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staatl. Umweltprämie, wenn 2008 schon bestellt?
Welches Datum ist für die Zeile "Erwerb des Neufahrzeugs" relevant?
Bestelldatum oder Rechnungsdatum?
Wenn man 2008 bestellt hat und im Feb 2009 das Auto bekommt und ihn da auch zulässt, hat man dann auch Anspruch auf Umweltprämie?
Beste Antwort im Thema
Also wenn die Prämienrichtlinie von einem Juristen verfasst wurde (was ich mal stark hoffen will), dann ist diesem der Unterschied zwischen "Verpflichtungsgeschäft" und "Erfüllungsgeschäft" geläufig. Da der Begriff "Erwerb" aus dem Sachenrecht und nicht aus dem Schuldrecht stammt, muss hiermit der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gemeint sein. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, in dem die Übergabe stattfindet. Die Bestellung (Angebot) oder der Vertragsschluss sind dagegen Begriffe aus dem Schuldrecht, da wird aber noch nichts erworben. Ich hoffe die Verwirrung ist jetzt komplett
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33 Antworten
Zitat:
Wenn man 2008 bestellt hat und im Feb 2009 das Auto bekommt und ihn da auch zulässt, hat man dann auch Anspruch auf Umweltprämie?
Ja, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Wenn man 2008 bestellt hat und im Feb 2009 das Auto bekommt und ihn da auch zulässt, hat man dann auch Anspruch auf Umweltprämie?
Ja, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.
Wie du die erfüllen willst, ist mir aber schleierhaft
Zitat:
Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
Also, eindeutig NEIN!
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ja, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.
Wie du die erfüllen willst, ist mir aber schleierhaft
Einfach so, wie es das BAFA vorsieht:
Nach dem Reservierungsbescheid das erhaltene Verwendungsnachweisformular bis spätestens zum 31. Januar 2010 mit allen erforderlichen Nachweisen – in schriftlicher Form – vorlegen.
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.
Zitat:
Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
Also, eindeutig NEIN!
Erwerb nicht mit Bestelldatum verwechseln, Erwerb liegt erst bei Zahlung und Übernahme des Fahrzeuges vor.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Wie du die erfüllen willst, ist mir aber schleierhaft
Einfach so, wie es das BAFA vorsieht:
Nach dem Reservierungsbescheid das erhaltene Verwendungsnachweisformular bis spätestens zum 31. Januar 2010 mit allen erforderlichen Nachweisen – in schriftlicher Form – vorlegen.
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Zitat:
Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
Also, eindeutig NEIN!
Erwerb nicht mit Bestelldatum verwechseln, Erwerb liegt erst bei Zahlung und Übernahme des Fahrzeuges vor.
Alle anderen Parameter sind entsprechend der Vergaben.
Aber welches Datum ist nun relevant für den "Erwerb"?
Rechnung oder verbindl. Bestellung?
-----------------------------------------------------------------------
Sorry, nicht richtig durchgelesen...
Also ist der Erwerb gleichzustetzen mit der Rechnung!?!?
Aber wenn mein Händler den Annahmetag (Bestelltag) eingetragen hat?
Zitat:
Original geschrieben von vw_halter
Aber welches Datum ist nun relevant für den "Erwerb"?
Rechnung oder verbindl. Bestellung?
Rechnung, für jetzige Umweltprämienanträge gilt als Kaufvertrag auch die verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs, die mindestens die Unterschrift des Käufers trägt.
Zitat:
Aber wenn mein Händler den Annahmetag (Bestelltag) eingetragen hat?
Datum der Rechnung (Übernahme des Fahrzeuges) beträgt das Bestelldatum ?
Das BAFA hat eine Hotline:
Hotline Umweltprämie
Ihre Fragen zur Umweltprämie beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter.
Telefon: 030 346 465 470 *
*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihnen Festnetzgesprächskosten an.
klingel mal durch und schildere dein "Problem"
Rückmeldung hier erwünscht
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von vw_halter
Aber welches Datum ist nun relevant für den "Erwerb"?
Rechnung oder verbindl. Bestellung?
Rechnung, für jetzige Umweltprämienanträge gilt als Kaufvertrag auch die verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs, die mindestens die Unterschrift des Käufers trägt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Aber wenn mein Händler den Annahmetag (Bestelltag) eingetragen hat?
Datum der Rechnung (Übernahme des Fahrzeuges) beträgt das Bestelldatum ?
Das BAFA hat eine Hotline:
Hotline Umweltprämie
Ihre Fragen zur Umweltprämie beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter.
Telefon: 030 346 465 470 *
*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihnen Festnetzgesprächskosten an.
klingel mal durch und schildere dein "Problem"
Rückmeldung hier erwünscht
Nützt aber alles nichts. Wie du so schön übersehen hast, muss das Fahrzeug auch 2009 noch Zugelassen werden. Wenn die Lieferung im Februar erfolgt, ist eine Zulassung im Dezember nicht möglich. Zumal der TE auch eindeutig sagt, das er das Fahrzeug nach Erhalt zulassen möchte.
Damit immernoch, NICHT MÖGLICH!
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Nützt aber alles nichts. Wie du so schön übersehen hast, muss das Fahrzeug auch 2009 noch Zugelassen werden. Wenn die Lieferung im Februar erfolgt, ist eine Zulassung im Dezember nicht möglich.
Stehe ich jetzt auf dem Schlauch ?
Er hat das Fahrzeug im Februar 2009 ausgeliefert bekommen, und ebenfalls im Ferbruar 2009 erfolgte mit Auslieferung die Zulassung.
Zulassung vor der Reservierung ist definitiv möglich - mein Fahrzeug wurde am 27.3. zugelassen und ich habe am 30.3. reserviert (weil ich leider erst am 2.4. verschrotten konnte)
Damit wäre das alles möglich...
Achso, verdammt.
Sorry, ich stand auf dem Schlauch
Hab mal wieder die Jahreszahlen verwechselt
Ihr dürft mich steinigen
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Ihr dürft mich steinigen
Ich nehm eine von den Tüten mit Kieselsteinen
??? Häää ???
Mit den letzten Beiträgen habt ihr mich total verwirrt!
Also nochmal:
Bestellung: Ende 2008
Zugelassen Ende Februar 2009
Rechnung: Ende Februar 2009
Zulageberechtigt oder nicht?
Erworben und zugelassen innerhalb der Frist. Passt schon, denke ich.
Aber der Kauf kommt doch im Prinzip in dem Moment zustande, wo das Autohaus die Bestellung annimmt, also meist mit der Auftragsbestätigung, oder?
Wäre das dann nicht das Datum des Erwerbs?
Ich weiß, dass es da schon mehrfach die Diskussion zu gab, aber ich habe noch nicht gehört, dass da irgedjemand eine definitive Antwort vom Bafa bekommen hat.
Habe gerade nochmal die Richtlinien überflogen, aber da steht leider nichts genaueres mehr zu dem Thema...
Also wenn die Prämienrichtlinie von einem Juristen verfasst wurde (was ich mal stark hoffen will), dann ist diesem der Unterschied zwischen "Verpflichtungsgeschäft" und "Erfüllungsgeschäft" geläufig. Da der Begriff "Erwerb" aus dem Sachenrecht und nicht aus dem Schuldrecht stammt, muss hiermit der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gemeint sein. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, in dem die Übergabe stattfindet. Die Bestellung (Angebot) oder der Vertragsschluss sind dagegen Begriffe aus dem Schuldrecht, da wird aber noch nichts erworben. Ich hoffe die Verwirrung ist jetzt komplett