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Ständig Ärger mit dem "neuen" Gebrauchten...

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 30. April 2016 um 17:47

Hallo Liebes Forum,

ich möchte mich kurz vorstellen und um Rat bezüglich meines gebrauchten A6 bitten.

Ich bin der Gerddieter und habe mir wegen Famzuwachs letzten Sommer eine A6 Avant 2008 mit super Austattung und 160 tkm, 2,0 TFSI beim 200 km entfernten Audi Zentrum erworben. Am Anfang begeistert, gab noch neuen Service, TÜV etc. obendrauf - habe den Umstieg von BMW erstmals nicht bereut.

Nach zwei Monaten gings los mit diversem Kleinkram den ich beim Audipartner um die Ecke (also nicht beim Verkäufer) erledigen ließ, hat alles die Gebrauchtwagengarantie getragen, ich den Selbstbehalt.

Im Herbst bemerke ich Wasser in der Heckklappe - wieder zum Audi vor Ort, der mir sagte er schaut nach und regelt es mit der Garantie - wie die Male davor auch. 2 Tage nachdem ich den Wagen aus der Werkstatt holte wars noch schlimmer, jetzt war noch der Ganze Kofferaum nass - wieder zum Audi, hat erneut nachgeschaut. Am Ende 1000 Euro Rechnung und Mitteilung vom Berater - Garaantie zahlt bei Wasser nicht - musste ich selber Löhnen, der Verkäufer beruft sich auf seine Nachbesserungsrecht in der eigenen Werkstatt - hat aber die Hälfte übernommen.

Vor 4 Wochen Batterie schwächelt (Anzeige "zu schwach"), da es schnell gehen musste und ich von Audi erstmal die Schnauze voll hatte zur freien Werkstatt meines Vertrauens, der hat die Batterie am Folgetag ausgetauscht und schlechte Nachrichten für mich... Batterie stand Zentimetertief im Wasser, unter der Reserveradmulde war quasi ein Schwimmbad - außerdem Fehler im Batteriemanagement - wahrscheinlich wegen Wasser -seine Diagnose, man sollte komplett Alle Verkleidungen ab machen und Wasserdichtigkeit prüfen, zweitens den Fehler im Battmanagement beheben, bei Audi, denn die hätten es verbockt...

Jetzt der Hammer: Audizentrum vor Ort will für 400 Euro Fehlerspeicher erstmal auslesen (80 €) und Dichtigkeit prüfen (300€) und mir dan sagen was zu machen sei. Mit dem Wasser im Kofferraum hätten sie nix zu tun, da sie ja nur an der Heckklappe waren.

Verkäufer will gar nichts machen, denn Audi vor Ort hätte die Verantwortung und Nachbesserungspflichtig.

Was tun, Anwalt? Zahlen und Ruhe haben? Wem von Beiden die Meinung geigen?

Danke für Euren Rat

GD

Beste Antwort im Thema

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hast du den Wasserschaden innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr (oder noch besser: sogar innerhalb des ersten halben Jahres) gehabt?

Dann wäre eine Abwicklung über die Garantie sowieso falsch. Hier muss die Gewährleistung greifen, nicht die Garantie!

Aber das machen die Händler gerne, eine teure Garantie verkaufen und alles, was in der Gewährleistungszeit anfällt, über die Garantieversicherung abrechnen, statt selbst dafür aufzukommen.

Hatte mal bei einem Händler darum gebeten, mir das Fahrzeug ohne Garantie zu verkaufen. Der hat mich total verdutzt angesehen und gefragt, ob ich denn im Schadensfall im ersten Jahr nicht abgesichert sein wolle?!?!. Als ich ihm dann sagte, dass im ersten Jahr noch die Gewährleistung greife (die er zu tragen hat - nicht meine teuer bezahlte Versicherung), hat er sich geweigert, mir ein Fahrzeug zu verkaufen :D. (die Karre hätte ich aber eh nicht genommen)

@TE:

Zitat:

allen anderen Sachen habe ich vorher auch Rücksprache mit dem Verkäufer gehabt, jedesmal war die Antwort: vor Ort machen und Garantie in Anspruch nehmen.

