gibt, ist es doch besser, die User auf mögliche Gefahren und deren Vermeidung hinzuweisen, als ihnen zu sagen "Nein, diese Schraube darfst du nicht lösen, aufgrund des §§??!" - das hilft doch wirklich Niemand.

Sehen wir dagegen mal die Breite, in der hier Themen um irgendwelche Tuningaspekte diskutiert werden können, z.B. wie tief kann ich das Auto legen, wie breit kann ich die Räder nehmen, dass sie nur ganz wenig schleifen, warum ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht grundsätzlich illegal...

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13 Antworten

Soweit ich weiß geht das Licht nicht mehr aus, bis der Fehlerspeicher gelöscht ist.

Zündung einschalten mit ausgebautem Airbag führt zwangsläufig zu einem Fehler im Fehlerspeicher. (1x drehen zum Entriegeln geht, aber das KI muss finster bleiben.)

Wahrscheinlich ist gar nix kaputt, du hast nur einen "Bedienungsfehler" gemacht. Ab zum :) zum Löschen!

am 1. Juli 2010 um 12:49

Hallo dexal,

ich habe mal gelsen, dass man vor dem Ausbau der Sittze die Batterie abklemmen muss, damit das SRS-System bloß nichts davon mitkriegt, dass man da irgendwo rumgefummelt hat.

In deinem Fall wird das System definitiv gemerkt haben, dass du einen Airbag-Stecker gelöst hattest.

Wird also höchstwahrscheinlich der Fehlerspeicher sein, der dann wieder gelöscht werden müsste.

 

Hast Du den Tempomat nachgerüstet? Funktioniert er?

 

Gruß, Alexander

am 1. Juli 2010 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von alwi_w210

Hast Du den Tempomat nachgerüstet? Funktioniert er?

Das würde mich auch mal interessieren. Oder baust du auf gut Glück ein?

Hast du dir eine neue Mantelrohrverkleidung (mit Aussparung für Tempomat) besorgt?

Zur SRS: Der Fehler war das Einschalten der Zündung. Der Fehler löscht sich nicht von alleine. :/

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 4:58

Guten Morgen,

ich werde Euch berichten ob es mit dem Einbau des Tempomaten und der Funktion geklappt hat.

Das Mantelrohr habe ich mir nicht neu besorgt. Habe mir das Rohr anngeschaut und siehe da, wenn man an der Stello wo man den tempomat einbauen möchte findet man dor auch die kleinen schienen zum einschieben der Verkleidung des Tembomatschalter. Habe dann vorsichtig mit der Stichsäge das überflüssige Plastik ausgesägt.

Gruß Gerrit

PS: Werde mal das Speedsignal kontrolieren lassen

Falls es hier in der Runde noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

am 12. Juli 2010 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Falls es hier in der Runde noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Oh ha!!Da nimmt es aber einer sehr genau mit dem Gesetz.Wenn du so viel darüber weißt,kannst du ja die kosten der DB-Werkstatt tragen.

Gr.Tomy

Zitat:

Original geschrieben von Tomy 101

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Falls es hier in der Runde noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Oh ha!!Da nimmt es aber einer sehr genau mit dem Gesetz.Wenn du so viel darüber weißt,kannst du ja die kosten der DB-Werkstatt tragen.

Gr.Tomy

Ne Ne Nee,

Da will Euch nur einer davor bewahren, dass ihr beim Hantieren mit dem Airbag

irrtümlicher weise für Terroristen gehalten werdet, die womöglich

mit den Taliban sympatisieren.

Und dann steht das SEK vor eurer Tür .

Aber es ist wirklich gefährlich mit den Dingern herum zu hantieren. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Repunsator

....

: Hantieren mit dem Airbag...

...es ist wirklich gefährlich mit den Dingern herum zu hantieren. ;-)

... wofür aber bisher JEDER positive Beweis fehlt... ich lese so wenig über Airbag-Bastel-Opfer in den Medien und habe es bei Dutzenden Feuerwehr-Demonstrationen nicht erlebt, dass die montierten Sicherungssysteme ihre Funktion hätten zeigen müssen...

... Es gibt weltweit genau einen dokumentierten Fall, in dem ein Airbag während der Personenbergung ausgelöst hat, da sind doch andere Gefahren selbst für das Rettungspersonal wesentlich konkreter!

... weshalb mir das Thema auch mächtig auf den Geist geht...

... bei Airbag - Themen muss man nicht lange warten, bis bestimmte Moderatoren oder immergleiche User gebetsmühlenartig immer wieder ihre Rechtskompetenz und Gesetzstreue zum Abwürgen von Themen benutzen, bei denen das Thema nur am Rand auftritt. Tut mir leid, das hat mit fachlichem Rat aus meiner Sicht nichts zu tun, der TE hat ja nicht um eine Rechtsberatung gebeten.

Und Rechtsberatung ist - soweit ich weiß - in diesem Forum darüberhinaus ohnehin verboten.

Warum können solche Dinge hier nicht einfach sachlich erklärt werden? Wenn es ein Restrisiko gibt, ist es doch besser, die User auf mögliche Gefahren und deren Vermeidung hinzuweisen, als ihnen zu sagen "Nein, diese Schraube darfst du nicht lösen, aufgrund des §§??!" - das hilft doch wirklich Niemand.

Sehen wir dagegen mal die Breite, in der hier Themen um irgendwelche Tuningaspekte diskutiert werden können, z.B. wie tief kann ich das Auto legen, wie breit kann ich die Räder nehmen, dass sie nur ganz wenig schleifen, warum ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht grundsätzlich illegal...

am 13. Juli 2010 um 5:47

Selbst "Die Ludolfs" haben eine Lizenz zum Airbagausbau und zum kontrollierten sprengen der Airbags.

Also wenn DIE das können, dann kann das jedes Baby :-)

Aber immer schön vorsichtig sein, vorher Batterie abklemmen - dann kann nichts passieren....

am 13. Juli 2010 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Falls es hier in der Runde noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Lustig, in jedem Thread das gleiche

http://www.motor-talk.de/.../abdeckung-lenkrad-t2794773.html?...

Wenn dann sollte man das Gesetz schon mal genau lesen und auch verstehen.

SprengV § 4 SprengÄndG

 

(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind...........

 

Es soll meiner Meinung nach jeder seinen Airbag ein und ausbauen wie er lustig ist um Lenkräder gerade zu stellen, Geschwindigkeitsregelanlagen zu installieren oder was weis ich was.

Die Verantwortung dafür trägt jeder für sich.

Natürlich muß der Fehler nun gelöscht werden, wäre nicht passiert wenn vorher die Batterie abgeklemmt worden wäre.

Sicherlich zeigt dieses Beispiel wieder warum ein wenig Sachkunde (Airbag und Gurtstraffer) nicht von Nachteil ist ;-)

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 13:08

Hallo Gemeinde,

ich war bei meinem MB Händler. Es wurde der Fehlerspeicher gelöscht.

Und an alle die meinen es besser zu wissen: Ich werde auch in Zukunft an meinem 210er am Airbag und Gurtstraffer schrauben.

Gruß aus Oberberg

Gerrit

am 5. November 2010 um 22:56

Gerrit ...

 

... mach weiter !

@deacon_frost75

Welchen Teil von dem Gesetz hast du denn jetzt nicht verstanden?

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