Wenn das innerhalb des ersten (halben) Jahres war, dann hat er dich (bzw. deine Versicherung) "beschi..en". Hier hat nicht die Versicherung, sondern die Gewährleistung des Verkäufers zu haften!

Unterschied: Die Garantie bezahlst du, die Gewährleistung der Händler. Wie du gemerkt hast, hast du bei der Garantie einen Selbstbehalt, den du aus eigener Tasche zahlen musstest. Das war nicht richtig.

Ich habe bei meinem aktuellen A6 innerhalb des ersten halben Jahres die Spur vermessen lassen, weil der Wagen leicht nach links zog und das Lenkrad ebenfalls leicht nach links stand. Das Auto habe ich auch ca. 200km weiter weg gekauft, zum Spureinstellen war ich beim örtlichen Autohaus. Vorher beim Verkäufer angerufen und gefragt, ob ich das hier vor Ort machen lassen kann. Auch da kam zuerst der Hinweis, dass ich es auf Garantie vor Ort machen lassen solle. Habe dann darauf hingewiesen, dass ich nicht gewillt bin, meine Garantie dafür in Anspruch zu nehmen und er bitte seiner Gewährleistungspflicht nachkommen soll. Hat er dann zähneknirschend gemacht ... .

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Schwer zu sagen...der Fehler war schon einen Händler vor Ort zu benutzen ohne VORHER das mit dem 200 km entfernten AZ zu klären...

 

Über Wasser in der Heckklappe gibts hier einige berichte... normalerweise mit wenigen Handgriffen zu beheben !

Wofür die dafür 1000 Euro aufrufen ist mit ein Rätsel !!

Batteriemanager kannst Du einen gebrauchten von mir haben.. oder kaufst einen neuen bei Audi. Die neue Batterie muss auch angelernt werden.

Natürlich auch auf die Suche nach der undichten Stelle machen und den Kofferraum komplett trocken legen !

ACHTUNG Pass auf das nicht noch mehr Elektrik nass wird... das könnte dann noch richtig teuer werden !

Themenstarteram 30. April 2016 um 19:12

Zitat:

@derSentinel schrieb am 30. April 2016 um 20:28:05 Uhr:

Schwer zu sagen...der Fehler war schon einen Händler vor Ort zu benutzen ohne VORHER das mit dem 200 km entfernten AZ zu klären...

Ja, danke für Deine Einschätzung. Damit hast Du recht - bei allen anderen Sachen habe ich vorher auch Rücksprache mit dem Verkäufer gehabt, jedesmal war die Antwort: vor Ort machen und Garantie in Anspruch nehmen. Beim Wasser hat der Audi vor Ort gleich gesagt er macht es über Garantie.... und nachher zugegeben, dass er da die Garantiebedingungen falsch nachgelesen hatte...

Gerddieter,

wo kommstr Du denn her?

Zitat:

@GerddieterA6 schrieb am 30. April 2016 um 21:12:09 Uhr:

Zitat:

@derSentinel schrieb am 30. April 2016 um 20:28:05 Uhr:

Schwer zu sagen...der Fehler war schon einen Händler vor Ort zu benutzen ohne VORHER das mit dem 200 km entfernten AZ zu klären...

Ja, danke für Deine Einschätzung. Damit hast Du recht - bei allen anderen Sachen habe ich vorher auch Rücksprache mit dem Verkäufer gehabt, jedesmal war die Antwort: vor Ort machen und Garantie in Anspruch nehmen. Beim Wasser hat der Audi vor Ort gleich gesagt er macht es über Garantie.... und nachher zugegeben, dass er da die Garantiebedingungen falsch nachgelesen hatte...

Dann sollte er auch kulnterweise den Arsch in der Hose haben das auch zu übernehmen...

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hast du den Wasserschaden innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr (oder noch besser: sogar innerhalb des ersten halben Jahres) gehabt?

Dann wäre eine Abwicklung über die Garantie sowieso falsch. Hier muss die Gewährleistung greifen, nicht die Garantie!

Aber das machen die Händler gerne, eine teure Garantie verkaufen und alles, was in der Gewährleistungszeit anfällt, über die Garantieversicherung abrechnen, statt selbst dafür aufzukommen.

Hatte mal bei einem Händler darum gebeten, mir das Fahrzeug ohne Garantie zu verkaufen. Der hat mich total verdutzt angesehen und gefragt, ob ich denn im Schadensfall im ersten Jahr nicht abgesichert sein wolle?!?!. Als ich ihm dann sagte, dass im ersten Jahr noch die Gewährleistung greife (die er zu tragen hat - nicht meine teuer bezahlte Versicherung), hat er sich geweigert, mir ein Fahrzeug zu verkaufen :D. (die Karre hätte ich aber eh nicht genommen)

@TE:

Zitat:

allen anderen Sachen habe ich vorher auch Rücksprache mit dem Verkäufer gehabt, jedesmal war die Antwort: vor Ort machen und Garantie in Anspruch nehmen.

Wenn das innerhalb des ersten (halben) Jahres war, dann hat er dich (bzw. deine Versicherung) "beschi..en". Hier hat nicht die Versicherung, sondern die Gewährleistung des Verkäufers zu haften!

Unterschied: Die Garantie bezahlst du, die Gewährleistung der Händler. Wie du gemerkt hast, hast du bei der Garantie einen Selbstbehalt, den du aus eigener Tasche zahlen musstest. Das war nicht richtig.

Ich habe bei meinem aktuellen A6 innerhalb des ersten halben Jahres die Spur vermessen lassen, weil der Wagen leicht nach links zog und das Lenkrad ebenfalls leicht nach links stand. Das Auto habe ich auch ca. 200km weiter weg gekauft, zum Spureinstellen war ich beim örtlichen Autohaus. Vorher beim Verkäufer angerufen und gefragt, ob ich das hier vor Ort machen lassen kann. Auch da kam zuerst der Hinweis, dass ich es auf Garantie vor Ort machen lassen solle. Habe dann darauf hingewiesen, dass ich nicht gewillt bin, meine Garantie dafür in Anspruch zu nehmen und er bitte seiner Gewährleistungspflicht nachkommen soll. Hat er dann zähneknirschend gemacht ... .

Zitat:

@GerddieterA6 schrieb am 30. April 2016 um 21:12:09 Uhr:

 

Ja, danke für Deine Einschätzung. Damit hast Du recht - bei allen anderen Sachen habe ich vorher auch Rücksprache mit dem Verkäufer gehabt, jedesmal war die Antwort: vor Ort machen und Garantie in Anspruch nehmen. Beim Wasser hat der Audi vor Ort gleich gesagt er macht es über Garantie.... und nachher zugegeben, dass er da die Garantiebedingungen falsch nachgelesen hatte...

Ich unke ja nur ungern aber ich möchte hier nochmal drauf hinweisen, dass gerade in den ersten 6 Monaten der Verkäufer zur Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung (nicht Garantie - die ist freiwillig) verpflichtet ist.

Sehr gerne geben viele Verkäufer sofort den Ball der eigenen Verpflichtung an eine parallele Garantie(versicherung) weiter und der Kunde darf sich dann selbst mit dem Thema beschäftigen.

Wird das nämlich über die Garantie woanders abgewickelt kostet es ihn nichts. Noch dazu wo man gerüchteweise hört, dass die Audihändler für Reparaturen im Rahmen von Garantien nicht die normalen Sätze erhalten sondern weniger Geld.

Das passiert nicht nur bei Autos sondern auch bei vielen Elektronikgeräten. Mir wurde mal ernsthaft versucht zu erklären (bei einem neu gkauften Handy), dass leider keine Gewährleistung mehr bestünde (nach 13 Monaten) weil der Hersteller nur ein Jahr Garantie gibt. Gewährleistung auf Neuware ist in Österreich aber 2 Jahre. Ich denke das ist EU Recht, in .de heisst das nur anders (Sachmängelhaftung?).

Das heisst aber auch im Umkehrschluss, dass man die Gewährleistung (beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Konsumenten auf 12 Monate einschränkbar) nur beim Verkäufer einfordern kann. Die Garantie möglicherweise bei allen Audihändlern.

Daher ist es extrem wichtig sich in den ersten Monaten immer an den Verkäufer zu wenden und sich nicht abwimmeln zu lassen. Das ist natürlich blöd wenn der Verkäufer weit weg ist und sollte auch bei Eigenimporten mit Vertragspartner in einem anderen Land in die Überlegungen mit eingezogen werden.

Wenn man dann nämlich woanders Reparaturversuche hat durchführen lassen und danach wieder zum Verkäufer geht wegen Gewährleistung, hat man die Streiterei vorprogrammiert weil man ihn nicht nachbessern liess und er für die seit dem Verkauf durchgeführten Arbeiten NICHT haftet.

Nicht falsch verstehen: Die Garantieleistung von Audi ist schon gut und wird auch praktisch überall abgewickelt. Das ist aber nicht Gewährleistung.

Ende Sermon :-)

lg

W.

am 1. Mai 2016 um 9:59

Das mit der Gewährleistung ist oben beschrieben und richtig! Innerhalb der ersten 6 Monate hat man dort alles zu reklamieren-ausgenommen übliche Verschleißteile!

 

Zu Wasser ist zu sagen, dass hier der Antennenfuß, 3. Bremslichter und die Gummidichtung von der Heckklappe zu prüfen sind! Ist es massiv undicht und nicht in den Griff zu bekommen durch einstellen oder neue Lampe, dann zum Gutachter und auf Unfall prüfen lassen!!

 

Grundsätzlich gilt, das persönliche auftreten beim freundlichen muss absolut sicher und konsequent erfolgen-der Ton muss stets freundlich bleiben, aber schärfer werden, sobald da wieder rum geblubbert wird! Zur Not hier vorher fragen, bevor es zum reklamieren geht, damit man in Diskussion steigen kann und nicht wie Hans Wurst da rum eiert!!

 

Geh zum ersten Händler, der über die Garantie abgewickelt hat! Sag ihm, dein Anwalt hätte dich über Gewährleistung aufgeklärt und du wärst irritier über die Zuzahlung!!

Verstehe ich das richtig mit der gewährleistungsgeschichte;, wenn ich als privatperson ein 10 jahre altes auto mit 200.000km vom händler kaufe und nach 4 monaten das getriebe flöten geht,dann muss der händler entweder ein neues getriebe reinpflanzen oder revidieren. Korrekt?

am 1. Mai 2016 um 12:19

So einfach zwar nicht, aber im Prinzip schon! So ne alte Karre gibt es bei Audi ja nicht... Aber wenn das Auto sagen wir 5 Jahre und 120 tkm runter hat, dann darf das Getriebe noch nicht kaputt sein/gehen! Dann dürfen sie zwei mal nachbessern! Sprich reparieren oder halt tauschen, je nach dem... Sollte die Werkstatt durch Zufall ein Getriebe eines baugleichen sagen wir Unfall wagen haben, wäre das auch in Ordnung, wenn es nicht älter/mehr gelaufen hätte! Wenn dem Händler die Reparatur zu teuer wird, könnte auch nach Absprache der Wagen gewandelt werden-natürlich mit Nutzungsabschlag!

 

Dabei ist es egal, welcher Gewerbetreibende dir das Auto verkauft!

Aber Vorsicht-selbst freundliche verkaufen schon "im Kundenauftrag"!! Das bedeutet, dass nicht der Händler sondern der private Vorbesitzer den Wagen verkauft...

Zitat:

@Keskin Nisanci schrieb am 1. Mai 2016 um 12:22:21 Uhr:

Verstehe ich das richtig mit der gewährleistungsgeschichte;, wenn ich als privatperson ein 10 jahre altes auto mit 200.000km vom händler kaufe und nach 4 monaten das getriebe flöten geht,dann muss der händler entweder ein neues getriebe reinpflanzen oder revidieren. Korrekt?

Im Prinzip ja. Aber der Verkäufer muss "nur" den Mangel beseitigen - egal wie. Er muss keine Neuteile verbauen. Und er muss Nachbessern können. Er muss also die Chance bekommen. Er darf auch die Nachbesserung nachbessern. Bis zum Wandeln darf der Verkäufer auch mehrere Male versuchen, den Mangel zu beseitigen.

Die Distanz zum Händler ist im Extremfall dann dem Käufer zur Last zulegen. Der Verkäufer muss z.B. für eine 100€-Reparatur keine 500€ Transportkosten übernehmen, wenn ein Richter hier die Verhältnismäßigkeit vermisst.

Zitat:

@Keskin Nisanci schrieb am 1. Mai 2016 um 12:22:21 Uhr:

Verstehe ich das richtig mit der gewährleistungsgeschichte;, wenn ich als privatperson ein 10 jahre altes auto mit 200.000km vom händler kaufe und nach 4 monaten das getriebe flöten geht,dann muss der händler entweder ein neues getriebe reinpflanzen oder revidieren. Korrekt?

Es muss dem üblichen Zustand eines GW in dem Alter entsprechen.

D.h er muss ein dem Alter entsprechendes funktionsfähiges Getriebe bereitstellen.

Das kann er durch Reparatur oder durch ein Austauschgetriebe.

Gelingt es ihm nicht ein entsprechendes (gebrauchtes) Austauschgetriebe zu finden kann er auch ein neues einbauen. Aber Du hast nicht automatisch Anspruch auf ein Neues.

Auf die Reparatur oder Austausch hast Du dann wieder Gewährleistung!

Deswegen sind die Gebrauchten beim Händler immer teurer als Privat weil der Händler die Gewährleistung berücksichtigen muss und beim Privatverkauf kann sie ausgeschlossen werden.

Vorsicht aber: Sie ist nicht automatisch ausgeschlossen! Wenn die Gewährleistung nicht schriftlich im Kaufvertrag zwischen Privaten ausgeschlossen ist, muss auch die Privatperson gewährleisten!

lg

W.

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 16:05

Liebes Forum,

Zunächst einmal Danke an Alle für Eure hilfreichen Beiträge.

Auf den Punkt gebracht war es blöd von mir, nicht ALLES über den Verkäufer zu regeln.

Das mit der Gewährleistung "ahnte" ich, ich dachte aber wegen der Garsntie und dem Selbstbehalt kein Fass aufmachen zu wollen, Kulanz durch den Kunden sozusagen... dankt mir jetzt aber auch keiner ;-)

Durch Eure Antworten habe ich mir folgendes Vorgehen überlegt:

Händler vor Ort soll "nur" ein Fehlerdiagnose am Batteriemanagement machen (finde 80 Euro hierfür schon ganz ordentlich) und mir dann sagen welche Arbeiten nötig sind. Dann sollte der sich mit dem Verkäufer sozusagen von Audi zu Audi besprechen wer Dichtigkeitsprüfung und entstandene Wasserschäden reguliert. Wenns nicht klappt und die Kosten entsprechend hoch sind frage ich meinen Anwalt, Rechtschutz wäre vorhanden..

Wo kann man Gutachten machen auf Unfallschaden? Wagen ist unfallfrei, ein entsprechendes gegenteiliges Gutachten würde ja zur Rückabwicklung des Kaufvertrages (allerdings meine letzte Option) führen. TÜV?

LG

GD

 

 

Der ADAC bietet z. B. einen Gebrauchtwagencheck an. Dort werden auch die Lackschichtdicken vermessen.

am 1. Mai 2016 um 17:49

Den Original Verkäufer kannst du schon vergessen... Ist ja bald nen Jahr her!

Du hast aber Gewährleistung auf die Reparatur von dem, der den Wassereinbruch bearbeitet hat! Jetzt kommt es auf den Wortlaut in dem Reparaturauftrag an! Er muss hier nachbessern, kostenlos, weil er es ja nicht geschafft hat! Und das bem ist ein Folgeschaden durch die Reparatur! Leider alles theoretisch-praktisch wirst du auf allem sitzenbleiben, weil du kein Geschäftsmann bist, sondern ein viel zu gutmütiger Kunde!

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